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Irgendwo las ich, dass der resultierende C-Versorgungszuschlag von 7.800 Euro p.P. fällig wird, sobald ein solcher Patient auch nur für 2 Nächte stationär aufgenommen wird.Auch ein zufällig positiv getesteter Beinbruch muß im Krankenhaus so behandelt werden, daß er niemanden ansteckt (Isolierstation). Er belastet also das Krankenhaus stärker als ein Beinbruch eines Nichtinfizierten.
Dazu die Ärztezeitung (29.11.2021):
Baden-Württembergs Krankenhäuser fordern einen vollständigen Ausgleich der Einbußen, die sie durch die Pandemie gegenüber 2019 erleiden. Die neuen Versorgungszuschläge für Corona-Patienten seien nicht genug. [...] Doch bleibe davon nicht viel hängen. So könne eine Klinik von 7800 Euro Versorgungszuschlag pro Corona-Fall lediglich 15 Prozent als Erlös verbuchen. Der Rest, argumentiert Scheffold, stütze nur kurzfristig die Liquidität, müsse schlussendlich „aber wieder zurückgegeben werden“.
Ganz ernsthaft gefragt:
Heißt "Erlös" hier Gewinn und "Rest" usw. hier Quersubventionierung (an wen zurückgeben???) - oder verstehe ich das falsch?