Heilpraktiker-Rechte u. Pflichten, Infektionskrankheiten u.a.

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Die Borreliose gehört meines Wissens zu den Infektionskrankheiten. Insofern dürfte sie entsprechend Infektionsgesetz nur von Ärzten, nicht aber von Heilpraktikern behandelt werden.

Die Meldepflicht von Borrelioseerkrankungen besteht nur für Ärzte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes-IfSG (vgl. § 2 Abs. 1 Hs 1 der Meldepflichtverordnung -MeldePflV).

Grund hierfür ist, dass die Behandlung und die Diagnose von Borrelioseerkrankungen nur Ärzten vorbehalten bzw. gestattet ist.

Dies ergibt sich aus § 24 Sätze 2 und 3 des Infektionsschutzgesetzes, da die Meldepflichtverordnung vom 23.01.2013 nach § 15 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 IfSGi.V.m. § 6 AVIfSG erlassen wurde. Demnach ist die Behandlung von Krankheiten oder Krankheitserregern, die durch eine Rechtsverordnung auf Grund des § 15 Abs. 1 IfSG in die Meldepflicht einbezogen sind, nur Ärzten gestattet (§ 24 Satz 2 IfSG).

Heilpraktikern ist demnach sowohl die Behandlung als auch die Diagnose von Borrelioseerkrankungen verboten. Somit ist auch verständlich, warum Heilpraktiker nicht in die Meldepflicht aufgenommen sind.
Forum der Heilpraktikerschule Isolde Richter - Meldepflicht für Lyme Borreliose in Bayern (Beitrag vom 28.3.13.

Allerdings wird ja immer wieder von Heilpraktikern berichtet, die sehr wohl Borreliose behandeln, wenn auch nicht mit Antibiotika, weil sie diese nicht verschreiben dürfen.
Beispiel: Borreliose Therapie | Heilpraktiker- und Naturheilpraxis

Grüsse,
Oregano
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Die Borreliose gehört meines Wissens zu den Infektionskrankheiten. Insofern dürfte sie entsprechend Infektionsgesetz nur von Ärzten, nicht aber von Heilpraktikern behandelt werden.

Hallo Oregano,

so weit liegst Du völlig richtig. Kommt jemand zum HP und dieser vermutet, es könnte sich um Borreliose handeln, muß und wird er den Patienten umgehend zum Herrn Doktor schicken. Der HP weiß ja auch, daß sie meldepflichtig ist, kennt das Gesetz und weiß, daß hier der baldigste Einsatz von Antibiotika unerläßlich ist.

Allerdings wird ja immer wieder von Heilpraktikern berichtet, die sehr wohl Borreliose behandeln, wenn auch nicht mit Antibiotika, weil sie diese nicht verschreiben dürfen.

Wenn der Patient bereits von einem Mediziner behandelt wird, darf der HP BEGLEITEND behandeln (das trifft auf hochansteckende -Mensch zu Mensch- Infektionskrankheiten nicht zu, das ist Borreliose aber nicht). Dabei muß der HP aber die Behandlungsweise des Arztes respektieren, d.h. er darf dem Patienten NICHT davon abraten sich weiter beim Arzt behandeln zu lassen oder dessen Therapie schlecht reden. Damit würde er sich strafbar machen!

Der HP darf aber unterstützend behandeln, dazu gehört z.B. die Nebenwirkungen der Antibiotika lindern helfen und ggfs. noch andere Symptome, die mit der Borreliose einhergehen. Es gibt auch pflanzliche Mittel, die bei Borreliose helfen können, allerdings sind sie nicht so stark und wirken nicht so schnell wie Antibiotika. Auch diese darf er BEGLEITEND einsetzen. Das kann die Dauer oder Dosierung des Antibiotikaeinsatzes reduzieren. Die HAUPT-Behandlung und HAUPT-Verantwortung bleibt dabei aber immer beim Mediziner.

Der HP wird den Patienten gleichzeitig auffordern, dem Arzt mitzuteilen, was beim HP geschieht und erfragen, was der Arzt macht. Dabei kann der HP nur hoffen, daß der Patient bei seinem Arzt auf offene Ohren stößt. Ideal in diesen Fällen wäre natürlich, wenn Arzt und HP direkt miteinander kommunizieren, das ist aber leider nicht die Regel. Die Information kommt fast auschl. vom Patienten selbst, einem Laien. Der HP muß dann recht genau nachfragen, um sicher zu gehen, daß da nichts falsch verstanden wurde.

Bis vor einigen Jahren durften HPs übrigens AIDS- und HIV-Patienten (obwohl als Infektionskrankheit eingestuft) ohne wenn und aber behandeln. Ob diese Ausnahmeregel noch besteht weiß ich nicht.

Schwere Infektionskrankheiten, die von Mensch zu Mensch übertragbar sind, darf der HP nicht behandeln. Aber diese Paienten liegen meist ohnehin im Krankenhaus. Sind sie jedoch entlassen worden, dann darf der HP danach die sog. "Genesungshilfe" leisten und in diesem Sinne weiter behandeln.

Das Gesetz für HPs ist für HPs oft eine Gratwanderung. Beispiel: Er darf so ziemlich alles spritzen, was nicht verschreibungspflichtig ist. Aber besonders gespritzte Mittel können einen anaphylaktischen Schock auslösen - das kann der HP auch nach sorgfältiger Anamnese nie ganz ausschließen. Um in diesem Notfall helfen zu können, müßte er die entsprechenden verschreibungspflichtigen Mittel zur Hand haben, denn bis der Notarztwagen eintrifft kann es schon zu spät sein. Er kann zwar nicht strafrechtlich belangt werden, wenn das schief geht. Das ist aber kein Trost. Manche HPs besorgen sich daher über befreundete Mediziner diese verschreibungspflichtigen Mittel, deren Anwendung sie während der Ausbildung ohnehin lernen mußten, zum Schutz ihrer Patienten, und der Notarzt drückt dann ein Auge zu, weil er die Problematik kennt. Das ist zwar nicht legal oder erlaubt, doch da geht es um das Leben des Patienten... Es gibt noch weitere Probleme, der anaphylaktische Schock ist allerdings das Schwerwiegenste.

Gruß,
Clematis23

PS: die von Binnie eingestellten Seiten ändern an meinen obigen Aussagen nichts. Meldepflicht für Ärzte gibt es schon vielfach. Beim Behandlungsverbot geht es um die Hauptbehandlung, NICHT um die begleitende Behandlung, wenn der Patient schon beim Arzt in Behandlung ist und bleibt. Die Aussage im HP-Forum ist irreführend. Kommt der Patient das erste Mal zum HP, muß dieser untersuchen, eine Anamnese machen, sonst kann er nicht feststellen, ob Verdacht auf Borreliose besteht. Hat er diesen Verdacht, dann mußte der HP den Patienten schon immer zum Arzt schicken - egal, was er selbst noch machen könnte. Ist der Patient einmal beim Arzt in Behandlung, kann er für ein begleitende Behandlung zum HP kommen, aber nur dann. Das HP-Gesetz in dieser Beziehung gilt und galt bundesweit. Bundesweit sind auch die HP-Prüfungsinhalte gleich, wurden 1994 gleichgeschaltet. Gesetze für Ärzte muß man von den HP-Gesetzen unterscheiden.
 
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Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Vielen Dank !

Grüsse,
Oregano
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Hallo Clematis,

Das HP-Gesetz in dieser Beziehung gilt und galt bundesweit. Bundesweit sind auch die HP-Prüfungsinhalte gleich, wurden 1994 gleichgeschaltet. Gesetze für Ärzte muß man von den HP-Gesetzen unterscheiden.
Darf ich mal fragen, von welchem HP-Gesetz Du hier genau sprichst ? Das Infektionsschutzgesetz ist jedenfalls kein spezielles "HP-Gesetz", sondern gilt für alle übergreifend zur Abwehr von Seuchen und Infektionen: https://de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz

Viele Grüße
Binnie

P.S. Oregano hatte die von mir genannten Links ja bereits auch schon in ihrem Eingangsbeitrag gepostet. War mir irgendwie total entgangen... Naja, doppelt hält besser. :D
 
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Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Wer's spielerisch mag oder lernen muß, kann das hiermit vielleicht leichter lernen:
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Es gibt ja eine Menge Infektionskrankheiten, die dann wohl vom Hp nicht oder nur begleitend behandelt werden dürfen:
Infektionskrankheiten

Oder gibt es da Ausnahmen?

Grüsse,
Oregano
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

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Es gibt ja eine Menge Infektionskrankheiten, die dann wohl vom Hp nicht oder nur begleitend behandelt werden dürfen:
Infektionskrankheiten

Oder gibt es da Ausnahmen?

Grüsse,
Oregano

Interessante Diskussion!
Habe mir die Liste gerade durchgeschaut und habe eine Frage in die Runde:
ich wurde von einem HP auf Varizella Zoster und EBV ziemlich lange erfolglos behandelt. Die beiden Erreger stehen in der Liste.
Heisst das, dass es dafür einen Behandlungsverbot bei HP gibt?
Weil so habe ich das nun verstanden.

LG Powerfrau
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Hallo,

für Heilpraktiker gibt es ein besonderes Gesetz (über 100 Seiten), in dem alles zusammen gefaßt ist, was er darf, was er nicht darf. In diesem Gesetz wird auch genau festgelegt, wie HPs mit Infektionskrankheiten zu verfahren haben, einschl. Liste der einzelnen Infektionskrankheiten.

Das genannte Buch von Richter enthielt in den Ausgaben von 1994 bis 1996 viele Fehler, auch in Bezug auf die Gesetze. Daher wurde es damals von Heilpraktikerschulen mit gehöriger Skepsis betrachtet. Ob diese inzwischen ausgemerzt wurden ist mir nicht bekannt.

Habe versucht eine vollständige Gesetz-Fassung im Netz zu finden, leider vergeblich. Die veröffentlichten Teile des Gesetzes beziehen sich auf die ursprüngliche Fassung von 1939, neueres zu Ausbildung, Zulassung u.ä.m. Geben aber keine Details zu den hier gestellten Fragen an.

@ Binnie: Das Infektionsschutzgesetz ist für alle relevant. Das HP-Gesetz beschreibt dann nochmal extra, wie HPs mit diesen Krankheiten umzugehen haben, da der Medizinerumgang damit völlig anders aussieht.

@ Powerfrau: siehe meine erste Antwort - der HP darf BEGLEITEND behandeln, und das nur dann, wenn der Patient ZUERST beim Arzt war und dort auch WEITERHIN behandelt wird.

Gruß,
Clematis23
 
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Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Hallo,

Nachtrag:
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) (Mai 2013)

Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) (Mai 2013)

Leider ist die Beschreibung so armselig, daß nicht ersichtlich ist, ob dies die vollständige Fassung ist.

Quelle: Amazon.de: Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung: Bücher

Gruß,
Clematis23
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Ein HP kann das Gesetzt umgehen, indem er behauptet, die Symptome seien psychosomatisch bedingt...und schwup di wup, darf er seinen kranken Patienten behandeln!:D
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Hallo Clematis,

das HPG kann man hier einsehen: HeilprG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Dort gibt es jedoch keine Regelungen zu den Infektionserkrankungen (IKs). Diese stehen im Infektionsschutzgesetz, wo bspw. in § 24 geregelt ist, dass der HP bestimmte IKs nicht behandeln darf, die aus weiteren §§ hervorgehen: IfSG - Einzelnorm

Die meisten Regelungen zu den IKs gelten bundesweit einheitlich(insbesondere die aus den §§ 6,7 IfSG), aber die Regelung zur Lyme-Borreliose ist vorübergehend über den § 15 IfSG dazu gekommen und gilt im Moment nur für bestimmte Bundesländer. Macht ja auch Sinn, da die Durchseuchung der Zecken regional unterschiedlich ist.

Bitte keine falschen Behauptungen hier als endgültige Weisheiten formulieren.

Danke!
Binnie
 
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Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Ein HP kann das Gesetzt umgehen, indem er behauptet, die Symptome seien psychosomatisch bedingt...und schwup di wup, darf er seinen kranken Patienten behandeln!:D

Hallo,

Gesetze umgehen, kann jede Berufsgruppe...
Doch wenn ein HP eine Borreliose vermutet oder diagnostiziert und den Patienten NICHT zum Arzt schickt, dann wird das gefährlich. So einen HP kann man nur als Quacksalber bezeichnen und der sollte gemieden werden.

Gruß,
Clematis23
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Hier werden ja eine Menge Un-und Halbwahrheiten kundgetan.

Die Borreliose gehört meines Wissens zu den Infektionskrankheiten. Insofern dürfte sie entsprechend Infektionsgesetz nur von Ärzten, nicht aber von Heilpraktikern behandelt werden.

Nicht jede Infektionskrankheit unterliegt dem Behandlungsverbot oder ist im IFSG gelistet.
Da die erweiterte Meldepflicht gemäss IFSG ist Ländersache ist und ein Behandlungsverbot sich aus der Meldepflicht ergibt ,gibt es in manchen Bundesländern ein Behandlungsverbot für Borreliose , in anderen (zB. NRW) nicht.

Bis vor einigen Jahren durften HPs übrigens AIDS- und HIV-Patienten (obwohl als Infektionskrankheit eingestuft) ohne wenn und aber behandeln. Ob diese Ausnahmeregel noch besteht weiß ich nicht.

Heilpraktiker dürfen HIV-Patienten behandeln, aber sie dürfen nicht den HI-Virus behandeln.

Wenn der Patient bereits von einem Mediziner behandelt wird, darf der HP BEGLEITEND behandeln (das trifft auf hochansteckende -Mensch zu Mensch- Infektionskrankheiten nicht zu, das ist Borreliose aber nicht). Dabei muß der HP aber die Behandlungsweise des Arztes respektieren, d.h. er darf dem Patienten NICHT davon abraten sich weiter beim Arzt behandeln zu lassen oder dessen Therapie schlecht reden. Damit würde er sich strafbar machen!

Das ist Unsinn. Ein HP ist gegenüber einem Arzt nicht weisungsgebunden. Er arbeitet eigenverantwortlich im Rahmen der Gesetze. Ein HP muss auch nicht die Behandlungsweise eines Arztes respektieren sondern ist dem Wohl seiner Patienten verpflichtet. Auch übernimmt ein seriös arbeitender HP nicht automatisch Diagnosen oder Medikationen des Vorbehandlers sondern wird diese kritisch hinterfragen und bei Bedarf korrigierend eingreifen wenn ein Schaden für den Patienten zu befürchten ist.
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel



Hallo Binnie,

das hatte ich auch gefunden und festgestellt, wie Du, daß da zu Infektionskrankheiten nichts steht.


Dies ist NICHT Teil des HP-Gesetzes, sondern stammt aus diesem Bereich:
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen - IfSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Der von Dir zitierte Abschnitt, daß nur Mediziner Infektionskrankheiten behandeln dürfen, wurde AUCH in das HP-Gesetz übernommen.

Bitte keine falschen Behauptungen hier als endgültige Weisheiten formulieren.

Das tue ich keineswegs, aber Dir will scheinbar nicht klar werden, daß es ein Gesetz für Infektionskrankheiten, ein weiteres für Mediziner und ein völlig getrenntes Gesetz für Heilpraktiker gibt. Letzteres mit teils ganz anderen Inhalten und Bestimmungen, das aber auch Teile des Infektionskrankheitengesetzes für Mediziner enthält soweit sie die Berufsausübung eines Heilpraktikers betreffen, also auch das Behandlungsverbot in Eigenregie.

Meine Ausführungen im ersten Kommentar stimmen, auch wenn Dir das nicht einleuchten will, weil Du die verschiedenen Gesetze alle in einen Topf wirfst. Daß es bei den Gesetzen Überschneidungen gibt ist unvermeidlich.

Die Diskussion zur Meldepflicht in verschiedenen Bundesländern tangiert die Heilpraktiker nicht, denn das betrifft sie nicht.

Daß das Behandlungsverbot für HPs, d.h. eigenständig, ohne gleichzeitige Behandlung durch einen Medizinier, für den HP gilt, habe ich ebenfalls bestätigt. Der HP darf nur BEGLEITEND behandeln, wenn der Patient bereits in ärztlicher Behandlung ist und auch bleibt. Aus beruflichen Gründen, kenne ich mich damit bestens aus.

Gruß,
Clematis23
 
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Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Sorry Clematis, aber das was Du hier von Dir gibst, ist für mich nicht mehr kommentierbar. Mir stehen einfach nur noch die Haare zu Berge. Und glaub mir, ich habe das gelernt. Wie haringer wahrscheinlich auch. Also, lass es am besten einfach bleiben, Dich weiterhin um Kopf und Kragen zu schreiben, wenn Du Dich nicht weiterhin blamieren willst und komplett unglaubwürdig machen willst.

Nochmals danke!
Binnie
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Ein HP ist gegenüber einem Arzt nicht weisungsgebunden.

Das habe ich auch nicht behauptet, sondern lediglich, daß es sinnvoll wäre, wenn Arzt und HP miteinander kommunizieren würden, wenn ein Patient wegen der gleichen Krankheit bei beiden in Behandlung ist - also Informationsaustausch.

Ein HP muss auch nicht die Behandlungsweise eines Arztes respektieren sondern ist dem Wohl seiner Patienten verpflichtet. Auch übernimmt ein seriös arbeitender HP nicht automatisch Diagnosen oder Medikationen des Vorbehandlers sondern wird diese kritisch hinterfragen und bei Bedarf korrigierend eingreifen wenn ein Schaden für den Patienten zu befürchten ist.

Stimmt!!!

Infektionskrankheiten sind wegen des Behandlungsverbotes jedoch ein Sonderfall. Wenn der HP den Patienten dazu bringt, die ärztliche Behandlung bzw. Therapie abzubrechen, dann macht sich der HP strafbar. Auch deswegen, weil er sich dann anmaßt die Infektionskrankheit eigenständig zu behandeln, was ihm gesetzlich untersagt ist. Allein die BEGLEITENDE Behandlung ist ihm hier erlaubt.

Gruß,
Clematis23

PS: ob dieses Behandlungsverbot sinnvoll ist - bezweifele ich persönlich in vielerlei Beziehung, doch für den Gesetzgeber sind derlei Fragen unmaßgeblich - leider. Besonders wenn man weiß, daß es eine Pflanze (eine ganz bestimmte Wermutart) gibt, mit der man Borreliose behandeln kann.
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Wenn wir schon bei leichten Verwirrungen in Bezug auf den erlaubten Aufgabenbereich von Heilpraktikern im Vergleich zu Ärzten sind, hier noch ein paar Verwirrungen mehr:

Es geht da um die Erlaubnis für Ärzte, als Heilpraktiker tätig zu sein: Ist nicht nötig, weil Ärzte ja sowieso quasi die Berechtigung zum Heilen mit ihrer Prüfung erworben haben. Trotzdem sollen sie nicht in einer Person als Heilpraktiker und Arzt tätig sein:

https://www.laekh.de/upload/Hess._Aerzteblatt/2001/2001_04/2001_04_12.pdf

Grüsse,
Oregano
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel


Hallo Oregano,

Zusammenfassung:
Ein Arzt hat nach der Rechtsprechung und der überwiegenden Meinung in
der Literatur keinen Anspruch auf Er-teilung der Heilpraktikererlaubnis.
Diese Feststellung ist bereits aus dem Wortlaut des Heilpraktikergesetzes ab-zuleiten, das auf die „berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestal-lung (Approbation)“ abstellt und eine Erlaubnis für denjenigen vorschreibt, der die Heilkunde, ohne als Arzt be-stallt zu sein, ausüben will.

Es gibt Ärzte, die ihre Patienten auch naturheilkundlich und von der Medizin abweichend behandeln möchten. Im Saarland gibt es Ärzte, die eine Heilpraktikerprüfung und entsprechende Ausbildung mit anderen Therapien gemacht haben. Teils ist das sinnvoll, weil sie die ganzheitliche Betrachtungsweise oft erst lernen müssen... Gar nicht so einfach vom Symptomendenken vieler Jahre plötzlich umzusatteln. Sie haben also beide Zulassungen.

Um mit den Gesetzen nicht in Konflikt zu kommen, praktizieren sie z.B. morgens als Arzt, nachmittags hingegen als Heilpraktiker und vergeben die Termine entsprechend.

Diese Doppelausrichtung macht noch zusätzliche Probleme bei der Krankenkassenabrechnung. Als Arzt müssen sie dann noch genauer aufpassen, daß sie bei Mittelverschreibungen ohne Rezept oder anderen Therapien nicht in den HP-Bereich abrutschen. Geschieht das versehentlich, verweigern Kassen gern schon mal die Übernahme der gesamten Kosten und behaupten das sei HP gewesen und nicht Arzt.

Wegen der ganzen Komplikationen werden Ärzte dann oft zum nur-Heilpraktiker. Weiterer Vorteil: kaum noch Papierkrieg und viel mehr Zeit für den Patienten.

Alles nicht so einfach...

Bei Borreliose kann der nachmittags-HP dann den morgens-Arzt befragen, oder umgekehrt, wie man beim gemeinsamen Patienten am besten vorgeht! ;);)

Gruß,
Clematis23
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Hallo,

Borrelia hat geschrieben:
Ein HP kann das Gesetzt umgehen, indem er behauptet, die Symptome seien psychosomatisch bedingt...und schwup di wup, darf er seinen kranken Patienten behandeln!

Ein "großer" Heilpraktiker kann dann wahrscheinlich innerhalb seiner Möglichkeiten behandeln, wobei ich das trotzdem nur in Ausnahmefällen für einen guten Weg halte.

Prinzipiell gibt es dann aber noch den Unterschied zwischen dem "großen" und dem "kleinen" Heilpraktiker:

... Ein HP kann das Gesetzt umgehen, indem er behauptet, die Symptome seien psychosomatisch bedingt...und schwup di wup, darf er seinen kranken Patienten behandeln!...
Homöopathie & Heilpraktiker Ausbildung Hamburg - HIKH Schule
Psychotherapie HP: Fernkurs zur Prüfungs-Vorbereitung (HP-Gesetz)

Grüsse,
Oregano
 
Dürfen Heilpraktiker eigentlich Borreliose überhaupt behandel

Ein "großer" Heilpraktiker kann dann wahrscheinlich innerhalb seiner Möglichkeiten behandeln, wobei ich das trotzdem nur in Ausnahmefällen für einen guten Weg halte.

Prinzipiell gibt es dann aber noch den Unterschied zwischen dem "großen" und dem "kleinen" Heilpraktiker:

Hallo Oregano,

das ist noch ein wichtiger Punkt, den Du da ansprichst:
der "kleine" HP darf nur psychotherapeutisch arbeiten. Physische Erkrankungen darf er NICHT behandeln, denn das hat er nicht gelernt. Tut er es dennoch, macht er sich nicht nur strafbar, sondern handelt im höchsten Maße unverantwortlich und bringt seine Patienten in Gefahr.

Gruß,
Clematis23
 
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