Heilpraktiker-Prüfung

Ich weiß nicht warum, aber es gibt noch ein paar Bundesländer mehr, die ihre eigene Prüfung machen.. Ich glaube eher, dass es ein Nachteil ist, da die Fragen aus dem Internet etc. sich immer auf die bundeseinheitliche Prüfung beziehen...
 
Mit ein bißchen Geschick könntest Du Dich ja in einem anderen Bundesland für die Prüfung anmelden?

Evtl. bekommst Du Prüfungsfragen von älteren Prüfungen ja auch von den Heilpraktikerschulen in Deinem Bundesland?

Gruss,
Uta
 
Hallo Nirwana,

ich kenne diese Heilpraktikerschule auch. Das sie eine Bestandsquote von

100 % hat, halte ich schon für sehr unwahrscheinlich. Normalerweise liegen

die Durchfallquoten bei über 70% nur keiner redet darüber. Jetzt hast Du

mich ja neugierig gemacht. Ich werde mich da noch einmal erkundigen.

Tschüss

Kayen
 
Soweit ich das sehe, steht da ja nicht, daß alle diese Prüflinge die Prüfung auf Anhieb geschafft haben ;).

Grüsse,
Uta
 
Hallo Nirwana,

ich kenne diese Heilpraktikerschule auch. Das sie eine Bestandsquote von

100 % hat, halte ich schon für sehr unwahrscheinlich. Normalerweise liegen

die Durchfallquoten bei über 70% nur keiner redet darüber. Jetzt hast Du

mich ja neugierig gemacht. Ich werde mich da noch einmal erkundigen.

Tschüss

Kayen
Wobei man dabei aber auch bedenken muss, dass der Zugang zu dieser Ausbildung nicht beschränkt ist, also es gibt, soweit ich weiß, keine Voraussetzung wie Abitur o.ä. Bitte Korrektur, falls ich mich täusche. Ansonsten könnte das dann aber die hohe Durchfallquote schon auch erklären, oder ?

VG Binnie
 
Die gesetzliche Grundlage für die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Heilpraktiker oder Heilpraktiker – beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie - regelt das Heilpraktikergesetz mit der dazugehörigen Durchführungsverordnung der Bundesländer.

In der Regel werden die Prüfungen an regional zuständigen zentralen Gesundheitsämtern durchgeführt. Der Antrag zur Zulassung zur Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz wird an der Unteren Verwaltungsbehörde (Amt für öffentliche Ordnung) bzw. Gesundheitsamt am Ort des dauernden Wohnsitzes gestellt.

Je nach Bundesland können folgende Nachweise verlangt werden:
kurz gefasster Lebenslauf
Personalausweis
Abschlusszeugnis (amtlich beglaubigte Kopie) einer Hauptschule oder höheren Schule
Ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate), aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller in gesundheitlicher Hinsicht geeignet ist, die Tätigkeit eines Heilpraktikers auszuüben.
Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Falls vorhanden: (nur bei der Antragsstellung zur Prüfung des Heilpraktikers für Psychotherapie )
Bescheinigungen und Nachweise über bisherige psychotherapeutische Fort- und Weiterbildungen und einschlägige Berufserfahrung.
Seit 1992 wurden die Überprüfungen gemäß so genannten "Leitlinien" der Bundesregierung bezüglich Inhalts und Termine zunehmend zentralisiert und vereinheitlicht.....
www.ausbildung-heilpraktiker.de/ausbildung-heilpraktiker/die-heilpraktiker-pruefung.html

Gruss,
Uta
 
Hallo Binnie,

Wobei man dabei aber auch bedenken muss, dass der Zugang zu dieser Ausbildung nicht beschränkt ist, also es gibt, soweit ich weiß, keine Voraussetzung wie Abitur o.ä.

Ich glaube nicht, dass die Durchfallquote von der Zugangsvoraussetzung

abhängig ist.

Viele entscheiden sich erst im mittleren Lebensalter nach bereits fundiertem

Erfahrungspotenziell für diese Ausbildung oder diesen Weg. Da spielt es meiner

Meinung nach keine Rolle mehr ob Hauptschule oder Abitur. Es ist einfach

die "Menge an Lernstoff" die ein angehender HP in kürzester Zeit

aufzunehmen hat. Ich gehe sogar soweit zu sagen, wo ein normaler Schul-

mediziner ein ganzes Studium Zeit hat, soll der HP in 2 Jahren mit dem

gleichen Wissen die Prüfung bestehen. Hinzu kommen noch die Alternativen

Verfahren, die ein Schulmediziner nicht unbedingt wissen muss. Viele

haben auch noch einen Vollzeitjob, damit sie die Ausbildung überhaupt

finanzieren können und damit verkürzt sich die Dauer der Lernzeit auch

nochmals erheblich, weil man als Berufstätiger nicht den Stoff schaffen

kann, als ein Lernender, der das große Glück hat, sich ganztägig auf

die Prüfung vorzubereiten.

In Hamburg gibt es sogar Schulen, die bereits nach 1 Jahr die Prüfung

anbieten, sehr unseriös wie ich finde.

Ein Vorteil könnte sein, wenn man schon einen medizinischen Vorberuf

wie Krankenschwester etc. hat. Aber selbst von Arzthelferinnen und Kranken-

schwestern habe ich gehört, dass der Lernstoff kaum zu schaffen ist.

Einige bieten quasi nur prüfungsrelevanten Unterricht an, d.h. da wird nur

der Stoff durchgenommen, der sich bereits in den Prüfungen wiederspiegelt

und das andere wird wegelassen nur damit ein Bestehen der Prüfung

überhaupt möglich ist.


Herzliche Grüße

Kayen
 
Hallo Kayen,

nur zur Ergänzung:
wo ein normaler Schulmediziner ein ganzes Studium Zeit hat, soll der HP in 2 Jahren mit dem gleichen Wissen die Prüfung bestehen. Hinzu kommen noch die Alternativen Verfahren, die ein Schulmediziner nicht unbedingt wissen muss

Die meisten Hp-Schulen gehen zwar von einer Schulzeit von ca. 2 Jahren aus, aber da gibt es viele Varianten. Viele Schüler gehen ja nur einmal einen Vormittag in der Woche in die Hp-Schule und beschließen dann, die Schulzeit zu verlängern, weil das neben dem Job kaum zu schaffen ist.

Daß ein Hp das gleiche Wissen wie ein Mediziner nach abgeschlossenem Studium hat, halte ich jetzt doch für übertrieben. Schon allein die ganzen Praktika, die der Mediziner im Laufe des Studiums macht, fallen für den Hp bis jetzt ja noch weg.
Außerdem braucht er sich nicht mit Pharmakologie, Toxikologie u. anderen Fächern beschäftigen.
Die alternativen Verfahren gehören im allgemeinen nicht zur Ausbildung der Hp in Richtung Prüfung vor dem Gesundheitsamt. Das interessiert die auch nicht unbedingt.
Manche Hp-Schulen wie die ganztägige Angerer-Schule in München bieten die alternativen Verfahren an, aber wie gesagt: die ist ganztägig.
Die anderen Hp-Anwärter müssen sich solches Wissen und Können irgendwie nebenbei aneignen.

Gruss,
Uta
 
Hallo Uta,

die Alternativverfahren hatte ich jetzt garnicht als HP-prüfungsrelevant

angesehen. Sorry, wenn es in meinem Text so aussah.

Wenn ein HP sich nach der Prüfung selbstständig macht, was ja meistens

der Fall ist, sollte er in einigen Alternativverfahren fit sein, damit

sein Behandlungsangebot für die Patienten auch attraktiv ist. Das kommt

nur als Lernstoff mit zum Teil eigener Prüfung (z.B. klassische Homoeopathie,

TCM u.s.w.) bis zur Prüfung hinzu.


Es geht ja gerade um die hohe Durchfallquote und um

einen Eindruck zu bekommen, wie stressig und mit wieviel Lernstoff das

ganze verbunden ist. So ist es auch im Vergleich mit der Schulmedizin

gemeint. Auch einige Dozenten stellen diesen Vergleich an. Ich weiß nicht aus

welchem Erfahrungsschatz sie dieses Beispiel bringen. Vielleicht damit

ein Eindruck entsteht, was auf einem zukommt.


Wenn der Weg Heilpraktiker für einen Menschen bestimmt ist, lässt sich

dieser sowieso garnicht oder nur schwer davon abbringen.


Tschüss

Kayen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gehe sogar soweit zu sagen, wo ein normaler Schul-

mediziner ein ganzes Studium Zeit hat, soll der HP in 2 Jahren mit dem

gleichen Wissen die Prüfung bestehen.

das ist total übertrieben.

kannst ja mal die "relativ einfachen" fragen aus den hp prüfungen mit denen vom physikum vergleichen ;)

und danach kannste mal die hp lehrbücher mit "echten" medizinischen büchern vergleichen. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

das ist zwar schon ein bißchen älter, aber sicher immer noch hilfreich. Danke!
Wo hast Du das her?

Grüße
aurinko
 
Eine der besten Seiten, die ich bis jetzt zum Thema Heilpraktiker-Prüfungsfragen gesehen habe, ist diese hier:

kreawi.de

Was ich besonders gut daran finde: es wird nicht nur die richtige Antwort aus mehreren Antwortvorschlägen gegeben. Sondern es wird auch erklärt, warum diese eine Antwort richtig ist und die anderen falsch.

Grüsse,
Oregano
 
Hallo Ihr lieben Anwärter

als ich vor 30 Jahren meine "Überprüfung" hatte, gab es keine solche Liste der Fragen.
Weiß Gott, die hätte mir sehr geholfen damals. So hatte ich 3 Jahre einen Riesenbammel vor dem Tag, an dem ich mich trauen würde mich vom Amtsarzt "überprüfen zu lassen. Meine Ausbildung war am Wochenende jeweils 2 ganze Tage.

Ich setze überprüfen in Gänsefüßchen, weil es damals wirklich noch eine Überprüfung war, keine Prüfung. Ich mußte mich mühsam durch zig Bücher arbeiten, in der Hoffnung, daß ich mich ausreichend vorbereite und habe aus lauter Verzweiflung bestimmt 100x mehr gelernt, als ich damals gebraucht habe.

Es hat mir in der Praxis nicht geschadet.

Jetzt zum Kern meines Beitrags:
Was ist mit dem Heilpraktikergesetz passiert, daß man heute so detaillierte Fragen beantworten muß?
Gibt es inzwischen eine Erweiterung auf die dieser Fragenkatalog zurückgeht?


Im Gesetz steht doch, daß vom Heilpraktiker keine Gefahr für die Volksgesundheit ausgehen darf. Wozu braucht er dann ein solch detailliertes Wissen über schulmedizinische Behandlungsmethoden und Labor etc. Das wären doch alles Seminare, die man an seine Vorbereitungszeit anhängen kann, oder sogar auch erst nach der Überptüfung machen kann. Je nachdem was man dann für sein persönlichen Fortkommen denkt zu brauchen.

Man findet im Gesetz die Krankheiten, die der HP nicht behandeln darf. Das sind die ansteckenden Krankheiten Außerdem muß er seine Grenzen kennen, über die hinaus er nicht behandeln darf.

Seltsam, daß ein HP sogar einen Blinddarm operieren darf, wenn auf einer einsamen Insel mal nötig. :D

Meine Meinung ist, daß es genug Felder gibt, auf denen ein HP arbeiten kann, er muß halt seine Anatomie, Physiologie und Pathologie gut gelernt haben. Die schweren Krankheiten soll er getrost den Ärzten überlassen, aber ob es sich um eine solche handelt, das muß er schon erkennen können.

Meine mündliche Prüfungsfrage war:

Eine Mutter kommt mit ihrem 14 jährigen Mädchen in die Praxis. Es ist blaß und launisch, will nur noch schlafen und in der Schule ist es total abgefallen. Was könnte dem Kind fehlen?

Die Überantwort, die ich damals gelernt hatte, wäre, ob es sich um eine TBC handeln könnte. So habe ich die Amtsärztin einfach gefragt, ob das Kind noch andere Symptome hätte als diese. Das hat ihr gefallen. Daß ich nachgefragt habe und mich nicht einfach sklavisch verhalten. Daß ich das Kind zum Gynäkologen geschickt hätte weil ich auch an die Periode gedacht habe, das hat dann meine Überprüfung sehr abgekürzt. Dann sollte ich den zentralen Satz aus dem Gesetz zitieren. Das wars.
Ich dachte, das kanns doch nicht gewesen sein, diese 5 Minuten. Ich bot ihr an, noch die Hirnnerven (lateinisch) aufzusagen, das hat sie dankend abgelehnt. Sie sagte: Ich sehe, daß sie sich mit der Sache befaßt haben. Es ist gut so. Sie erhalten die Erlaubnis.

Ha, das waren halt noch Zeiten.

Viel Glück für Euch und einen frischen Kopf für das Pensum, das Ihr erledigen müßt.

Liebe Grüße
Rota
 
Hallo Rota,

das waren noch schöne Zeiten für angehende Heilpraktiker einschl. Prüfung ;).
Heute werden im Mündlichen ja auch praktische Fragen gestellt, an denen viele Prüflinge scheitern.

Sooo lange gibt es diese mündliche Prüfung ja noch gar nicht in dieser Form, und es ist sehr unterschiedlich, wie sie abgehalten wird. Teilweise scheinen bis zu 4 Schulmediziner da zu sitzen, ohne Heilpraktiker überhaupt. Oft wirken die Prüfungsberichte wie Schikane-Prüfungen, so als ob es gar nicht erwünscht wäre, daß die Prüflinge bestehen. - Ich denke,d as ist auch so.
Auch die Prüfungszeiten scheinen unterschiedlich zu sein: manche sind zu Dritt oder Viert in einer Prüfung zusammen, die ca. 45-60 Minuten dauert. Andere wiederum sind allein 45 Minuten lang in der Mündlichen.

Grüsse,
Oregano
 
Zuletzt bearbeitet:
Wozu braucht er dann ein solch detailliertes Wissen über schulmedizinische Behandlungsmethoden und Labor etc.

Hallo Rota,

zu wissen, was es da so gibt und was möglich ist, scheint nützlich, damit man Patienten z.B. zum richtigen Facharzt weiterleiten kann, falls man als HP nicht helfen kann oder Zusatzuntersuchungen für sinnvoll hält, die dann von der Kasse und nicht vom Patienten zu bezahlen sind.
Man findet im Gesetz die Krankheiten, die der HP nicht behandeln darf. Das sind die ansteckenden Krankheiten.
Und hier soll der HP sämtliche Symptome, Laborparameter, Verlauf usw. kennen. Das fand ich damals recht unsinnig. Anfangssymptome sind jene die ein HP sieht, und in diesem Stadium eine Differenzialdiagnose stellen zu wollen, ist fast aussichtslos, denn die sind auch bei schweren Infektionskrankheiten häufig sehr ähnlich. Ist die Krankheit aber weiter fortgeschritten, liegt der Patient längst im Krankenhaus und ein HP sieht ihn nicht mehr.
Außerdem muß er seine Grenzen kennen, über die hinaus er nicht behandeln darf.
Das ist m.E. das allerwichtigste! Herumdoktorn ohne zu wissen, was man tut, ist für den Patienten gefährlich.
er muß halt seine Anatomie, Physiologie und Pathologie gut gelernt haben. Die schweren Krankheiten soll er getrost den Ärzten überlassen, aber ob es sich um eine solche handelt, das muß er schon erkennen können.
Ja, das muß unbedingt sein. Hier fehlt bei der HP-Ausbildung aber der Zugang zur Anatomie, wie es sie bei der Medizinerausbildung gibt. Die Organe, ihre Verortung u.v.m. in Natura zu sehen und am Objekt selbst zu lernen ist sehr wichtig. Bilderbücher sind dafür letztendlich kein Ersatz. An der med. Uni im Saarland fand das auch ein Professor der Medizin und ermöglichte HP-Anwärtern den Besuch der Anatomie und setzte fortgeschrittene Medizinstudenten zu deren Betreuung ein.

Gruß,
Clematis
 
Hallo Oregano

Dein Bericht klingt ja ziemlich gruselig.
Daß die Prüfung überhaupt ohne HP stattfindet, das grenzt an Schikane. Denn dieser HP konnte damals Protest einlegen, wenn eine Frage eher für einen Arzt war als für einen HP. Denn, wenn ein HP etwas gar nicht behandeln darf, braucht er auch nicht zu wissen wie das in der Schulmedizin gemacht wird. So denke ich.
Also, wenn das nicht eine Gesetzesänderung benötigen würde, gäbe es schon länger keine Zulassung mehr für HPs. So hilft man sich eben mit schweren Fragen.

Heute ist es so, daß ein fertiger Arzt, der Naturheilkunde machen möchte, eine zusätzliche Prüfung machen muß. Auch für Psychologen, die Psychiater werden wollen, müssen einen HP-Schein haben

Sollte das nicht mehr richtig sein, bitte korrigieren.

LG Rota
 
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