"Masern, Corona & Impfpflicht - was Du jetzt wissen solltest!"

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ernsthafte Frage ? Das wurde zumindest bisher an allen Ecken u Enden im MS behauptet.
Ich habe zuletzt die Fälle um AstraZeneca verfolgt, da wurde das nicht behauptet.

Und bei den anderen Fällen habe ich nur gehört, dass diese untersucht würden und endgültige Ergebnisse noch ausstehen?
 
Wuhu Gerd,
Das ist doch eine sehr interessante Frage, wo der Körper das selber herstellt, und wie er damit arbeitet?
Das wurde in all den Jahren nie wirklich gezeigt.
Du meinst aber, das mit dem Chlordioxid stimmt gar nicht?
In der Chemie ist ja "eng verwandt" keine Garantie für ähnliche Wirkungen.
ich habs Dir jetzt mal rausgesucht, Beitrag ist vom 19.04.2019, die Links hier im Zitat habe ich ausgebessert, weil die im Original-Posting mit der neuen Forum-Software nicht mehr funktionieren:
... Da gibt es nun einen (tatsächlich) wissenschaftlichen Artikel - bez des Umstandes: Körper erzeugt mittels ImSy selbst Chlorbleiche [sic!] um Erreger zu oxideren, siehe hier (vor bereits 1 Jahr!) sowie in den letzten Wochen hier (inkl Video der Universität), hier bzw hier - der von einigen positv und von anderen negativ aufgefasst wird...

Um welchen "Chlor"-Verwandten es sich dabei handelt, hab ich am 23.04.2019 aufgedröselt...
 
Bitte Gleerndil, dass Thema doch im passenden Thread ansprechen. Sonst gibts durcheinander, oder kuddelmuddel.
Kann ich nicht sehen, wenn hier im Thread längere Beiträge zu Chlordioxid geschrieben werden, und auch auf eine Wirkung bei Corona hingewiesen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um welchen "Chlor"-Verwandten es sich dabei handelt ...
Also nicht Chlordioxid?
Darum ging es aber.
Warum nennst du den Stoff nicht, statt mehere Links zu nennen?
"Verwandte" und auch "Chlorbleiche" in deinen Zitaten sind keine chemischen Begriffe.
Was ist mit Chlorbleiche gemeint?

Die Frage ist ja, ist Chlordioxid ClO2 körperfremd oder körpereigen?
Und wo sollte es im Körper produziert werden?
 
dann bist du hier präsenter als ich.. sorry wenns so ist
 
dann bist du hier präsenter als ich.. sorry wenns so ist
Lieber einmal zu viel als gar nicht zitieren. An der Häufigkeit des Zitats erkennt man, wie wichtig dieses Urteil vielen Foristen ist.
Ähnliche, genau so wichtige Urteile gab es bereits in Portugal, als eine angeordnete Quarantäne gerichtlich aufgehoben wurde und die Weimarer Entscheidung.
Das Durchregieren der Obrigkeiten wird immer häufiger in Frage gestellt. Die Richterschaft informiert sich und nimmt nicht mehr jeden Erlaß gehorsamst hin.
Eine Art Demokratie-Dämmerung, wie mir scheint. Dann kann es bis zum Sonnenaufgang wohl nicht mehr lange dauern.
Grüße von
Maheeta
 
Dann wünsche ich Jedem, daß er diesen "Sonnaufgang" auch gesund und munter miterleben kann (y) .

Grüsse,
Oregano
 
Wuhu Gerd,
Also nicht Chlordioxid?
Darum ging es aber.
Warum nennst du den Stoff nicht, statt mehere Links zu nennen?
"Verwandte" und auch "Chlorbleiche" in deinen Zitaten sind keine chemischen Begriffe.
Was ist mit Chlorbleiche gemeint?

Die Frage ist ja, ist Chlordioxid ClO2 körperfremd oder körpereigen?
Und wo sollte es im Körper produziert werden?
bitte lies Dir die von mir zuvor verlinkten Beiträge (nochmals) durch, da wurde das dann aufgeklärt. Hier nur kurz, weil OT: Die dort besprochen "chemischen Substanzen" sind allesamt Oxidantien, manche von denen unser Körper (endogen) selbst produziert, andere bisher noch nicht nachgewiesen, aber (exogen) von außen zugeführt werden können (solange es sich um die richtige Dosis handelt).
 
Die Drosten-Pandemie...

Schon erstaunlich aus welchen Quellen sich Manche ihre Informationen holen, z. B. aus dem rechtsextremen Zweimonatsmagazin Info Direkt:
und hier:
 
Zuletzt bearbeitet:
Besteht dazu vielleicht Diskussionsbedarf?
Zumindest halten "unsere Medien" dieses Urteil für so unwichtig, dass man hier kaum Informationen findet.

Aber es gibt Bürger, die schon reagieren:

 
Wuhu @Lillebro & Co,
wieso diese Entrüstung, weil diese Nachrichten auch bestimmte (nicht so erwünschte) Gruppe/n im Auge bzw Verteiler haben?

Schau/t doch bitte mal in "etablierte" Mainstream-Online-Zeitungen (Schlagzeilen von vor zwei Tagen) ;)

sn.at/panorama/oesterreich/definition-von-corona-infizierten-fuer-gericht-falsch-101822281

diepresse.com/5959566/verwaltungsgericht-definition-von-krankelnfizierte-falsch


Ps: Malvegill hat das Urteil schon vor zwei Tagen direkt verlinkt:

Zumindest halten "unsere Medien" dieses Urteil für so unwichtig, dass man hier kaum Informationen findet...
Naja, wundern muss man sich darüber aber auch nicht, die einen halt aus dem einen, andere halt aus anderem Grund ;)
 
Und prinzipiell gibt es auch noch die Aussagen von CORRECTIV:

Daraus:
...

Zentralinstitut Stuttgart: „Falsch positive Ergebnisse nahezu ausgeschlossen“

Corinne Klett vom Zentralinstitut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin des Klinikums Stuttgart antwortete: „Die Tests am Klinikum Stuttgart weisen eine sehr hohe Qualität mit sehr geringen Fehlerquoten auf. Insbesondere falsch positive Ergebnisse sind nahezu ausgeschlossen.“

Auch sie verweist jedoch darauf, dass die Abstriche gründlich genommen werden müssten. „In Krankenhäusern mit geschultem Personal sollten diese Fehler jedoch kaum auftreten.“ Weiter schrieb sie per E-Mail: „Die Tests am Klinikum Stuttgart erkennen im niedrigen Virusbereich erkrankte Patienten zu 95%, bei höheren Virus-Konzentrationen liegt die Sensitivität bei annähernd 100%.“

Bislang seien keinerlei Kreuzreaktionen bekannt, die zu falsch positiven Ergebnissen führen könnten. „Deshalb sind falsch positive Corona-PCR-Ergebnisse nahezu auszuschließen. Als Fehlerquelle kommt vor allem die Präanalytik in Frage, also beispielsweise ungenügende Abstrichtechnik, Probenverwechslung oder auch zu lange Lagerung bzw. Transportzeiten.“ ...

... Was wurde nun genau geurteilt?

Der Wiener Rechtsanwalt Thomas Fraiß drückt es so aus: Das Verwaltungsgericht Wien erklärt die Untersagung einer Demonstration für rechtswidrig. Es begründet das damit, dass zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen gibt, die die Untersagung einer Demonstration rechtfertigen würden.

Es verweist darin auch auf die WHO, die bei Bestimmung der Infektiosität einer Person das alleinige Abstellen auf einen PCR Test ablehnt, weil eine Studie aus dem Jahr 2020 besagt, dass dieser bei bei CT-Werten größer als 24 dafür nicht geeignet ist.

Ganz wichtig: Das Urteil sagt nur, dass eine Demonstration zu Unrecht untersagt wurde, weil der Untersagungsbescheid das Versammlungsrecht verletzt hat. Nicht mehr, nicht weniger.

Letztendlich war die Definition von Corona-Infizierten für das Gericht falsch. Das LVwG urteilt hier auch lediglich über eine einzelne Untersagung einer Kundgebung. In dieser Instanz hat das somit auch keine direkten Auswirkungen auf die Gültigkeit von Gesetzen, wie zum Beispiel das Epidemiegesetz. Da müsste man schon vor den VfGH ziehen

Und damit sind wir bei dem entscheidenden Punkt angekommen: Das Urteil sagt nicht, dass die Tests falsch oder ungültig sind. Dazu muss verstanden werden, wie so ein PCR-Test funktioniert. ...

Wie funktioniert den nun ein PCR-Test? Warum sagt er nichts über die Erkrankung aus?

Bei einem PCR-Test wird ein Abstrich aus dem Rachen und/oder der Nase genommen. Anschließend wird der Abstrich auf Genmaterial / RNA-Material von Coronaviren untersucht (je nachdem, auf was untersucht wird, kann auch auf anderes Genmaterial hin untersucht werden).

Der Test sagt jedoch nicht, ob eine Person zum Zeitpunkt des Abstrichs eine weitere Person anstecken kann (wobei es durchaus sein kann, dass sie noch später infektiös wird), viel mehr sagt der Test aus, ob das Genmaterial, nach dem gesucht wird, vorhanden ist oder nicht. Der PCR-Test weist also nur nach, ob sich Erbgut des neuen Coronavirus im Organismus befindet, es wird also getestet, ob man mit dem Erreger infiziert ist.

Auch dieser Text ist ganz interessant in Bezug auf die Informationen und Hintergründe dieses Urteils aus Wien:

... Verwaltungsgericht Wien hebt Versammlungsverbot auf und hält PCR-Tests für nicht aussagekräftig

  • 01.04.2021


Interessante Entscheidung aus Österreich: Das Verwaltungsgericht Wien hat sich mit Entscheidung vom 24.03.2021 (GZ: VGW-103/048/3227/2021-2) kurz und bündig auf 12 Seiten zu bestimmten Fragen der österreichischen Corona-Politik geäußert und diese kritisiert.
In dem Verfahren ging es um ein Versammlungsverbot. Die Behörde hatte insbesondere argumentiert, es sei zu befürchten, dass sich Teilnehmer nicht an das Abstandsgebot und die Maskenpflicht halten würden. Zudem seien die hohen “Fallzahlen”, “Testergebnisse”, das “Fallgeschehen” sowie die “Anzahl an Infektionen” maßgeblich für eine Untersagung. Das Gericht räumt auf und sagt, dass ein Durcheinanderwerfen derartiger Begriffe nicht zulässig sei. Vielmehr komme es allein auf die Anzahl der Infektionen / Erkrankten an. Eine tatsächliche Erkrankung könne nur durch einen Arzt festgestellt werden. Allein aufgrund eines PCR-Tests oder eines Antigen-Tests sei eine Corona-Infektion nicht nachgewiesen, da bei derartigen Tests die Fehlerquote zu hoch sei. Hierbei verweist das Gericht auf die WHO. Die Angaben des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien und der “Corona-Kommission” zu den Infektionszahlen seien mithin wertlos.
Daneben sei es laut Gericht unzulässig, eine Versammlung wegen der Befürchtung von Regelverstößen präventiv zu untersagen. Das kennt man auch aus dem deutschen Verwaltungsrecht.
Das Gericht führt zudem aus, dass die steigenden Infektionszahlen “nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind” und dass bezüglich des vorliegenden Verfahrens “zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen” (Seite 10 der Entscheidung).
Die Versammlungsfreiheit gemäß österreichischem Versammlungsgesetz und Art. 11 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) können folglich nicht mit solcher Begründung eingeschränkt werden, so das Gericht.
Es bleibt zu hoffen, dass auch deutsche Verwaltungs- und Verfassungsgerichte zu ähnlichen Erkenntnissen gelangen.
Florian Gempe
Rechtsanwalt
Strafverteidiger

Grüsse,
Oregano
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber Lillebro, ich habe deinen Schlußsatz leicht verändert: "Die Gefahr bei der Suche nach den Rechtsradikalen liegt drain, daß man sie manchmal findet."

Letztlich findet man sie in allen europäischen Staaten, die so stolz auf ihre demokratischen Ursprünge sind. Wenn man zu den 10% AfD Stimmen in Deutschland die äußersten rechten in den sogenannten christlich- und sozialdemokratischen Parteien dazuaddiert, kommt man auf ein rechtsradikales Potential von deutlich mehr als 20 Prozent. Das ist meine ganz persönliche Schätzung, die auf einer guten Portion Lebenserfahrung beruht. Das begann in Adenauers geteiltem Deutschland, der Berater des Altkanzlers (als er sich 1949 mit seiner zum seiner eigenen Stimme zum Kanzler wählte, war er 73 Jahre alt) war der Nazi Hans Globke.
Adenauer ließ ihn entnazifizieren, der wie so wie viele entnazifierte Richter aus dem 1000jährigen Reich stammte und viele Jahre die Rechts-sprechung, nicht die Recht-sprechung in Deutschland dominierten. Auch mit CDL hätte man die braune Note nicht entfernen können.

Sieh doch einmal in deinem Fremdwörterlexikon nach, was Demokratie bedeutet. Manchmal lernt mancher ja etwas dazu..

M.
 
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