Veröffentlicht am 05.05.2015
Bei dem Versuch die Kontraste Sendung vom 16.04.2015 in einer Gegendarstellung zu kommentieren, wurden Urheberrechtsansprüche geltend gemacht – hierdurch wurde das entsprechende YouTube Video vom 23.04.2015, 12 Stunden nach der Veröffentlichung mit folgender Meldung gelöscht:
YOUTUBE Nachricht: “… Aufgrund einer Deaktivierungsanfrage, die wir erhalten haben, mussten wir dein Video aus YouTube entfernen: Videotitel: ARD Kontraste MMS-Hetze vom 16.04.2015 (Klarstellungen)
Video-URL:
https://www.youtube.com/watch?v=hohh9c...
Deaktivierung veranlasst von: Rundfunk Berlin Brandenburg”
So wurde die Ausstrahlung, durch die Geltendmachung von Urheberrechtsansprüchen des RBB, eine Gegendarstellung zur Kontraste Sendung verhindert. An dieser Stelle möchte ich die Präambel der ARD Grundsätze zitieren „Art. 5 GG verlangt, dass alle in Betracht kommenden Kräfte im Gesamtprogramm zu Wort kommen können“.
Kommen „können“ nicht etwa müssen?!
Daher haben wir nun eine “entschärfte” Version, in der kein Video-Material vom “Kontraste”-Beitrag verwendet wird online gestellt. Wir blenden in unserer erneuten Gegendarstellung immer den Vorwurf, die Behauptung oder das Thema ein, welches wir kommentieren bzw. richtigstellen.