Dora
in memoriam
Themenstarter
- Beitritt
- 05.07.09
- Beiträge
- 2.834
Recht bekommen
Die Mehrzahl der Kläger erhofft sich Gerechtigkeit. Dazu ist das Gericht der falsche Ort. Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand. Es kommt also darauf an, alles zu tun Recht zu bekommen, indem man versucht dem Gericht, den einfachen Weg der Klageabweisung zu verstellen.
Stand der Wissenschaft - die alles entscheidende Größe
Grund vielfachen Scheiterns ist: Die Akteure glauben, dass es einen anerkannten Stand der Wissenschaft, der den Zusammenhang zwischen Niedrigdosis-Langzeit-Belastungen und den Krankheiten herstellt, noch nicht gibt. Das ist falsch und prozessual tödlich.
Bei TE, MCS und CFS, also bei etwa 95% der Fälle gibt es einen entsprechenden Stand der Wissenschaft. Sie sind klinisch definiert, gemäß ICD-10 organische Erkrankungen (gemäß ICD-10, d. h. der Klassifikation der WHO, hätte die Psychodebatte nicht stattfinden dürfen), die rein klinischen Diagnosekriterien erlauben jedem Hausarzt zumindest eine Verdachtsdiagnose zu stellen.
Aber auf Seiten der Umweltmediziner und Patientenorganisationen wurde dies nicht bemerkt. Ja eine Aufklärung darüber wird gar zum eigenen Schaden blockiert. Basis solch kotraproduktiveb Verhaltens ist ein Missverständnis, die Verwechslung des „Standes der Wissenschaft“ mit dem Stand des wissenschaftlichen Diskurses.
Ein Anerkennungsprozess dauert einige Zeit. Der anerkannte Stand der Wissenschaft ist demzufolge veraltetes Wissen – im Falle des Sick-Building-Syndroms (SBS) stammt er von 1982 (WHO) der toxischen Enzephalopathie (TE) von 1985 (WHO), MCS 1987 (Cullen-Konsens-kriterien), CFS 1994 (CDC) - lt. ICD-10 zwei "Verletzungen" (SBS uns MCS) und zwei "Nervenerkrankungen" (TE und CFS). Juristisch entscheidend von der Umweltmedizin und den Patientenorganisationen bisher nicht thematisiert. Damit wurde eine sichere Argumentationsbasis ignoriert.
Dies gilt auch für die öffentliche Wahrnehmung: jahrelange Diskussionen ohne Fortschritt unterfüttert den allgemeinen Eindruck die Krankheiten seien „rätselhaft“.
---> Grundlagenartikel: Objektivierung von Umweltkrankheiten
---> Allgemeine Ratschläge und Auflistung der diversen Fehler der Klägerseite:
Gerichte als letzte Instanz
Gerichte als letzte Instanz
Umweltkranke werden nicht ernst genommen. Man nimmt ihnen damit ihre Würde und materiellen Rechte wie Versicherungsschutz, Schadensersatz, das Recht auf medizinische Versorgung und den Schutz vor Gefahr für Leib und Leben. So landen die Kranken zwangsläufig und letztendlich bei den Gerichten.
Dass dieses Problem nur in Form von anhängigen Verfahren gesellschaftlich existent ist, ist die Konsequenz daraus, dass alle anderen (vorgeschalteten) gesellschaftlichen Institutionen bereits versagt haben. Dies heißt nicht, dass sich die Jurisprudenz darin besser steht, aber sie ist gewissermaßen die letzte Instanz.
Quelle: Recht bekommen - Dr. Tino Merz - Sachverständiger für Umweltfragen
Die Mehrzahl der Kläger erhofft sich Gerechtigkeit. Dazu ist das Gericht der falsche Ort. Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand. Es kommt also darauf an, alles zu tun Recht zu bekommen, indem man versucht dem Gericht, den einfachen Weg der Klageabweisung zu verstellen.
Stand der Wissenschaft - die alles entscheidende Größe
Grund vielfachen Scheiterns ist: Die Akteure glauben, dass es einen anerkannten Stand der Wissenschaft, der den Zusammenhang zwischen Niedrigdosis-Langzeit-Belastungen und den Krankheiten herstellt, noch nicht gibt. Das ist falsch und prozessual tödlich.
Bei TE, MCS und CFS, also bei etwa 95% der Fälle gibt es einen entsprechenden Stand der Wissenschaft. Sie sind klinisch definiert, gemäß ICD-10 organische Erkrankungen (gemäß ICD-10, d. h. der Klassifikation der WHO, hätte die Psychodebatte nicht stattfinden dürfen), die rein klinischen Diagnosekriterien erlauben jedem Hausarzt zumindest eine Verdachtsdiagnose zu stellen.
Aber auf Seiten der Umweltmediziner und Patientenorganisationen wurde dies nicht bemerkt. Ja eine Aufklärung darüber wird gar zum eigenen Schaden blockiert. Basis solch kotraproduktiveb Verhaltens ist ein Missverständnis, die Verwechslung des „Standes der Wissenschaft“ mit dem Stand des wissenschaftlichen Diskurses.
Ein Anerkennungsprozess dauert einige Zeit. Der anerkannte Stand der Wissenschaft ist demzufolge veraltetes Wissen – im Falle des Sick-Building-Syndroms (SBS) stammt er von 1982 (WHO) der toxischen Enzephalopathie (TE) von 1985 (WHO), MCS 1987 (Cullen-Konsens-kriterien), CFS 1994 (CDC) - lt. ICD-10 zwei "Verletzungen" (SBS uns MCS) und zwei "Nervenerkrankungen" (TE und CFS). Juristisch entscheidend von der Umweltmedizin und den Patientenorganisationen bisher nicht thematisiert. Damit wurde eine sichere Argumentationsbasis ignoriert.
Dies gilt auch für die öffentliche Wahrnehmung: jahrelange Diskussionen ohne Fortschritt unterfüttert den allgemeinen Eindruck die Krankheiten seien „rätselhaft“.
---> Grundlagenartikel: Objektivierung von Umweltkrankheiten
---> Allgemeine Ratschläge und Auflistung der diversen Fehler der Klägerseite:
Gerichte als letzte Instanz
Gerichte als letzte Instanz
Umweltkranke werden nicht ernst genommen. Man nimmt ihnen damit ihre Würde und materiellen Rechte wie Versicherungsschutz, Schadensersatz, das Recht auf medizinische Versorgung und den Schutz vor Gefahr für Leib und Leben. So landen die Kranken zwangsläufig und letztendlich bei den Gerichten.
Dass dieses Problem nur in Form von anhängigen Verfahren gesellschaftlich existent ist, ist die Konsequenz daraus, dass alle anderen (vorgeschalteten) gesellschaftlichen Institutionen bereits versagt haben. Dies heißt nicht, dass sich die Jurisprudenz darin besser steht, aber sie ist gewissermaßen die letzte Instanz.
Quelle: Recht bekommen - Dr. Tino Merz - Sachverständiger für Umweltfragen