Dr. Binz

Hallo,

wie wäre es denn, wenn er sich aufgrund dieser meiner und sehr vieler anderer Menschen Meinung nach rechtsbeugenden Handlungen und Demütigungen auf die




berufen würde?


Laut Artikel 1 bezeichnet Folter „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.“

Es wird wirklich langsam Zeit, dass Täter Alles zurückbekommen, was sie angerichtet haben.
 
Fall Binz vor Gericht

Am Mittwoch, den 6. April 2011 um 11:45 Uhr im Saal 18, Ernst-Ludwig-Platz 1, 55116 Mainz wird eine mündliche Verhandlung stattfinden. Die Verhandlung ist öffentlich. Es geht nicht um die Betrugsanschuldigung, sondern um Regresse vor dem Zivilgericht. Das Strafverfahren wird in Trier laufen. Dr. Binz und seine Familie würden sich über zahlreiches Erscheinen von Patienten freuen.
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Dr. Binz hat viel für seine Patienten getan. Deshalb fände ich es toll, wenn möglichst viele Patienten seinen Wunsch erfüllen würden und am 6.4., 11.45 Uhr zur Mündlichen Verhandlung kämen!
Ich denke, das würde auch dem Gericht Eindruck machen.

Grüsse,
oregano
 
Aktuelles zur Verhandlung Dr. Binz:

www.berufserkrankungen-siegerland.de/index.php?option=com_content&view=article&id=224:aktuelles&catid=260:aktuelles&Itemid=388

Es wurde mir berichtet, dass bei der Verhandlung auch zur Sprache kam, dass Dr. Binz im Gegensatz zu anderen Neurologen nur ca. 70 % abrechnet.
Also ist Dr. Binz für die Kassenärztliche Vereinigung ein recht günstiger Arzt.

Im obigen Link sind die Gründe ja leicht nachvollziehbar um was es der Kassenärztlichen Vereinigung in Wirklichkeit ging.


Liebe Grüße
Anne S.
 
Danke für den Link Anne

Es ist wirklich nicht nachzuvollziehen, wie man sich derart dumm verhalten kann, wie es die Kassenärztliche Vereinigung tut.
Die Ärzte haben es schon schwer genug mit ihren begrenzten Zeiten, die sie für die Patienten haben. Mir wäre lieber weniger pharmazeutische Chemie, dafür mehr Ursachenforschung.

Grüsse von Juliette
 
Hallo Bodo,

vielen Dank!
Stimmt auf S.2 ganz oben das Datum mit "2001" oder muß das nicht eher "2011" oder auch "2010" heißen?

Grüsse,
oregano
 
Es gibt eine sehr erfreuliche Entwicklung im 'Fall Binz'!

Nun frage ich mich wie erfreuliche eine Entwicklung sein kann, wenn in der BRD immer mehr Menschen grundlos "gefoltert" werden, um sie danach wieder "gnädig" zu entlassen. Besonders da an Dr.Binz schließlich auch nur ein "Großteil" der von ihm bezahlten Beträge zurückgezahlt wird, da Dr. Binz das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr länger durchhält und sich daher auf einen Vergleich eingelassen hat.

Als "im öffentlichen Interesse" erfreulich würde ich es nur dann empfinden, wenn der Verantwortliche der KV wegen "groben Unfugs" oder wegen "Irreführung der Justiz" verurteilt worden wäre und die KV an den Geschädigten Dr. Binz ein Schmerzensgeld zahlen müßte. Nur eine drastische Strafe könnte solche Lobbyorganisationen abschrecken. Die Öffentlichkeit hat schließlich ein Interesse an Ärzten die sich auch bei Umwelterkrankungen für sie einsetzen, sodaß sie auch ein Interesse daran haben muß, daß Lobbyisten bestraft werden, die das verhindern wollen. Insofern müßte hier die Staatsanwaltschaft eingreifen, da ein starkes "öffentliches Interesse" besteht, einen derartigen Machtmißbrauch zu bestrafen.

Ich stimme daher "Schwester E" voll und ganz zu, denn im heutigen sogenannten Rechtsstaat werden die Menschen nicht "nur" drei Tage lang mit Elektroschocks gefoltert, sondern sie werden zehn Jahre lang durch die bürokratischen Mühlen der Justiz gedreht. Letztendlich sterben sie auch danach an Krebs oder einem Herzinfarkt. Auf jeden Fall schreckt Psychoterror (entsprechend der Zielsetzung von Folter) andere Umweltärzte davon ab, das gleiche Schicksal wie Dr. Binz erleiden zu müssen. Kurzum: Der Zweck der Folter wurde erzielt und das Gericht hat die Folterknechte nicht bestraft.

Es ist Folter, wenn eine Maßnahme eingeleitet wird, durch die einer Person vorsätzlich große seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden sollen, um sie einzuschüchtern oder zu nötigen ein unerwünschtes Handeln einzustellen. Der Ausdruck der Folter umfasst nicht Leiden, die sich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben.
Es darf nicht länger als "gesetzlich zulässig" angesehen werden, wenn eine mächtige Lobbyorganisation unnötig und unbegründet Justizverfahren gegen Privatpersonen einleitet, um diese damit zu einer Unterlassung zu nötigen.
 
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