Themenstarter
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Hallihallo,

(und ich schreib jeweils - für beide noch eine eigene Stellungnahme. Der 19 Seiten Antrag ist ein Paradies für Anmerkungen... - die Begründungen ab Seite 8... Siehe nachfolgende Auszüge).
ein paar Auszüge aus dem Gesetzesentwurf/Antrag:
(ich habe beide grob verglichen - die ersten 7 Seiten sind mehr oder weniger Deckungsgleich. Im Antrag der Abgeordneten ist der Text auf Seite 7 ein wenig länger. Keine Ahnung, ob das nur an der Formatierung liegt, oder ob da was dazugekommen ist.
Ansonsten - wie auch Beneder sagt - ist im Antrag ab Seite 8 eine längere Begründung dazu gekommen. (In der stecken imho einige angreifbare Punkte).
Tlw. Dinge die ich schon in den Medien gelesen habe/tlw. für mich neue Dinge:
* Impfstichtag: 15. März (da wird jeweils über Melderegister/Elga Impfregister abgeglichen und die "Erlaubnis" zum Abgleich wird durch dieses Gesetz ermöglicht.
Witzig, dass keine Erlaubnis zur Speicherung gegeben wird (jawoll - am 15.3 "lesen" es alle Befugten am Bildschirm und dann vernichtet sich der Computer von selbst... Haha... Heißt das, man kann einen Einspruch erheben, wenn man am 25. März einen bösen Impfbrief bekommt? (da ist es ja augenscheinlich, dass was gespeichert werden musste... )
Interessant – damit sind auch Menschen mit Zweitwohnsitzen betroffen? (zB Hauptwohnsitz Tschechien/Ungarn... Nebenwohnsitz in Ö)? Kann mir nicht vorstellen, dass das so durchgeht...
Lt. Begründung im Antrag verstehe ich das so, dass auch für sie zum jeweiligen "Impfstichtag" ein Abgleich ZMR/Impfregister stattfindet. Und dann? (sie sind ja von der Pflicht ausgenommen - uU dient das dann dem Eintrag in den "Ninja Pass", sie müssten sich dann nicht mehr in der Schule testen lassen?)
Das heißt man könnte aber zumindest ein wenig Luft zu haben zwischen den Impfungen und sich zB im Jänner das 1x impfen lassen? Und dann die Zweite Impfung Ende März/April... (15. März ist Stichtag, dann gibt es 2 böse Briefe mit Nachfristen....). Somit hätte man (wenn man diesen Weg gehen muss/will) zumindest verträglichere Pausen dazwischen. (ich denke nur laut)
Weil die 42 Tage zwischen 1 und 2 Impfung gelten ja erst ab dem 15. März?!
(und passiert mit jemandem, der am 15. März 1 Impfung hat und dann 43 Tage später die zweite? Schlampiges Gesetz....
Find ich super. (ich denk mir wenn sogar ich schon Lücken finde, ist es sicher eine wahre Freude für Juristen ;-))
reicht nun ein Absonderungsbescheid (nach pos. PCR) oder braucht man auch AKs? Oder sind die AKs nur notwenig, wenn man 9 statt 6 Monate eine Ruhe haben will?
Somit: 6 Monate Ruhe nach pos. PCR + dann AK Test um auf die 270 Tage (9 Monate) zu kommen?
In dem Punkt ist die Datenvernetzung geregelt... ZMR+ ELGA Impfregister
In der Begründung sind immer wieder Sätze, wie:
?
Imho brauchts nicht 30 Gründe/Argumente, sondern es reicht 1 stichhaltiges, um das Gesetz nicht durchzubringen. Das wird sich doch wohl finden lassen?
Mein Favorit ist und bleibt das Thema Nutzen>Risiko (das ja immer wieder in den Texten als Begründung zur Sprache kommt).
BASG (VAERS) etc. wird immer dafür verwendet, um zu "BEWEISEN", dass die Impfungen sicher sind.
Im Sinne von "Schaut her - in der Gruppe der Geimpften gibt es nicht mehr (!!!) Schlaganfälle, Herzinfarkte usw... als in der Gruppe der nicht geimpften. Somit sind sie sicher." (=eine Seite der Gleichung).
Formal ist es ja korrekt - lt. BASG und Co. gibt es tatsächlich keinerlei "Auffälligkeiten" - weil kaum gemeldet wird.
"Und die Impfungen verhindern nachweislich schwere Fälle (sie Spitalszahlen)". (=2 Teil der Gleichung).
Wenn man sich nur drauf konzentriert zu beweisen, dass die Meldezahlen ja viel zu gering sind, somit das RISIKO aktuell gar nicht berechnet werden KANN (und damit auch kein Kosten/Nutzen Ratio), fällt der Rest imho wie ein Kartenhaus zusammen.
Und es gibt ja die Antwort von Mücke auf die parlamentarische Anfrage der FPÖ, wo er mehrfach zugibt "dass keine Daten vorliegen" (Sterbefälle nach Impfungen etc.).
Ist ja wie der Dieselskandal - gefälschte Abgaswerte, pardon, Nebenwirkungszahlen... Das müssten selbst die einfach gestrickten Parlamentarier verstehen?!
Es bleibt spannend in Absurdistan ((c) "neue Normalität")



lg togi
Jawoll, 2x. Ist erledigt.Ah, also zweimal zustimmen. Danke für die Links, Orangerl!

(und ich schreib jeweils - für beide noch eine eigene Stellungnahme. Der 19 Seiten Antrag ist ein Paradies für Anmerkungen... - die Begründungen ab Seite 8... Siehe nachfolgende Auszüge).
ein paar Auszüge aus dem Gesetzesentwurf/Antrag:
(ich habe beide grob verglichen - die ersten 7 Seiten sind mehr oder weniger Deckungsgleich. Im Antrag der Abgeordneten ist der Text auf Seite 7 ein wenig länger. Keine Ahnung, ob das nur an der Formatierung liegt, oder ob da was dazugekommen ist.
Ansonsten - wie auch Beneder sagt - ist im Antrag ab Seite 8 eine längere Begründung dazu gekommen. (In der stecken imho einige angreifbare Punkte).
Tlw. Dinge die ich schon in den Medien gelesen habe/tlw. für mich neue Dinge:
* Impfstichtag: 15. März (da wird jeweils über Melderegister/Elga Impfregister abgeglichen und die "Erlaubnis" zum Abgleich wird durch dieses Gesetz ermöglicht.
Witzig, dass keine Erlaubnis zur Speicherung gegeben wird (jawoll - am 15.3 "lesen" es alle Befugten am Bildschirm und dann vernichtet sich der Computer von selbst... Haha... Heißt das, man kann einen Einspruch erheben, wenn man am 25. März einen bösen Impfbrief bekommt? (da ist es ja augenscheinlich, dass was gespeichert werden musste... )
* Somit auch Janssen & Janssen "wie alle anderen"e) zentral zugelassene Impfstoffe gegen COVID-19 gemäß einer Verordnung gemäß § 4 Abs. 7,
- wobei die Impfserie bei Impfstoffen gemäß lit. a bis d aus drei Impfungen besteht.
„§1.(1) Zum Schutz deröffentlichenGesundheit sind Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz haben oder über eine Hauptwohnsitzbestätigung gemäß § l9ades Meldegesetzes 1991 .."
Interessant – damit sind auch Menschen mit Zweitwohnsitzen betroffen? (zB Hauptwohnsitz Tschechien/Ungarn... Nebenwohnsitz in Ö)? Kann mir nicht vorstellen, dass das so durchgeht...
„(2)Darüber hinaus gilt dieses Bundesgesetz auch für Personen zwischendem 14.und18.Lebensjahr,"
Lt. Begründung im Antrag verstehe ich das so, dass auch für sie zum jeweiligen "Impfstichtag" ein Abgleich ZMR/Impfregister stattfindet. Und dann? (sie sind ja von der Pflicht ausgenommen - uU dient das dann dem Eintrag in den "Ninja Pass", sie müssten sich dann nicht mehr in der Schule testen lassen?)
Umfang der Impfpflicht
§4.(1) Die Pflicht, sich einer Schutzimpfung gegen COVID-19 zu unterziehen,umfasst eine
1.Erstimpfung,
2. Zweitimpfung oder weitere Impfung,die frühestens 14 und spätestens 42 Tage nach der Erstimpfung durchzuführen ist, und
…
(3) Liegt die Erstimpfung im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes länger als 360 Tage zurück, hat eine erneute Impfserie beginnend mit einer Erstimpfung zu erfolgen.
Das heißt man könnte aber zumindest ein wenig Luft zu haben zwischen den Impfungen und sich zB im Jänner das 1x impfen lassen? Und dann die Zweite Impfung Ende März/April... (15. März ist Stichtag, dann gibt es 2 böse Briefe mit Nachfristen....). Somit hätte man (wenn man diesen Weg gehen muss/will) zumindest verträglichere Pausen dazwischen. (ich denke nur laut)
Weil die 42 Tage zwischen 1 und 2 Impfung gelten ja erst ab dem 15. März?!
(und passiert mit jemandem, der am 15. März 1 Impfung hat und dann 43 Tage später die zweite? Schlampiges Gesetz....
Find ich super. (ich denk mir wenn sogar ich schon Lücken finde, ist es sicher eine wahre Freude für Juristen ;-))
Das verstehe ich nicht wirklich:(6) Für Personen, die sich noch keiner Schutzimpfung gegen COVID-19 unterzogen haben und eine bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2, die auch durch Vorlage eines Nachweises über neutralisierende Antikörper bestätigt werden kann,überstanden haben, umfasst die Pflicht,sich einer Schutzimpfung zu unterziehen,die
- Erstimpfung, die frühestens 21und spätestens 270 Tage nach Ablauf der Infektion und 2. Zweitimpfung, die frühestens 120 und spätestens 270 Tage nach der Erstimpfung durchzuführen
reicht nun ein Absonderungsbescheid (nach pos. PCR) oder braucht man auch AKs? Oder sind die AKs nur notwenig, wenn man 9 statt 6 Monate eine Ruhe haben will?
Somit: 6 Monate Ruhe nach pos. PCR + dann AK Test um auf die 270 Tage (9 Monate) zu kommen?
Ermittlung der impfpflichtigen Personen
§ 5. (1) Zum Zweck der Ermittlung der impfpflichtigen Personen haben erstmals zu dem in § 6 genannten Stichtag und anschließend jeweils zu den Folgestichtagen gemäß § 6 und zum Impfstichtag gemäß §2 Z 7 sowie zu den Folgestichtagen gemäß § 7Abs. 1 und §8 Abs. 1
In dem Punkt ist die Datenvernetzung geregelt... ZMR+ ELGA Impfregister
In der Begründung sind immer wieder Sätze, wie:
Also Behauptungen/Slogans ohne Belege - das kann doch nicht reichen um so eine Schwachsinn als Gesetz durchzubringen...„Stand der medizinischen Wissenschaft“ -
"Die Impfstoffe sind sicher und hochwirksam"
"Die Impfung schütztmich und alle,die mir nahestehen"
Na prima - schon wieder so ein "Geschwurbel" unserer klügsten Köpfe - wie können 72% 1 Impfung haben und 74,8% 2 Impfungen?„Derzeit haben bezogen auf die Gesamtbevölkerung 72,% mindestens eine Impfung,74,8% mindestens zwei Impfungen und 28,2% mindestens drei Impfungen erhalten (Stand 08.12.2021).“
Yeh, yeh juppi juppi yeah....„...Aufrechterhalten einer Durchimpfungsrate von über 90%.“




Imho brauchts nicht 30 Gründe/Argumente, sondern es reicht 1 stichhaltiges, um das Gesetz nicht durchzubringen. Das wird sich doch wohl finden lassen?
Mein Favorit ist und bleibt das Thema Nutzen>Risiko (das ja immer wieder in den Texten als Begründung zur Sprache kommt).
BASG (VAERS) etc. wird immer dafür verwendet, um zu "BEWEISEN", dass die Impfungen sicher sind.
Im Sinne von "Schaut her - in der Gruppe der Geimpften gibt es nicht mehr (!!!) Schlaganfälle, Herzinfarkte usw... als in der Gruppe der nicht geimpften. Somit sind sie sicher." (=eine Seite der Gleichung).
Formal ist es ja korrekt - lt. BASG und Co. gibt es tatsächlich keinerlei "Auffälligkeiten" - weil kaum gemeldet wird.
"Und die Impfungen verhindern nachweislich schwere Fälle (sie Spitalszahlen)". (=2 Teil der Gleichung).
Wenn man sich nur drauf konzentriert zu beweisen, dass die Meldezahlen ja viel zu gering sind, somit das RISIKO aktuell gar nicht berechnet werden KANN (und damit auch kein Kosten/Nutzen Ratio), fällt der Rest imho wie ein Kartenhaus zusammen.
Und es gibt ja die Antwort von Mücke auf die parlamentarische Anfrage der FPÖ, wo er mehrfach zugibt "dass keine Daten vorliegen" (Sterbefälle nach Impfungen etc.).
Ist ja wie der Dieselskandal - gefälschte Abgaswerte, pardon, Nebenwirkungszahlen... Das müssten selbst die einfach gestrickten Parlamentarier verstehen?!
Es bleibt spannend in Absurdistan ((c) "neue Normalität")



lg togi