➤ Fraktionsübergreifender Entwurf zur allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren liegt vor
Das Konzept mehrerer Bundestagsabgeordneter für eine
Impfpflicht ab 18 sieht eine Befristung der Maßnahme bis Ende kommenden Jahres vor.
Geplant ist zudem eine dreifache Impfung, wie aus dem AFP am Freitag vorliegenden Eckpunktepapier für den Gesetzentwurf hervorgeht. Des weiteren sieht der Entwurf vor, dass die Menschen selbst einen Impfstoff auswählen können - und zwar zwischen allen zugelassenen Impfstoffen.
Die "Impfnachweispflicht gegen
SARS-CoV-2" soll den Eckpunkten zufolge für alle Erwachsenen ab 18 Jahre mit dauerhaftem Aufenthalt in
Deutschland gelten. "Sonderkonstellationen und erleichternde Ausnahmen werden wissenschaftsbasiert über eine Verordnung geregelt", heißt es in dem Eckpunktepapier weiter. Dazu gehöre unter anderem die Frage, inwieweit Genesungen berücksichtigt werden sollen, sowie medizinisch eindeutig begründete Ausnahmen.
Dem Papier zufolge sollen die Krankenkassen beauftragt werden, ihre Versicherten über die Abläufe und Beratungsangebote informieren "und Impfnachweise anzufordern sowie versichertenindividuell zu speichern". Es werde dafür "den Krankenkassen eine technische Lösung (Impfportal) zur Verfügung gestellt, um die Impfnachweise datensparsam und -geschützt sammeln zu können", heißt es in den Eckpunkten weiter.
"Wir wollen das Wissen, das wir haben, nutzen, um vor die Welle zu kommen", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND), die zuerst über die Eckpunkte berichtet hatten.
Schmidt ist eine von sieben Initiatorinnen und Initiatoren, die alle aus den Ampel-Fraktionen von
SPD, Grünen und
FDP kommen. Weitere Unterstützer sind Heike Baehrens, Dirk Wiese (beide SPD), Janosch Dahmen, Till Steffen (beide Grüne) sowie Marie-Agnes Strack-Zimmermann und Katrin Helling-Plahr (beide FDP). Die Tür zur Mitarbeit für Abgeordnete aus anderen Fraktionen stehe offen, sagte Schmidt.
Wird der Nachweis nicht erbracht, soll ein Bußgeldverfahren mit Fristsetzung eingeleitet werden. Dann haben die Betroffenen aber zunächst noch die Möglichkeit, das Bußgeld mit einer Impfung oder einem "nachholenden Nachweis" abzuwenden.
Neben der Impfpflicht ab 18 werden derzeit auch Anträge für eine Verpflichtung ab 50 sowie ein Nein zur Impfpflicht vorbereitet. Über die Entwürfe soll in der Bundestags-Sitzungswoche
ab dem 14. Februar beraten werden, einen Monat später könnte es dann beschlossen werden.