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Wobei man dabei aber auch bedenken muss, dass der Zugang zu dieser Ausbildung nicht beschränkt ist, also es gibt, soweit ich weiß, keine Voraussetzung wie Abitur o.ä. Bitte Korrektur, falls ich mich täusche. Ansonsten könnte das dann aber die hohe Durchfallquote schon auch erklären, oder ?Hallo Nirwana,
ich kenne diese Heilpraktikerschule auch. Das sie eine Bestandsquote von
100 % hat, halte ich schon für sehr unwahrscheinlich. Normalerweise liegen
die Durchfallquoten bei über 70% nur keiner redet darüber. Jetzt hast Du
mich ja neugierig gemacht. Ich werde mich da noch einmal erkundigen.
Tschüss
Kayen
www.ausbildung-heilpraktiker.de/ausbildung-heilpraktiker/die-heilpraktiker-pruefung.htmlDie gesetzliche Grundlage für die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Heilpraktiker oder Heilpraktiker – beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie - regelt das Heilpraktikergesetz mit der dazugehörigen Durchführungsverordnung der Bundesländer.
In der Regel werden die Prüfungen an regional zuständigen zentralen Gesundheitsämtern durchgeführt. Der Antrag zur Zulassung zur Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz wird an der Unteren Verwaltungsbehörde (Amt für öffentliche Ordnung) bzw. Gesundheitsamt am Ort des dauernden Wohnsitzes gestellt.
Je nach Bundesland können folgende Nachweise verlangt werden:
kurz gefasster Lebenslauf
Personalausweis
Abschlusszeugnis (amtlich beglaubigte Kopie) einer Hauptschule oder höheren Schule
Ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate), aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller in gesundheitlicher Hinsicht geeignet ist, die Tätigkeit eines Heilpraktikers auszuüben.
Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Falls vorhanden: (nur bei der Antragsstellung zur Prüfung des Heilpraktikers für Psychotherapie )
Bescheinigungen und Nachweise über bisherige psychotherapeutische Fort- und Weiterbildungen und einschlägige Berufserfahrung.
Seit 1992 wurden die Überprüfungen gemäß so genannten "Leitlinien" der Bundesregierung bezüglich Inhalts und Termine zunehmend zentralisiert und vereinheitlicht.....
Wobei man dabei aber auch bedenken muss, dass der Zugang zu dieser Ausbildung nicht beschränkt ist, also es gibt, soweit ich weiß, keine Voraussetzung wie Abitur o.ä.
wo ein normaler Schulmediziner ein ganzes Studium Zeit hat, soll der HP in 2 Jahren mit dem gleichen Wissen die Prüfung bestehen. Hinzu kommen noch die Alternativen Verfahren, die ein Schulmediziner nicht unbedingt wissen muss
Ich gehe sogar soweit zu sagen, wo ein normaler Schul-
mediziner ein ganzes Studium Zeit hat, soll der HP in 2 Jahren mit dem
gleichen Wissen die Prüfung bestehen.
Wozu braucht er dann ein solch detailliertes Wissen über schulmedizinische Behandlungsmethoden und Labor etc.
Und hier soll der HP sämtliche Symptome, Laborparameter, Verlauf usw. kennen. Das fand ich damals recht unsinnig. Anfangssymptome sind jene die ein HP sieht, und in diesem Stadium eine Differenzialdiagnose stellen zu wollen, ist fast aussichtslos, denn die sind auch bei schweren Infektionskrankheiten häufig sehr ähnlich. Ist die Krankheit aber weiter fortgeschritten, liegt der Patient längst im Krankenhaus und ein HP sieht ihn nicht mehr.Man findet im Gesetz die Krankheiten, die der HP nicht behandeln darf. Das sind die ansteckenden Krankheiten.
Das ist m.E. das allerwichtigste! Herumdoktorn ohne zu wissen, was man tut, ist für den Patienten gefährlich.Außerdem muß er seine Grenzen kennen, über die hinaus er nicht behandeln darf.
Ja, das muß unbedingt sein. Hier fehlt bei der HP-Ausbildung aber der Zugang zur Anatomie, wie es sie bei der Medizinerausbildung gibt. Die Organe, ihre Verortung u.v.m. in Natura zu sehen und am Objekt selbst zu lernen ist sehr wichtig. Bilderbücher sind dafür letztendlich kein Ersatz. An der med. Uni im Saarland fand das auch ein Professor der Medizin und ermöglichte HP-Anwärtern den Besuch der Anatomie und setzte fortgeschrittene Medizinstudenten zu deren Betreuung ein.er muß halt seine Anatomie, Physiologie und Pathologie gut gelernt haben. Die schweren Krankheiten soll er getrost den Ärzten überlassen, aber ob es sich um eine solche handelt, das muß er schon erkennen können.