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Die Borreliose gehört meines Wissens zu den Infektionskrankheiten. Insofern dürfte sie entsprechend Infektionsgesetz nur von Ärzten, nicht aber von Heilpraktikern behandelt werden.
Allerdings wird ja immer wieder von Heilpraktikern berichtet, die sehr wohl Borreliose behandeln, wenn auch nicht mit Antibiotika, weil sie diese nicht verschreiben dürfen.
Beispiel: Borreliose Therapie | Heilpraktiker- und Naturheilpraxis
Grüsse,
Oregano
Forum der Heilpraktikerschule Isolde Richter - Meldepflicht für Lyme Borreliose in Bayern (Beitrag vom 28.3.13.Die Meldepflicht von Borrelioseerkrankungen besteht nur für Ärzte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes-IfSG (vgl. § 2 Abs. 1 Hs 1 der Meldepflichtverordnung -MeldePflV).
Grund hierfür ist, dass die Behandlung und die Diagnose von Borrelioseerkrankungen nur Ärzten vorbehalten bzw. gestattet ist.
Dies ergibt sich aus § 24 Sätze 2 und 3 des Infektionsschutzgesetzes, da die Meldepflichtverordnung vom 23.01.2013 nach § 15 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 15 Abs. 1 IfSGi.V.m. § 6 AVIfSG erlassen wurde. Demnach ist die Behandlung von Krankheiten oder Krankheitserregern, die durch eine Rechtsverordnung auf Grund des § 15 Abs. 1 IfSG in die Meldepflicht einbezogen sind, nur Ärzten gestattet (§ 24 Satz 2 IfSG).
Heilpraktikern ist demnach sowohl die Behandlung als auch die Diagnose von Borrelioseerkrankungen verboten. Somit ist auch verständlich, warum Heilpraktiker nicht in die Meldepflicht aufgenommen sind.
Allerdings wird ja immer wieder von Heilpraktikern berichtet, die sehr wohl Borreliose behandeln, wenn auch nicht mit Antibiotika, weil sie diese nicht verschreiben dürfen.
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Grüsse,
Oregano