Hallo human,
also es ist so, dass die 80,- Euro allenfalls dann ausreichen, wenn Du nicht länger als eine halbe Stunde bei dem Arzt (Dr. B. aus W.) im Sprechzimmer bist. Sein Stundenlohn beträgt nämlich unverschämte 160,- Euro.
Ich hatte im anderen Forum - aber auch in diesem - bereits mehrfach darauf hingewiesen: vorzuziehen ist oftmals Dr. Binz in Trier, der ebenfalls alles, was auf Kassenkosten möglich ist und er als im vorliegenden Fall für nötig befindet, auf Kassenkosten durchführt. Seine Anamnesebesprechungen sind nicht weniger ausführlich und nicht weniger umfangreich (allenfalls etwas anders ausgerichtet, da Dr. Binz eben zusätzlich noch Neurologe ist und insbesondere auch noch auf Hirnschädigungen hin untersucht) als die von Dr. B. aus W., auch Dr. Binz bekommt also den Aufwand für seine ausführlichen Besprechungen nicht entsprechend von der ges. KK vergütet. Dennoch besitzt Dr. Binz die menschliche Größe, diese dem Patienten
nicht privat in Rechnung zu stellen.
Wenn es Dir nur um LTT Zahnmaterialien geht, würde ich bei entsprechend langer Anfahrt sowieso nicht zu Dr. B. aus W. gehen (unabhängig davon, ob dieser LTT nun von der ges. KK bezahlt wird oder nicht). Es fallen schließlich dann auch noch die Fahrt- und Folgekosten an... Nachbesprechung (ggf. telefonisch - mit gleichem Stundenlohn) etc. ...
Andererseits allerdings ist es so, dass Dr. B. aus W. auch noch etliche andere auf den Patienten abgestimmte umweltmedizinischen Untersuchungen auf Kassenkosten veranlasst, die auch recht interessant sein können... es kommt selten jemand bei ihm aus der Praxis, ohne beim ersten Termin gleich mal 20 - 25 Röhrchen Blut abgenommen bekommen zu haben... für verschiedene LTTs, Cytokinprofile, Vitamin- und Mineralstoffuntersuchungen (was davon eben auf ges. KK möglich ist), ausführlichen Blut- und Blutzellstatus, diverse Erreger (EBV, Borrelien - auf Wunsch inkl. LTT, Westernblot... ...), dazu Untersuchungen im Speichel, Urin, Stuhl auf Chemikalien und Abbauprodukte, Schimmelbelastungen etc. ... also man wird schon relativ umfassend umweltmedizinisch untersucht.
Es ist dann halt eine Abwägungssache: WAS bekomme ich für WELCHEN Aufwand
Habe selber über 1000 km Reiseweg und für mich hatte es sich ein paar Mal gelohnt, ein anderes Mal, wenn ich wusste, es soll nur noch mal für eine bstimmte Nachuntersuchung Blut abgenommen werden und zusammen mit meinen inzwischen von mir besorgten Zahnmaterialien (Proben) für den LTT und das Cytokinprofil ins Labor geschickt werden, habe ich mir den Auftragsschein eben zuschicken lassen und mir vor Ort Blut abnehmen lassen... ...
Aber zurück zum LTT Zahnflickstoffe:
Ich habe bereits am 10. Juli hier:
f11.parsimony.net/forum16512/messages/66470.htm
geschrieben:
Bislang habe ich auch nur darüber gelesen, dass nur LTTs auf Zahnmaterialien - angeblich - aus der Kassenleistung gestrichen worden seien. Demnach würden die ganzen anderen LTTs ja alle noch auf Kasse möglich sein und den Patienten gar nichts kosten - und ihnen noch die Belastung des Organismus, wie sie durch Epicutanteste stattfindet, der sich lt. Dr. Daunderer MCS-Kranke ohnehin nicht aussetzen dürfen, ersparen.
Ich kann hier keine definitiven Aussagen darüber machen (und mache sie deshalb auch nicht), ob LTTs derzeit nun Kassenleistung sind oder nicht, da ich schon annähernd sämtliche angebotenen LTTs auf Kasse gemacht habe und diese Diagnostik nicht mehr benötige. Aber auch hier gilt: im Bedarfsfall einfach einmal im Labor selber nachfragen und nicht immer alles glauben und ungeprüft weiter verbreiten, was im Netz so zu finden ist.
Auch veröffentlichte Dr. Daunderer bzgl. LTT ganz aktuell auf seiner Homepage:
https://www.toxcenter.de/artikel/NYVWM9.php
bis auf weiteres Allergietestungen auf Zahnersatzmaterialien von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden.
Daraus ist zum einen die Möglichkeit herauszulesen, dass sämtliche andere LTTs nach wie vor ohne Probleme auf ges. KK möglich sind (wie ich auch oben, im Posting vom 10. Juli, diese Möglichkeit bereits angesprochen hatte) - und was die derzeitigen Kassenpatienten von Dr. B. aus W. ja auch übereinstimmend bestätigen, zum anderen sollte bei Interesse im Einzelfall eben abgeklärt werden, was in der obigen Aussage des Herrn Dr. Baehr vom Berliner Labor "bis auf weiteres" genau bedeutet.
Vielleicht ist hier noch etwas Spielraum.
Als ich meinen Borrelien-LTT (den zweiten zur Überprüfung) habe machen lassen und mich dabei an eine "gewöhnliche" Allgemeinärztin gewandt hatte, hatte diese z.B. erst einmal eine Kostenübernahmebestätigung von der KK gewollt, diese sollte ich ihr beschaffen... die KK hatte - wie gewohnt - auf meine Anfrage erst einmal sehr undeutlich zum Thema zurückgeschrieben. Erst nach Klageandrohung kam dann der eindeutige Bescheid, dass die Untersuchung auf Kassenkosten möglich sei. Das Labor forderte damals ebenfalls im Voraus diese schriftliche Kostenübernahmebestätigung der KK, offensichtlich hatte auch das Labor bereits unschöne Erfahrungen mit den ges. KKs gemacht. Wie ich. Oftmals wird einfach behauptet (von KKs - die sparen wollen -, von Ärzten - die ihre Ausgaben gering halten wollen -, von Laboren - die an Privatuntersuchungen mehr verdienen wollen -, von Patienten - die es nicht besser wissen), dass eine bestimmte Untersuchung keine Kassenleistung (mehr) sei - obwohl es lt. gesetzlicher Bestimmung anders ist!
Wie sich das nun in Österreich verhält, vermag ich nicht zu beurteilen. Um diese Dinge musst Du Dich dann eben selber kümmern und kämpfen. Hier in Deutschland bleibt einem Kranken auch oftmals nichts anderes übrig...
Viele Grüße
Lukas