MMS wird als Arzneimittel verboten
Die Hauptbestandteile bei beiden "Medikamenten" sind die selben, es geht wohl nur um Variationen der jeweiligen Anteile - die jeweiligen Patente zu Neuraltus Pharmaceuticals "NP001"
Hallo Alibiorangerl,
Du hattest in einem früheren Link eine Google-Liste mit Neuraltus Patenten eingestellt. Die habe ich mir jetzt mal genauer angesehen. Es handelt sich dabei eigentlich nur um zwei Patente, die ergänzt bzw. unter verschiedenen Nummern eingereicht wurden.
Dieser Patentantrag
https://www.google.at/patents/WO201...&sa=X&ei=AcZNVbmNIYnlUfDjgLAB&ved=0CB8Q6AEwAA
beschreibt zwei Haupt-Anwendungsgebiete:
Krankheiten, die mit Makrophagen zusammenhängen unter Punkt (0009), wobei mir die Aussage von Hesselink wieder einfiel: Natriumchlorit -> Chlordioxid in niedriger Dosierung macht die Makrophagen munter bzw. stimuliert das Immunsystem, in hoher Dosierung legt es sie sozusagen schlafen, bremst ihre Aktivität. Bei Überaktivität - lt. diesem Patent verursachen sie u.a. entzündliche Reaktionen, die dann zu zahlreichen Krankheiten führen können. Hier gehört ALS eigentlich hinein, wird aber nicht genannt.
Autoimmun-Erkrankungen - unter Punkt (0010)
Behandlung einiger neurologischer Krankheiten - unter Punkt (0014)
Hier wird die amyotrophe Lateralsklerose (ALS) genannt. In diesem Abschnitt werden verschiedene Präparatezusammensetzungen diskutiert.
Unter Punkt (0014) und weiteren, werden Gemische aus unterschiedlichen bereits vorliegenden und bekannten Wirkstoffen diskutiert, die neu kombiniert werden können/sollen, wobei Natriumchlorit immer als Oxidans mit dabei ist. Weitere Punkte beschreiben die möglichen Rekombinationen für Krankheiten wie Parkinson, Alzheimer, Übergewicht, Arteriosklerose usw.
Unter Punkt (0051) wird beansprucht, daß das Mittel zahlreiche biochemischen Wege modulieren kann, sie werden genannt, wobei die Liste nicht vollständig sein soll. Krebsformen aller Art werden unter allen Punkten erwähnt.
Unter Punkt (0052) ff wird dann auf das oxidative Agens eingegangen - Natriumchlorit und einer Reihe weiterer Oxidantien.
Die Beschreibung und Details dieses Patentantrags von 2009/2011 sind extrem weit gefasst, was bei Patentanträgen üblich ist, um es Konkurrenten unmöglich zu machen, ein Patent für ein Produkt zu erhalten, das irgendeine der hier genannten Substanzen enthält.
Das geschieht völlig unabhängig davon, ob der Antragsteller bereits ein Produkt fertig entwickelt hat oder nicht. Hier werden lediglich alle Möglichkeiten in Betracht gezogen. Bei technischen Erfindungen wird übrigens ebenso verfahren. Und genau das führt dann später zu den zahlreichen Gerichtsverfahren bei Patentstreitigkeiten.
Sollte Neuraltus also auch nur für eine einzige Krankheit ein wirksames Medikament entwickeln, das z.B. nur drei der erwähnten Substanzen enthält, dann haben sie sich dafür bereits jetzt ein Monopol gesichert.
Bei diesem Patentantrag 2005/2011
https://www.google.at/patents/US201...&sa=X&ei=AcZNVbmNIYnlUfDjgLAB&ved=0CDQQ6AEwAw
geht es um die Formulierung von Natriumchlorit, Methoden der Herstellung und den Gebrauch bzw. Anwendung derselben bei Patienten mit einer neurodegenerativen Erkrankung. Dabei beruft man sich auch auf den o.g. Patentantrag sowie weitere Formulierungen wie TCDO von Kühne, WF10, OXO u.a., deren Erkenntnisse und Schutz hier mit einbezogen werden.
Grundsätzlich geht es hier um ein "Set" oder "Kit", das alle Bestandteile für die Applikation des zu entwickelnden Medikaments enthält inkl. Gebrauchsanleitung. Natriumchlorit als Lösung und/oder als Feststoff, gereinigt auf über 95%, einer Salzlösung, einer oder mehrerer Spritzen, Zubehör für die intravenöse Anwendung, einschl. einzelner Dosen für eine Behandlungsdauer von 4 oder mehr Wochen. Dabei soll es unterschiedliche Sets geben - etwa für ALS, Alzheimer, Parkinson. Sets mit pH-Werten, die speziell auf bestimmte Krankheiten abgestimmt sind, etwa HIV, Hepatitis C, Blasenkrebs etc.
Desweiteren werden der pH-Wert, Modulierung des pH-Wertes, anteilige Inhalte in % bzw. Gewicht, Temperaturen, Filtrierung und vieles mehr beschrieben.
Auch dieser Patentantrag ist so weit gefaßt wie der o.g. Man könnte auch sagen, es ist völlig unklar, auf was sich der Antrag genau bezieht, weil er alle bisherigen Erkenntnisse mit einbezieht und einzeln benennt. Jegliche, auch die nur entfernt möglichen "Erfindungen", werden abgedeckt.
Wichtig erscheint mir auch die Tatsache, daß hier wieder ausschließlich Symptombekämpfung betrieben wird. Wenn Makrophagen verrückt spielen, sog. Autoimmunerkrankungen, Krebs usw. entstehen, gibt es dafür jeweils eine Ursache. Die Forschung bezüglich der Medikamente beinhaltet jedoch keinen einzigen Ansatz, die Ursache herauszufinden.
Diese Anträge könnten zur Folge haben, das jegliches Medikament, das Natriumchlorit, in welcher Kombination auch immer, enthält, patentiert und dadurch extrem teuer wird. Dadurch entsteht aber auch die Gefahr, daß Natriumchlorit als Einzelsubstanz nicht mehr frei erhältlich ist - das werden die Patentinhaber als eines ihrer vorrangigsten Ziele auf ihre Agenda schreiben. Dann kommt es bei Natriumchlorit zu einem ähnlich zu verurteilenden Vorgang, wie bei der Patentierung von Brokkoli.
Grüße,
Clematis