Das Risiko einer COVID-19-Übertragung ist in der Zahnarztpraxis besonders hoch, da es sich dabei um eine Tröpfcheninfektion handelt. Insbesondere Aerosol generierende medizinische Prozeduren assoziieren die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Robert Koch-Institut (RKI) mit einem erhöhten Infektionsrisiko.6,7 Da sich die Emission aus der Mundhöhle des Patienten bei der Behandlung nicht verhindern lässt, empfehlen die Autoren der Leitlinie zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion. Eine der Maßnahmen ist das
Spülen oder Gurgeln mit Schleimhautantiseptika kurz vor der Behandlung, denn das könnte eine potenzielle Viruskonzentration im Rachen- und Mundraum und dadurch auch in Spraynebel und Aerosol vermindern.
Povidon-Iod wirkt gegen SARS-CoV-2
Mit einem großen Konsens empfehlen die Autoren die Verwendung eines Mund-Antiseptikums mit z.B. PVP-I. Die die viruzide Aktivität von Povidon-Iod (PVP-I 1% w/v / PVP-I 0,5% w/v) gegen SARS-CoV-2 wurde in einer aktuellen In-vitro-Studie bestätigt.5 Bereits nach 15 Sekunden zeigte sich eine direkte Evidenz für die Wirksamkeit. Auch eine Studie von Forschern der Ruhr-Universität Bochum konnte die
viruzide Wirkung von PVP-I als Mund-Antiseptikum gegen SARS-CoV-2 belegen.4 Sie empfehlen eine Spüldauer von mind. 30 Sekunden. Disclaimer* Das Produkt
„Betaisodona Mundspülung“ ist entgegen der Leitlinien-Angabe für den benannten Zweck als Mundspülung zugelassen. Die Überarbeitung der Leitlinie mit einer Korrektur der Zulassungsangabe ist derzeit in Arbeit. ...