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Also genau genommen ist es der 5. Punkt in deiner Liste mit der Kreuzimpfung, genau der mittlerste,bei so viel "Richtlinien" kann sich schon mal ein Fehler einschleichen
nich' dass sich da wer vertut.



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Also genau genommen ist es der 5. Punkt in deiner Liste mit der Kreuzimpfung, genau der mittlerste,bei so viel "Richtlinien" kann sich schon mal ein Fehler einschleichen
Ja auch, aber ich meine die Kreuzimpfung, denn da schriebst du, dass man damit als ungeimpft gilt und dem ist nicht so.Ich glaube, es ist Punkt 5, bei dem sich ein Fehler eingeschlichen hat.
? Wieso auch?Ja auch,
Punkt 5, siehe Beitrag von Gleerndilaber ich meine die Kreuzimpfung,
Ich habe den Fehler doch schon eingeräumt...5. Punkt in deiner Liste mit der Kreuzimpfung,
Auch andere Top-Experten, Mediziner, Virologen, Immunologen, Epidemiologen etc. aus aller Welt kritisieren ganz offen das Vorgehen der Politiker. Es ist unglaublich, was hier vor sich geht.
da hast Du wohl recht...Welche Regierung soll das geplant haben? Wer ist so schlau? Unsere doch bestimmt nicht.
Das stimmt auch nicht. Das RKI zählt Impfdurchbrüche, und die sind definiert als Symptome + positiver PCR-Test + doppelte Impfung. Wenn man dann als ungeimpft zählen würde, gäbe es nur 100% ungeimpfte Covid-Kranke.bin ich 2 mal geimpft habe aber Symptome... -----------------BIN ICH UMGEIMPFT
gibts da schon eine Vorlage, ein Muster?Eine Frage zu den vorgeschlagenen Entwürfen der Arztverträge, bezüglich einer möglichen Pflichtimpfung:
Da wurde, mein ich mich erinnern zu können, angemerkt, man könnte sich die (Haft-) Pflicht-Polizze / Versicherungssumme vom impfen wollenden Arzt vorlegen lassen bzw könnte sowas in so einen Werk-Vertrag aufgenommen werden; Ausserdem kann man selbst immer noch von diesem Vertrag abstand nehmen, auch wenn der Arzt da unterschreiben würde - allerdings wird das dann natürlich als Weigerung ausgelegt, sich impfen lassen zu wollen; Jedenfalls muss man immer noch - auch bei einer Pflicht - mit seiner Unterschrift einwilligen, wird das nicht respektiert, dann...Zum einen könnte es sein, dass der Arzt sich soweit aus dem Fenster lehnt und dieses Papier tatsächlich unterzeichnet und dann?
Man braucht dafür jedenfalls ein starkes Nervengerüst, will man es auf diese Weise händeln versuchen...Also optimal finde ich das noch nicht oder habt ihr da noch andere Gedanken?
Ich habe gehört, dass sie die Entwürfe einstellen werden, wenn fertig.gibts da schon eine Vorlage, ein Muster?
Tja, dieses Procedere läuft dann aber auf eine zumindest kleine innerliche Bereitschaft einer Impfung hinaus, wenn man diesen Weg wählen würde, ansonsten. . .Da wurde, mein ich mich erinnern zu können, angemerkt, man könnte sich die (Haft-) Pflicht-Polizze / Versicherungssumme vom impfen wollenden Arzt vorlegen lassen bzw könnte sowas in so einen Werk-Vertrag aufgenommen werden; Ausserdem kann man selbst immer noch von diesem Vertrag abstand nehmen, auch wenn der Arzt da unterschreiben würde -
richtet man mehr Schaden als Nutzen an.allerdings wird das dann natürlich als Weigerung ausgelegt, sich impfen lassen zu wollen; Jedenfalls muss man immer noch - auch bei einer Pflicht - mit seiner Unterschrift einwilligen, wird das nicht respektiert, dann...
Weißt Du Orangerl, wenn die Aussichten am Ende gut stehen und diese für mich nachvollziehbar sind, dann kann man das eh lädierte Nervengerüst noch weiter belasten - ich sehe da aber nicht wirklich den Silberstreif am Horizont bei dieser Vorgehensweise.Man braucht dafür jedenfalls ein starkes Nervengerüst, will man es auf diese Weise händeln versuchen...
Ich auch nicht.ich sehe da aber nicht wirklich den Silberstreif am Horizont bei dieser Vorgehensweise.
vermutlich so wie in Ö: https://www.symptome.ch/threads/impfpflicht-ja-oder-nein-11-21.144164/post-1307243die frage ist nur, wie das kontrolliert werden soll. es gibt ja auch eine ausweispflicht für alle deutschen ab 16, aber die wird doch normalerweise auch nicht kontrolliert. wie auch ?
Unwahrscheinlich, dass ein Arzt das unterschreibt...Tja, dieses Procedere läuft dann aber auf eine zumindest kleine innerliche Bereitschaft einer Impfung hinaus, wenn man diesen Weg wählen würde, ansonsten...
Klar, "beliebt" macht man sich damit nicht...richtet man mehr Schaden als Nutzen an.
Ich weiß, mein Plan A und B haben auch nichts mit solchen Werk-Verträgen zu tun...Weißt Du Orangerl, wenn die Aussichten am Ende gut stehen und diese für mich nachvollziehbar sind, dann kann man das eh lädierte Nervengerüst noch weiter belasten - ich sehe da aber nicht wirklich den Silberstreif am Horizont bei dieser Vorgehensweise.
Deswegen frage ich hier mal, wie andere das einschätzen, manchmal sieht man ja vor lauter imaginären "Gitter-Stäben" die dahinter liegende Natur nicht mehr, angelehnt an Rilkes Panther.
mein Plan A und B
vermutlich so wie in Ö
Das ist schwach argumentiert, sind auch Fehler in seinen Argumenten enthalten. Darauf würde ich mich nicht verlassen.Ob eine Impfpflicht in Deutschland rechtlich durchsetzbar ist, bewertet Rechtsanwalt Markus Mingers im folgenden Video,