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Wozu werden die Honorare der Klagenden verwendet?
Die durch die Beteiligung von Klägern erzielten Einnahmen sollen die Kosten der organisatorischen und juristischen Maßnahmen decken. Es fallen insbesondere hohe Kosten für Gutachten, Experten und Recherchen an, die im Rahmen des Projekts erstellt werden müssen. An dem Projekt sind weltweit 600 Rechtsanwälte und Kanzleien unseres Netzwerkes beteiligt, die von den Einnahmen anteilig für ihre Leistungen vergütet werden. Alle Einnahmen und Kosten werden den registrierten Klägern nach Abschluss vollständig und transparent zur Verfügung gestellt.
Wie hoch sind die Kosten für Geschädigte?
Alle Kosten sind transparent und berechenbar. Der Vorteil von Sammelklagen liegt darin, dass nicht jeder Geschädigte selbst eine kostspielige Klage einreichen muss. Alleine Gutachten, die dazu dienen die Schuld des Beklagten nachzuweisen, können einige Hunderttausend Euro beanspruchen. Aktuell können sich Geschädigte an dem Projekt zu einem Festhonorar beteiligen. Das Honorar richtet sich nach der Höhe des angenommenen Schadens:
Schadenshöhe: | Analyse | Festhonorar Sammelklagen |
10.000 bis 100.000 Euro: | 600,- Euro | 1.200, - Euro |
100.000 bis 500.000 Euro: | 900,- Euro | 2.900, - Euro |
500.000 bis 1 Mio Euro: | 1.500, - Euro | 3.900, - Euro |
1 Mio bis 5 Mio Euro: | 2.500, - Euro | 4.900, - Euro |
5 Mio bis 10 Mio Euro: | 3.500, - Euro | 7.900, - Euro |
10 Mio. bis 50 Mio. Euro: | 4.500, - Euro | 9.500, - Euro |
50 Mio. bis 100 Mio Euro: | 5.500, - Euro | 19.500, - Euro |
100 bis 500 Mio. Euro | 6.500, - Euro | 29.000, - Euro |
500 Mio Euro plus | 10.000, - Euro | 49.000, - Euro |
Alle Honorare zuz. MwSt.
Diese Festhonorare gelten nur für Sammelklagen und beinhaltet die Kosten der ersten, möglichen Instanz. Im Erfolgsfall werden 15% Erfolgshonorar der tatsächlich ausgezahlten Schadensersatzsumme berechnet. Bezahlte Honorare für die Analysen werden dem Festhonorar im Klagefall in voller Höhe angerechnet. Die Honorare für Einzelklagen werden individuell pro Fall ermittelt.
Was ist in dem Honorar für Sammelklagen enthalten?
1. Analyse
Um das Risiko zu minimieren, wird zunächst in jedem Fall eine individuelle Analyse des jeweiligen Falls erstellt. Dabei wird geprüft, ob die Forderungen rechtlich durchsetzbar und die eingereichten Beweise für die Teilnahme einer Klage hinreichend sind. Des Weiteren wird individuell geprüft, wo, gegen wen und auf welche Weise eine Klage vorbereitet werden kann. Sind die eingereichten Beweise hinreichend, so kann der Geschädigte an einer Klage zum betreffenden Festhonorar teilnehmen, sofern er das nach der Analyse wünscht. Zur Einreichung von Sammelklagen sind in den meisten Ländern mindestens 10 Klagende erforderlich. Auch Unternehmen, Vereine und Organisationen können sich an Sammelklagen beteiligen.
2. Klage
Das Festhonorar für Klagen beinhaltet die Kosten der ersten Instanz, inklusive der Anwalts- und Gerichtskosten. Die Kosten einer möglichen Revision sind nicht enthalten und werden in diesem Falle mit dem Mandanten abgestimmt. Das Festhonorar wird erst in Rechnung gestellt, wenn der Mandant nach der Analyse der Klageeinreichung schriftlich zustimmt. Die Fristen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Der bereits bezahlte Betrag für eine Analyse wird in voller Höhe dem Festhonorar angerechnet. Im Falle eines Erfolgs der Klage berechnen unsere Anwälte ein Erfolgshonorar in Höhe von 15% der eigeklagten und tatsächlich ausgezahlten Schadensersatzsumme.
Wo liegt das Risiko für Kläger?
Das Risiko jeder Klage vor Gericht besteht darin, die Klage zu verlieren. Bei Sammelklagen kann es auch vorkommen, dass sie durch die jeweils zuständigen Gerichte abgelehnt werden. In beiden Fällen sind die investierten Prozesskosten für den Kläger verloren. Ein weiteres Risiko liegt darin, die Klage zwar zu gewinnen, aber der Verklagte ist aus Liquiditätsgründen nicht oder nur teilweise in der Lage, die Forderung zu begleichen. In diesem Fall bekommt der Kläger zwar Recht, kann seinen Anspruch aufgrund der fehlenden Liquidität allerdings nicht oder nur teilweise durchsetzen.
Eine Analyse des Falls kann ergeben, dass die Teilnahme an einer Klage nicht erfolgsversprechend ist. In diesem Fall sind die Kosten für die Analyse verloren. Es ist zu empfehlen, vor der Beauftragung einer Analyse unter
www.demicco.de/corona_checklist.html die Checkliste zu prüfen.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Übernimmt diese die Kosten?
Dies hängt von den Bedingungen der jeweiligen Rechtsversicherung ab. Bei Einzelklagen liegen die Chancen der Kostenübernahme je nach Fall recht hoch. Einige Versicherungen übernehmen die Kosten auch bei Sammelklagen. Schildern Sie Ihrer Versicherung den Fall und verweisen sie auf diese Webseite. ...