Die Pflegekräfte und ihre Konflikte in der Pandemie, auch im Zusammenhang mit der Impfung usw.

  • Themenstarter Iris-10
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Gut und einfach erklärt von Rechtsanwälting Ellen Rohring,

wie für ungeimpfte Pflegekräfte vorzugehen ist, wenn sie ein Schreiben vom Gesundheitsamt bekommen.

Wie vorzugehen ist, wenn dem Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung beigelegt ist.

Bei Schreiben vom Gesundheitsamt mit "RECHTSBEHELFSBELEHRUNG" kann eine KLAGE erforderlich sein!

Das betrifft die Betroffenen in den Bundesländern BAYERN, NRW und Niedersachsen.
Hier wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft.

 
Gut und einfach erklärt von Rechtsanwälting Ellen Rohring, [...] .https://www.youtube.com/watch?v=4EI47keK6S4.

Wie man an den weiteren Videos sieht, haben die verschiedenen Gesundheitsämter inzwischen die unterschiedlichsten Schreiben verfasst und versandt, die demzufolge in unterschiedliche Rechtsbereiche fallen können (was dann wohl verschiedene Konsequenzen mit sich bringt: Handhaben, Gerichtsbarkeit):


 
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immer wieder gehts weiter mit Androhungen 😦


EINRICHTUNGSBEZOGENE CORONA-IMPFPFLICHT

Rhein-Pfalz-Kreis: Ab Juni Bußgelder für ungeimpfte Pflegekräfte​

Im Juni will das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises damit beginnen, für ungeimpfte Pflegekräfte Geldstrafen zu verhängen. Seit Mitte März gilt für Mitarbeitende in Krankenhäusern oder Altenheimen eine Corona-Impfpflicht.

Im Gebiet um Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer wurden dem zuständigen Gesundheitsamt mittlerweile mehr als 800 ungeimpfte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Pflege gemeldet. So der Stand in der ersten Mai-Woche.

 
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass man einen Menschen nur zu etwas zwingen kann, wenn die erzwungene Maßnahme nur positive Auswirkungen haben kann.
Sobald aber ein noch so kleines Risiko eines Gesundheitsschadens mit dem Zwang verbunden ist, ist dieser nicht rechtens.
Wenn es so ist, wie bei den Corona-Impfungen, die eine Ansteckung und Weitergabe des Virus nicht verhindern, ist m. E. auch kein Grund vorhanden, eine Impfung zu erzwingen. Denn die Patienten und die gepflegten Personen sind durch die Impfung des Pflegepersonals nicht besser geschützt, als wenn sie durch ungeimpftes (und getestetes) Personal versorgt werden.
Hier hat unser Staat nur dokumentieren wollen, wer der Stärkere ist ...
 
die verschiedenen Gesundheitsämter [...] die unterschiedlichsten Schreiben [...] unterschiedliche Rechtsbereiche [...] verschiedene Konsequenzen [...] Handhaben [...] Gerichtsbarkeit

Zum derzeitigen Stand der Rechtsprechung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen versus Verwaltungshandeln (bitte genau lesen - es ist nicht unbedingt banal):

In einem konkreten Fall (VG Hannover 15. Kammer, Beschluss vom 11.05.2022, 15 B 1609/22, ECLI : DE:VGHANNO:2022:0511.15B1609.22.00 § 20a Abs 5 IfSG) entschied das VG zugunsten des Beschäftigten, dass der AN ein Zwangsgeld nicht einfach dadurch zu "erleiden" habe, dass er die Frist des Gesundheitsamtes zum Impfstatus-"Vollständigkeits-Nachweis" verletzt, weil der Gesetzestext in diesem Zusammenhang nicht zum Zwangsgeld (sondern nur zum Betretungsverbot) berechtige (und das Gesundheitsamt dieses Zwangsgeld nicht eigenmächtig in Kraft setzen könne):
13
Soweit in Nummer 1) des streitgegenständlichen Schreibens die Einreichung eines Impfnachweises gefordert und in Nummer 3) im Falle der Nichtvorlage desselben ein Zwangsgeld angedroht wird, ist dies nach Auffassung der Kammer nicht von § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG gedeckt. [...]
24
An dieser Einschätzung ändert auch die Tatsache, dass das Land Niedersachsen in seinen öffentlichen Informationen ein Zwangsgeld als behördliche Maßnahme im Falle der Nichtvorlage eines Immunitätsnachweises vorsieht, nichts (vgl. https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Impfung/einrichtungsbezogene-impfpflicht-209624.html). Das Land Niedersachsen ist in Bezug auf § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG Normanwender, nicht jedoch Normgeber, und insofern ebenfalls der vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Regelungskonzeption unterworfen.

In Nr. 13 wird explizit auf die Freiwilligkeit der Impfentscheidung hingewiesen - wohingegen eine Zwangsgeldberechtigung diese rechtmäßige Freiwilligkeit unterlaufen würde:
Eine derartige behördliche Vorgabe führt dazu, dass der Adressat des Schreibens, der noch nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, sich entweder – unter Umständen gegen seinen Willen – impfen lassen muss oder die Festsetzung eines Zwangsgeldes als Beugemittel riskiert. Nicht einmal ein Wechsel des Arbeitsplatzes könnte ihn von der zwangsgeldbewehrten Verpflichtung zur Einreichung eines Impfnachweises befreien. Ein derartiger Mechanismus dürfte jedoch der vom Gesetzgeber sowie vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobenen Freiwilligkeit der Impfentscheidung entgegenstehen (vgl. BT-Drs. 20/188, S. 42; Beschluss vom 10.02.2022 – 1 BvR 2649/21 –, juris, Rn. 17 sowie 21; Stellungnahme von Seegmüller vom 8. November 2021 im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu BT-Drs. 20/188).

Achtung - es gilt der Vorbehalt, dass dieser VG-Beschluss die juristische Lage "voraussichtlich" korrekt einschätzt:
23
Nach alledem erweist sich eine behördliche Vorgabe, die eine Einreichung eines Immunitätsnachweises – und nicht allein die Mitteilung, ob ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis vorliegt – fordert, und im Falle der Nichtvorlage desselben ein Zwangsgeld androht, im Ergebnis wegen eines Verstoßes gegen die vom Gesetzgeber geschützte Freiwilligkeit der Impfentscheidung voraussichtlich als rechtswidrig.
 
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Zum derzeitigen Stand der Rechtsprechung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen versus Verwaltungshandeln (bitte genau lesen - es ist nicht unbedingt banal):

In einem konkreten Fall (VG Hannover 15. Kammer, Beschluss vom 11.05.2022, 15 B 1609/22, ECLI : DE:VGHANNO:2022:0511.15B1609.22.00 § 20a Abs 5 IfSG) entschied das VG zugunsten des Beschäftigten, dass der AN ein Zwangsgeld nicht einfach dadurch zu "erleiden" habe.....

Hallo minon,

mich würde die Geschichte genauer interessieren, bei so einem Gesetzestext blicke ich nicht so besonders durch. Wie genau war der Vorgang mit der Person des Pflegepersonals?
Klar, ich kann das ein wenig raus lesen, dass sie vom Gesundheitsamt zu einem Bußgeld genötigt wurde, weil sie ungeimpft gearbeitet hatte....

Ich hab deshalb gestern bereits recherchiert und keinen Artikel darüber gefunden, lediglich auf verschiedenen Seiten immer wieder das Gerichtsdokument über den Beschluss des VG Hannovers.

Vielleicht findet jemand von euch was darüber, das wäre prima.

Ich vermute, dass die Geschichte nicht publik gemacht werden sollte ....

Mara
 
Hallo Mara,

die Geschichte dahinter (oder das Schreiben dieses Gesundheitsamtes) kenne ich auch nicht. Und ich finde das Gerichtsdokument auch schwer zu lesen. (Es ist übrigens kein Gesetzestext, sondern Rechtsprechung, wenn auch unter Vorbehalt s.o. ...) So weit ich hörte, ist das der erste & bislang einzige Fall von Rechtsprechung zum Teilaspekt des Zwangsgeldes.

LG
minon
 

Corona-Impfschäden: Regierung fürchtet Aufklärung wie der Teufel das Weihwasser! - Martin Sichert​


Eine klare, faktenoroentierte, sachliche und vor allem unaufgeregte Rede,

man achte auf die Zwischenrufe im Hintergrund der momentan regierenden Parteien, Ampel sozusagen.

dauert gute 4 Minuten


 
💡💡💡 Das BVerfG wies die Verfassungsbeschwerde bzgl. einr.bezog. Impf(nachweis)pflicht vom 10.12.2021 zwar zurück, erläuterte aber am 27.4.2022 in Randnummer 167 bereits, dass einer solchen gesetzlichen Regelung doch die Verfassungsgemäßheit für die Zukunft aberkannt würde, sobald eine relevant veränderte Datenlage geltend gemacht würde:

Liegen der gesetzlichen Regelung prognostische Entscheidungen zugrunde, kann die Eignung nicht nach der tatsächlichen späteren Entwicklung, sondern lediglich danach beurteilt werden, ob der Gesetzgeber aus seiner Sicht davon ausgehen durfte, dass die Maßnahme zur Erreichung des gesetzten Ziels geeignet, ob seine Prognose also sachgerecht und vertretbar war. Erweist sich eine Prognose nachträglich als unrichtig, stellt dies jedenfalls die ursprüngliche Eignung des Gesetzes nicht in Frage. Die Eignung setzt also nicht voraus, dass es zweifelsfreie empirische Nachweise der Wirkung oder Wirksamkeit der Maßnahmen gibt (vgl. BVerfGE 156, 63 <140 Rn. 264>). Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 186 m.w.N.).

Dazu RA Mingers (der in diesem Sinne eine neuerliche Klage beim BVerfG einreichen will) am 22.5.2022:
 
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Gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, nach dem die Impfpflicht im Gesundheitswesen zulässig sei, ziehen die Kläger jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird noch einmal vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüft. Gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, eine Impfpflicht im Gesundheitswesen sei rechtmäßig, gehen die Kläger jetzt mit einer Einlegung einer Menschenrechtsbeschwerde vor. Wie TE berichtete, wies das Bundesverfassungsgericht Argumente wie beispielsweise die überbewertete Schutzwirkung der mRNA-Impfungen und ihre unterschätzten Nebenwirkungen allesamt vom Tisch.


Da gibts demnach noch Hoffnung, die Hoffnung stirbt zuletzt, zuversichtlich bleiben 🙏
 
Prof. Dr. Christian Rieck: "Verfassungsgericht-Urteil zur Impfpflicht - spieltheoretisch analysiert":


... aus dem Kommentarbereich (Kassandra Ungehört vor 3 Wochen):
Bin Juristin im Ruhestand. Bitte nicht Provinzgerichten generell eine unzulängliche Methodik unterstellen. Die Qualität der Methodik ist davon nicht abhängig. Leider scheinen jedoch aktuell einige Richter im Ehrgeiz , das Ergebnis passend zu machen, die juristische Methodik über Bord zu werfen. Das ist gelinde gesagt dilettantisch. Ein Spitzenjurist zeichnet sich dadurch aus, dass er MIT den Mitteln der Methodik das von ihm gewünschte Ergebnis erzielt. Nicht einmal dieser Mühe hat sich das BVerfG in zulänglicher Weise unterzogen. So etwas hätte ich nicht für möglich gehalten . Das BVerfG hat sich zum " toten Pferd" gemacht. Ich halte den Niveauverfall - auch ganz unabhängig vom Ergebnis - für eine bedeutende Verfassungskrise. Sie verweisen zu Recht auf den Reputationsverlust . Vielen Dank für Ihre nachvollziehbare und zutreffende Kritik.

Ein anderer dort Schreibender verweist auf 1 BvR 357/05 aus dem Jahr 2006 (mit dem die einr. Impfpflicht nicht übereinstimmt) - nicht nur ein sog. ethisches Dilemma, sondern realjuristisch wie folgt beurteilt:

Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.
 
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Zufällig bin ich auf dieses Video einer Anwältin gestoßen, die sich in Verwaltungsrecht auskennt:



Es geht um Tipps im Falle eines Vorladungsschreiben vom Gesundheitsamt zu einer Anhörung in Bezug auf ein eventuelles Tätigkeitsverbot o.ä. Oft sind dort formelle Fehler vorhanden, sodass das Schreiben rechtswidrig ist und man widersprechen kann. Musterschreiben, wie das dann funktioniert, sind auch verlinkt.

Akteneinsicht kann auch zuerst ersucht werden, auch dafür gibt es Musterschreiben. Das schindet Zeit, wo in der Zwischenzeit sich wieder Dinge verändern können. Auch die Sache mit dem Datenschutz der personenbezogenen Daten kann angesprochen werden.

Einige Bundesländer verzichten auf Tätigkeitsverbote, wie zum Beispiel Sachsen, da könnten andere nachziehen. Sie benannte das als strukturelles Vollzugsdefizit, das heißt, dass in einem Bundesland Grundrechtseingriffe vollzogen werden können und in einem anderen nicht, ist anfechtbar.

Es gibt noch weitere Videos von ihr. (Hab gerade gesehen, Videos von ihr gibt's schon im Thread.) Fand die detaillierten Infos und angebotenen Musterschreiben sehr hilfreich für Betroffene. Da Ende des Jahres die einricht. Impfpflicht ausläuft, und wenn sich in der Zwischenzeit noch nichts ändert, ist der Gedanke Zeit zu schinden, auf jeden Fall ein Mittel, das man unbedingt einsetzen sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da Ende des Jahres die einricht. Impfpflicht ausläuft, und wenn sich in der Zwischenzeit noch nichts ändert,

Aber Achtung:
Mit zwei Federstrichen in dem weniger bekannten Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (das die Änderung des IfSG am 10.12.2021 legitimierte) wäre es möglich, die Entfristung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu bewirken, nämlich bzgl. Artikel 23 (4) sowie Artikel 2 Nummer 1.:

Anhang anzeigen 52799 Anhang anzeigen 52800

Sollte also z.B. irgendein Sommerlochgesetz unter einem schier endlosen Namen verabschiedet werden, das wie ein Trojanisches Pferd die o.g. Artikel 23 und/oder 2 unbemerkt attackiert, dann wäre das ungut...

Analog hier: https://www.symptome.ch/threads/corona-deutschland-massnahmen-zahlen.144152/page-130#post-1325750
 
Ja, aber mal positiv denken, wenn das Virus sich nicht in die völlig gegenteilige Richtung entwickelt, die Bettenbelegungen im Krankenhaus moderat bleiben, und andere Bundesländer Sachsen nachahmen, dann könnte die Pflicht sogar schon früher fallen.
 
Ja, aber mal positiv denken, wenn das Virus sich nicht in die völlig gegenteilige Richtung entwickelt, die Bettenbelegungen im Krankenhaus moderat bleiben, und andere Bundesländer Sachsen nachahmen, dann könnte die Pflicht sogar schon früher fallen.

Hab ich was verpasst? Schön wär´s ja und man darf ja noch träumen, aber wie kommst du denn darauf?
 
Wie ich schrieb, wenn Sachsen und ich glaube noch ein anderes Bundesland das garnicht umsetzt, (und auch viele Einrichtungen das anderswo auch nicht durchsetzen) ist es nicht unmöglich, dass andere Bundesländer nachziehen. Und wenn etwas nicht umgesetzt wird, was für einen Sinn macht es dann noch, das aufrecht zu erhalten.

In den Kliniken sind zudem bereits 93% geimpft und wie ein Artikel aus Österreich beschrieb, die Impfpflicht hat nicht dazu geführt, dass sich mehr Personen impfen ließen. Von daher bin ich einfach Mal optimistisch.

(Hatte ja auch schon früh vermutet, dass es keine allg. Impfpflicht geben würde, da lag ich auch nicht verkehrt, wäre natürlich schön, wenn mein Gefühl mich da auch nicht trügen würde)
 
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SACHSEN hab ich im Video nicht gehört, sondern nur Landkreis MITTELSACHSEN (aber vllt. hab ich was überhört). Wir hatten hier im Forum schon mal darüber geschrieben. Wenn ich mich recht erinnere 😇 und es dazu nichts Neues* gibt, dann waren jene Statements entweder nicht legitimiert und/oder es war auch überhaupt nicht impfweigerungsfreundlich begründet (sondern pro allg. Impfpflicht, damit niemand ungeimpft aus dem Berufsfeld einfach mal abwandern kann!).

*Was daraus de facto in der Praxis inzwischen geworden ist, weiß ich nicht. Mir ist dazu bis jetzt nichts weiter zu Ohren gekommen.
 
Ich hatte an anderer Stelle darüber gelesen, müsste aber auch erst suchen.

Nächste Woche werden die Ergebnisse der Evaluierung der Coronamaßnahmen veröffentlicht, je nachdem wie diese ausfallen, könnte sich das eventuell auch darauf auswirken...
 
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