Existenzminimum Tessin-CH

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Heute hatte ich ins Bundesgericht telefoniert und gefragt ob es Termine gäbe, bezüglich der Zeit für die Nachzahlungen von 2014/2015, denn wie ich nun sah war der Entscheid ja am 25. April 2016 gemacht worden, schon 2 Monate seither. Man teilte mir mit, nun, das Gericht hätte entschieden, aber bezüglich der Umsetzung und der Auszahlung gäbe es keine Frist, das könne die Fürsorge handhaben wie sie wolle.
 
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Nach meinem Brief an die Fürsorge Anfang August, wo ich erneut um Zahlung der offenen Beiträge innert 10 Tagen bat, (welche mir gemäss Bundesgerichtsentscheid vom April zustanden), wurden die Mitte August endlich überwiesen. (Machte den Hinweis, dass sich danach Ablauf der Frist der Anwalt darum kümmert).
Somit ist Oktober-November-Dezember 2014 und Januar 2015 und April 2015 endlich erledigt.
Die Nachzahlung für Februar und März 2015 bekam ich aber noch immer nicht und das Ganze ist beim Kantonalen Gericht bezüglich der untentgeltlichen Rechtshilfe (welche die Fürsorge ablehte) und beim Anwalt bezüglich der Zahlung des Beitrages, welcher auch die Fürsorge mir zusprach.

Mittlerweilen sind wir bei bald Fr. 9000 Anwaltskosten.. und kein Ende in Sicht, mir wird dabei echt übel, geht es doch dabei nur um wenig Geld für mich. Die Entscheide auf meine Beschwerden seit Mai 2015 wurden von der Fürsorge noch immer nicht gefällt, bald müssen wir da klagen um endlich Entscheide gemäss dem Bundesgerichtsentscheid zu erhalten, der Anwalt schrieb diesbezüglich einen Brief an die Fürsorge.

Ich muss bei der Gemeinde mit der unentgeltlichen Rechtshilfe Schulden machen, damit ich aktuell die Fr. 100.-- pro Monat von der Fürsorge bekomme welche mir zustehen, finde das echt schlimm und belastend. Aber wenigstens wurde mit dem Bundesgerichtsentscheid, dass die Fürsorge gewisse Regeln einhalten muss und nicht einfach willkürlich handeln darf, für andere Sozialgedbezüger etwas geschaffen. :bang:

Die Fürsorge macht ein mieses Spiel und antwortet nicht auf meine Mails.

Ich bekam heute den Entscheid für den Monat September, da werde ich erneut aufgefordert Fr. 89.95 Mietanteil an den Vermieter zu senden, und die Quittung beim Erneuerungsgesuch für ab Oktober beizulegen, wenn ich das nicht mache, würde mein Erneuerungsgesuch nicht genemigt. Nun ist da eine erneute Beschwerde fällig :o)

Mein Anwalt schrieb als Beilage des Erneuerungsgesuches welches ich im August einreichte, dass die Aufforderung der Bezahlung von Fr. 89.95 pro Monat (Juni - August) nicht gerechtfertigt sei, und die Beschwerden/Rekurse noch offen sind.
 
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