Corona - Deutschland (Maßnahmen, Zahlen...)

Auch ein zufällig positiv getesteter Beinbruch muß im Krankenhaus so behandelt werden, daß er niemanden ansteckt (Isolierstation). Er belastet also das Krankenhaus stärker als ein Beinbruch eines Nichtinfizierten.
Irgendwo las ich, dass der resultierende C-Versorgungszuschlag von 7.800 Euro p.P. fällig wird, sobald ein solcher Patient auch nur für 2 Nächte stationär aufgenommen wird.

Dazu die Ärztezeitung (29.11.2021):
Baden-Württembergs Krankenhäuser fordern einen vollständigen Ausgleich der Einbußen, die sie durch die Pandemie gegenüber 2019 erleiden. Die neuen Versorgungszuschläge für Corona-Patienten seien nicht genug. [...] Doch bleibe davon nicht viel hängen. So könne eine Klinik von 7800 Euro Versorgungszuschlag pro Corona-Fall lediglich 15 Prozent als Erlös verbuchen. Der Rest, argumentiert Scheffold, stütze nur kurzfristig die Liquidität, müsse schlussendlich „aber wieder zurückgegeben werden“.

Ganz ernsthaft gefragt:
Heißt "Erlös" hier Gewinn und "Rest" usw. hier Quersubventionierung (an wen zurückgeben???) - oder verstehe ich das falsch?
 
Nachdem mir Stolz jeglicher Art fremd ist
Das sollte es aber nicht sein, gerold.
Ich bin immer stolz auf mich selbst gewesen, sei es, was ich in meinem Leben erreicht habe oder Dinge geschafft oder geschaffen habe, die nicht nur mein leben bereichert und schöner gemacht haben.
Und wenn ich so manchen Deiner Beiträge lese, kannst auch Du auf Dich stolz sein.

Liebe Grüsse
zausel
 
Liebe Zausel,

mir ist klar, dass in diesen Zeiten die Nerven bei Vielen etwas bloß liegen und man dann u.U. auch empfindlicher wird, aber eine (Interesse zeigende) Nachfrage ist kein Grund, gekränkt zu sein :)

Und dies
da dieser wohl gegen irgendwelche Forenregeln verstösst, "idealerweise" gelöscht!
... ist nun allerdings gegen die Boardregeln (D. 5 "Ändern Sie Ihre Beiträge nicht nachträglich, wenn diese bereits Basis für Antworten geworden sind und durch die Änderung der Inhalt der Diskussion unverständlich würde."), was ja denke ich auch unmittelbar einsichtig ist. Es gab ja bereits eine Folgediskussion mit etlichen Antworten.

Sollten weitere meiner Beiträge zu beanstanden sein, einfach nur Bescheide geben, dann lösche ich diese ebenfalls. (solange das möglich ist)
Siehe oben. Eine Nachfrage ist keine "Beanstandung". Ich hatte Dich - und uns alle - lediglich darum gebeten, wenn möglich Primärquellen zu verlinken, und ausdrücklich ergänzt, dass dies keine Boardregel ist (ebenso wie die Inhaltsangabe zu Videos, die wünschenswert, aber nicht zwingend ist).

Hallo thano, hier
in dem von dir zitierten artikel im " the european" steht lediglich,
dass durch studien eine geringere menge davon bei geimpften im vergleich zu ungeimpften festgestellt wurde.
und zwar über einen zeitraum von mehrere monaten hinweg.
... bitte ich Dich noch um das Orginalzitat, denn ich hatte so eine Stelle im Text nicht gefunden. Du hast es ja offenbar gelesen und verstanden/übersetzt.

Gruß
Kate
 
Das sollte es aber nicht sein, gerold.
Ich bin immer stolz auf mich selbst gewesen, sei es, was ich in meinem Leben erreicht habe oder Dinge geschafft oder geschaffen habe, die nicht nur mein leben bereichert und schöner gemacht haben.
Und wenn ich so manchen Deiner Beiträge lese, kannst auch Du auf Dich stolz sein.
Nein, das habe ich mir zufolge meines extrem harten Lebensschicksals abgewöhnt, vielmehr bin ich einen jeden Tag neu dankbar dafür, daß ich mit einer lieben Frau verheiratet sein darf, gut geratene Kinder und Enkel habe, gesund aufstehen darf und trotz aller Widerwärtigkeiten in meinem Leben so viele Dinge anpacken und zum Ziel bringen durfte, was anderen - hier denke ich vor allem an Klassenkameraden und Studienkollegen - mißlungen oder verwehrt worden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
... bitte ich Dich noch um das Orginalzitat, denn ich hatte so eine Stelle im Text nicht gefunden.

was genau? du hattest doch geschrieben dass du eine stelle auf seite 23 gefunden hättest:

jüngste Beobachtungen der britischen Gesundheitsbehörde
(UKHSA) Überwachungsdaten, dass die N-Antikörperspiegel bei Personen niedriger zu sein scheinen, die
Infektion nach 2 Impfdosen
google-übersetzer
aus dem ganzen, vor allem aus der nächsten seite 24 geht hervor,
dass diese untersuchungen den zeitraum einiger monate umfassen.
 
Lt. dpa bzw. Handelsblatt 29.12.2021:
Auf die Frage, ob zur vorgesehenen nächsten Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) am 7. Januar valide Daten zur Verfügung stehen, sagte der Sprecher [des Gesundheitsministeriums], davon gehe er aus.

Das möchte ja auch sein, denn die MPK will ja sicherlich Regelungen festlegen...
 
Hierzu sei gefragt: Sind für weitere Ausführungen und damit Konkretisierungen des Infektionsschutzgesetzes durch maßgebende Politiker valide Daten erforderlich?
 
Ich hoffe nur, dass die Einschätzungen dieser Kanzlei fundiert sind und nichts außer Acht gelassen wurde. Die scheinen nach und nach etliche Videos gemacht zu haben/zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei all dem juristisch anfechtbaren Pfusch. der aktuell im Zusammenhang mit der politischen Corona-Hektik als Ausführungsbestimmungen zum Infektionsschutzgesetzes von der Ministerialbürokratie nahezu tagtäglich produziert wird, bedarf es eines vergleichbar geringen juristischen Aufwandes, dies auszuhebeln und damit als nichtig zu erweisen. Sofern ich dies richtig sehe, gehen diesbezüglich jetzt auch Ärzte vor Gericht, um dort Einstweilige Verfügungen gegen die regierungsamtlich dekretierte COVID-Impfung von Kindern zu erwirken.
 
ergänzend:
Gerold schrieb:
niemals selbst ein diesbezüglich von einer Behörde erhaltenes Schreiben zu beantworten, sondern all dies dem Anwalt zu überlassen.
Warum niemals selbst?
Ein Laie vermag nie die Lücken eines Gesetzes oder die Fehlformulierungen eines amtlichen Schreibens als solche zu erkennen und hierauf in geeigneter Weise zu reagieren, dies mit dem Ziel, das Verfahren im Sande verlaufen zu lassen.
 
Hierzu: Mehrmals hat es sich ergeben, daß ich in Zivilverfahren vor Gericht meine Ansprüche gegenüber anderen durchsetzen mußte, die zur Wahrnehmung ihrer Interessen gleichfalls jeweils einen Rechtsanwalt beigezogen hatten. Da hat es sich schnell erwiesen, wer jeweils den besseren Rechtsanwalt gehabt hat, der vor Gericht die Argumentation des anderen zu zerfetzen vermochte. Deshalb würde ich auch eine Auseinandersetzung mit einer Behörde nur durch die Beauftragung eines wirklich guten Rechtsanwalts wagen, der die Angelegenheit gegebenenfalls vor Gericht zieht.
 
Deshalb würde ich auch eine Auseinandersetzung mit einer Behörde nur durch die Beauftragung eines wirklich guten Rechtsanwalts wagen, der die Angelegenheit gegebenenfalls vor Gericht zieht.
Die guten Anwälte werden sofort ausgebucht sein - die Chance den richtigen RA bei möglicher kommender Impfpflicht rechtzeitig zu finden, schätze ich als eher gering ein.
 
zu finden, schätze ich als eher gering ein
Das kann ich bestätigen. Ich habe im Umkreis von 100km 2 Anwälte gefunden, die auch bei medizinrechtlichen Angelegenheiten hätten für mich handeln können.
Beide lehnten freundlich aber bestimmt ab, mich im Bezug auf Impfunfähigkeitsbescheinigungen zu vertreten.
Begründungen:
Der 1. Anwalt wollte bei Impfunfähigkeit erst gar nicht mehr tätig werden, seine Erfahrung war: die Klagen würden von den Gerichten abgewiesen...
der 2. Anwalt bedauerte sehr und gab an:
1. Es würde momentan bis zu einem Jahr dauern, bis sich ein zuständiges Gericht damit befassen könne,
2. Die Gerichte seien "überlastet", und lehnen die Klagen reihenweise im Schnellverfahren/ oder Beschlüssen d.b. ab.

Naja, es ist wohl klar, worauf das herauslaufen wird.
Bis eine Klage, wenn ihr dann stattgegeben werden sollte, erst nach mind. 1 Jahr zur Verhandlung käme... werden zuerst mal, wohl eine Reihe von Untersuchungen angeordnet und das dauert u.U. noch einmal 1 Jahr. (in dieser Zeit ruht das Verfahren und wenn man bedenkt, dass weltweit alle Menschen gespritzt werden sollen... eventuell nachvollziehbar?)
Bis dahin ist die allgemeine Impfpflicht denke ich, verpflichend und somit Zwang.

Gruss
zausel
 
Hallo zusammen,

es ist lächerlich was "angebliche" Experten so zum Besten geben. Irgendwo las ich, das auch die Omokron-Mutante nicht nur über "Tröpfchen" übertragbar sei, sondern auch, ähnlich wie beim Masernvirus, über die Luft übertragen werden kann.
Witzigerweise sieht ein "Anderer", (nämlich der NRW-Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann (CDU) ) im Rampenlicht stehender "Mensch" das völlig anders... !Achtung Fachwissen! 🥳


Gruss
zausel
 
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Hallo zusammen,

ein oberbayrischer Bürgermeister äusserte, dass es für ihn persönlich ein Glück gewesen sei, dass er auf Grund einer C-Infektion das "Wundermittel" Donald Trumps erhalten habe. Nämlich Antikörper. Dieses jedoch bei Geimpften nicht mehr eingesetzt werden könne, da es nicht mehr vertragen werde.
Darüber kann man sicher nachdenken, denke ich.
Seine Erlebnisse während der Hospitalisierung finde ich sehr aufschlussreich.
In seiner Weihnachtsrede wünschte er sich, dass jeder über seinen Körper selbst bestimmen und das alle zusammenhalten sollen. Das sei sein grösster Wunsch.

Ich danke Ihnen, Herr Bürgermeister.


Gruss
zausel
 
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Hallo zusammen,

Herr Reitschuster wurde, wie ja bekannt, aus der Bundespressekonferenz (weil NICHT geimpft) ausgeschlossen. Darf nun sein Name, bezüglich mehrerer Fragen nun auch nicht mehr genannt werden?
Ich denke er fragt einfach zu viele wichtige Fragen, und darum muss nicht nur er, sondern auch sein Name schlicht weg "verschwinden"!?
Zustände wie im alten Ägypten... da wurde der Name Moses kurzerhand aus Geschichts-Büchern und von Pylonen entfernt/ausgelöscht!

Nun, schlechte Geschichte wir m.E. und seitens "einschlägig Verdächtiger" immer wieder zum Leben erweckt und grosse Fehler und Unrecht werden wiederholt. Daraus gelernt haben wohl bei dem heutigen Stand der Dinge... kaum einer unserer Verantwortlichen.


Gruss
zausel
 
Naja, es ist wohl klar, worauf das herauslaufen wird.
Bis eine Klage, wenn ihr dann stattgegeben werden sollte, erst nach mind. 1 Jahr zur Verhandlung käme... werden zuerst mal, wohl eine Reihe von Untersuchungen angeordnet und das dauert u.U. noch einmal 1 Jahr. (in dieser Zeit ruht das Verfahren und wenn man bedenkt, dass weltweit alle Menschen gespritzt werden sollen... eventuell nachvollziehbar?)
Bis dahin ist die allgemeine Impfpflicht denke ich, verpflichend und somit Zwang.
Dies sehe ich anders: Nach meiner Einschätzung wird zu diesem Zeitpunkt niemand mehr von einer Impfpflicht sprechen (können), nachdem sich dies alles erledigt hat.
 
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