Kieferknochenentzündung

Hallo Uta.

Das Hirn wird dabei nur sehr moderat entgiftet, und zwar auf indirektem Weg.

Ursächlich ist die zitierte Sogwirkung auf die Speicherorgane.

Wesentlich potenter in Bezug auf die Hirnentgiftung ist gespritztes DMSA.
Aber auch hierdurch wird eine komplette Entgiftung des Organs nicht erreicht.

Das Zitat stammt vom TC. Eine URL kann ich hier nicht verlinken, da ich einige Sachen
vor einem Jahr zu Worddokumenten zwecks privatem Gebrauch zusammenfasste.

Sollte ich auf TC fündig werden, reiche ich den link nach.


Grüße, Bodo
 
Hallo Froschminister,

ich möchte nicht diskutieren.
Mich interessiert, ob es gesetzliche Richtlinien für Zahnärzte gibt wonach sich Zahnärzte richten müssen.

Viele Grüße Petra
 
ich finde es spannend -nicht nur in diesem thread:)

wenn man den anfang liest, und sieht, wo wir jetzt gelandet sind, welche themen angeschnitten wurden,...
aus meiner sicht werden da viele dinge durcheinandergewürfelt und führen so zu verwirrungen und fehlinterpretationen...

und nun sind wir beim thema der gesetzlichen richtlinien:)
ich finde die frage fast erheiternd, wenn es nicht so traurig wäre. natürlich gibt es endlose vorschriften, gesetze, richtlinien uswusw.
da gibt es neben vielen anderen das bgb, dann die richtlinien der gesetzlichen krankenversicherungen (die übergeordneten maximen lauten übrigens: ausreichend, wirtschaftlich und notwendig - darüber hinausgehende maßnahmen dürfen nicht ...), die gebührenordnung bei privat versicherten, die aktuelle und auch ältere rechtsprechung - und das alles ist mit sich auch widersprechenden details nur so gefüllt, es gibt die biostoffverordnung, die röntgenverordnung undundund
eine kleine erzählung zur erheiterung: ein unterabschnitt in einem der ordner für qualitätssicherung und arbeitsicherheit lautet:
"betriebsfremde leitern und tritte"

in diesem sinne
gruss fm:)
 
Hallo,

schön daß Du dich amüsiert hast.:) Das neue Jahr muß ja nicht gleich mit Ärger beginnen.:D
Dann hängt es wohl hauptsächlich vom Zahnarzt ab, ob er den Zahn zieht oder es ablehnt.

Viele Grüße Petra
 
wenn man den anfang liest, und sieht, wo wir jetzt gelandet sind, welche themen angeschnitten wurden,...
aus meiner sicht werden da viele dinge durcheinandergewürfelt und führen so zu verwirrungen und fehlinterpretationen...

Das Thema "Quecksilbereinlagerung in Organen und Knochen" gehört jedenfalls in den Thread.
https://www.symptome.ch/threads/kieferknochenentzuendung.4113/page-5#post-122050

Gerade die hier zitierten Fakten sind es, die "Verwirrungen" und "Fehlinterpretationen" ausschließen helfen.
Aber da stimmst Du mir wahrscheinlich eh zu. ;)

Viele Grüße, Bodo
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo fm,

und nun sind wir beim thema der gesetzlichen richtlinien:)
ich finde die frage fast erheiternd, wenn es nicht so traurig wäre. natürlich gibt es endlose vorschriften, gesetze, richtlinien uswusw.
da gibt es neben vielen anderen das bgb, dann die richtlinien der gesetzlichen krankenversicherungen (die übergeordneten maximen lauten übrigens: ausreichend, wirtschaftlich und notwendig - darüber hinausgehende maßnahmen dürfen nicht ...), die gebührenordnung bei privat versicherten, die aktuelle und auch ältere rechtsprechung - und das alles ist mit sich auch widersprechenden details nur so gefüllt, es gibt die biostoffverordnung, die röntgenverordnung undundund
eine kleine erzählung zur erheiterung: ein unterabschnitt in einem der ordner für qualitätssicherung und arbeitsicherheit lautet:
"betriebsfremde leitern und tritte"

Kannst Du das konkret und verständlich ausdrücken.
Ich verstehe es nämlich nicht?
Du hast hier mit vielen Worten für mich rein nichts verständliches geschrieben.

Liebe Grüße
Anne S.
 
Hallo fm,



Kannst Du das konkret und verständlich ausdrücken.
Ich verstehe es nämlich nicht?
Du hast hier mit vielen Worten für mich rein nichts verständliches geschrieben.

Liebe Grüße
Anne S.

Geht mir ähnlich. :D Bei den ganzen Gesetzen ist das natürlich oft schwierig. Aber vielleicht könntest Du das ganze ja mal für uns konkret übersetzen, Frosch, das wäre echt total nett von Dir ! :)

Viele Grüße
Sabine
 
Hallo,

und nun sind wir beim thema der gesetzlichen richtlinien:)
ich finde die frage fast erheiternd, wenn es nicht so traurig wäre. natürlich gibt es endlose vorschriften, gesetze, richtlinien uswusw.
da gibt es neben vielen anderen das bgb, dann die richtlinien der gesetzlichen krankenversicherungen (die übergeordneten maximen lauten übrigens: ausreichend, wirtschaftlich und notwendig - darüber hinausgehende maßnahmen dürfen nicht ...), die gebührenordnung bei privat versicherten, die aktuelle und auch ältere rechtsprechung - und das alles ist mit sich auch widersprechenden details nur so gefüllt, es gibt die biostoffverordnung, die röntgenverordnung undundund


ich habe es so verstanden daß es nur das BGB und die Richtlinien die Krankenversicherungen gibt.
Daraus schließe ich, jeder Zahnarzt entscheidet für sich ob oder ob er den Zahn nicht zieht.

Dies finde ich nicht richtig daß ein Zahnarzt darüber entscheiden kann. Es ist mein Zahn, ich denke ich habe ein Recht darüber selbst zu entscheiden. Und wenn ich schriftlich die Erlaubnis zum Ziehen des Zahnes dem Zahnarzt gebe, ist er abgesichert vor Gerichtsverfahren. Damit müßte es erledigt sein.

Viele Grüße Petra
 
Das Thema "Quecksilbereinlagerung in Organen und Knochen" gehört jedenfalls in den Thread.
https://www.symptome.ch/threads/kieferknochenentzuendung.4113/page-5#post-122050

Gerade die hier zitierten Fakten sind es, die "Verwirrungen" und "Fehlinterpretationen" ausschließen helfen.
Aber da stimmst Du mir wahrscheinlich eh zu. ;)

Viele Grüße, Bodo

hallo bodo,
die zu anfangs beschriebene situation hat nun eher wenig bis nichts mit quecksilbereinlagerungen zu tun. deshalb kann ich dir leider nicht zustimmen. ich fände es schöner, wenn es zu all diesen themen, die hier angesprochen wurden, eigene threads geben würde - vielleicht erstmal eine diskussion über mögliche ursachen,.. denn genau da sehe ich deutliche meinungsverschiedenheiten
gruss fm:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

schön daß Du dich amüsiert hast.:) Das neue Jahr muß ja nicht gleich mit Ärger beginnen.:D
Dann hängt es wohl hauptsächlich vom Zahnarzt ab, ob er den Zahn zieht oder es ablehnt.

Viele Grüße Petra

hallo petra,
aus meiner sicht sollte jede form der therapie mit dem patienten abgesprochen werden,.. falls das als antwort auf deine frage akzeptabel ist
gruss fm:)
 
Hallo fm,



Kannst Du das konkret und verständlich ausdrücken.
Ich verstehe es nämlich nicht?
Du hast hier mit vielen Worten für mich rein nichts verständliches geschrieben.

Liebe Grüße
Anne S.


hallo anne s und binnie,

ich geb mein bestes:
es ging um die frage, ob sich ein zahnarzt an irgendwelche gesetze oder vorschriften halten muss.
und die antwort in leichter verständlicher form:

ja, es gibt sogar sehr viele gesetze, richtlinien und ähnliches, an die ein zahnarzt in der berufsausübung gebunden ist.

gruss fm
 
ich fände es schöner, wenn es zu all diesen themen, die hier angesprochen wurden, eigene threads geben würde - vielleicht erstmal eine diskussion über mögliche ursachen

Diese Threads bestehen bereits. Aber bestimmte Themen sind komplizierter und
vielschichtiger als das sie rein monokausal abgehandelt werden können.

Wir brauchen keine Diskussion, weil es eben bewiesen ist, dass durch Amalgamplomben
hochtoxische Schwermetalle auch in den Kiefer diffundieren können.

Das es daneben auch pathogene Prozesse - unabhängig von Giftfüllungen - im
Kieferbereich gibt, ist unbestritten.


Grüße, Bodo
 
hallo anne s und binnie,

ich geb mein bestes:
es ging um die frage, ob sich ein zahnarzt an irgendwelche gesetze oder vorschriften halten muss.
und die antwort in leichter verständlicher form:

ja, es gibt sogar sehr viele gesetze, richtlinien und ähnliches, an die ein zahnarzt in der berufsausübung gebunden ist.

gruss fm

Hallo FM,

soweit konnte ich Dir noch folgen, aber meine Frage war, was es konkret an Regelungen z.B. auch für das Zähneziehen gibt, und wie diese dann zu interpretieren sind...

Danke und viele Grüße
Sabine
 
hallo petra,


"ich habe es so verstanden daß es nur das BGB und die Richtlinien die Krankenversicherungen gibt.
Daraus schließe ich, jeder Zahnarzt entscheidet für sich ob oder ob er den Zahn nicht zieht."

nein, ganz und gar nicht. es gibt sehr viele gesetze, richtlinien, verordnungen.

wie gesagt, für alles, was man als tut, braucht man eine sogenannte indikation. und für viele vorliegende befunde gibt es verschiedene therapieformen. und aus allem zusammen sollten arzt/zahnarzt und patient gemeinsam eine lösung finden, wie gemeinsam vorgegangen wird.

"Dies finde ich nicht richtig daß ein Zahnarzt darüber entscheiden kann. Es ist mein Zahn, ich denke ich habe ein Recht darüber selbst zu entscheiden. Und wenn ich schriftlich die Erlaubnis zum Ziehen des Zahnes dem Zahnarzt gebe, ist er abgesichert vor Gerichtsverfahren. Damit müßte es erledigt sein."

ich wiederhole mich gerne: es ist leider am allerwenigsten davon abhängig, wer was richtig findet. auch ist es nicht so, dass der zahnarzt entscheidet. du bist doch eine erwachsene frau... nur: unabhängig davon ist es derzeit nicht möglich, aus gesetzlichen gründen, die einwilligung zu geben, "gesunde" zähne zu entfernen. so wie du auch keine juristisch haltbare einwilligung geben kannst, dass dir ein arzt auf deinen wunsch hin ein gesundes bein oder sonst einen körperteil amputiert.

gruss fm:)
 
Hallo frosch,

Zwischenfrage; gesetzt den Fall, mir ist einer meiner Zähne durch manche Beschwerden unheimlich geworden; es zieht, schmerzt manchmal, dann aber auch wieder nicht. Ich kenne meinen Zahn nun mal besser als du. Ich gehe zu dir und sage, prüfe das mal. Und du sagst nach der Prüfung, keine klaren Erkenntnisse. Wenn ich dann sage, bitte ziehen! Ist das ok - in Berücksichtigung der Abrechnung mit der Krankenkasse? Tust du das oder nicht? Und wenn ich sagte, ich zahl das privat, würde das die Meinung beeinflußen?

Viele Grüße, Horaz
 
Hallo Froschminister,

selbstverständlich muß jede Therapie mit dem Patienten abgesprochen werden.
Ich denke es gibt Patienten die sich sehr gut informiert haben und zum Beispiel durch ein Gutachten von Dr D es empfohlen bekommen haben, daß dieser und jener Zahn entfernt werden sollten. Ich weiß nicht worin hier die Probleme liegen, wenn der Pat auch schriftlich die Erlaubnis zum Ziehen der Zähne gibt.

Viele Grüße Petra
 
Hallo Uta.

Das Hirn wird dabei nur sehr moderat entgiftet, und zwar auf indirektem Weg.

Ursächlich ist die zitierte Sogwirkung auf die Speicherorgane.

Wesentlich potenter in Bezug auf die Hirnentgiftung ist gespritztes DMSA.
Aber auch hierdurch wird eine komplette Entgiftung des Organs nicht erreicht.

Das Zitat stammt vom TC. Eine URL kann ich hier nicht verlinken, da ich einige Sachen
vor einem Jahr zu Worddokumenten zwecks privatem Gebrauch zusammenfasste.

Sollte ich auf TC fündig werden, reiche ich den link nach.


Grüße, Bodo

So hat es mir auch meine Hausärztin erklärt.
Wenn die Körperspeicher einigermaßen leer oder soweit entgiftet sind, kommt das Quecksilber automatisch aus dem Gehirn wieder in den Körper.
Der Körper hat ständig das Bestreben ein Gleichgewicht herzustellen (Osmotisches System).
Durch den hydrostatischen Druck werden die Gifte nach unten gedrückt.

Liebe Grüße
Anne S.
 
Hallo Froschminister,

eben das war meine Frage. Das habe ich mir gedacht daß es dafür Vorgaben gibt. Aber wie ist es wenn so ein Fachmann wie Dr D sagt, der und der Zahn sollte entfernt werden? Und der Pat gibt schriftlich die Einwilligung? Damit ist jeder Zahnarzt abgesichert. Mir scheint es nur daß es stark von der Überzeugung des Zahnarztes abhängt. Sonst wäre Dr K ja ständig vor Gericht und nicht in der Praxis.

Viele Grüße Petra
 
hallo,

bei mir hilft bei kieferentzündung hepar sulfuris comp injekt. voraussetzung ist auch hier, dass keine weiteren herde da sind.

lg
helen
 
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