knuddz
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- 24.02.18
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Schließen braucht man daraus nichts. Das kann man an anderer Stelle anwenden.
Es genügt sich die hospitalisierten Fälle anzuschauen. Dann erkennt man wie wahrscheinlich es ist das es einen schweren Verlauf gab.
Stand 04.08.2020 Quelle RKI - knapp 31000 Patienten die durch und mit Corona Hospitalisiert wurden. Zu der Zeit hatten wir etwa 205000 Fälle. -> ~13% ( unwarscheinlich das seit Corona nur noch Coronapatienten hospitalisiert werden und keine Krebspatienten, Schlaganfälle, Herzinfakrte ect pp. gehören zu den 31000 dazu!!!)
Das man als Coronatoter gilt wenn man durch eine Schusswunde gestorben ist, ist offenkundig.
Das jeder Hospitalisierte Patient auf Corona getestet wird, der eingeliefert wird ( der nicht mal Coronasymptome haben muss) ist ebenfalls offenkundig da ein Coronatest inzwischen Vorschrift ist. Man sagt Seitens der Medien ( sogar Sportsfreund Spahn und Drosten) das die Masse der Coronafälle mild verlaufen und sogar ein Symptomfrei verlaufen kann man das auch auf Hospitalisierte Patienten anwenden. Beispielsweise Einlieferung wegen Herzinfarkt/Schlaganfall ect. pp.. Das wäre jetzt mein logische Schluss.
Es genügt sich die hospitalisierten Fälle anzuschauen. Dann erkennt man wie wahrscheinlich es ist das es einen schweren Verlauf gab.
Stand 04.08.2020 Quelle RKI - knapp 31000 Patienten die durch und mit Corona Hospitalisiert wurden. Zu der Zeit hatten wir etwa 205000 Fälle. -> ~13% ( unwarscheinlich das seit Corona nur noch Coronapatienten hospitalisiert werden und keine Krebspatienten, Schlaganfälle, Herzinfakrte ect pp. gehören zu den 31000 dazu!!!)
Das man als Coronatoter gilt wenn man durch eine Schusswunde gestorben ist, ist offenkundig.
Das jeder Hospitalisierte Patient auf Corona getestet wird, der eingeliefert wird ( der nicht mal Coronasymptome haben muss) ist ebenfalls offenkundig da ein Coronatest inzwischen Vorschrift ist. Man sagt Seitens der Medien ( sogar Sportsfreund Spahn und Drosten) das die Masse der Coronafälle mild verlaufen und sogar ein Symptomfrei verlaufen kann man das auch auf Hospitalisierte Patienten anwenden. Beispielsweise Einlieferung wegen Herzinfarkt/Schlaganfall ect. pp.. Das wäre jetzt mein logische Schluss.