ES waren:
137 für Stimmen
33 dagegen
13 waren nicht anwesend um nicht abstimmen zu müssen.
ZUgleich wurde die aktuelle Covid-Verordnung verlängert und
damit auch der Lockdown für Ungeimpfte.
Neu ist neben einer Anhebung der Höchststrafen, dass sowohl Arbeitsinspektorate als auch Gewerbebehörden sowie Aufsichtsorgane nach Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz im Rahmen ihrer Tätigkeiten zur Überprüfung von aktuellen CoV-Maßnahmen ermächtigt sind.
Bis zu 3.600 Euro Strafe
Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen das ist aber nur eine Formsache. Die Regierungsparteien haben in dieser Kammer die Mehrheit. Die Abstimmung findet am 3. Februar statt.
Die Vorlage über die Impfpflicht sieht vor, dass die Schutzimpfung ab Februar für alle Personen ab 18 Jahren mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich verpflichtend wird. Bis Mitte März ist eine Eingangsphase ohne Strafen vorgesehen.
Es scheint das diese Wahl für Europa als Testwahl bezeichnet werden kann- Herr Lauterbach hat darauf nur gewartet.
Ausnahmen zur Impfpflicht werden nur vom Amtsarzt ausgestellt zb. für Schwangere und Immunerkrankte.
Tschechien hat abgewunken und möchte keine Zwangsimpfung einführen.
Österreich ist nun in guter Gesellschaft von einigen diktatorisch geführten Staaten wie zb Tadschikistan , Turkmenistan, Nordkorea ua.
mit freundlichen Grüßen- Günter 40