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Nein, der Grund, warum in Spanien mehr Organspenden stattfinden, ist ein anderer!
Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/organspende-spaniens-zahlen-sind-nicht-wegen-der-100.htmlAber da ist noch ein großer Unterschied: In Deutschland darf ein Organ erst nach dem Hirntod entnommen werden – in Spanien bereits nach dem Herztod. Seit diese Regelung vor sieben Jahren eingeführt wurde, hat das stetig zu einer größeren Zahl von Spenderorganen geführt. Im vergangenen Jahr stammte rund ein Drittel der Organe von Spendern, bei denen der Herztod festgestellt wurde. Das ist ein Zuwachs von 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Tja, ich weiß. Schön, dass du damit um die Ecke kommst.
Aber: Nicht nur in Spanien gibt es seit 2013 post-Herztod-Organspender, sondern z.B. ja auch in Ö ebenfalls ca. seit 2013: post-Herztod-Organspender sowie Widerspruchslösung. Und dennoch ist Spanien mit seiner Sprachbarriere das sog. Vorzeigeland (quantitativ), aber nicht Ö ohne diese Sprachbarriere bzgl. der deutschen Diskussion (mit qualitativ hohem/kritischem Anspruch). Und jetzt erinnere dich bitte: Herztod ist nicht nur allgemein häufiger, sondern außerdem empfindlich früher im (allerdings individuellen) Sterbeprozess im Vergleich mit Hirntod-Prognose/Hirntod-Zeitpunkt.
Für mich stellt sich dabei auch die Frage, was eigentlich bei einem Widerspruch zwischen Organspende-Ausweis und Patientenverfügung passiert.
Ich hatte dazu eine tabellarische Übersicht gesehen, die ich grad leider nicht wiederfinden kann. Sie gehörte zu einem langen, leitlinienartigen Dokument. Dieses Schema zeigte klar, wie bei derart konkurrierenden Entscheidungslagen vorzugehen sei, und zwar in beliebiger Konstellation ja/nein! Aus diesem Schema ging m.M.n. deutlich hervor, dass man sich die
a.) Wiederbelebung usw. zugunsten des Betroffenen findet bspw. wunschgemäß nicht statt.
b.) Hirntodpro-/-diagnostik findet ungefragt statt, weil/solange (d.) nicht untersagt ist --> er wird den Tests ausgesetzt.
c.) Wiederbelebung usw. zwecks Organprotektion findet statt, weil/solange (d.) nicht untersagt ist --> Organe werden (im Betroffenen) vor dem Untergang bewahrt.
d.) Organspendeentscheidung, bspw. wunschgemäß Organexplantation.
Solange (d.) noch nicht untersagt wurde und damit diese Option offen bleibt, können (b+c) trotz (a.) stattfinden, denn das fällt nicht unter (a.) und wird überhaupt nicht extra abgefragt!
(a.) und (c.) sehen womöglich identisch aus.
***(b.) und (c.) bilden keine chronologisch diskreten Zeiträume ab: (c.) kann wohl de facto vor (b.) stattfinden.
Juristisch scheint in obigem Bsp. also nicht a priori ein Bezug/Widerspruch zwischen (a.) und (d.) zu bestehen, auch nicht zwischen (a.) und (b.) oder zwischen (a.) und (c.). Das ist das Dilemma, das den zu Lebzeiten Organspendewilligen wohl kaum bekannt sein dürfte. Jedenfalls wird es in den Pro-Organspende-Publikationen ausgeklammert. So frühzeitig, wie Angehörige nach (d.) befragt werden, müssten sie explizit auch nach (b.) und (c.) befragt werden. Angehörige müssten seeehr zeitnah die Hirntoddiagnostik als solche ggf. unterbinden - und das haben einige auch schon getan (die Empfehlung lautete, dafür unbedingt Zeugen hinzuzuziehen). Das könnte sicherlich in eine Patientenverfügung aufgenommen werden, ist wohl aber noch nicht Usus.
Die meisten Leute schreiben in ihre Patientenverfügung ja rein, daß sie nicht am Leben erhalten werden wollen, wenn
Quelle: https://www.malteser.de/fileadmin/F...n/Patientenverfuegung/Patientenverfuegung.pdfinfolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist
Dieser Zeitpunkt liegt vor dem Hirntod. Die lebenserhaltenden Maßnahmen müssen dann abgestellt werden, und es kann überhaupt nicht zu einer Organspende kommen, selbst wenn derjenige einer Organspende zugestimmt hätte.
Hä??? Bitte entschuldige, aber "erfahrene Ärzte" - die Fehlerquote der ITS-Ärzte summierte sich (nach Überprüfung lt. Dr. Deutschmann) auf ca. 30% bei ihrer (vorläufigen) Hirntod-Einschätzung. Da kann man erstmal darüber nachdenken, ob man Einschätzung/Prognose/Diagnostik als Ergebnis oder als Zwischenergebnis oder als Prozess verstehen will/muss. Zeitpunkt? Zeitpunkte!
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