Hallo Kate!
Hallo Karolus,
vielleicht ist meine Frage "doof", aber wie und wo vergleichst Du ein Bild, das von der Seite gemacht wurde, mit einem Bild, dass von vorn gemacht wurde?
Du kannst doch jeweils nur Verschiebungen in einer bestimmten Richtung sehen, von der Seite vorn/hinten-Verschiebungen und von vorn seitliche Verschiebungen... Moment, mir fällt gerade ein, dass Du Verschiebungen nach oben/unten ("Denshochstand") wohl auf beidem sehen kannst, meintest Du das?
Ich weiß nicht genau, was Du meinst. Ich vergleiche die aufgenommene Reklinationen und die Aufnahmen durch den offenen Mund
jeweils vor und nach der Therapie. Diese Idee :idee:liegt m.E. nicht so fern - oder vielleicht doch???
Da fällt mir z.B. auf, dass der Dens nach der Therapie bei derselben Aufnahmeposition (durch den offenen Mund) deutlich mittiger steht, was Du ja in dem anderen Thread gefragt hattest. Ganz mittig ist er aber jedenfalls nach meinem Augenschein nicht. Außerdem steht der Atlas bei der Reklination deutlich nicht mehr so weit vorn, wie vor der Therapie.
Erst wo ich mir jetzt die Bilder noch mal angesehen habe, fällt mir auf,
wie schief ich den Kopf eigentlich halte. Oder steht vielleicht das Gerät schief?
Einen Befund "Denshochstand" - was auch immer das sein soll - hat aber keiner bei diesen Bildern formuliert, weder Dr. S. noch der Gutachter. Eine "Steilstellung" wurde hingegen nicht nur bei den späteren Aufnahmen, sondern bereits vor vielen Jahren nach einem Sturz mit einer Leiter festgestellt. Diese soll aber keinen Krankheitswert haben.
Der Gedanke mit der Erstattungspflicht ist interessant.
Ich finde diesen Gedanken ebenfalls sehr interessant und sexy.

Die Krankenkassen vermutlich auch.

)) Deshalb machen sie sich vielleicht auch die viele Mühe (s.o.). Meine Atlastherapie wurde übrigens nicht von der Kasse übernommen, auch wenn ich von ihr nun schriftlich habe, dass sie in meinem Fall geholfen hat - wahrscheinlich ist damit aber psychotherapeutisch gemeint. :lachen2: Aber vielleicht lässt sich auch dann da noch was machen. Denn aus welchen Gründen sie mir geholfen hat, ist mir in
dieser Auseinandersetzung mit der KV echt egal.
Aber wie sieht es denn mit der Anerkennung des Krankheitswertes einer Atlas-Verschiebung aus?
Was die Krankenkasse dazu sagt, müsste ich noch erfragen.
Nach meinem orthopäd. Nebengutachter stellt eine Verschiebung des 1. Halswirbels ein schwerwiegende Verletzung dar. Diese führe fast immer zu schwerwiegenden Komplikationen, insbesondere zu neurologischen Ausfällen. Sollte durch die Atlasverschiebung eine Vertebralarterie eingeklemmt werden, berge dies erhebliche Gefahren bis hin zum Schlaganfall und zum Tod.
Der Hauptgutachter (HNO) stellt fest, dass eine Störung der Blut-Hirn-Schranke ebenso wie eine Mangelversorgung des Gehirns aufgrund einer Durchblutungsstörung / Einklemmung der Vertebralarterien zumindest eine sehr ernste Erkrankung, eventuell mit dem Leben nicht vereinbar sei. Auf jeden Fall seien damit neurologische Ausfallerscheinungen, Lähmungen etc. verbunden.
Na, da kann ich ja wirklich froh sein, dass ich beides nicht nur nicht habe, sondern nach Feststellung der Gutachter auch nie hatte. :ironie:
Liebe Grüße
Karolus