Themenstarter
- Beitritt
- 16.02.05
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- 1.819
Hallo Kathy,
grundsätzlich gilt, wenn man sich nicht so auskennt und viel damit zu tun hat, den Status "nicht so auskennen" ändern und auch nicht was verlinken oder sonstige Dinge tun wenn schon das unwohlsein im Nacken sitzt.
Aber ich kann Dich beruhigen. Das Werk ist sicherlich urhebergeschützt. Aber... der Urheber (SF1) hat es für den weltweiten Abruf aufbereitet und zur Verfügung gestellt. D.h. ein Link auf jegliche Seite die keine Straftat als solches beinhaltet (neues Telekommunikationsgesetz in D-Land!) ist völlig legitim. Da Du auf einem in der Schweiz gehosteten Portal auf eine schweizer Seite verlinkst gilt hier das schweizer Gesetz das noch nicht dem EU-Gesetz oder dem deutschen angeglichen wurde. Anders sähe die Sache aus wenn Du den Film runtergeladen und auf Youtube hochgeladen hättest und dann dahin linken würdest. Das wäre eine solche Copyrightverletzung und könnte strafrechtlich verfolgt werden.
allgemeingültig gilt grundsätzlich:
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"... und somit sollte man, wenn man es nicht weis einfach fragen oder nachlesen bevor man wegen Unwissenheit noch einen auf den Deckel bekommt !
grundsätzlich gilt, wenn man sich nicht so auskennt und viel damit zu tun hat, den Status "nicht so auskennen" ändern und auch nicht was verlinken oder sonstige Dinge tun wenn schon das unwohlsein im Nacken sitzt.
Aber ich kann Dich beruhigen. Das Werk ist sicherlich urhebergeschützt. Aber... der Urheber (SF1) hat es für den weltweiten Abruf aufbereitet und zur Verfügung gestellt. D.h. ein Link auf jegliche Seite die keine Straftat als solches beinhaltet (neues Telekommunikationsgesetz in D-Land!) ist völlig legitim. Da Du auf einem in der Schweiz gehosteten Portal auf eine schweizer Seite verlinkst gilt hier das schweizer Gesetz das noch nicht dem EU-Gesetz oder dem deutschen angeglichen wurde. Anders sähe die Sache aus wenn Du den Film runtergeladen und auf Youtube hochgeladen hättest und dann dahin linken würdest. Das wäre eine solche Copyrightverletzung und könnte strafrechtlich verfolgt werden.
allgemeingültig gilt grundsätzlich:
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"... und somit sollte man, wenn man es nicht weis einfach fragen oder nachlesen bevor man wegen Unwissenheit noch einen auf den Deckel bekommt !