Themenstarter
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wird auch dann darauf verwiesen werden, daß es zur erfüllung der impfpflicht keines derartigen dokuments bedarf.
wenn du z.b. bei rot über die ampel fährst, wird dir auch kein zeuge nützen, der sagt, daß du keinen gefährdet hast, weil niemand auf der straße war. auch dann gilt das gesetz und nicht eine private auslegung.
ich weiß ja, dass Du sehr gerne den Rote-Ampel-Vergleich parat hast, eine Verkehrsübertretung mit einem (unnötigen) Körper-Eingriff zu vergleichen ist allerdings ziemlich daneben - und, auch Gesetze sind im Grunde nur Verträge; Sich an den Vertrag "Straßenverkehrsordnung" zu halten, um auch andere und sich nicht zu gefährden ist ja sogar nachvollziehbar - ein Impfpflicht-Vertrag allerdings nicht, denn damit kann ich wenn überhaupt nur mich selbst schützen, aber eben nicht andere...... wird es für alle gesetz sein, ebenso wie das halten an der roten ampel, ...
...oder sich selbst auf Lebenszeiten schaden, das glaube ich eherein Impfpflicht-Vertrag allerdings nicht, denn damit kann ich wenn überhaupt nur mich selbst schützen, aber eben nicht andere...
Die Pflicht besteht aber nicht in der Wahrnehmung eines Impftermins ....Richtig, den Vertrag wird er nicht unterschreiben. Ich war dann beim Impftermin und habe meine Pflicht erfüllen wollen. Ich werde mich auf den Standpunkt stellen, dass der Arzt mich nicht impfen wollte.
ein Impfpflicht-Vertrag allerdings nicht
wie würdest du im Falle einer Impfpflicht versuchen, dich zu verteidigen?(hoffentlich. ich kann mich nicht impfen lassen).
Aus meiner Sicht ist es völlig unmöglich, die Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung mit jenen des Infektionsschutzgesetzes zu vergleichen: Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel.wenn du z.b. bei rot über die ampel fährst, wird dir auch kein zeuge nützen, der sagt, daß du keinen gefährdet hast, weil niemand auf der straße war. auch ann gilt das gesetz und nicht eine private auslegung.
Obwohl ich hier nicht angefragt bin, erlaube ich mir, diese Frage wie folgt zu beantworten:wie würdest du im Falle einer Impfpflicht versuchen, dich zu verteidigen?
notiert Art 4 GG (s. o.) diese Einschränkung nicht.
Dem widerspreche ich mit Berufung auf folgende Bibelstellen:Tja, bloß hat Impfen nichts mit Glauben und Gewissen zu tun. Sonst könnte man sich auf dieses Grundrecht ja für jede Gesetzesüberschreitung berufen. "Mein Gewissen zwingt mich dazu!"
wenn Du wüsstest...... nur subjektiv. vor den gerichten gilt nur das gesetz, ...
Eben, wenn überhaupt aber nur einen selbst!die impfung, die schützt ja wenigstens einige vor einem schweren verlauf)
Im Privat-Bereich nennt man das schon mal (mafiöse) Schutzgeld-Erpressung...... bußgeld, ...
im Falle einer Impfpflicht
werde ich dann sicherlich einen arzt finden, der mir eine bescheinigung gibt, daß ich aus gesundheitl. gründen nicht geimpft werden kann.
kaum eine vom Arzt bestätigten Diagnosen für deine wirklich schlimmen Erkrankungen hat
Die ersten Leittragenden, waren die Senioren in den Heimen liebe Wildaster, und die werden es jetzt während der Booster wieder sein, ""die es ja besonders zu schützen gilt""! Ich bin 66 und gehörte mit meinen Vorerkrankungen ebenfalls zu dieser "Risiko" Gruppe.Für mich hat die Impfpflicht schon begonnen und die ersten leidtragenden sind die Berufstätigen.
Mag sein das Du recht hast gerold, aber ich traue denen da Oben inzwischen alle möglichen Sauereien zu.ich gehe davon aus