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Ärztliche Sonderleistungen: Vielleicht zahlt die Krankenkasse doch!
Passend dazu hier Infos der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:
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Liebe Grüße :wave:.
Heather
Quelle: Und fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie nicht doch zahlt : Lassen Sie sich ärztliche Sonderleistungen erklären - B.Z. Berlin - Ratgeber,FinanzenUnd fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob sie nicht doch zahlt
Lassen Sie sich ärztliche Sonderleistungen erklären
Bevor Patienten beim Arzt einer zusätzlichen Behandlung oder Leistung zustimmen, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird, sollten sie sich den Nutzen genau erläutern lassen, rät die Verbraucherzentrale NRW.
Auch die Wirksamkeit und mögliche Risiken dieser individuellen Gesundheitsleistungen (IGel), z.B. Knochendichtemessung, Krebsvorsorge plus oder Zusatzuntersuchung bei Schwangerschaft, muss der Arzt sachlich schildern.Der Patient muss auch nicht sofort zustimmen. Er sollte sich Bedenkzeit erbitten und sich z.B. bei der Krankenkasse informieren. Denn bei zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen in bestimmten Fällen, z.B. bei Risikogruppen oder einem begründeten Krankheitsverdacht, oftmals die Kosten.Wer sich für eine IGel-Leistung entscheidet, sollte auf einem detaillierten Kostenvoranschlag bestehen. Wichtig: Eine schriftliche Vereinbarung, dass die Behandlung auf Wunsch des Patienten durchgeführt wird. Liegt diese nicht vor, muss die Leistung nicht bezahlt werden.Information: ww.vz-nrw.de/gesundheitsberatung
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Heather