Hier kann man also von sehr konkreten, greifbaren Vertragspartnern ausgehen.
Das schon roggen, und inwieweit Ärzte die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen ist zum jetzigen Zeitpunk im Grunde nicht geklärt. Das alles steht ja (soviel ich weiss) nocht nicht einmel zur Debatte.
Zudem denke ich, diese greifbaren Vertragspartner sind nicht die "Gesundheitsbehörde/ministerium" die die "Durchführenden Ärzte" zu der Impfung aufgefordert haben, sie ja letztlich durch die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes dazu so gar verpflichtet haben.
Du hast recht, wenn Du sagst, irgendwo muss man als Betroffener ansetzen können.
Es wird, und davon bin ich überzeugt, am Ende der Verantwortliche zur Rächenschaft gezogen werden, aber auch dass kann noch lange Zeit dauern, leider. Und die Ärzte, ...die sich nach einer hoffentlich durchzuführenden internationalen "Untersuchung"... werden sich ebenfalls ihrer (zumindest) Mitverantwortung stellen müssen.
Eines ist m.E. aber bis jetzt sicher... erst nach einer offiziellen Bestätigung/Anerkennung, der zuständigen Institutionen, dass es sich im Falle einer "durch die Impfung entstandenen" Erkrankung handelt... kann man die dafür verantwortlichen Stellen/Ärzte/Krankenhäuser oder Ministerien gezielt auf Schadesersatz verklagen.
Aber solange das BVG/ und die Abteilung für Menschenrechte... nicht stoppend einschreitet, und DIESE stattdessen die Impfungen für die gesamte Menschheit sogar befürwortet und damit forciert ...ist das aus meiner Sicht eher unmöglich das es zu sehr vielen Anklagen kommen wird. Ich denke, Tote können nicht und von Nebenwirkungen schwer Betroffene, wollen dann garnicht mehr klagen, weil sie die Kraft dazu nicht mehr haben werden.
Gruss
zausel