Themenstarter
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Ich bin schon seit dem Jahr 2003 krankheitshalber ununterbrochen in der Fürsorge. Damals hätte ich das Recht gehabt 2 Jahre zu spempeln, aber das wurde infolge Krankheit nach einem Monat eingestellt. Der IV Antrag, wurde im 2009 abgelehnt, eine Neuanmeldung steht an.
Auf den Fürsorgeentscheind Okt-Nov-Dez machte ich Rekurs, weil mir vom "Funktionär" der Sozialhilfe monatlich Fr. 400.-- hohe Mietkosten und Fr. 150.-- Rückzahlung der Kaution abgezogen wurde, nach wiederholter Nachfrage wurde nun endlich das Urteil der Rechtsabeilung gefällt.
Der absolute Minimumbetrag im Tessin ist Fr. 830.- pro Monat + Krankenkasse + monatliche Höchstmiete Fr. 1100.--
somit wird mir nicht Fr. 550.-- nachbezahlt, sondern nur 370.--, worauf ich wirklich angewiesen bin.
Bis Anhin war das Minimum immer Fr. 977 + 100 = Fr. 1077.--
Auf den Unterstützungsentscheiden steht hinten drauf immer Maximummiete pro Jahr 13200.--, und ich frage mich, warum mir nicht das Recht auf diesen Totalbetrag gegeben wird, sondern einfach Fr. 1100.- pro Monat.
Als ich Fr. 774.-- + NK 100.-- zahlte wurde mir nicht mehr ausbezahlt, aber als ich nun 1500.- in der Notwohnung zahlte wurde mir 400.- vom Lebensunterhalt abgezogen.
Für Notunterkünfte wenn jemand infolge Zwangsräumung in eine Pension muss, wird bei Vollpension Fr. 80.-- / Tag ausbezahlt plus 150.-- Taschengeld, warum das bei mir nicht angewendet wird, frage ich mich ernsthaft.
Aber wenigstens wurde nun endlich entschieden und ich hoffe das Geld kommt bald. Nun warte ich auf den Entscheid Jan - März und auf die Neueingabe ab April.
Auf den Fürsorgeentscheind Okt-Nov-Dez machte ich Rekurs, weil mir vom "Funktionär" der Sozialhilfe monatlich Fr. 400.-- hohe Mietkosten und Fr. 150.-- Rückzahlung der Kaution abgezogen wurde, nach wiederholter Nachfrage wurde nun endlich das Urteil der Rechtsabeilung gefällt.
Der absolute Minimumbetrag im Tessin ist Fr. 830.- pro Monat + Krankenkasse + monatliche Höchstmiete Fr. 1100.--
somit wird mir nicht Fr. 550.-- nachbezahlt, sondern nur 370.--, worauf ich wirklich angewiesen bin.
Bis Anhin war das Minimum immer Fr. 977 + 100 = Fr. 1077.--
Auf den Unterstützungsentscheiden steht hinten drauf immer Maximummiete pro Jahr 13200.--, und ich frage mich, warum mir nicht das Recht auf diesen Totalbetrag gegeben wird, sondern einfach Fr. 1100.- pro Monat.
Als ich Fr. 774.-- + NK 100.-- zahlte wurde mir nicht mehr ausbezahlt, aber als ich nun 1500.- in der Notwohnung zahlte wurde mir 400.- vom Lebensunterhalt abgezogen.
Für Notunterkünfte wenn jemand infolge Zwangsräumung in eine Pension muss, wird bei Vollpension Fr. 80.-- / Tag ausbezahlt plus 150.-- Taschengeld, warum das bei mir nicht angewendet wird, frage ich mich ernsthaft.
Aber wenigstens wurde nun endlich entschieden und ich hoffe das Geld kommt bald. Nun warte ich auf den Entscheid Jan - März und auf die Neueingabe ab April.
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