Corona-Virus: Chancen & Lehren

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.....Sehe ich anders. Wir müssen zu jeder Zeit kritisch sein, weil es ev. "danach" zu spät sein könnte.
Nicht jede Regel, nicht jedes Gesetz ist sinnvoll/zielführend.
Angst bremst das Immunsystem. Lockdowns fördern Angst. Frische Luft ist gut fürs Immunsystem usw..
.............
Also bitte... das seh ich nicht als "Wir über Ich", dass ist (für mich) reine Freiheitsberaubung die aus Willkür oder Hilflosikeit oder... entstanden ist.

Trotzdem bringt es nichts, sich darüber aufzuregen oder Angst davor, also vor einer Einschränkung der Freiheit zu haben, denn Du kannst die Menschen nicht ändern, nicht wahr. Siehe dazu auch den Vortrag von Prof. Dr. Mausfeld "Das Schweigen der Lämmer" als Video oder PDF-Datei im Internet zu finden. Egal, was passiert, man muss immer optimistisch bleiben, der Geschichte ihren Lauf lassen und sich dabei auf den eigenen Lebensplan und Lebensweg konzentrieren, der in das große Ganze eingebunden ist.

Wir müssen zu jeder Zeit kritisch sein, weil es ev. "danach" zu spät sein könnte.

Das ist goldrichtig, eine äußert wichtige Überlebensstrategie, die man von den wild lebenden Tieren wieder lernen kann. Diese verlassen sich nur auf sich selbst und die Familie, höchstens auf eine etwas größere Gruppe/Großfamilie der gleichen Spezies, wenn es für das Überleben vorteilhafter ist, niemals aber auf andere Gruppen und fremde Tiere.

Ich glaube auch, dass wir uns vor Krankheiten schützen müssen, war schon immer ein vorsichtiger Mensch, aber ich glaube nicht, dass wir uns schützen können, indem wir uns zu Hause verstecken und aufhören, ein normales Leben zu führen. Das ist kontraproduktiv. Um mich vor etwas schützen zu können, muss ich genau wissen, was es ist, sonst mache ich Fehler, logisch, nicht wahr.

Über das jetzige Virus weiß man anscheinend gar nichts, es wird nur etwas postuliert, aber es hat mit Wissen und Wissenschaft nichts zu tun. Das ist zumindest das, was ich bisher recherchieren konnte und was mich skeptisch bleiben lässt.

Zum Beispiel das hier:

Ein Blick auf die Corona-Massenhysterie. Wie verhält es sich mit der Virusidentifikation, wie mit der Krankheitsdefinition und -diagnose? Wie ist der PCR-Test zu bewerten? Welche Gefahren ergeben sich für positiv getestete Patienten durch die Medikamentengabe?

 
Wir bewegen uns m.E. viel zuwenig in den Chancen.
Was für eine Chance ist das für ...
- die Erholung der Natur
- die Entschleunigung der Menschen
- die Wiederverbindung in kleinen anstatt globalen Kreisen
- die Wiederbesinnung auf lokale Werte
- Homeoffice-Arbeit
- bargeldloses Bezahlen
- ...

Gruss, Marcel
 
Für mich hören sich eher solche Aussagen angstbesetzt an.

Zum Teil sind diese Ängste auch berechtigt, wenn man nach Ungarn schaut, und die Demokratie ist zweifellos gefordert, dass nicht irgendwelche Regierungen auf die Idee kommen, Krisen auszunutzen. Aktuell ist allerdings Ungarn die Ausnahme, unsere Regierungen haben eine funktionierende Verfassung. Aktuell finde ich es wichtig, den Maßnahmen bezüglich der Verflachung der Ansteckungskurve des Coronavirus zu vertrauen.

Im Internet gibt es unzählige Leserkommentare, in denen diese Ängste über die Einschränkung der Bürgerrechte ausgedrückt werden, aber auch zahlreiche Ärzte, Ökonomen und Journalisten äußern sich besorgt, das kann doch kein Zufall sein, nicht wahr. Nur ein Beispiel unter vielen, die ich bisher gefunden habe:

 
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Ja genau, immer wenn was schlimmes passiert, eröffnen sich Möglichkeiten, dass sich Dinge verbessern.

- die Erholung der Natur

weniger Flugzeugreisen, weniger Kreuzschiffe

- die Entschleunigung der Menschen

wenn die Krise die Spitze des Überkonsums der letzten Jahre wegnimmt, haben wir alle die Chance, mehr Qualität anstatt Quantität ins Leben zu bringen

- die Wiederverbindung in kleinen anstatt globalen Kreisen

denke ich auch, dass das kommt. Statt Fernreisen mehr Ausflüge aufs Land.

- die Wiederbesinnung auf lokale Werte

und die Chance, das Gemüse vom lokalen Bauern zu kaufen, anstatt das Exportgemüse aus Südamerika

- Homeoffice-Arbeit

Betriebe, Behörden und Schulen mussten jetzt auf die schnelle digitale Möglichkeiten schaffen, was vorher vor sich hergeschoben wurde. Ich kann mir gut vorstellen, dass Homeoffice durch die Krise in Zukunft leichter verfügbar ist.

Ein paar dieser Dinge höre ich auch schon von anderen, auch von Bekannten. Solange die wirtschaftl. Einbußen relativ sind, haben wir gute Chancen auf positive Aspekte der Krise.
 
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Nein, das ist sie niemals! Es gibt Grundrechte, für die gerade in Ausnahmesituationen gekämpft werden muß, wenn manche meinen, man könne sie mal zeitweise außer Kraft setzen. Es mag verhältnismäßig sein, den Leuten das Recht auf freie Bewegung zu entziehen, aber bei Forderungen nach Schnelljustiz hört es eben auf. Wehret den Anfängen. Das hat auch nichts mit Verharmlosung zu tun und nichts mit der Geringschätzung von Solidarität.

Die Maßnahmen sollen gesetzeswidrig sein, meinen manche. Ich bin keine Juristin und kann es nicht beurteilen, aber, wenn man sich die entsprechenden Paragraphen anschaut, dann frage ich mich auch, ob wirklich alle Maßnahmen juristisch haltbar sind:

 
Die Maßnahmen sollen gesetzeswidrig sein, meinen manche. Ich bin keine Juristin und kann es nicht beurteilen, aber, wenn man sich die entsprechenden Paragraphen anschaut, dann frage ich mich auch, ob wirklich alle Maßnahmen juristisch haltbar sind
Geh bitte auf die entsprechenden Intensivstationen und rede mit den Leuten dort über die Paragraphen, sonst bleibt es zu ver-kopft, wie man so sagt.....Jura kannst du dann später studieren, als Chance, siehe Thema!
 
Hallo Gerd,

ich finde es ausgesprochen köstlich, wie Du es immer wieder schaffst, mich mit Deinen extravaganten Einwürfen auf einzigartig-unkonventionelle Art und Weise zu erheitern.

Ist "verkopft" denn immer schlecht? Ich glaube nicht, denn, wer einen kühlen Kopf bewahrt, der hat die besseren Chancen, die richtigen Lehren zu ziehen und die erfolgreichsten Lösungen zu finden, nicht wahr. Und davon können sowohl die Kranken als auch die "Eingesperrten" profitieren.

Schon Immanuel Kant riet wohlmeinend: "Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen."

Juristen habe ich viele in der Familie, eine davon, meine Großtante, wünschte sich, dass ich auch in ihre Fußstapfen treten möge, aber ich fühlte mich von der berauschenden Ausdruckskraft und der unvergleichlich-beseelenden Wirkung der Literatur und der Sprachen stark angezogen, daher entschied ich mich für diese. Davon abgesehen war meine Tante nicht nur ein Kopfmensch, denn eigentlich malte sie gerne und hätte lieber Kunst studiert, aber ihr Vater wollte nicht, dass sie eines Tages hungern muss, und riet ihr von der Kunst ab. Und tatsächlich konnte sie später als Juristin ein gutes und finanziell unabhängiges Leben führen. Im Rentenalter widmete sie sich endlich der Malerei, als Hobby, und hatte viel Spaß und Erfolg damit.

Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen, obwohl wir uns meines Erachtens keinesfalls davon entfernt hatten: ich glaube, man muss nicht gegen Gesetze verstoßen, um Kranken zu helfen und auf sie Rücksicht zu nehmen. Dabei kann man auch viel lernen und die hervorragende Chance erhalten, alles unter einen Hut zu bringen.

Ich wünsche Dir einen wunderschönen Tag und freue mich auf Deine zukünftigen außergewöhnlichen Posts.

Freundliche Grüße
 
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Die Maßnahmen sollen gesetzeswidrig sein, meinen manche. Ich bin keine Juristin und kann es nicht beurteilen, aber, wenn man sich die entsprechenden Paragraphen anschaut, dann frage ich mich auch, ob wirklich alle Maßnahmen juristisch haltbar sind.

Eine Juristin über die Maßnahmen und Verbote:


25.03.20 12:39
Interview mit Rechtsexpertin

Coronavirus: „Risikogruppen haben nichts davon, wenn alle ‚weggesperrt‘ werden“

von Katja Thorwarth

Die Bewegungsfreiheit ist aufgrund der Coronakrise massiv eingeschränkt. Sind die Einschnitte notwendig bzw. rechtens? Die Juristin Jessica Hamed im Interview.
Jessica Hamed studierte Rechtswissenschaft in Mainz und Buenos Aires (Argentinien). Seit 2016 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und im Februar 2020 wurde ihr der Titel Fachanwältin für Strafrecht verliehen. Als Strafrechtlerin ist sie ständig mit Fragen des Verfassungsrechts befasst und hat in diesem Zusammenhang jüngst zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht gewonnen. Sie ist zudem als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz tätig.
Die Coronakrise hat die Bewegungsfreiheit der Bürger*innen massiv eingeschränkt. Wie ordnen Sie das rechtlich ein?
Eingegriffen wurde in nahezu alle Freiheitsgrundrechte. Die körperliche Bewegungsfreiheit ist, je nach Bundesland/Gemeinde/Landkreis, zwar unterschiedlich intensiv betroffen. Allerdings wurde generell die Freizügigkeit und die allgemeine Handlungsfreiheit massiv eingeschränkt.
Vielen Menschen wird durch die Schließung von Geschäften die Ausübung ihres Berufs untersagt, sodass dort in den Kernbereich der Berufsfreiheit und gegebenenfalls in die Eigentumsfreiheit eingegriffen wurde. Die Versammlungsfreiheit – eines der wichtigsten Grundrechte in einem Rechtsstaat – ist faktisch aufgehoben. Die Glaubensfreiheit ist durch die Schließung religiöser Begegnungsstätten massiv eingeschränkt. Auch in die Unverletzlichkeit der Wohnung wird eingegriffen, wenn der Staat, wie angekündigt, Kontaktverstöße in Wohnungen verfolgen will. Mit anderen Worten, es ist kaum ein Grundrecht nicht massiv in seinem Kernbereich betroffen.
Kontaktsperre während Coronavirus-Pandemie: Einmalig in der bundesdeutschen Geschichte
Wie bewerten Sie das?
So etwas gab es noch nie in der bundesdeutschen Geschichte. Es wirft die Frage auf, ob es gerechtfertigt sein kann, Millionen Menschen, denen wohl kein schwerer Krankheitsverlauf droht, von anderen Menschen, bei denen ebenfalls nicht mit einem solchen zu rechnen ist, fernzuhalten.
Was ist der Unterschied zwischen der Ausgangseinschränkung und der Kontaktsperre? Wie würde die Ausgangssperre aussehen?
Bei einer Ausgangsbeschränkung muss jedes Verlassen der Wohnung gerechtfertigt werden, das heißt, gegenüber den Behörden ist ein „triftiger Grund“ glaubhaft zu machen. Zum Beispiel würde man sein Anliegen, joggen gehen zu wollen, durch Trainingskleidung glaubhaft machen können. Bei einer Kontaktsperre ist es indes grundsätzlich gestattet, sich (alleine) frei zu bewegen, eine Rechtfertigung darf von den Behörden nicht verlangt werden.
Bei einer echten Ausgangssperre dürfte das Haus/die Wohnung gar nicht mehr verlassen werden. Aber auch die teilweise bestehenden Ausgangsbeschränkungen könnten noch intensiviert werden, in dem die Ausnahmetatbestände reduziert werden.
Vieles ist schwammig formuliert. Mit Leuten aus meinem Haushalt gilt keine Abstandsregel. Was ist mit meiner Familie, die nicht mit mir zusammen wohnt?
Von den Abstandsregeln ausgenommen sind diejenigen, die zusammen in einem Haushalt leben. Sei es als Familie, sei es als Wohngemeinschaft. Hintergrund ist der, dass diese Menschen alleine aufgrund ihrer Wohnsituation einen engen Kontakt haben und sich ohnehin gegenseitig anstecken würden. Das bedeutet aber auch, dass die Personen einer Familie, die nicht in einem Hausstand leben, wie fremde Menschen behandelt werden. Gewünscht ist natürlich, dass sich die Menschen auch nicht im privaten Raum näher kommen. Vielleicht eine Frage der Zeit, bis auch das kontrollieren wird…

 
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Fortsetzung des obigen Artikels:

Kritik an den Maßnahmen in der Coronakrise ist verpönt
Warum werden diese Maßnahmen widerstandslos hingenommen?
Zum einen denke ich aus Angst vor der Situation. Zum anderen aber auch aus Angst vor massivem Gegenwind, wenn man sich „in einer solchen Krise“ kritisch zu Wort meldet. Die Länder der Welt überbieten sich aktuell mit Maßnahmen, selbst die Bevölkerung verlangt nach schärferen Regeln. Das Gebot der Stunde scheint zu sein: Inter arma silent leges, also im Krieg – um einmal Macrons Rhetorik aufzunehmen – schweigen die Gesetze. Mehr ist mehr. Markus Söder verweist immer wieder darauf, dieses oder jenes hätten andere Länder auch gemacht. Dabei wird verkannt, dass sich die Länder im Hinblick auf ihr Gesundheitswesens, der Bevölkerungszahl, -dichte und des Alters, Vorerkrankungen, Sozialverhalten, Lebenssituation usw. erheblich unterscheiden. Deutschland ist nicht Italien oder Großbritannien.

Die Coronakrise bestimmt den Alltag aller, es gibt keine anderen Themen mehr ...
Dieser natürlich sehr ernstzunehmenden Krisenlage gelingt es, die gesamte öffentliche Aufmerksamkeit zu fesseln und nahezu alle anderen Themen wegzufegen. Wir steuern auf einen Zustand zu, in dem Unsicherheit und Angst bald über Wochen, Monate und eventuell Jahre aufrechterhalten bleiben. Das lähmt offenbar die ganze Gesellschaft, und das ist äußert beunruhigend.
Sie sehen also nichts Positives in einem „shutdown“?
Die Kontrolle über das Virus zu erlangen, bedeutet meines Erachtens auch, wieder Kontrolle über unsere Gedanken und unser Wertesystem zu erlangen. Die zwei Wochen des „shut down“ sollten dafür genutzt werden, fachübergreifend unter Jurist*innen, Ökonom*innen, Soziolog*innen und anderen alternative Wege ernsthaft zu diskutieren. Wir brauchen einen offenen Diskurs.

Coronakrise: Diversen Ausgangsbeschränkungen laut Ansicht vieler Juristen allesamt rechtswidrig
Hätte ich mit einer Klage gegen die Einschränkungen einen Chance?

Die diversen Ausgangsbeschränkungen wurden soweit ersichtlich per Allgemeinverfügung unter Berufung auf § 28 Infektionsschutzgesetz erlassen. Unter den wenigen Jurist*innen, die sich dazu öffentlich geäußert haben, scheint man sich – völlig zu Recht – mehrheitlich einig, dass diese allesamt rechtswidrig sind. Der § 28 IfSG ist bereits keine taugliche Rechtsgrundlage – mal ganz davon abgesehen, dass auch die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen sehr zweifelhaft ist. Daher hätte meines Erachtens eine Klage gegen die Allgemeinverfügungen – oder gegen entsprechende darauf basierte verhängte Strafen oder Bußgelder – gute Aussichten auf Erfolg.
Das VG München hat im Übrigen aus formalen Gründen die in Bayern am 20.03. erlassene Ausgangsbeschränkung zugunsten zweier Einzelpersonen vorläufig außer Kraft gesetzt. Das Verwaltungsgericht zweifelt nämlich an, dass die ausgesprochenen Ausgangsbeschränkungen durch eine Allgemeinverfügung geregelt werden durfte.
Warum ist der § 28 keine Rechtsgrundlage für die erlassenen Allgemeinverfügungen?
Die Norm deckt zwar Eingriffe, die auf Einzelpersonen bezogen sind, gestattet aber bereits keine auf die Allgemeinheit bezogenen. Zudem dürfen solche Maßnahmen auch nur kurzfristig verhängt werden, was sich direkt aus dem Wortlaut der Norm ergibt. Dort heißt es nämlich: „bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind“. Darunter fällt offensichtlich keine pauschale zweiwöchige Verfügung.
Dasselbe dürfte im Ergebnis auch dann gelten, wenn die Maßnahmen nicht per Allgemeinverfügung, sondern - wie inzwischen mehrheitlich - per Rechtsverordnung angeordnet werden.
Sie sagen, der Staat hätte durchaus Alternativen. Warum werden diese nicht mit offenem Ausgang diskutiert?
Mir erscheint der Gedanke der langjährigen Richterin am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. h.c. Gertrude Lübbe-Wolff für aufdrängend erwägenswert. Sie weist daraufhin, dass ein weitgehender „shutdown“ allenfalls für sehr begrenzte Zeit aufrechterhalten werden kann. Daher schlägt sie vor, die einschneidenden Restriktionen auf „Ruheständler und ggf. andere spezielle Risikogruppen“ zu konzentrieren, da damit „diejenigen aus dem Infektionsgeschehen [herausgehalten werden] […], die im Falle einer Infektion die Ressourcen des Gesundheitssystems voraussichtlich am häufigsten und am intensivsten beanspruchen…“. Diesem Gedanken schließe ich mich unter der Prämisse an, dass aktuell nicht anzunehmen ist, dass alle Probleme nach zwei Wochen etwa durch die Entwicklung einer wirksamen Behandlungsmöglichkeit oder der Erfindung eines Impfstoffes, gelöst werden können.

Coronavirus-Pandemie in Deutschland: Risikoanalyse blieb unbeachtet - Beispielloses Staatsversagen
Aber es gibt doch auch viele jüngere Corona-Patienten mittlerweile.

Das ist korrekt und ist bei einer steigenden Anzahl an Erkrankungen schon statistisch zu erwarten. Gleichwohl bleibt das Robert Koch-Institut dabei, als Risikogruppen Folgende zu benennen: ältere Menschen (steigend ab etwa 50-60 Jahren), Menschen mit Vorerkrankungen und Raucher*innen. Es muss daher diskutiert werden, ob für die Rettung der Risikogruppen die Existenzgrundlage der gesamten Bevölkerung geopfert werden darf, wenn es weniger einschneidende Möglichkeiten gibt. Problematisch könnte allerdings sein, dass darüber überwiegend diejenigen zu entscheiden haben, die zu dieser Risikogruppe zählen oder sich als Politiker*in mit ihr verbunden fühlen.
Aber wie könnte der Umgang mit sogenannten Risikogruppen konkret aussehen?
Konkret könnte das die teilweise Isolierung von Risikogruppe bedeuten, also die Geltung von Ausgangsbeschränkungen ausschließlich für besonders gefährdete Teile der Bevölkerung. Das ist rechtlich meiner Meinung nach offensichtlich eher möglich – zumindest mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage, die man sich ja derzeit „bastelt“ – als ein länger andauernder allgemeiner, für alle geltender lockdown.
Was ist mit dem Vorwurf, alte und kranke Menschen einfach wegzusperren?
Momentan ist nahezu die gesamte Bevölkerung „weggesperrt“. Alle „wegzusperren“ statt das „Wegsperren“ auf diejenigen zu beschränken, die wir besonders schützen müssen, ist meines Erachtens eine gefährliche, falsch verstandene Solidarität. Die besonders gefährdeten Personen – insbesondere die Ruheständler*innen – haben nichts davon, wenn die langfristigen Folgen die sind, dass aufgrund massiver wirtschaftlicher Einschnitte, z.B. im Gesundheits- und Pflegesystem, noch weitere Kürzungen vorgenommen werden müssen. Man sollte auch bedenken, dass in Deutschland – anders als etwa in Italien– das Modell der Mehrgenerationenhäuser die Ausnahme ist. Die Lebensrealität sieht faktisch so aus, dass alte und pflegebedürftige Personen überwiegend in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen „gesteckt“ werden oder ohnehin auf sich gestellt alleine leben. Den Aufschrei empfinde ich als einigermaßen heuchlerisch.

 
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Fortsetzung des obigen Artikels:

Wäre das juristisch rechtens?
Unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse in Bezug auf die Identifizierung von Risikogruppen und den absehbaren Folgen, die ein anhaltender allgemeiner lockdown für weite Teile der Bevölkerung hätte, insbesondere die Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz Einzelner mit allen Implikationen (z.B. Gefahr der Verarmung, die ihrerseits auch ein Risikofaktor für Krankheitshäufigkeit und höhere Sterblichkeit ist) und die zu erwartenden volkswirtschaftlichen Folgen, gehe ich davon aus, dass eine solche Maßnahme rechtmäßig durchführbar wäre.
Und was ist mit dem Gleichheitsgrundsatz?
Grundsätzlich gilt nach dem Grundgesetz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Indes können Ungleichbehandlungen jedenfalls dann gerechtfertigt sein, wenn es für die Benachteiligung zwingende Gründe gibt, zum Beispiel in Abwägung mit anderen Grundrechten. Für das Unterscheidungsmerkmal „Alter“ sehe ich noch nicht einmal eine Ungleichbehandlung – die liegt nämlich nur vor, wenn wesentlich Gleiches ungleich behandelt wird. Dasselbe dürfte für das Unterscheidungsmerkmal Krankheit gelten, sofern sie nicht als Behinderung einzustufen ist.
Aber wenn alte Menschen oder Kranke etwas nicht dürfen, was die Jungen und Gesunden dürfen, dann ist das eine Ungleichbehandlung aufgrund eines Unterscheidungsmerkmals.
Die juristische Definition von Ungleichbehandlung unterscheidet sich von der Allgemeinsprachlichen. Wir Jurist*innen fragen uns, ob wir hier zwei Situationen haben, die gleich sind. Sprich: Ist die Situation eines älteren Menschen mit der eines jungen Menschen vergleichbar. Nehmen wir die Helmpflicht beim Motorradfahren. Autofahrer*innen müssen keinen Helm tragen. Wenn wir nun sagen, beide Gruppen sind doch motorisierte Verkehrsteilnehmer – und damit im wesentlichen gleich – käme wir zu einer Ungleichbehandlung, die man rechtfertigen müsste (und kann).
Wählt man als Oberbegriff Kraftradfahrer*innen, hätten wir schon keine Ungleichbehandlung. Es kommt also darauf an, welchen Bezugspunkt man wählt. Das sind aber juristische Feinheiten, auf die es für das Grundverständnis nicht ankommt. Denn eine etwaige Ungleichbehandlung könnte hier unter Berücksichtigung der aktuellen medizinischen Erkenntnisse offenkundig mit der unterschiedlichen Risikoexposition gerechtfertigt werden.
Wie sehen Sie das koreanische Modell?
Südkorea hat mit einer erheblichen Anzahl an Testungen, der konsequenten Nachverfolgung von Ansteckungswegen und intensiver Hygienemaßnahmen (Desinfizierungen des öffentlichen Raums, mundschutztragende Bevölkerung, flächendeckende Fiebermessung usw.) die Ausbreitung des Virus in den Griff bekommen, ohne dass es zu einem shutdown gekommen ist. Allerdings würde ich mich gegen eine Handyortung aussprechen.
Wie ordnen Sie Spahns Änderung zum Infektionsschutzgesetz ein?
Mit den beabsichtigten Änderungen zieht der Bund letztlich die momentan bei den Ländern liegende Kompetenz weitestgehend an sich. Es ist völlig klar, dass eine solche Änderung in einer Nichtkrisenzeit zumindest beim Bundesrat keine Zustimmung fände. Sicherlich ist ein koordiniertes Vorgehen in einer Krisensituation erforderlich. Allerdings darf man nicht vergessen, dass nicht in jedem Bundesland die gleichen Maßnahmen erforderlich sind. Jedes Bundesland ist anders betroffen. Insoweit stehe ich der quasi Entmachtung der Länder sehr skeptisch gegenüber, da ich glaube, dass die Länderregierungen die Situation für ihr Land besser einschätzen können und es unserem föderalen System widerspricht. Wir dürfen gespannt sein, welche Länder sich ihrer Entmachtung widersetzen. Vielleicht sind die aber auch ganz froh, die Verantwortung abgeben zu können.
Hätte der Staat besser vorbereitet sein müssen?
2013 wurde dem Bundestag eine Risikoanalyse des Robert Koch-Instituts für gerade dieses Szenario vorgestellt. Dass sich die Risikoanalyse vom 10.12.2012 nicht einmal acht Jahre später wie ein Drehbuch dessen liest, das wir gerade durchleben, kann man als blanke Ironie ansehen, wenn man bedenkt, dass die Bundesregierung diesen Bericht ersichtlich nicht zum Anlass genommen hat, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Im Hinblick darauf wird man zur gegebenen Zeit fragen müssen, ob wir hier Zeug*innen eines beispiellosen Versagens geworden sind und wie wir das in Zukunft vermeiden können.

 
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nicht nur beim biobrot, auch in "normalen" bäckereien, metzgereien usw.
im bioladen hab ich schon lange vor corona gesehen, daß sie sich davor die hände waschen und desinfizieren, aber ich möchte auch kein desinfektionsmittel essen, zumal ich wegen meiner uv auch von winzigen mengen üble probleme bekomme, aber auch für leute ohne uv ist es auf dauer nicht gesund.
sunny

Steht UV hier für MCS? Ist bei MCS echt ein Problem, da wird im Bioladen jetzt Handdesinfektion versprüht, das riecht man überall und vermutlich landet es dann auch (in Spuren) auf Gemüse, Salat usw. Für Menschen mit MCS dürfte da Waschen der LM nicht reichen, die werden darauf reagieren. Ist dann douglas mit LM-Verkauf :mad:
 
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Ich glaube auch, dass wir uns vor Krankheiten schützen müssen, war schon immer ein vorsichtiger Mensch, aber ich glaube nicht, dass wir uns schützen können, indem wir uns zu Hause verstecken und aufhören, ein normales Leben zu führen. Das ist kontraproduktiv. Um mich vor etwas schützen zu können, muss ich genau wissen, was es ist, sonst mache ich Fehler, logisch, nicht wahr.

Über das jetzige Virus weiß man anscheinend gar nichts, es wird nur etwas postuliert, aber es hat mit Wissen und Wissenschaft nichts zu tun. Das ist zumindest das, was ich bisher recherchieren konnte und was mich skeptisch bleiben lässt.

Zum Beispiel das hier: tFDkKBBH6og.

Das Video wurde leider bei Youtube anscheinend "weggesperrt", wegen Corona-Zensur? :-D

Hier kann man es noch ansehen:

 
Geh bitte auf die entsprechenden Intensivstationen und rede mit den Leuten dort über die Paragraphen, sonst bleibt es zu ver-kopft, wie man so sagt.....Jura kannst du dann später studieren, als Chance, siehe Thema!
Seien wir doch bitte froh, daß es trotz Streß und Überlastung der ganzen Gesellschaft noch Leute gibt, die nicht am Krankenbett stehen müssen und den mentalen Freiraum dazu haben, das größere Ganze im Kopf behalten, und dazu gehören auch unsere Verfassung, die Rechtsstaatlichkeit und das Verhältnismäßigkeitsgebot. Ich nehme es gerne hin, daß man mich für diese Ansicht einen kaltherzigen Kopfmenschen nennt. Die muß es aber auch geben.
 
Seien wir doch bitte froh, daß es trotz Streß und Überlastung der ganzen Gesellschaft noch Leute gibt, die nicht am Krankenbett stehen müssen und den mentalen Freiraum dazu haben, das größere Ganze im Kopf behalten, und dazu gehören auch unsere Verfassung, die Rechtsstaatlichkeit und das Verhältnismäßigkeitsgebot. Ich nehme es gerne hin, daß man mich für diese Ansicht einen kaltherzigen Kopfmenschen nennt. Die muß es aber auch geben.

Kaltherzig? Niemals! Menschen, die sich für das Recht, die Freiheit und die Menschenrechte einsetzen, haben ein großes und gütiges Herz. :)
 
Einfach nur zur Information:
Prof. Hockertz ist CEO von tpi-consult.
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WIR WISSEN NICHT, WIE WEIT UNSERE KRÄFTE GEHEN, BIS WIR ES NICHT GEMEINSAM VERSUCHT HABEN!
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Bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen wird ja immer nach Interessenskonflikten gefragt.

Grüsse,
Oregano
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Malve,

schaut man in der Uniklinik Eppendorf nach, gibt es weder diese Abteilung noch einen Prof. Hockertz.

Dann fragt man sich schon, warum diese Angabe schon nicht stimmt und man aussagt Prof. am UKE.
 
Hallo Kayen,
...
mit Professor Dr. rer. nat. Stefan W. Hockertz. Er ist derzeit geschäftsführender Gesellschafter der tpi consult GmbH, einer der führenden toxikologischen und pharmakologischen Technologieberatungen in Europa. Er ist also nicht in ein akademisches Abhängigkeitsverhältnis eingebunden. Seine Vorstationen: Direktor und Professor des Institutes für Experimentelle und Klinische Toxikologie am Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf von 2003 bis Ende 2004. Davor war er Mitglied des Direktoriums des Fraunhofer Institutes für Toxikologie und Umweltmedizin in Hamburg von 1995 bis 2002 und von 1986 bis 2001 arbeitete er als Forscher bei der Fraunhofer Gesellschaft in Hannover. ...

Er WAR also in Hamburg am Uni-Klinikum Eppendorf , allerdings ist das eine Weile her.

Grüsse,
Oregano
 
Er WAR also in Hamburg am Uni-Klinikum Eppendorf , allerdings ist das eine Weile her.


Also 1 Jahr hat er dort gearbeitet. / vor 16 Jahren.

Hygiene ist aber ein wichtiger Punkt, dem stimme ich gerne zu, dem ehemaligen UKE Professor.:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hygiene ist aber ein wichtiger Punkt, dem stimme ich gerne zu, dem ehemaligen UKE Professor.:)

Das sehe ich auch so, und er sagt ja auch, dass unser Gesundheitssystem (Anm: nicht nur wegen der Hygiene, sondern aus den unterschiedlichsten Gründen) überfordert ist mit einer Pandemie.

Vergleichbar mit der Influenza ist der Coronavirus dennoch nicht, die Influenza kennt unser Immunsystem, den Coronavirus nicht. Und selbst bei der Influenza hatten wir bei uns die Situation, dass Spitäler völlig überlastet sind und Menschen nur mehr auf den Gängen untergebracht werden können, oder nach Hause geschickt werden.
 
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