Schwerwiegende Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe bis hin zu Todesfällen

Wuhu,

hm, hab mir die Archive-Einträge der Firma mal genauer angesehen, das stand da seit dem 1. Archive-Eintrag im Jahre 2016 im englischen Teil (https://web.archive.org/web/20160419072945/http://mmd-web.de/about-us.html), im deutschen allerdings nie... wenn sie das nie war, kommt die Uni da aber auch ziemlich spät drauf...

Allerdings gab es wohl tatsächlich eine (vertragliche) Verbindung zwischen dem (überlasteten) Labor und dieser Uni, wie man an bereits dieser "abgespeckten" Seiten-Version hier sehen kann: https://web.archive.org/web/20220127212722/http://mmd-web.de/aktuelle-hinweise.html

Ja, keine Ahnung, was da zwischen Fr Dr König und dieser Uni insgeheim ablief, ob sie sie da womöglich absägen/schlecht machen wollen wär ja auch möglich - externe Lehrbeauftragte ist (oder war) sie dort ja wohl tatsächlich: https://lsf.ovgu.de/qislsf/rds?stat...Dir=personal&keep=y&purge=y&personal.pid=6461
 
Was wollen die machen, wenn gerade z.B. die gewünschten Primer nicht geliefert wurden?
Das ist doch in der Testkassette alles schon mit drin. Die Targets sind "eingebaut".

Für diese Aussage hätte ich dann aber auch gerne eine belastbare Auswertung der Daten - vor allem dahingehend, ob nicht evtl. diese "Negativbestätigungen" mit z.B. 20 Zyklen gemacht wurden, die positive Befundung aber auch gerne mit 30, 35, 40.
Kann ich dir nicht liefern. Nachdem die Ergebnisse des ersten Ringversuchs öffentlich im Netz standen und von den Querdenkern bis aufs letzte Komma zerlegt wurden, blieben die Daten unter Verschluß. Man kann es ihnen nicht verdenken.
 
wenn sie das nie war, kommt die Uni da aber auch ziemlich spät drauf...
Naja, vermutlich wurde die Uni jetzt nach der Ausstrahlung darauf angesprochen. Pressenachfragen und so.

externe Lehrbeauftragte ist (oder war) sie dort ja wohl tatsächlich
Das braucht sie, sonst verliert sie ihre Venia legendi und ihren Professorentitel. Man nennt das auch Titellehre. Vielleicht steht sie in dem Verzeichnis aber auch nur drin, weil sie vor Jahren dort gelehrt hat. Die Liste der Lehrbeauftragten ist ellenlang. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die alle aktuell Lehraufträge haben.

Natürlich stammt sie ursprünglich von diesem Magdeburger Institut und hatte dort auch eine Stelle bis 2013.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist doch in der Testkassette alles schon mit drin. Die Targets sind "eingebaut".
Die mittlerweile auch CE-zertifizierten käuflichen PCR-Testkits enthalten die benötigten spezifischen Primer und Sonden. Die PCR-Diagnostik verläuft gemäß den gängigen Empfehlungen der WHO in einem Stufenschema, bei dem im optimalen Fall mehrere Zielsequenzen amplifiziert werden. Dies kann im gleichen Testansatz erfolgen (Dual Target PCR oder Multi Target PCR). Die Targets umfassen in der Regel Regionen des E, RdRP, N und S-Gens. Eine auf das E-Gen (Envelope-Gen, das für das Hüllprotein kodiert) gerichtete PCR ist sehr sensitiv, erfasst aber auch andere SARS-CoV-verwandte Betacoronaviren des Subgenus Sarbecovirus und ist daher nicht vollständig spezifisch für SARS-CoV-2. Ein positiver PCR-Nachweis des E-Gens (auch als „Screening-Gen“ bezeichnet) bedarf daher zur Sicherheit noch der Bestätigung mittels einer zweiten PCR-Reaktion, bei der gewöhnlich das RdRP Gen (Abschnitt des Gens für die RNA-abhängige RNA-Polymerase) Zielgen ist. Diese Zielsequenz ist in der Entwicklungsgeschichte der Beta-Coronaviren wenig konserviert und daher speziesspezifisch. Die darauf basierende PCR ist folglich spezifisch für SARS-CoV-2. Zu dem beschriebenen zweistufigen Ansatz wurden mittlerweile alternative PCR-Nachweise mit anderen Zielgenen entwickelt, beispielsweise die ebenfalls für SARS-CoV-2 spezifischen N- und S-Gene, das Orf1ab-Gen und das M-Gen.
Quelle: https://coviduptodate.de/nachweismethoden-pros-cons-perspektiven/nachweis-von-aktiven-infektionen/
Selbst wenn das dann alles in einer Testkassette drin ist - was ändert das? Man kann ja wohl wahlweise Testkassetten mit 2 oder mehr Targets in die Geräte einsetzen. Wenn man will vermutlich auch nur mit dem E-Gen. Und ob das Labor nun keine speziellen Laborchemikalien bekommt, oder nicht die gewünschten Testkassetten ist im Ergebnis egal. Und der Formulierung in diesem Abschnitt:
Ein positiver PCR-Nachweis des E-Gens (auch als „Screening-Gen“ bezeichnet) bedarf daher zur Sicherheit noch der Bestätigung mittels einer zweiten PCR-Reaktion ...
stimme ich ja aus wissenschaftlicher Sicht sofort zu. Nur: Das bedeutet noch lange nicht, dass das auch in der Praxis immer passiert - genau das (also nur auf das E-Gen zu testen) hat ja schließlich die WHO mal selbst empfohlen.

Kann ich dir nicht liefern. Nachdem die Ergebnisse des ersten Ringversuchs öffentlich im Netz standen und von den Querdenkern bis aufs letzte Komma zerlegt wurden, blieben die Daten unter Verschluß. Man kann es ihnen nicht verdenken.
... man könnte dazu natürlich auch schreiben "da in diversen Dokumenten im Zuge der beschleunigten/bedingten Zulassung Daten zweifelhaft interpretiert und zum Teil geschwärzt wurden, kann man den Querdenkern nicht verdenken, alle Veröffentlichungen bis aufs letzte Komma zu zerlegen".
EMA/Pfizer/PEI/RKI/FDA... haben da m.E. derart viel Vertrauen verspielt, dass ich diese sämtlich für nicht mehr reformierbar halte und für eine Auflösung plädieren würde.
 
Wuhu,
Naja, vermutlich wurde die Uni jetzt nach der Ausstrahlung darauf angesprochen. Pressenachfragen und so.

ja, eh, nur warum sollte sie sowas erfinden - gabs so ein "kleines" Sub-Department vor X Jahren vielleicht doch und sie war da "Head", wurde aber wieder eingestampft, und sie hatte besseres zu tun als die Firmen-Website zu kontrollieren bzw vergaß darauf... oder der "Webmaster" hat da etwas verzapft, was sie nie kontrollierte... und wer von den deutschen Kunden liest schon die englischen Einträge... usw usf... möglich ist ja vieles...
 
Man kann ja wohl wahlweise Testkassetten mit 2 oder mehr Targets in die Geräte einsetzen.
Du kannst dir ja mal anschauen, wie die Auswahl bei Roche, einem der größten Hersteller von solchen PCR-Automaten, aussieht:

Da ist nix mit verschiedenen Targets, allenfalls zwischen reinem Sars-CoV und Sars-Cov+Influenza kann man wählen. Getestet wird hier

by targeting conserved regions within the ORF 1a/b and E genes​

 
Du kannst dir ja mal anschauen, wie die Auswahl bei Roche, einem der größten Hersteller von solchen PCR-Automaten, aussieht:
habe ich gemacht. Sind aber auch dann nur 2 Targets. Verfügbar waren die Geräte wohl ca. ab Dez. 2021.

So oder so kann man sich mit sowas in meinen Augen eine idealisierte Traumwelt herbeireden:
(Hinweise auf der Website des Labors in Augsburg vom 9.5.20):
Falls die Probe mit dem Verfahren der Fa. Roche analysiert wurde, haben wir die Messergebnisse für beide Zielsequenzen der PCR (ORF1- und E-Gen) getrennt angegeben. Das ORF1-Gen ist dabei für SARS-CoV-2 spezifisch, während das E-Gen auch in anderen Coronaviren vorkommt. Die Fälle, in denen nur das ORF-Gen amplifiziert wurde, haben wir auch bisher schon positiv bewertet. Wenige Fälle mit isoliert positivem E-Gen wurden als fraglich eingestuft und führten deshalb immer wieder zu Rückfragen und Problemen hinsichtlich des weiteren Managements betroffener Patienten. Unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation und der insgesamt gestiegenen Positivenrate folgen wir ab sofort der WHO-Empfehlung und geben ein Ergebnis bereits dann als „positiv“ heraus, wenn nur das E-Gen amplifiziert wurde. Um den Befund zu vereinfachen, erscheint deshalb zukünftig nur noch ein Gesamtergebnis (positiv oder negativ). Ein Ergebnis ist positiv, wenn mindestens eine der beiden Zielsequenzen des SARS-CoV-2 im Abstrichmaterial nachgewiesen wurde.
https://web.archive.org/web/2020050...tes-befundlayout-der-sars-cov2-pcr-ergebnisse

Wie lange hat dieses Labor das so gehandhabt? Welche anderen Labore ebenfalls?
Glaubst Du wirklich, dass derartige "Interpretationsspielräume" auch bei dem von Dir ins Feld geführten "Ringabgleich" berücksichtigt und dokumentiert wurden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie lange hat dieses Labor das so gehandhabt? Welche anderen Labore ebenfalls?
Und: einen wie kleinen Prozentsatz der Fälle betraf es? Das wissen wir alles nicht. Du bläst es zu einem Riesenproblem und einem prinzipiellen Problem auf; ich halte es für ein vorübergehendes Problem der Anfangsmonate.
 
Und: einen wie kleinen Prozentsatz der Fälle betraf es? Das wissen wir alles nicht. Du bläst es zu einem Riesenproblem und einem prinzipiellen Problem auf;
Ich blase gar nichts auf. Dieser Satz des Labors aus Augsburg ist ist seiner Aussage nicht mehr zu interpretieren:
...und geben ein Ergebnis bereits dann als „positiv“ heraus, wenn nur das E-Gen amplifiziert wurde. Um den Befund zu vereinfachen, erscheint deshalb zukünftig nur noch ein Gesamtergebnis (positiv oder negativ). Ein Ergebnis ist positiv, wenn mindestens eine der beiden Zielsequenzen des SARS-CoV-2 im Abstrichmaterial nachgewiesen wurde.
Das heißt schlicht und ergreifend: Es wird zwar im dem Roche-Verfahren gegen das ORF1 und E-Gen gemessen. Aber egal: Wenn nur eines der beider bei uns pos. ist, wird die Probe als Sars-Cov2 pos bewertet.
Und noch besser: Im Befund erscheint nur das Gesamtergebnis.
Bei solch einer Aussage brauche ich nix mehr "aufzublasen". Damit sind alle Befunde und auch eine Statistik, die diese Befunde enthält absolut hinfällig und ohne jede sinnvolle Aussage.
Befunde, die so erstellt wurden, müssten von allen Laboren aus den Datenreihen gelöscht werden.

Und Deine Darstellung und Sichtweise ist an dieser Stelle schlicht vollkommen unwissenschaftlich. Das ist ja in meinen Augen gerade dieser "vermeintlich unscharfe Bereich" des Pandemiegeschehens, auf dem in meinen Augen solche unterirdischen Redaktionen wie correktiv, Faktenfinder etc. häufig ihre "Faktenchesck" aufbauen. Du machst in meinen Augen an dieser Stelle nichts anderes, indem Du hier ein Szenario behauptets "Ringabgleich, Testkassetten ..." was dann mit diesem Hinweis des Augsburger Labors schlicht alles hinfällig ist. Zumindest solange, bis die hierdurch entstandenen Fehler in der Statistik wissenschaftlich diskutiert und bewertet wurden - und zwar über alle Labore.

Solange sind in meinen Augen schlicht alle Angaben zu Fallzahlen, Coronatoten einfach nur für die Tonne und sollte nicht publiziert werden.

Und um zum Thema zurückzukommen (den Labortestungen bzgl. der Plasmid-DNA): Kann sein, dass man die aktuellen Messungen aus Magdeburg da auch "in die Tonne treten" muss. Aber es sind die einzigen Werte die vorliegen (neben denen aus USA). Noch entscheidender aber aus meiner Sicht: In den Herstellerunterlagen sind diese Messwerte geschwärtz.

Und bekannt sind die Ergebnisse sei Februar/März 2023.
 
Artikel dazu auf der Website alexander-wallasch.de vom 17.12.23 (Text von Anwalt Tobias Ulbrich):

Dem nächsten Skandal auf der Spur: Anwalt der Impfopfer vermutet Korruption beim Paul-Ehrlich-Institut

Die Anwaltskanzlei Rogert und Ulbrich hat sich auf Impfschäden spezialisiert. RA Tobias Ulbrich veröffentlichte zuletzt via X einen Text, den wir hier 1:1 dokumentieren und zur Diskussion stellen möchten.
Von Anwalt Tobias Ulbrich
Thema heute: "Schnittstelle Paul-Ehrlich-Institut (PEI) - völliges Versagen der Arzneimittelsicherheit?"
Das PEI ist in Deutschland für die Arzneimittelsicherheit zuständig. Gemeinsam mit dem Bundesministerium der Gesundheit sorgten sie aber mit den sog. "Impfstoffen" von BioNTech und Moderna dafür:
1. Daten nicht zu erheben.
2. Bestehende Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft nicht zu verarbeiten.
3. Und Meldungen der Hersteller über signifikante Sicherheitsfragen nicht an die Ärzte weiterzuleiten.
4. Des Weiteren waren sie unaufhaltsam mit der Beweisvereitelung beschäftigt.
zu 1.) Daten nicht erheben
- Das PEI kennt den Grad der Untererfassung in Deutschland (lt. Havardstudie zwischen 87 und 99 %), rechnet aber dennoch nicht die erfolgten Verdachtsmeldungen hoch.
- Gemeldete Tote im Zusammenhang mit der Impfung werden nur in kleinsten Bruchteilen untersucht - schwerste gesundheitliche Schäden gar nicht.
- Die Chargennummern werden zwar mit der Verdachtsmeldung an das PEI mit dem Formular übermittelt. Beim PEI werden jedoch zu den Schadensfällen die Chargenummern nicht statistisch erhoben, auch dann nicht, als BioNTech im ersten PSUR auf Seite 56 mitteilte, dass es extrem schadensträchtige Einzelchargen selber festgestellt habe. Auf eine IFG-Anfrage von Frau Rechtsanwältin Dr. Meyer-Hesselbarth erklärte das PEI, die Chargennummern nicht erhoben zu haben.
- Das PEI ist von Gesetzes wegen verpflichtet, die Daten der gesetzlichen Krankenversicherungen mit auszuwerten. Auf Nachfrage beim Bundesministerium der Gesundheit, warum das bis heute nicht geschehen sei, erklärte das Bundesministerium der Gesundheit, dass es bis heute nicht möglich gewesen sei, die Schnittstelle fertig zu programmieren, was begründen soll, die Daten nicht dem PEI zur Auswertung überreicht zu haben.
- Dem PEI werden DNA-Verunreinigungen durch ein zertifiziertes deutsches Labor nachgewiesen und weder das PEI und das Bundesministerium der Gesundheit reagieren.
zu 2.) Bestehende Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft werden nicht verarbeitet.
a. Die Kodierung der modRNA sieht den Bau des Spike-Protein Wuhan 1 vor, das über eine Furin-Schnittstelle verfügt, die es ermöglicht, dass sich der S1-Teil (Kopf des Spike-Proteins) vom S 2-Teil trennt. Damit kann das S1-Protein an den ACE2-Rezeptor der menschlichen Zellen andocken und löst die sog. RAAS-Kaskade aus. Von der Zielsetzung dieses Spike zu Kodieren wußte das PEI.
b. Die Kodierung der modRNA sieht den Bau einer Neuropilin-Schnittstelle vor, so dass das Spike-Protein auch auf Nerven und Gehirnzellen exponieren kann, was sonst unmöglich wäre. Auch das war dem PEI bekannt, da sich hunderte Aufsätze mit den beschriebenen neurologischen Schäden befassen.
c. Luc Montagnier erläuterte, dass die verwendeten modRNA Sequenzen mehrerer funktionelle HIV-RNA Sequenzen verbaute, mit den bekannten Folgen für das Immunsystem. Auch die Veröffentlichungen eines Nobelpreisträgers dürften dem PEI geläufig sein.
d. Die modRNA-Hersteller verwendeten zu kleine LNP, so dass diese die Blutschranken von Gehirn und Hoden/Ovarien überwinden konnten. Es gab eine breite Auseinandersetzung darüber in der Berliner Zeitung. Einer Arzneimittelaufsicht blieb das nicht verborgen.
e. Die modRNA-Hersteller verbauten in Kenntnis der Toxizität die Lipide ALC-0315/ALC-0159 und SM102. Sie erfüllten die Bedingung zur bedingten Zulassung nicht, bis Juli 2021 dazu für die Herstellung der Unbedenklichkeit (Phase 3) ein toxikologisches Gutachten einzureichen. BioNTech bezog sich auf Onpattro, die LNP verwenden würden, aber vergaß zu erwähnen, dass wegen der Toxität Onpattro eine Vormedikation 60 min vor Verabreichung von Onpattro vorsieht: intravenösem Dexamethasone (10 mg), oral paracetamol/acetaminophen (500 mg) intravenösem H2-Blocker (wie Ranitidine 50 mg oder Famotidine 20 mg), intravenösem H1 Blocker (wie Diphenhydramine 50 mg). Als Alternative zum H1-Blocker: Hydroxyzine oder Fexofenadine 25 mg (oral) oder Cetirizine 10 mg (oral)
f. Die modRNA-Hersteller verbauten N1-Methylpseudouridin, um damit die Exposition der Spike-Proteine im Körper zu erhöhen, was die Schadenwahrscheinlichkeit steigerte. Mit der Plattformtechnologie war das PEI gut vertraut.
g. Die modRNA-Hersteller verbauten N1-Methylpseudouridin, was bekanntermaßen zur Fehlfaltung des Spike-Proteins führt und deren Eintreten eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich werden lässt.
h. Die modRNA Hersteller verbauten N1-Methylpseudouridin (m1Ψ), was zur Zerstörung der Energieversorgung menschlicher Zellen führt, weil das N1-Methylpseudouridin in der RNA der Ribosomen der Mitochondrien verbaut wird, womit die Energiezufuhr der Zellen unterbrochen wird. Dies führt zur Auslösung des CFS, des sog. Chronischen Ermüdungssyndroms u.a.
i. Der getestete und der verimpfte BioNTech-Impfstoff sind nicht identisch. Noch in der klinischen Phase 1 verwendete die Beklagte nach ihrer eigenen Darstellung BNT162b2.8. Dieser Stoff enthielt eine andere Codon-Optimierung (Änderung der Faltgeschwindigkeit/des Faltplans des Proteins) als BNT162b2.9 mit der dargelegten Folge, dass es zur unterschiedlichen Proteinfaltung kommt und das Produkt chemisch gänzlich anders wird. Das PEI kannte die Daten.
j. Der Hersteller BioNTech verwendete für die Herstellung seiner modRNA Injektionen für die Testphase eine Produktionstechnik Process1, die eine Vervielfältigung mittels PCR vorsieht, so dass die modRNA Codierung recht rein (78 Prozent Integrität) hervortritt und Verunreinigungen unwahrscheinlich sind. Die Chargen erhielten Mitarbeiter und Vertriebspartner von BioNTech, vermutlich auch das PEI und die Bundesregierung und die Ministerien.
zu 3. Und Meldungen der Hersteller über signifikatene Sicherheitsfragen nicht an die Ärzte weiterzuleiten.
a. Das PEI kannte Process2 von Anfang an und erklärte dennoch auch noch im Rahmen einer gerichtlichen Zeugenaussage, dass es laut Herstellerangaben keinerlei Verunreinigungen geben könne und sie deshalb keinen Hinweisen auf das Gegenteil nachgehen würden. Dabei kannten sie schon lange den Produktionsprozess Process2 und verheimlichten die Sicherheitsaspekte gegenüber den verimpfenden Ärzte in Bezug auf Endotoxine sowie DNA-Verunreinigung.
b. "Process2"-Chargen wurden an die Bevölkerung verteilt. Sie wurden mittels E-Kolibakterien gefertigt. Die RNA wurde auf Plasmidringe und DNA in den Bakterien einkopiert. Diese vermehrten sich und so wurde die Massenproduktion betrieben. Dann musste wieder die modRNA aus dem Bakterium und dem Plasmidring entfernt werden und die restlichen Verunreinigungen abgetrennt werden. Das gelang schon bei Abnahme des Produkts nicht vertragsgerecht, so dass nun, statt diese Art der Produktion wegen krasser Mängel zurückzuweisen, statt dessen die Bundesregierung entschied, die Integrität auf 55 Prozent herabzusetzen und den verunreinigten Schrott der Bevölkerung als „Schutzimpfung“ zu verkaufen. Es bestand die ganze Zeit über darüber positive Kenntnis bei allen Beteiligten, insbesondere des PEI, nur die Ärzte wußten davon nichts.
c. Das PEI kannte die Mängel der Chargenprüfung, da sie daran ja unmittelbar beteiligt war. Da das PEI alles kannte, hielt es sich auch in der Chargenprüfung zurück und führt nur 4 von 35 Testungen durch. 31 Tests machte der Hersteller im Labor selbst und übermittelte dann ausgesuchte Proben an das PEI.
Das untersuchte dann Folgendes:
-Sichtprüfung gegen eine helle und gegen eine dunkle Wand
-Prüfung der Länge der modRNA im Gelverfahren (die durfte zu kurz aber nicht zu lang sein)
-Größe der LNP-Integrität. Ein Besuch des Labors von BioNTech hatte bis Juli 2022 (mündliche Verhandlung vor dem BVerwG) nicht stattgefunden. Auf Verunreinigungen mit irgendwelchen Stoffen würden die Chargen nicht untersucht werden, da lt. dem Zeugen Dr. Wagner der Hersteller BioNTech erklärt habe, dass es solche nicht gäbe.


d. Wichtigste und dringenste Informationen aus dem ersten PSUR setzte das PEI nicht in die Aufklärungsbögen um. So blieb die Tatsache, dass 75 Prozent der Frauen schwere gesundheitliche Schäden erlitten, also dreimal mehr als Männer, der Öffentlichkeit ebenso verborgen wie die Tatsache, dass es im Kern Frauen von 30 bis 50 Jahren traf, die eigentlich keinen signifikanten Risiken bei einer Infektion mit SarsCoV2 ausgesetzt waren.

e. Auch schwere Erkrankungen wurden bis auf Myocarditits und Perikarditis nicht im Juli 2021 durch geänderte Aufklärungsbögen umgesetzt.

f. Das PEI hatte Volleinblick in die Genehmigungsunterlagen und wusste, dass BioNTech nie einen Übertragungsschutz beabsichtigte, getestet hat, geschweige denn beantragt oder genehmigt bekam. Warum intervenierte die Arzneimittelaufsichtsbehörde nicht bei 2G- und 3G-Maßnahmen, sowie der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht und der Duldungspflicht bei der Bundeswehr, deren Maßnahmen alle auf Übertragungsschutz hinausliefen?

g. Das PEI wusste, dass die ARR (Absolute Risiko-Reduktion) bei 0,86 Prozent lag, also kein meßbarer Infektionsschutz gewährleistet wurde, der dann auch nach 4 Monaten wieder weg war, wobei dann das Immunsystem in den Monaten 5 und 6 immer schlechter wurde im Verhältnis zuvor ohne die Impfung. Dennoch führt das PEI immer noch alle in die Irre und spricht von einem Infektionsschutz.

h. Das PEI weiß auch, dass eine Impfung gem. § 2 Nr. 9 IfSG nur zwei Schutzziele klassisch kennt:

- Übertragungsschutz und

- Infektionsschutz.

Da überhaupt nichts vorhanden war, also eine gänzliche Zweckverfehlung objektiv attestiert werden muss, wurde mit "unterstützt das Immunsystem" oder "verhindert schwere Verläufe" operiert, obgleich das PEI aus der wissenschaftlichen Fachliteratur weiß, dass auch dies unzutreffende Tatsachenbehauptungen sind.

zu 4. Des Weiteren waren sie unaufhaltsam mit der Beweisvereitelung beschäftigt.

a. Das PEI bildet entgegen der gesetzlichen Anordnung keine Rückstellproben und beruft sich auf die MedBVSV (bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Date……) Damit kann kein Geschädigter mehr den schädigenden Inhalt seiner Charge beweisen.

b. Das PEI erhielt Verdachtsmeldungen für Impftote und Impfgeschädigte und klärte den Verdacht nicht auf.

c. Das PEI erhielt die Mitteilung der durch Labor nachgewiesenen DNA-Verunreinigungen und unternahm nichts.

d. Das PEI erhielt die PSUR (periodical safety updates reports) und verschwieg den Inhalt der Mitteilungen des Herstellers BioNTech gegenüber den Ärzten und der Öffentlichkeit und log die Öffentlichkeit auch noch über die darin enthaltenen Erkenntnisse an, dass dem PEI keine Chargenabhängigkeit für Schäden bekannt sei - 75 Prozent der Frauen erlitten gesundheitliche Schäden, vor allem im Alter von 30 bis 50, also dreimal mehr als Männer. - bestimmte Chargen verursachten viel größere Schäden als andere (vgl. S. 56 PSUR1). In Kenntnis dessen wurde die Erhebung der gemeldeten Chargennummern unter den Tisch fallengelassen.

e. Das PEI veröffentlichte absichtlich falsche Aufklärungsempfehlungen für Ärzte, die nicht der eigenen Kenntnislage entsprachen. So glauben bis heute noch Ärzte an die Aussagen des PEI und verneinen nur deshalb bestehende Impfschäden gegenüber ihren Patienten, weil kein Arzt bisher die PSUR, die dem PEI vorliegen, einmal zur Kenntnis gereicht bekommen haben, um sich sachgerecht informieren zu können. Das PEI dient als Informationsvernichtungsmaschine und Beweisvereitelungsapparat.

f. Das PEI bezeichnet entgegen der empirischen wissenschaftlichen Literaturlage die Covid19-Impfstoffe als wirksam und sicher, obgleich das BMG im August 2023 erklärte, dass dem BMG keinerlei Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit aus der Studie Phase3 von BioNTech vorlägen. Wie kam also die Aussage zustande, wenn der Hersteller es nicht erklärte. Es steht zu vermuten, dass die Urheberschaft beim PEI für die Aussage liegt. Es stellt eine Unterdrückung von entscheidungserheblichen Tatsachen dar, die Bevölkerung nicht darüber zu informieren, dass zu keinem Zeitpunkt empirisch verwertbare Wirksamkeitsdaten vorlagen, wie das Bundesministerium der Gesundheit einräumte.

g. Das PEI negiert die dänische Studie zu ihren Chargennummern, obgleich es nicht das Vertriebsgebiet von Deutschland war, zu dem noch Österreich und die Türkei gehören, und erklärt diese Aussagen für unzutreffend in Kenntnis der anderen Mitteilung von den Niederlanden und Spanien und auch vom Hersteller selbst.

h. Per gesetzlicher Anordnung sollten sämtliche Daten über Behandlungen in Folge der Impfung von der kassenärztlichen Vereinigung an das PEI übermittelt werden, um Gefahrensignale zu analysieren. Auf Anfrage beim BMG teilte diese mit, dass die App erst im Herbst 2021 in Auftrag gegeben worden sei und die Schnittstelle bis heute aufgrund technischer Probleme nicht fertig gestellt werden konnte. Die Daten besorgte sich das PEI dennoch nicht. Typische Beweisvereitelung durch Nichterhebung von Daten.

i. Die Auswertung der Daten der Kassenärztlichen Vereinigung zog das PEI ins Lächerliche, um das Ergebnis dann zu ignorieren.

j. Die Datenerhebung von Verdachtsmeldungen gleicht beim PEI einer Datenunterdrückung, da entscheidende Parameter - so die Auskunft gegenüber Frau Rechtsanwältin Dr. Meyer-Hesselbarth - nicht erfasst würden.

Das PEI ist das Nadelöhr, durch das alles muss, auf das wieder alle verweisen. Kommt also vom PEI, dass die Impfstoffe wirksam und sicher seien, dann kommt auch von der STIKO eine Empfehlung ohne eigene Prüfung dazu. Auch die Staatssekretärin im Bundesministerium der Gesundheit erläuterte in einer Fragestunde im deutschen Bundestag, dass alle Daten die Arzneimittelsicherheit betreffend solche des PEI seien. Eigene Erhebungen gäbe es nicht.

Es wird an der Zeit dieses Institut einmal auf den Kopf zu stellen, da dieses Verhalten nur mit vermuteter Korruption denkbar erscheint. Wer so eklatant gegen die Interessen der Bürger und gegen das Arzneimittelgesetz in strafrechtlich relevanter Weise verstößt, kann und darf so nicht weitermachen.

Die Fragen sind auch an eine schlafende Fachaufsicht durch das Bundesministerium der Gesundheit zu stellen.

 
Bei solch einer Aussage brauche ich nix mehr "aufzublasen". Damit sind alle Befunde und auch eine Statistik, die diese Befunde enthält absolut hinfällig und ohne jede sinnvolle Aussage.
Befunde, die so erstellt wurden, müssten von allen Laboren aus den Datenreihen gelöscht werden.
Du bläst es deswegen auf, weil du weder weißt, ob andere Labore das auch so gehandhabt haben, wie lange das in Augsburg so gemacht wurde und wie oft diese Fälle anteilig überhaupt vorkamen, daß nur E positiv war.

Außerdem ist das kein technisches Problem mit dem PCR-Test, sondern ein Problem mit seiner Interpretation, was einen gewissen Unterschied macht.

Daß es eine Unschärfe in den Zahlen gibt, ist jedem bekannt, der mit den Zahlen arbeitet. Allerdings sagen die Antikörperstudien seit Anfang der Pandemie, daß es mehr Infektionen gab, nicht weniger, als per PCR positiv getestet wurden. Die Statistik-Zahlen sind also eh zu niedrig.
 
Artikel dazu auf der Website alexander-wallasch.de vom 17.12.23 (Text von Anwalt Tobias Ulbrich):
Was für ein absurder Text. Da stehen Dinge drin, die keinesfalls stimmen können:
So blieb die Tatsache, dass 75 Prozent der Frauen schwere gesundheitliche Schäden erlitten, also dreimal mehr als Männer, der Öffentlichkeit ebenso verborgen
Dann müßten ca. 60 Prozent aller Frauen in Europa jetzt an schweren gesundheitlichen Schäden leiden.
Der Hersteller BioNTech verwendete für die Herstellung seiner modRNA Injektionen für die Testphase eine Produktionstechnik Process1, [...] Die Chargen erhielten Mitarbeiter und Vertriebspartner von BioNTech, vermutlich auch das PEI und die Bundesregierung und die Ministerien.
Worauf stützt sich diese völlig haltlose Vermutung?
Die modRNA-Hersteller verbauten N1-Methylpseudouridin, was bekanntermaßen zur Fehlfaltung des Spike-Proteins führt und deren Eintreten eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich werden lässt.
Das ist schlicht falsch. "bekanntermaßen"?
Die modRNA Hersteller verbauten N1-Methylpseudouridin (m1Ψ), was zur Zerstörung der Energieversorgung menschlicher Zellen führt, weil das N1-Methylpseudouridin in der RNA der Ribosomen der Mitochondrien verbaut wird, womit die Energiezufuhr der Zellen unterbrochen wird. Dies führt zur Auslösung des CFS, des sog. Chronischen Ermüdungssyndroms u.a.
Das ist ja mal eine steile These.
 
Du bläst es deswegen auf, weil du weder weißt, ob andere Labore das auch so gehandhabt haben, wie lange das in Augsburg so gemacht wurde und wie oft diese Fälle anteilig überhaupt vorkamen, daß nur E positiv war.
Du drehst doch hiermit alles so, um es irgendwie noch in Deine abenteuerliche Argumentationskette zu pressen.
Nö - nicht ich blase an dieser Stelle etwas auf, sondern Labore/Behörden/Medien. Nicht ich messe hier irgendwas und befunde dann u.U. unter Weglassen eines zentralen Teilergebnisses (also hier ORF1) sondern eine unbekannte Anzahl von Laboren >=1 nach Maßgabe der WHO.
Und darum kann ich mit guten Gründen bis zum Beweis des Gegenteils erst mal davon ausgehen, dass die Zahlen großer Unsinn sein können.
Diese Problematik ist seit 2020 bekannt - da muss nicht ich als Einzelperson wissen/in Erfahrung bringen, wie groß diese Problematik tatsächlich ist, sondern die Behörden, die sich ja offenbar einbilden, wissenschaftlich zu arbeiten.
Du versuchst hier eine Beweislastumkehr herbeizureden.
Außerdem ist das kein technisches Problem mit dem PCR-Test, sondern ein Problem mit seiner Interpretation, was einen gewissen Unterschied macht.
bis zu dem Punkt, als Du die PCR-Automaten ins Feld geführt hast, haben wir nur über PCR gesprochen. Und da ist es ein technisches Problem. Und ab wann man davon ausgehen kann, dass alle PCR-Ergebnisse mit solchen Automaten erzeugt wurden wissen wir ja auch nicht - vermutlich irgendwann im Laufe 2022. Und der "gewisse Unterschied" ist im Ergebnis dann auch unerheblich, wenn mit der Befundung die Ergebnisse mutmaßlich irgendwie "glattgebügelt" wurden.
Daß es eine Unschärfe in den Zahlen gibt, ist jedem bekannt, der mit den Zahlen arbeitet.
Das ist doch eine an dieser Stelle unerhebliche Binse: Es geht hier nicht um das Bewusstsein bzgl. einer immer vorhandenen Interpretationsproblematik bei der Auswertung von Daten. Es geht hier schlicht um Datenmaterial, was ich in dieser Form aus wissenschaftlicher Sicht nur noch als Trash bezeichnen kann.
Man hätte ja z.B. mindestens mal auswerten können, wie viele pos. Befunde denn ohne genaue Angabe des Targets erstellt wurden - als pauschal nur mit "ist positiv". Diese Ergebnisse hätte ich ja alle komplett aus der Statistik herausgenommen - das mag ja im Einzelfall für den Patienten in Verbindung mit dem Symptombild noch hilfreich gewesen sein, aber nicht für eine Auswertung über die Bevölkerung. Oder man macht eine Auswertung in einem solchen Labor und schaut, wie viel % der pos. befundeten den nun mindestens bei 2 Targets pos. waren.
Allerdings sagen die Antikörperstudien seit Anfang der Pandemie, daß es mehr Infektionen gab, nicht weniger, als per PCR positiv getestet wurden. Die Statistik-Zahlen sind also eh zu niedrig.
Was soll denn das? Willst Du jetzt anfangen, mit AK-Test zu argumentieren, bei denen wohl eher nur selten auch auf das N-Protein getestet wurde? Sprich: Wie viele der als "Infiziert" geführten hat evtl. nur eine Injektion erhalten. Und wenn, dann hat man hier ein ähnliches Problem mit der Statistik wie bei den PCR-Tests.
Ich finde diese Argumentation komplett lächerlich, leider ist das ja auch genau das, was einem in den ÖR-Medien und Zeitungen und "Faktensuchern" entgegenschlägt.
 
Was soll denn das? Willst Du jetzt anfangen, mit AK-Test zu argumentieren, bei denen wohl eher nur selten auch auf das N-Protein getestet wurde? Sprich: Wie viele der als "Infiziert" geführten hat evtl. nur eine Injektion erhalten. Und wenn, dann hat man hier ein ähnliches Problem mit der Statistik wie bei den PCR-Tests.
Ich finde diese Argumentation komplett lächerlich, leider ist das ja auch genau das, was einem in den ÖR-Medien und Zeitungen und "Faktensuchern" entgegenschlägt.
Lächerlich argumentierst jetzt eher du. Diese Antikörperstudien sind natürlich nur Stichprobenstudien gewesen, und natürlich haben sie dabei die Antikörper durch Impfung berücksichtigt:
Dabei kann auch nach Beginn der Impf-
kampagne die Seroprävalenz nach einer Impfung
oder Infektion meist differenziert werden, entweder
durch ergänzende anamnestische Angaben zum
Impfstatus oder durch die Wahl der Antikörpertests,
etwa in der KoCo19-Studie in München (da der Nach-
weis von Antikörpern gegen das Nucleocapsid-(N-)
Antigen auf eine Infektion schließen lässt, während
bei Personen, die geimpft, aber noch nie infiziert
waren, nur Antikörper gegen das Spike-(S-)Antigen
zu erwarten sind).
Quelle: https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/8743/EB-37-2021-Seroepidemiologische Studien.pdf
Ein Großteil der Dunkelziffer-Studien hat aber eh schon vor Beginn der Impfung stattgefunden.
 
Lächerlich argumentierst jetzt eher du. Diese Antikörperstudien sind natürlich nur Stichprobenstudien gewesen, und natürlich haben sie dabei die Antikörper durch Impfung berücksichtigt:
... es ist immer am praktischsten, wenn jemand mit einem angeblichen Beleg/Quelle genau den Beleg dafür liefert, seine eigene Argumentation zu kippen 😁

1. Du schreibst: "natürlich haben sie dabei die Antikörper durch Impfung berücksichtigt"
und lieferst praktischer Weise gleich die passende Textstelle im RKI-Dokument: "Dabei kann auch nach Beginn der Impfkampagne die Seroprävalenz nach einer Impfung oder Infektion meist differenziert werden,"

Da steht "...kann..."! Nicht, dass das statistisch sauber oder überhaupt passiert ist. Der Roche-PCR-Testautomat liefert ja auch 2 Target-Ergebnisse. Da "kann" man auch beide in die Befundung einfließen lassen - oder auch nicht ;)

2. wurden bei den zugrunde gelegten Daten von 30 Datenreihen nur bei 7 der Roche N SARSCoV-2 pan-Ig-Test verwendet. Bei einigen Datenreihen fehlt die Angabe des Tests, bei der Mehrzahl kam aber eben ein Test zum Einsatz, der nur auf das S-Protein getestet hat (Euroimmun S1-SarsCoV-2 IgG).
 

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