Kieferknochenentzündung

Hallo frosch,

bitte nicht mißverstehen! Das war keine Provokation mit dem Papst. Du könntest mit deiner Meinung ja irren und ich stünde dann mit meinen Problemen an. Mir ging es um die Frage, wer ist Herr des Verfahrens. Und ich kann als zweifellos mündiger Patient nicht akzeptieren, dass von mir gewüschte Behandlungen, die von mir bezahlt werden, nicht durchgeführt werden. Natürlich kann ich akzeptieren, wenn du sagst, dass du eine bestimmte Behandlung nicht durchführst. Ich hätte aber Bedenken bei der Ansicht, dass sich Arzt und Patient nicht in gleicher Augenhöhe gegenüberstehen.

Ich habe in der Vergangenheit auch schon ärztliche Therapievorschläge bekommen, die ich für mich ablehnte. Ich glaube, dass Selbstverantwortung und Selbstbewußtsein des "Patienten", den ich eher Kunde nennen würde, ein Teil der Gesundung wäre, den das Gesundheitssystem braucht. Wem ist denn gedient mit einem Patienten, der von Pontius zu Pilatus läuft, weil er sich nicht verstanden und angenommen fühlt?

Viele Grüße, Horaz
 
Hallo fm,

es wäre schön, wenn Du mir auf meinen Beitrag # 129 noch antworten könntest.


Liebe Grüße
Anne S.
 
Hallo fm



daraus geht aber immer noch nicht hervor ob du jetzt den Zahn ziehen würdest?



Könntest Du jetzt nicht einmal die wichtigsten anführen, wenn Du danach handeln musst, sind dir die wichtigsten doch sicher auf Anhieb geläufig.



Es geht hier doch um kranke Zähne, die den Körper auch vergiften.
Kranke Körperteile die den restlichen Körper vergiften werden sehr wohl amputiert.


Liebe Grüße
Anne S.



hallo anne s,

ich klaren sätzen:
nein, ich würde den zahn nicht ziehen.
ich sehe hier keine unterscheidung in wichtig und weniger wichtige gesetze. welcher gedanke steht hinter dieser frage?
ich untersuche, stelle diagnosen und mache therapievorschläge. bei diesem vorgang denke ich in erster linie an das wohlergehen des patienten und nicht an gesetze und kassenrichtlinien.
naheliegenderweise orientiert sich meine diagnostik an dem, was ich gelernt habe - falls diese frage sonst offen wäre...
und bezüglich der frage der vergiftungen - genau hier scheiden sich die geister ... das ist doch unsere endlos-diskussion:)
gruss fm
 
hallo bodo,

bitte mehr details als nur "eiter sieht man als verschattung"
dann bitte mit ein paar bildern und beispielen, ok:)

mit föten auf ultraschall,.... sorry, das hilft mir nicht wirklich.

ich habe einzelne berichte gelesen. darüber zu diskutieren halte ich nicht für angemessen ohne die einwilligung des einstellenden.

Beschwerden - Suche - Lösung.

dieses prinzip kenne ich auch aus einigen anderen bereichen, mit vergleichbaren befunden und vergleichbaren ergebnissen.

wenn du "Zahnerhaltungsmaßnahmen" als das schlimmste empfindest, solltest du das bei dir nicht machen lassen. ich erlebe das -ich bleib jetzt mal nur bei mir- das ganz anders.
dass ich zum thema wkb eine andere meinung vertrete, habe ich bereits deutlich dargestellt.

gruss fm:)
 
Hallo FM,

mich würde eine Stellungnahme von Dir zu Bodo's Beitrag sehr interessieren:
wurde nicht, weil das Fräsen zur sogenannten
"Neuen Schule" gehört.

Auf einem guten OPG siehst du Eiter als Verschattung - immer.

Er sieht aus wie die Bilder eines Fötus beim Ultraschall.

Man muss ihn nur sehen wollen.

Ein aufrechter Zahnarzt (und natürlich seine liebreizende Kollegin eingeschlossen)
müsste eben dann nach entsprechendem Befund entweder selbst ziehen, oder
an einen fähigen Kieferchirurgen überweisen.

Lese bitte die Erfolgsmeldungen - Genesungsgeschichten - der hier schreibenden
Mitglieder, und zwar genau.

Da hast Du das volle Programm:

Beschwerden - Suche - Lösung.

Mit entsprechenden histologischen Proben.

Ihr Zahnärzte müsst auch mal weiter denken. Das Schlimmste, was ihr uns
Patienten neben dem ausschleichenden Amalgam antut, sind "Zahnerhaltungsmaßnahmen".

Ein halbabgestorbener Zahn ist durch Chemie in die Wurzel nicht zu retten.

Er gehört gezogen.

Danke und viele Grüße
Sabine
 
Hallo frosch,

bitte nicht mißverstehen! Das war keine Provokation mit dem Papst. Du könntest mit deiner Meinung ja irren und ich stünde dann mit meinen Problemen an. Mir ging es um die Frage, wer ist Herr des Verfahrens. Und ich kann als zweifellos mündiger Patient nicht akzeptieren, dass von mir gewüschte Behandlungen, die von mir bezahlt werden, nicht durchgeführt werden. Natürlich kann ich akzeptieren, wenn du sagst, dass du eine bestimmte Behandlung nicht durchführst. Ich hätte aber Bedenken bei der Ansicht, dass sich Arzt und Patient nicht in gleicher Augenhöhe gegenüberstehen.

Ich habe in der Vergangenheit auch schon ärztliche Therapievorschläge bekommen, die ich für mich ablehnte. Ich glaube, dass Selbstverantwortung und Selbstbewußtsein des "Patienten", den ich eher Kunde nennen würde, ein Teil der Gesundung wäre, den das Gesundheitssystem braucht. Wem ist denn gedient mit einem Patienten, der von Pontius zu Pilatus läuft, weil er sich nicht verstanden und angenommen fühlt?

Viele Grüße, Horaz

hallo,
für mich stehen patient und arzt klar auf gleicher höhe. und genau aus diesem ansatz darf ich als arzt anliegen, die für mich absolut unakzeptabel sind, ablehnen.

gruss fm
 
Danke frosch für deine klare Stellungnahme. Natürlich kann kein Arzt eine Behandlung gegen seine Überzeugung durchführen. Nachdem ich sehr wohl für Zahnerhaltungsmaßnahmen bin, würden wir praktisch auch keinen Konflikt lösen müssen. Ich Zweifelsfall wüßte ich aber, was ich zu tun habe :D
Viele Grüße, Horaz
 
Hallo fm,

in meiner Umgebung ist mir in der letzten Zeit häufig die Konstellation begegnet, daß der Zahnarzt den Zahn "bearbeiten" ("erhalten") will (z.B. Wurzelbehandlung, Krone) aber der Patient für das Zupfen ist (wenn ich den Andreas Bosch richtig verstehe, tendiert er auch in Richtung zupfen). Meine Frage nun: Würdest Du (gegen Deine Überzeugung) diesem Patientenwunsch nachkommen oder ihn als "absolut unakzeptabel" ablehnen (es handelt sich natürlich um einen Zahn mit Problemen und der Patient fixiert den Extraktionswunsch schriftlich) ?

Viele Grüße
Baffomelia
 
Zuletzt bearbeitet:
(es handelt sich natürlich um einen Zahn mit Problemen und der Patient fixiert den Extraktionswunsch schriftlich)

Passend zum Thema stelle ich ein Formblatt rein, dass vor dem Ziehen vom Patienten und Zahnarzt unterschrieben wird:


211. Einwilligungserklärung Zahnarzt Neue Schule



Herr / Frau .......................................................................................


hat heute Herrn ......................................., Zahnarzt in ................... in seiner Praxis aufgesucht
und mit ihm einen Behandlungsvertrag abgeschlossen.
Ich wurde nach der Schilderung meiner Beschwerden über die möglichen Diagnose- und Therapieverfahren aufgeklärt.

Insbesondere wurde ich auf die Möglichkeit einer schulmedizinischen ambulanten Behandlung sowie die Heilungschancen und Risiken der folgenden schulmedizinischen Behandlungsalternative hingewiesen:
Wurzeltötung mit zahlreichen Chemikalien ohne vorherige Allergietestung.
Ich habe Kenntnis genommen, dass ich mich auch dieser Behandlung unterziehen könnte. Ich erkläre ausdrücklich hiermit, dass ich dies nicht will.
Ich wurde auch darüber aufgeklärt, dass ich mich für folgende außerschulische, naturheilkundliche Behandlung entscheiden kann:
Wurzel ziehen, Kiefer von totem Gewebe befreien, antibiotischen und entgiftenden Streifen einlegen.


Herr Dr. ...................... hat mich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass und warum er diese Methode bevorzugt, dass sie von der Schulmedizin aber abgelehnt wird, weil nach naturwissenschaftlichen Kriterien bislang kein Beweis für ihre Wirksamkeit erbracht werden konnte und die Erkenntnisse über ihre Wirkungsweise im wesentlichen auf medizinischem Erfahrungswissen beruhen.

Ich wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass mit der beabsichtigten Behandlungsmethode folgende Risiken verbunden sind:
Allergie auf spätere Prothesen, Nervenverletzung, Entfernung der Knocheneiterungen nicht auf einmal möglich.

Ich habe Herrn Dr. XXX gerade deshalb aufgesucht, um mich einer außerschulischen/ naturheilkundlichen /biologischen Behandlungsmethode zu unterziehen. Es ist mir bekannt, dass Herr Dr. XXX diese Methoden bevorzugt anwendet.

In Kenntnis des bei mir festgestellten Krankheitsbildes:
Eiterherde im Kiefer mit Organschäden und einhergehender Aufklärung über die schulmedizinischen Behandlungsalternativen erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich nicht mit den zur Verfügung stehenden schulmedizinischen Methoden behandelt werden möchte, sondern eine Behandlung mit der nachfolgenden außerschulischen Methode wünsche:
Zähne ziehen und Ausfräsen, später an Schmerz- und Eiterherden nachfräsen, allergiearme Prothese einsetzen.

Alle mich interessierenden Fragen konnte ich stellen.



................................................................................................................................................
Ort, Datum Unterschrift Patient/in
(Kopie im Vorzimmer erhältlich)


............................................
Unterschrift Zahnarzt



Quelle: Klinger Gabriele: Strafrechtliche Kontrolle medizinischer Außenseiter. Eine Serie der Karl und Veronica Castens-Stiftung Hippokrates Verlag Stuttgart
 
bitte mehr details als nur "eiter sieht man als verschattung"
dann bitte mit ein paar bildern und beispielen, ok:)

Hallo Froschminister.

Diese 3 OPGs sollen exemplarisch aufzeigen, wie ein erfahrener Herdspezialist Eiter erkennt.

Ich will Dich weder überzeugen noch belehren, sondern kurz aufzeigen, dass
bei entsprechender Routine durchaus Eiter unter den Zähnen relativ sicher
zu diagnostizieren ist.

Die Bilder findest Du auf TC unter Kieferpanoramaröntgenaufnahmen

Auch bei mir wurde Eiter diagnostiziert, der Zahnstatus ist nicht mehr aktuell,
das OPG stammt vom Februar 06. Jedenfalls fand sich tatsächlich unter den
beiden Weisheitszähnen im UK nach Extraktion Eiter. Dieser wurde im Labor nachgewiesen.

OPT Bodo Februar 06
https://www.symptome.ch/attachments/kopie-von-opt-06-jpg.380/

Viele Grüße, Bodo
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo fm,

ich klaren sätzen:
nein, ich würde den zahn nicht ziehen.

Ok, das war eine klare Ansage.
Ich könnte jetzt einen Roman dazu schreiben, aber es führ wieder nur zur Endlosschleife, deshalb lass ich´s besser.

Zitat:
ja, es gibt sogar sehr viele gesetze, richtlinien und ähnliches, an die ein zahnarzt in der berufsausübung gebunden ist.

gruss fm
Könntest Du jetzt nicht einmal die wichtigsten anführen, wenn Du danach handeln musst, sind dir die wichtigsten doch sicher auf Anhieb geläufig.

ich sehe hier keine unterscheidung in wichtig und weniger wichtige gesetze. welcher gedanke steht hinter dieser frage?

Da steht kein besonderer Gedanke dahinter!
Du hast doch geschrieben du bist gebunden an: "Gesetze, Richtlinie und ähnliches"
Das würde mich halt im einzelnen interessieren und bestimmt nicht nur mich.


und bezüglich der frage der vergiftungen - genau hier scheiden sich die geister ... das ist doch unsere endlos-diskussion:)
gruss fm

Ok, wieder eine klare Aussage.


Liebe Grüße
Anne S.
 
Hallo fm,

in meiner Umgebung ist mir in der letzten Zeit häufig die Konstellation begegnet, daß der Zahnarzt den Zahn "bearbeiten" ("erhalten") will (z.B. Wurzelbehandlung, Krone) aber der Patient für das Zupfen ist (wenn ich den Andreas Bosch richtig verstehe, tendiert er auch in Richtung zupfen). Meine Frage nun: Würdest Du (gegen Deine Überzeugung) diesem Patientenwunsch nachkommen oder ihn als "absolut unakzeptabel" ablehnen (es handelt sich natürlich um einen Zahn mit Problemen und der Patient fixiert den Extraktionswunsch schriftlich) ?

Viele Grüße
Baffomelia

hallo,
wenn der zahn die indikation zu einer wkb aufweist, und der patient diese maßnahme schlichtweg ablehnt, ist die entfernung des zahnes eine gute alternative. hier würde ich nur die vorgeschriebene aufklärung machen und dann den zahn entfernen.
das darf jetzt nicht so interpretiert werden, dass ich gegen meine überzeugung handle; der zahn braucht therapie. welche therapie entscheiden arzt und patient gemeinsam. wenn man zu einer lösung kommt, gut, wenn nicht, kommt naheliegenderweise ein anderer behandler als alternative.
da waren leider wieder mehrere ansätze im text, also unterschied zahn überkronen - wkb ... das sind absolut andere anfangsbedingungen - auch dieses -gegen meine überzeugung- ist eine unangenehme formulierung aus meiner sicht.

den begriff zupfen finde ich nett, er beschreibt das ganze aber nicht wirklich:)
einen durch parodontose nicht mehr erhaltungsfähigen zahn, den kann man gut "zupfen" oder "pflücken", einen "gesunden" zahn,... eher weniger.

gruss fm:)
 
Hallo Froschminister.

Diese 3 OPGs sollen exemplarisch aufzeigen, wie ein erfahrener Herdspezialist Eiter erkennt.

Ich will Dich weder überzeugen noch belehren, sondern kurz aufzeigen, dass
bei entsprechender Routine durchaus Eiter unter den Zähnen relativ sicher
zu diagnostizieren ist.

Die Bilder findest Du auf TC unter Kieferpanoramaröntgenaufnahmen


Auch bei mir wurde Eiter diagnostiziert, der Zahnstatus ist nicht mehr aktuell,
das OPG stammt vom Februar 06. Jedenfalls fand sich tatsächlich unter den
beiden Weisheitszähnen im UK nach Extraktion Eiter. Dieser wurde im Labor nachgewiesen.

OPT Bodo Februar 06

Viele Grüße, Bodo


hallo bodo,

vielen vielen dank für diese super schnelle arbeit.
ich würd ja gerne sagen, dass ich da was seh, aber ich gestehe, ich tu es nicht:-(
bei den auch schulmedizinischen teilen, die nicht erfolgreichen wkbs..., die pa-sachen, da brauchen wir nicht zu diskutieren, ok:) ...
bei den anderen zähnen, ... ich seh keinen unterschied, zwischen den "eiter-zähnen" und den "nicht-eiter-zähnen",... besonders nicht im apikalen bereich, und um den geht es doch, oder?
na, ich bin ja auch kein herdspezialist....
nochmals vielen dank
gruss fm:)
 
Weiss nicht, ob das in diesem Thread schon vorkam, aber ist nicht dieses NewTom eine gute Möglichkeit zur Objektivierung von Röntgenbefunden ?
Ich meine (nachdem, was ich bisher gehört habe), dass diese Methode ziemlich gut darstellt, was im Knochen los ist.
Damit dürften sich dann ja alle Aussagen à la "ich seh nix" oder "Eiterseen" relativieren. Oder ?
 
Passend zum Thema stelle ich ein Formblatt rein, dass vor dem Ziehen vom Patienten und Zahnarzt unterschrieben wird:

hallo bodo,

hier ein paar anmerkungen:

"Wurzeltötung mit zahlreichen Chemikalien ohne vorherige Allergietestung.
Ich habe Kenntnis genommen, dass ich mich auch dieser Behandlung unterziehen könnte. Ich erkläre ausdrücklich hiermit, dass ich dies nicht will.
Ich wurde auch darüber aufgeklärt, dass ich mich für folgende außerschulische, naturheilkundliche Behandlung entscheiden kann:
Wurzel ziehen, Kiefer von totem Gewebe befreien, antibiotischen und entgiftenden Streifen einlegen."

von wurzeltötung mit zahlreichen chemikalien zu sprechen ist aus meiner sicht eine falsch-darstellung; die zielsetzung ist in der gesamten ausdrucksweise erkennbar.

die aufklärung über die möglichen risiken ist aus meiner sicht sehr unzureichend. kein wort zum kiefergelenk und darüber hinausreichende ganzheitliche ansätze, kein wort zur organbeziehung der zähne - und nicht mal die üblichen risiken einer zahnentfernung sind aufgeführt.

nur als anregung, damit es nicht bei einer einseitigen darstellung bleibt

gruss fm:)
 
nur als anregung, damit es nicht bei einer einseitigen darstellung bleibt

Hallo Froschminister.

Ich nehme Deine Sicht der Dinge zur Kenntnis und respektiere sie.

Jedoch habe ich das Formular nicht kommentiert - dementsprechend kann nicht
von einer Darstellung gesprochen werden.

Das Wesentliche ist der Titel: "Einwilligungserklärung".

Hier folgt dann keine Abhandlung und Erklärung der Zahn-Organ-Beziehungen,
sondern eine auf das anstehende Prozedere ausgerichtete Kenntnisnahme und
ein durch die Unterschrift verbürgtes Einverständnis.

Darum geht es im Kern, ich wollte diese Erklärung als Muster reinstellen, damit
klar ist, wie solche Verträge faktisch aussehen.


Viele Grüße, Bodo
 
Hallo Froschminister.

Ich nehme Deine Sicht der Dinge zur Kenntnis und respektiere sie.

Jedoch habe ich das Formular nicht kommentiert - dementsprechend kann nicht
von einer Darstellung gesprochen werden.

Das Wesentliche ist der Titel: "Einwilligungserklärung".

Hier folgt dann keine Abhandlung und Erklärung der Zahn-Organ-Beziehungen,
sondern eine auf das anstehende Prozedere ausgerichtete Kenntnisnahme und
ein durch die Unterschrift verbürgtes Einverständnis.

Darum geht es im Kern, ich wollte diese Erklärung als Muster reinstellen, damit
klar ist, wie solche Verträge faktisch aussehen.


Viele Grüße, Bodo



hallo bodo,

ich wollte dich auch keinen fall angreifen,.. sorry, falls das so ankam:-(

ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass die wortwahl und die darstellungen der sachverhalten schon eine klare ausrichtung erkennen lassen. muss aber jeder selbst wissen, wie er seine einwilligungen/aufklärungen formuliert:)

nochmals vielen dank für das einstellen der bilder, auch wenn ich ohne erklärung die unterschiede nicht erkenne:-(

gruss fm:)
 
ich wollte dich auch keinen fall angreifen,.. sorry, falls das so ankam

Nein, dass kam überhaupt nicht so an. :)

Die Bilder erklären sich von selbst, ich bin Laie.

Die markierten Stellen (Halbkreise, Kreise, E(iter)) lokalisieren den Befund.

Hier kann ich auch nur wiedergeben, was Dr. Daunderer aufgrund der Erfahrung
mit Tausenden bereits diagnostizierten OPGs feststellt.

Ich weiß von Vielen, dass seine Befunde ins Schwarze trafen und sowohl die
Tamponadenuntersuchung des im Zahnfach mit Tetracyclin eingelegten Streifens
im Labor exorbitant hohe Hg-Werte ergab wie auch das tatsächlich unter den
gezogenen Zähnen (wie auch in meinem Fall) verkapselter Eiter stand.


Viele Grüße, Bodo
 
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