Huhu,
zur zeitlichen Abfolge:
kurz nach Mittag, bekam ich die Info, dass das mit dem VfgH in orf.at steht.
Wiener Zeitung war um ca. 15h dran
Standard hat es dann gegen 16h veröffentlicht.
Alle berufen sich auf APA. Keine Zeitung hat (soweit ich gesehen habe) Link zu Original pdf.
Alle liefern die gleichen Auszüge aus dem pdf. (keine der Zeitungen bringt die Frage nach der Übersterblichkeit die NICHT im Zusammenhang mit Covid 19 zu sehen ist).
Somit wieder mal - die Macht der Pressagenturen... (und wieder mal interessant, wie wenig Eigenleistung bezügl. Recherche die einzelnen Zeitungen bringen oder bringen wollen).
Warum denn erst jetzt ? Das könnte auch nur ein Vorgaukeln des Funktionierens einer rechtsstaatlichen Institution sein... eine kleine Beruhigungsspritze fürs Volk.
Ich glaube nicht, dass der VfgH "einfach so" tätig werden kann. Sondern abwarten muss, bis er die Aufgabe angetragen bekommt (zB durch Klage).
Und ich möchte unserem VfgH Lob aussprechen - der war in den letzten 2 Jahren ein wirklicher Anker der Normalität.
So viele Irrsinns "Notverordnungen" wurden in Teilen oder in Gänze vom VfgH gekippt/für Gesetzwidrig erklärt.
Für alle
nicht ÖsterreicherInnen, zum besseren Verständnis wie das Prozedere funktioniert/e (vereinfacht gesagt):
Regierung beschloss Notverordnungen (bei denen sie WUSSTEN und es auch OFFEN GESAGT HABEN, dass sie ungesetzlich sind).
Diese waren dann jeweils bis zu einem gewissen Stichtag gültig. Und wurden dann durch die nächsten Verordnung abgelöst.
VfgH arbeitet "hinten nach". Hat also zB Verordnung Nr. 1 erst für ungültig erklären können, als diese schon längst durch Verordnung Nr. 3 (oder 4 oder 5...) abgelöst worden war.
Somit waren - rückwirkend - diverse Maßnahmen (Lockdown, Maskenpflichten, Schulschließungen) als nicht gesetzeskonform deklariert worden und gegen all jene, die Strafen bekommen hatten (und die nicht gezahlt hatten) wurden somit die Verfahren eingestellt. (Skurriler Weise hatten aber alle Pech, die eingezahlt haben. Die haben ihr Geld nicht mehr zurück bekommen).
Damit wussten wir dann IM NACHHINEIN dass wir gar nicht im Lockdown hätten sein dürfen oder gar nicht Masken hätten tragen müssen, aber im Nachhinein nützt das halt wenig.
Unsere liebe Bundesregierung hat es auch insofern auf die Spitze getrieben, da sie die Maßnahmen nicht begründet hat. Also dem Verfassungsgericht nur leere Akte übergeben hat.
Beim ersten Mal, war das Verständnis noch groß, dass man aufgrund der Dringlichkeit...
Aber das Muster hat sich über weite Strecken fortgesetzt und bis zum Schluss dürfte immer wieder nicht einmal versucht worden sein, eine sachliche Begründung für gewisse Maßnahmen zu liefern.
Das ist sinngemäß so, also würde ich laufend bei zB einer Bank in die Kassa greifen und meine Schulden jeweils mit Quartalsende des Folgequartals mit einem neuerlichen Griff in die Kasse begleichen. Alle wüssten es, aber solange die Quartalssumme passt, dürften sie nichts tun...
Und genau das läuft in Ö sein 2 Jahren.
Somit werden wir - überspitzt gesagt - von irren Gesetzesbrechern unterjocht, die auch noch offen zu ihren ungesetzlichen Handlungen stehen und zumindest am Anfang sehr stolz darauf waren "diese Gesetzeslücke" entdeckt zu haben.
Meine Vermutung ist, dass es etliche Richter gibt, die das augenscheinliche und gezielte Austricksen und Aushöhlen der Ö Gesetze enorm nervt und die da einfach nicht mehr mitmachen.
Da kann ich nur DANKE! sagen.
Ich stell mir nur die Frage, ob die lieben Verfassungsjuristen nicht ohnehin laufend solche Fragen an die Regierung stellen bezüglich der "Kettenverordnungen", und einfach nie/kaum Antworten bekommen - und wir das nur bislang nicht mitbekommen haben.
(und der Leak quasi ein kleiner Hilfeschrei von ihnen ist, damit es zumindest medial diskutiert wird...)
(ich vermute MFG und div. involvierte Juristen, werden dazu mehr sagen können in den nächsten Tagen. Bin gespannt, was da dahintersteckt...)
lg togi