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Die hatten bestimmt einen guten Anwalt.
Das scheint aktuell nicht notwendig zu sein! Denn Apotheken greifen auf die programmierten technisch-definierten Kategorien zurück: aktuell undifferenziert bzgl. geimpft genesen vs. ungeimpft genesen. Demnach genügt es, einfach eine Apotheke aufzusuchen und die PCR- bzw. Genesenen-Bescheinigung vorzulegen... Notfalls das oben verlinkte Schreiben noch dazu (Stand 11.2.2022).
RKI hat also notgedrungen reagiert. Allerdings ist zu befürchten, dass die erwünschte Diskriminierung nur deshalb aktuell nicht programmiert ist, weil es mehr als einen Mausklick dazu braucht - und dass es möglicherweise eine Frage der Zeit ist, bis geimpft genesen vs. ungeimpft genesen dann doch wieder diskriminiert werden.
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