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Wo wird das behauptet?
ernsthafte Frage ? Das wurde zumindest bisher an allen Ecken u Enden im MS behauptet
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Wo wird das behauptet?
Ich habe zuletzt die Fälle um AstraZeneca verfolgt, da wurde das nicht behauptet.ernsthafte Frage ? Das wurde zumindest bisher an allen Ecken u Enden im MS behauptet.
Hier kannst du es finden:Danke, Laurianna, nehme das Wiener Urteil wieder heraus, hatte über die Suchmaschine zwar geschaut, aber keine Ergebnisse gefunden.
Nachtrag
Also ich finde das Wiener Urteil nicht? Wo denn ungefähr? Oder in einem anderen Thread?
Ich stelle es vorsorglich nochmals ein.
ich habs Dir jetzt mal rausgesucht, Beitrag ist vom 19.04.2019, die Links hier im Zitat habe ich ausgebessert, weil die im Original-Posting mit der neuen Forum-Software nicht mehr funktionieren:Das ist doch eine sehr interessante Frage, wo der Körper das selber herstellt, und wie er damit arbeitet?
Das wurde in all den Jahren nie wirklich gezeigt.
Du meinst aber, das mit dem Chlordioxid stimmt gar nicht?
In der Chemie ist ja "eng verwandt" keine Garantie für ähnliche Wirkungen.
... Da gibt es nun einen (tatsächlich) wissenschaftlichen Artikel - bez des Umstandes: Körper erzeugt mittels ImSy selbst Chlorbleiche [sic!] um Erreger zu oxideren, siehe hier (vor bereits 1 Jahr!) sowie in den letzten Wochen hier (inkl Video der Universität), hier bzw hier - der von einigen positv und von anderen negativ aufgefasst wird...
Kann ich nicht sehen, wenn hier im Thread längere Beiträge zu Chlordioxid geschrieben werden, und auch auf eine Wirkung bei Corona hingewiesen wird.Bitte Gleerndil, dass Thema doch im passenden Thread ansprechen. Sonst gibts durcheinander, oder kuddelmuddel.
Also nicht Chlordioxid?Um welchen "Chlor"-Verwandten es sich dabei handelt ...
Die Frage ist ja, ist Chlordioxid ... körpereigen?
Lieber einmal zu viel als gar nicht zitieren. An der Häufigkeit des Zitats erkennt man, wie wichtig dieses Urteil vielen Foristen ist.dann bist du hier präsenter als ich.. sorry wenns so ist
Darüber zu diskutieren, fände ich höchst interessant. Keiner hier, der das anzweifelt?Das ist jetzt schon die vierte Meldung dieses Urteils hier ...
bitte lies Dir die von mir zuvor verlinkten Beiträge (nochmals) durch, da wurde das dann aufgeklärt. Hier nur kurz, weil OT: Die dort besprochen "chemischen Substanzen" sind allesamt Oxidantien, manche von denen unser Körper (endogen) selbst produziert, andere bisher noch nicht nachgewiesen, aber (exogen) von außen zugeführt werden können (solange es sich um die richtige Dosis handelt).Also nicht Chlordioxid?
Darum ging es aber.
Warum nennst du den Stoff nicht, statt mehere Links zu nennen?
"Verwandte" und auch "Chlorbleiche" in deinen Zitaten sind keine chemischen Begriffe.
Was ist mit Chlorbleiche gemeint?
Die Frage ist ja, ist Chlordioxid ClO2 körperfremd oder körpereigen?
Und wo sollte es im Körper produziert werden?
Schon erstaunlich aus welchen Quellen sich Manche ihre Informationen holen, z. B. aus dem rechtsextremen Zweimonatsmagazin Info Direkt:Die Drosten-Pandemie...
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Österreichisches Gericht kippt Urteil: PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet
Das Verwaltungsgericht Wien hielt in einer aktuellen Entscheidung fest, dass sämtliche Kriterien des Gesundheitsministers Anschober, eine Covid-Erkrankung zu behaupten, falsch sind.www.info-direkt.eu
Zumindest halten "unsere Medien" dieses Urteil für so unwichtig, dass man hier kaum Informationen findet.Besteht dazu vielleicht Diskussionsbedarf?
Naja, wundern muss man sich darüber aber auch nicht, die einen halt aus dem einen, andere halt aus anderem GrundZumindest halten "unsere Medien" dieses Urteil für so unwichtig, dass man hier kaum Informationen findet...
...
Zentralinstitut Stuttgart: „Falsch positive Ergebnisse nahezu ausgeschlossen“
Corinne Klett vom Zentralinstitut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin des Klinikums Stuttgart antwortete: „Die Tests am Klinikum Stuttgart weisen eine sehr hohe Qualität mit sehr geringen Fehlerquoten auf. Insbesondere falsch positive Ergebnisse sind nahezu ausgeschlossen.“
Auch sie verweist jedoch darauf, dass die Abstriche gründlich genommen werden müssten. „In Krankenhäusern mit geschultem Personal sollten diese Fehler jedoch kaum auftreten.“ Weiter schrieb sie per E-Mail: „Die Tests am Klinikum Stuttgart erkennen im niedrigen Virusbereich erkrankte Patienten zu 95%, bei höheren Virus-Konzentrationen liegt die Sensitivität bei annähernd 100%.“
Bislang seien keinerlei Kreuzreaktionen bekannt, die zu falsch positiven Ergebnissen führen könnten. „Deshalb sind falsch positive Corona-PCR-Ergebnisse nahezu auszuschließen. Als Fehlerquelle kommt vor allem die Präanalytik in Frage, also beispielsweise ungenügende Abstrichtechnik, Probenverwechslung oder auch zu lange Lagerung bzw. Transportzeiten.“ ...
... Was wurde nun genau geurteilt?
Der Wiener Rechtsanwalt Thomas Fraiß drückt es so aus: Das Verwaltungsgericht Wien erklärt die Untersagung einer Demonstration für rechtswidrig. Es begründet das damit, dass zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen gibt, die die Untersagung einer Demonstration rechtfertigen würden.
Es verweist darin auch auf die WHO, die bei Bestimmung der Infektiosität einer Person das alleinige Abstellen auf einen PCR Test ablehnt, weil eine Studie aus dem Jahr 2020 besagt, dass dieser bei bei CT-Werten größer als 24 dafür nicht geeignet ist.
Ganz wichtig: Das Urteil sagt nur, dass eine Demonstration zu Unrecht untersagt wurde, weil der Untersagungsbescheid das Versammlungsrecht verletzt hat. Nicht mehr, nicht weniger.
Letztendlich war die Definition von Corona-Infizierten für das Gericht falsch. Das LVwG urteilt hier auch lediglich über eine einzelne Untersagung einer Kundgebung. In dieser Instanz hat das somit auch keine direkten Auswirkungen auf die Gültigkeit von Gesetzen, wie zum Beispiel das Epidemiegesetz. Da müsste man schon vor den VfGH ziehen
Und damit sind wir bei dem entscheidenden Punkt angekommen: Das Urteil sagt nicht, dass die Tests falsch oder ungültig sind. Dazu muss verstanden werden, wie so ein PCR-Test funktioniert. ...
... Verwaltungsgericht Wien hebt Versammlungsverbot auf und hält PCR-Tests für nicht aussagekräftig
- 01.04.2021
Interessante Entscheidung aus Österreich: Das Verwaltungsgericht Wien hat sich mit Entscheidung vom 24.03.2021 (GZ: VGW-103/048/3227/2021-2) kurz und bündig auf 12 Seiten zu bestimmten Fragen der österreichischen Corona-Politik geäußert und diese kritisiert.
In dem Verfahren ging es um ein Versammlungsverbot. Die Behörde hatte insbesondere argumentiert, es sei zu befürchten, dass sich Teilnehmer nicht an das Abstandsgebot und die Maskenpflicht halten würden. Zudem seien die hohen “Fallzahlen”, “Testergebnisse”, das “Fallgeschehen” sowie die “Anzahl an Infektionen” maßgeblich für eine Untersagung. Das Gericht räumt auf und sagt, dass ein Durcheinanderwerfen derartiger Begriffe nicht zulässig sei. Vielmehr komme es allein auf die Anzahl der Infektionen / Erkrankten an. Eine tatsächliche Erkrankung könne nur durch einen Arzt festgestellt werden. Allein aufgrund eines PCR-Tests oder eines Antigen-Tests sei eine Corona-Infektion nicht nachgewiesen, da bei derartigen Tests die Fehlerquote zu hoch sei. Hierbei verweist das Gericht auf die WHO. Die Angaben des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien und der “Corona-Kommission” zu den Infektionszahlen seien mithin wertlos.
Daneben sei es laut Gericht unzulässig, eine Versammlung wegen der Befürchtung von Regelverstößen präventiv zu untersagen. Das kennt man auch aus dem deutschen Verwaltungsrecht.
Das Gericht führt zudem aus, dass die steigenden Infektionszahlen “nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind” und dass bezüglich des vorliegenden Verfahrens “zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen” (Seite 10 der Entscheidung).
Die Versammlungsfreiheit gemäß österreichischem Versammlungsgesetz und Art. 11 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) können folglich nicht mit solcher Begründung eingeschränkt werden, so das Gericht.
Es bleibt zu hoffen, dass auch deutsche Verwaltungs- und Verfassungsgerichte zu ähnlichen Erkenntnissen gelangen.
Florian Gempe
Rechtsanwalt
Strafverteidiger
Lieber Lillebro, ich habe deinen Schlußsatz leicht verändert: "Die Gefahr bei der Suche nach den Rechtsradikalen liegt drain, daß man sie manchmal findet."Schon erstaunlich aus welchen Quellen sich Querdenker ihre obskure Weisheit holen - ein rechtsradikales Schmieren blatt:
und hier:
... Hintergründe dieses Urteils aus Wien:
... Versammlungsverbot...