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Lohnfortzahlung für Corona-positive: Wann gibt es eine Entschädigung?
Wenn der Corona-Test eines Arbeitnehmers positiv ist, muss er umgehend in Isolation und darf seine Wohnung bis auf Ausnahmen nicht verlassen, um niemanden anzustecken. Auch Besuch ist jetzt tabu. Weist der Mitarbeiter Symptome einer Covid-Erkrankung wie Husten, Schnupfen oder Fieber auf, kann er vom Arzt krankgeschrieben werden.
Auch bei einem positiven Coronatest ohne Symptome darf ihm der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung (AU) ausstellen, wenn der Beschäftigte für seine Arbeit die Wohnung verlassen müsste. Darauf weist die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin. Mit der ausgestellten Krankschreibung erhalten Arbeitnehmer dann die reguläre
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von ihrem Arbeitgeber – und zwar unabhängig vom Impfstatus.
Für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall spielt es also keine Rolle, ob Sie geimpft, geboostert oder ungeimpft sind. Solange keine allgemeine Impfpflicht in Deutschland gilt, „bekommt auch ein freiwillig ungeimpfter Mitarbeiter weiterhin sein Gehalt im Rahmen der gesetzlichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“, erklärt Katja Giese, Fachanwältin für Arbeitsrecht im Gespräch mit der
Süddeutschen Zeitung.
Ungeimpfte in Quarantäne haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung
Wer jedoch nicht an Corona erkrankt ist, sondern lediglich in behördlich angeordnete Quarantäne muss, der hat als Ungeimpfter keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Dies ist seit 1. November 2021 bundesweit geregelt. Ausgenommen davon sind Arbeitnehmer, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. In
Bayern ist für die Entschädigungszahlung sogar eine Booster-Impfung nötig*. Für Ungeimpfte gilt derzeit etwa eine Quarantänepflicht als
- enge Kontaktperson von Corona-positiven oder
- Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten oder Virusvariantengebieten.
Wem es möglich ist, in Quarantäne im Homeoffice zu arbeiten, erhält natürlich regulär sein Gehalt.
Wann Arbeitnehmer verpflichtet sind, in Quarantäne zu arbeiten, lesen Sie hier. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.