Impfpflicht - ja oder nein (11/21)

Mir gings bei der Aussage aber weniger um das Attest als solches, sondern, dass man, wenn man als Arzt mitbekommt, dass man in seinem Handeln dermaßen eingeschränkt wird, dass man da doch sieht, wie schief es läuft und irgendwie aktiv werden muss.
Genau da drum geht es. Das haben wohl viele innerlich weggeschoben. Genauso wie es die Bevölkerung weggeschoben hat.

Ich bin wahrscheinlich zu politisch, als dass ich bei sowas einfach nur zugesehen hätte. Ich hätte mich erstmal vernetzt. Und dann mit anderen Leidensgenossen irgendwas an Aktionen geplant. Erstmal, um viele Mitglieder zu gewinnen, dann Informationen zusammentragen und dann nach außen wirksam werden.
Ja das haben diese Ärzte ja dann, die nach außen sichtbar wurden. Das ist die einzige Chance ein Minimum an Sicherheit zu empfinden dabei, würde ich sagen.
Die Presse, im Verein mit den Faktenverdreher-Checkern und Spin-Doctors haben es ja dann geschafft sie allgemein zu "Schwurbelärzten" und "Schwurbelvereinen" zu stempeln.

Wehret den Anfängen.
Das sind nicht mehr die Anfänge. Es soll keine roten Linien mehr geben. Die Linien sind j e t z t gerade am Auflösen. Teilimpfpflicht überschreitet rote Linien. Allgemeine Impfpflicht überschreitet rote Linien. Es gab Ärzte die gleich 2020 wussten, dass man den Anfängen wehren muss. 2 Jahre hat man sie angezweifelt und schlecht gemacht. Wir alle sind gefordert das zu stoppen. Jeder auf die Art, die er kann.
 
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Hallo Ilira,

ich meinte auch nicht jetzt, sondern schon das, was letztes Jahr passiert ist. Und Dinge, die wirklich faktisch schon passiert sind, wo man auch ganz konkret und solide gegen etwas argumentieren kann (also Fehlverhalten irgendwelcher Institutionen).

Viele Grüße
 
Mir ist dazu auch immer noch im Gedächtnis, wie eine Koryphäe aus der med. Praxis erstens in Eigeninitiative mit Datenerhebung begann und zweitens staatsanwaltlich, polizeilich und medial belangt wurde. Nach wie vor frage ich mich, ob der Verdächtigung betr. "Milieu der org. Kriminalität" eigentlich eine fachkollegiale/interdisziplinäre Vernetzung zugrunde lag:

aus dem alten Newsticker rausgesucht (27.1.2022 13:31 Uhr "Razzia in Berlin: Ärztin soll im großen Stil Impfpässe gefälscht haben"):
Wie Polizei und Generalstaatsanwaltschaft in der Hauptstadt weiter mitteilen, erstrecken sich die Ermittlungen auch auf eine mögliche Verbindung der Frau "ins Milieu der organisierten Kriminalität".

Historie zur Berichterstattung über Austenat hier und hier (und hier), falls von Interesse.
 
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Der schweizer Kabarettist, Schauspieler und Produzent Marco Rima scheint nicht nur künstlerisches, sondern auch andere Talente zu haben, z. B. juristisches und politisches. Im folgenden Video erklärt er auf seine besondere charmante, menschliche, unterhaltsame, selbstbewusste und scharfsinnige Art und Weise, warum eine Impfpflicht rechtswidrig, illegal, ja kriminell ist und warum die ganzen unsinnigen Corona-Maßnahmen sofort abgeschafft werden müssen:

https://odysee.com/@nebelspalter:a/rima-spalter-mit-marco-rima-4:1
 
Hier von einer offiziellen Stelle (Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg) Informationen zu einer möglichen Impfpflicht in Deutschland:
...
Eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen kommt Mitte März, am 26. Januar 2022 fand im Bundestag eine Orientierungsdebatte über die allgemeine Impfpflicht statt. Derzeit erarbeiten die Abgeordneten verschiedene Gesetzesentwürfe zur Ausgestaltung einer Impfpflicht. Die nächste Debatte der Anträge ist für den 17. März 2022 angesetzt. Wir stellen in diesem Dossier die Positionen für und gegen eine Impfpflicht vor.

Grüsse,
Oregano
 
Alleine, dass es so einen Fraktionszwang überhaupt gibt, spricht ja Bände über diese sog. Demokratie.

Hallo, Grantler, hier ein Wikip.-absatz über das Thema:

Der Fraktionszwang ist in Deutschland, Österreich, der Schweiz und vielen anderen Ländern verfassungswidrig,[1] da er gegen das Prinzip des freien Mandats verstößt. In Deutschland besagt das Grundgesetz in Artikel 38 Absatz 1 Satz 2, dass Abgeordnete an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Trotzdem halten sich die Abgeordneten bei einem Großteil der Abstimmungen im Parlament an die Vorgaben ihrer Fraktionsführung. In einer Parteiendemokratie existiert immer ein indirekter Fraktionszwang, da eine Partei Sanktionen androhen oder ausüben kann, etwa indem sie die Wiederwahl eines „Abweichlers“ nicht unterstützt.

Ein schönes Wochenende wünscht Maheeta
 
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Verlogene Versprechen vor Bundestagswahl​

Schon 2021 hatte die auch den Verfassungsschutz interessierende (aber was heißt das heute noch?) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) als erste Partei eine generelle Impfpflicht gefordert (Quelle). Die totalitäre Idee kam bei zahlreichen Politikern aus den sog. Altparteien gut an. Allerdings beruhigte man die Bevölkerung vor der Bundestagswahl mit der Lüge, niemand habe die Absicht eine Impfpflicht einzuführen:

 
Eine Gruppe von 14 Beschwerdeführerenden hat - unterstützt durch die Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI). - am 08.02.2022 eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingelegt, die zum 15.03.2022 gelten soll.
(...) Bei der Gruppe handelt es sich vor allem um Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen, (...) Ein Krankenpfleger, eine Zahnärztin und ein Studierender vervollständigen die Gruppe. (...)

Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer sehen sich im Wesentlichen in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) verletzt. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und Autonomie wiegt umso schwerer angesichts der weiterhin nur „bedingt“ erfolgten Zulassung der Impfstoffe und die noch fortdauernde Beobachtung und Überprüfung derselben durch die Zulassungsbehörde. (...)

Zu den Vorarbeiten gehörte die Einholung eines verfassungsrechtlichen Gutachtens zur Covid-19-Impfpflicht bei Prof. Dr. jur. habil. Dr. rer. nat. Volker Boehme-Neßler (Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg). Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine allgemeine Corona-Impfpflicht verfassungswidrig ist. Annette Bopp, freie Journalistin für Medizin und Kultur in Hamburg und Pressesprecherin von ÄFI, hat dazu ein Interview mit Boehme-Neßler geführt. Das Video dazu hatte zunächst auf der Seite der ÄFI entdeckt, hier der Direktlink zu Youtube.

Dort gibt es auch eine Kapitelübersicht:
00:00:09 Einleitung & Vorstellung
00:00:41 Ergebnis des Gutachtens
00:01:31 Aus welchen Gründen ist das Gutachten so ausgefallen?
00:02:44 In welche Grundrechte greift die Impfpflicht ein und wo ist sie verfassungswidrig?
00:08:27 Was wiegt stärker: Individualrecht oder Allgemeinwohl? Gibt es Grundrechte, die stärker wiegen als andere?
00:10:05 Was bedeutet Verhältnismäßigkeit? Wann ist die Impfpflicht unverhältnismäßig?
00:12:04 Was sind die Knackpunkte von Befürwortern einer SARS-CoV-2-Impfpflicht?
00:14:55 Was ist das Bestimmtheitsgebot?
00:17:17 Was ist das Wesentlichkeitsprinzip?
00:18:22 Warum kommen Juristen zu unterschiedlichen Ergebnissen?
00:21:39 Was ist unter Angemessenheit zu verstehen? Ist die Corona-Impfpflicht angemessen, um die Pandemie zu überwinden?
00:25:13 Weist die Impfung auch einen Fremdschutz auf oder nur einen zeitlich begrenzten Eigenschutz?
00:27:16 Fazit

Eine Zusammenfassung findet sich auch auf der Seite der ÄFI:
Im Auftrag unseres Vereins hat Prof. Dr. jur.habil. Dr. rer.nat. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Corona-Impfpflicht verfasst. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine allgemeine Impfpflicht ist verfassungswidrig.
Die Langfassung des Gutachtens haben wir zum Download eingestellt.
Die Gründe auf einen Blick (und als PDF zum Download):

1. Eine allgemeine Impfpflicht verletzt wichtige Grundrechte

Dazu gehören
  • das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
  • das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit
  • das Erziehungsrecht der Eltern
  • das Grundrecht der Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte.
Staatliche Instanzen dürfen diese Grundrechte nur dann einschränken, wenn ein solcher staatlicher Eingriff verhältnismäßig ist. Das trifft auf die allgemeine Corona-Impfpflicht nicht zu.

2. Eine allgemeine Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig

Dies vor allem aus drei Gründen:
  1. Sie ist nicht geeignet, um die mit ihr verfolgten pandemiepolitischen Ziele zu erreichen. Sie vermindert das Ansteckungsrisiko nicht nennenwert, und es ist nicht zu erwarten, dass sich damit die Impfquote signifikant erhöhen lässt.
  2. Sie ist nicht erforderlich. Es gibt mildere, die Grundrechte stärker schonende Mittel, die genauso effektiv, aber noch nicht ausgeschöpft sind.
  3. Sie ist nicht angemessen, weil die möglichen Folgekosten für die Demokratie zu hoch wären: der Vertrauensverlust in den Staat, die Politikverdrossenheit, die Demokratieskepsis.
Vor diesem Hintergrund zeigt sich: Das Verhältnis zwischen Mittel und Zweck ist nicht angemessen und die Impfpflicht somit verfassungswidrig.

3. Eine allgemeine Impfpflicht verletzt zwei grundlegende Pfeiler des Rechtsstaatsprinzips

Dazu gehören das Bestimmtheitsgebot und das Wesentlichkeitsprinzip.
Das Bestimmtheitsgebot verlangt, dass Rechtsvorschriften immer hinreichend bestimmt sind. Bürgerinnen und Bürger müssen immer genau wissen, was der Staat von ihnen verlangt – und was nicht. Dadurch sichert die Verfassung die Freiheit der Menschen. Diesen Anforderungen könnte eine allgemeine Impfpflicht nicht entsprechen. Das Gesetz müsste festlegen, welche Impfstoffe in einigen Monaten gegen welche Virusvarianten nach welchem Impfschema eingesetzt werden müssen. Das kann aber zurzeit niemand wissen.

Das Wesentlichkeitsprinzip besagt: Wesentliche Dinge muss das Parlament selbst debattieren, abwägen und entscheiden. Wesentlich ist nicht nur, dass eine Pflicht zur Impfung etabliert wird. Genauso wesentlich ist, welche Impfstoffe verwendet werden und wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen kann. Diese Fragen kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand beantworten. Lediglich die Impfpflicht zu statuieren, die Details aber Behörden wie dem Robert Koch Institut oder dem Paul Ehrlich Institut zu überlassen, wäre eine verfassungswidrige Verletzung des Wesentlichkeitsprinzips.

4. Eine allgemeine Impfpflicht verletzt die Menschenwürde
Die Entscheidung über eine Impfung betrifft den innersten Kern der Persönlichkeit. Sie ist eine schwierige und hochkomplexe Entscheidung, bei der zwischen der Gefahr einer Krankheit und dem Nutzen einer Impfung abgewogen werden muss, ebenso zwischen den Wirkungen und Nebenwirkungen der Impfung und ihren möglichen Langzeitfolgen. Durch eine Impfpflicht nimmt der Staat den Bürgerinnen und Bürgern diese Entscheidung ab. Das gilt besonders in Situationen großer, auch wissenschaftlicher Ungewissheiten und bei nur bedingt zugelassenen, noch nicht abschließend geprüften Impfstoffen. Aus selbstbestimmten Bürgerinnen und Bürgern werden so Objekte staatlichen Handelns. Das verstößt gegen die Garantie der Menschenwürde, die im Grundgesetz festgeschrieben ist.

FAZIT
Eine allgemeine Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 verletzt zahlreiche Grundrechte, nicht zuletzt die Menschenwürde. Sie verstößt darüber hinaus gegen das Bestimmungsgebot und das Wesentlichkeitsprinzip. Deshalb ist sie verfassungwidrig.

Das Gutachten in voller Länge und auf einen Blick sind im Text verlinkt.

Gruß
Kate
 
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Bevor ich die (m.E. gute) Zusammenfassung auf der ÄFI-Seite bewusst wahrgenommen hatte, hatte ich mir selbst Notizen gemacht. Das hätte ich mir wohl auch sparen können, stelle sie aber ergänzend in Auszügen hier rein:

Prof. B.-N. hält die allgemeine C.-Impfpflicht rnter vielen Aspekten für problematisch und sie ist aus seiner Sicht klar verfassungswidrig.

Aspekte:

1.
div. Grundrechte werden verletzt, nicht verhältnismäßig (s.u.)
a) körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung (über einen "Pieks" hinaus hat die Impfung einen starken Einfluss auf das Immunsystem!)​
b) Elternrecht (soweit es um Kinder geht)​
c) Glaubens- und Gewissensfreiheit​
d) Berufsfreiheit der Ärzte (müssen u.U. Patienten impfen, die das nicht wollen)​
e) Gewissensfreiheit und Berufsethos der Ärzte (müssen u.U. gegen ihre Überzeugung handeln)​
f) !! Menschenwürde/Art. 1 GG (Staat darf Menschen nie zu Objekten machen; hier soll den Menschen eine hochkomplexe individuelle Risikoabwägung abgenommen werden)​
2. Basisstrukturen der Rechtsstaatlichkeit werden nicht eingehalten

a) Wesentlichkeitsprinzip (Wesentliches/Grundsätzliches muss vom Parlament entschieden werden; dieses kann hier aber nicht entscheiden)​
b) Bestimmtheitsprinzip (der Bürger muss immer wissen, was der Staat "von ihm will"; hier also z.B.: Welcher Impfstoff, wie lange, wie oft)​

Zu den Argumenten der Befürworter:

Es kann andere Ansichten/Auslegungen geben, denn "das ist keine Mathematik". Entscheidend ist aus seiner Sicht die jeweils aktuelle Studienlage, wer diese nicht einbezieht kann zu anderen Ansichten kommen(!)

Die Grundrechte sind außer Art. 1 zudem nicht absolut und können
eingeschränkt werden, unter der Voraussetzung der Verhältnismäßigkeit.

Diese setzt sich aus 4 Aspekten zusammen:
  • Ziele müssen legitim sein (ich meine, er nennt hier als mögliches Ziel, dass die C-Ungeimpften nicht das Gesundheitssystem so beanspruchen, dass andere nicht behandelt werden können)
  • Die Maßnahme muss geeignet sein (dies sei fraglich, seit Omikron sogar sehr unsicher, z.B. bezüglich der Fragen wie lange, wie oft muss geimpft werden um das definierte Ziel zu erreichen; relevant sei die jeweilige Studienlage)
  • Die Maßnahme muss erforderlich sein (d.h. es darf keine milderen Mittel geben, um das definierte Ziel zu erreichen)
  • Die Maßnahme muss angemessen sein (dies hält er für sehr fraglich; es geht dabei um das Verhältnis zwischen Ziel und Kosten; die Erreichbarkeit des Ziels sei unsicher, dabei die Kosten sehr hoch, sowohl die individuellen Kosten in Form von Millionen Grundrechtseingriffen, als auch die gesellschaftlichen Kosten)

EDIT:
Es lohnt sich, das Video anzuhören (sehen muss man da eigentlich nichts), wie ich jetzt doch an meinen Notizen sehe. Denn der Anwalt hat noch mehr und anderes gesagt als in der Zusammenfassung steht.
 
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da impfungen weder notwendig (kaum noch infizierte auf intensiv und es gibt jetzt auch medis, die teils schon in gebrauch sind) noch sinnvoll (impfstoff ist nicht für omikron geeignet) sind, werden sich wahrscheinlich (hoffentlich) die impfgegner durchsetzen.

zumal an der virusgrippe auch menschen sterben und in manchen jahren sogar rel. viele und dafür gibt es auch keine impfpflicht.

und wie rel. harmlos omikron ist, wenn die leute sofort richtig behandelt werden, kann man auch daran sehen, daß die queen, die immerhin schon 95 jahre alt ist nicht nur die infektion sehr gut und sehr schnell überstanden hat, sondern sogar schon wieder arbeitet.

Anders bei den neuen Medikamenten in Pillenform: Diese wirken gegen Omikron und auch neue Varianten, weil sie die Viren nicht an ihren veränderten Strukturen angreifen.



 
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nebenwirkungen haben doch alle chem. medis. und da es jetzt zunehmend mehr medis bzgl. corona gibt, wird doch wohl irgendwas passendes dabei sein.

außerdem kann man ja schon bei en ersten symptomen irgendwas unschädliches nehmen und nur, wenn das nicht sofort hilft die chem. medis.
 
da impfungen weder notwendig (kaum noch infizierte auf intensiv und es gibt jetzt auch medis, die teils schon in gebrauch sind) noch sinnvoll (impfstoff ist nicht für omikron geeignet) sind, werden sich wahrscheinlich (hoffentlich) die impfgegner durchsetzen.

Mir ist es gerade passiert, dass eine Person ihre Einstellung von vor 4 Wochen (spontane Ablehnung gegenüber "ungeimpft"; bissiger Kommentar, dass sich das Ungeimpftsein mittels allg. Impfpflicht ja bald erledigt hätte) revidierte, da die Impfung eben nicht schützt und daher das Geimpftsein keinen entscheidenden Unterschied darstellt. Ich war positiv überrascht, dass dort nochmal Bewegung in das ursprüngliche Weltbild gekommen war. Erwartet hatte ich das nicht. Hoffentlich bleibt das kein Einzelfall...
 
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Ich möchte aus gegebenem Anlass ergänzen, dass die
Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht
und die Feststellung,
dass eine allgemeine Corona-Impfpflicht verfassungswidrig ist
... nichts(!) mit damit zu tun haben, dass die Kläger oder Unterstützer
... wären.

Ich hatte es gleich oben dazu schreiben wollen, damit niemand etwas in den falschen Hals bekommt. Hab's dann vergessen. Die ÄFI ist auch keine Impfgegner-Vereinigung, sondern berät tatsächlich individuell (das weiß ich aus 1. Hand) und könnte insofern beitragen, dass der Mensch/Patient die
hochkomplexe individuelle Risikoabwägung
... (insb. wohl für Ältere und Vorerkrankte) fundiert fällen kann, in die jeweils die aktuelle Studienlage einfließen sollte.

Gruß
Kate
 
Auch die Statistiken aus England sprechen eine eindeutige Sprache:

Offizielle UKHSA Daten der englischen Bevölkerung zeigen seit Wochen:

Auch der Booster hilft nicht. Dreifach Geimpfte im Alter von 18-80plus infizieren sich zunehmend häufiger als Ungeimpfte. In fünf Altersgruppen sind mehr als 3mal so viele Dreifach Geimpfte wie Ungeimpfte infiziert.

Die Pandemie der Geimpften ist auch bei Dreifach Impfung unübersehbar.

Der Trend ist auch in den letzten zwei Wochen noch mal deutlicher geworden.


Daher haben dankenswerter Weise die Jungs von ScienceFiles in einer sehr langen und lesenswerten Analyse den von Politopathen eingebrachten Antrag für eine »Impfpflicht ab 18« argumentativ vollständig auseinandergenommen:

Impfpflicht-Fanatiker und ein Gesetzentwurf voller falscher Behauptungen und voller ZWANG - Eine De(kon)struktion:

 
Trau’, schau’, wem:

Du vertrittst also die Ansicht, dass man dem
Offizielle ---> UKHSA Daten

Dreifach Geimpfte in allen Altersgruppen ab 18-80plus Jahren vielfach häufiger infiziert​


nicht trauen darf. Wie begründest du das ?


Wie immer Rechte, Klima-Skeptiker sowieso und dann auch noch weibliche, das hab ich ja soweit verstanden.
 
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