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Dann lies bitte richtig, was ich geschrieben habe - dass es nur auf dem Papier steht...
Ich hatte das genau gelesen, dass das Bußgeld bei einer Nichtmeldung von 25.000 € auf dem Papier steht.(Vor allem, weil, zumindest theoretisch, ein Bußgeld von 25 000 Euro bei Nichtmeldung auf dem Papier steht). Und es wird ja auch seitens der Behörden und Krankenkassen eindeutig dazu aufgerufen.
Die Bundesregierung erwägt eine Fortführung der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht über das Jahresende 2022 hinaus. Die mögliche Verlängerung werde aktuell geprüft und in Kürze mit Ländern und Verbänden abgestimmt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
Es gebe derzeit keinen Anlass, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen, hieß es.
FDP-Vize Wolfgang Kubicki reagierte auf Facebook auf die Ankündigung: „Dass der Bundesgesundheitsminister offenbar eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht prüft, heißt nicht, dass sie auch tatsächlich kommt. Denn für die entsprechende gesetzliche Grundlage ist der Deutsche Bundestag zuständig.“
Er halte eine solche Maßnahme unter den gegebenen Bedingungen, die noch zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Ende 2021 deutlich andere waren, für nicht mehr verhältnismäßig und damit für verfassungswidrig, schrieb Kubicki weiter.
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat ein Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 30. September gefordert. Seine Begründung: Die Änderung der Definition des "vollständigen Impfschutzes" stelle die Einrichtungen vor Herausforderungen. Auch Ärztevertreter aus Thüringen argumentieren gegen die Impfpflicht - allerdings aufgrund von Personalmangel.
Bereits seit 16. März 2022 gilt in Deutschland eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die umstrittene Regel legt fest, dass Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich, die keine Corona-Impfung erhalten haben, mit weitreichenden Konsequenzen rechnen müssen. Schon als die Corona-Maßnahme eingeführt wurde, war klar, dass die Bundesländer diese Teil-Impfpflicht unterschiedlich streng auslegen.
Jetzt hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek die Bundesregierung aufgefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 30. September 2022 vorzeitig aufzuheben. Das geht aus eine Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hervor.
wäre schön. Aber... https://web.archive.org/web/2022102...ls-evidenz-ema-empfiehlt-omikron-genspritzen/... Studien besagen, dass ein schwerer Virusverlauf deutlich wahrscheinlicher ist, als schwere Nebenwirkungen bei einer Impfung. Ich würde mich da nach der Mathematik ausrichten. Die lügt nie...
1. September 2022 Sie geben sich nicht einmal mehr Mühe...
Acht Mäuse als “Evidenz”: EMA empfiehlt Omikron-Genspritzen
Acht Mäuse für ein Impf-Königreich
Kleine Studien: Bei Gen-Spritzen hui, bei wirksamen Mitteln pfui
Fachmedizin: Wirksamkeit ist “hart vorherzusagen”
Twitter: #8Mäuse trendet
...
Naja, leider lügen Zahlen und Studien auch, wie man gesehen hat, je nachdem wer sie manipuliert.Studien besagen, dass ein schwerer Virusverlauf deutlich wahrscheinlicher ist, als schwere Nebenwirkungen bei einer Impfung. Ich würde mich da nach der Mathematik ausrichten. Die lügt nie. Also, das ist meine Meinung zu diesem Thema.
Viele Grüße Moritz
Mir wäre ein täglich getesteter, weil ungeimpfter Pfleger lieber als ein nicht täglich getesteter, weil geimpfter Pfleger, wenn ich irgendwo (Krankenhaus, Pflegeheim) versorgt werden müsste.Ja, das mit der Impfpflicht verstehe ich, aber ich finde, dass man damals keine andere Wahl hatte und wenn ich alt und gebrechlich wäre und eine Covid-19 Infektion wahrscheinlich mein Tod wäre, würde ich mich ehrlich gesagt nicht von einem ungeimpften Pflegen lassen wollen
Ich bin ungeimpft und mir wäre am liebsten keiner müsste sich testen und Masken tragen, auch das Pflegepersonal nicht und sowieso nicht impfen.Mir wäre ein täglich getesteter, weil ungeimpfter Pfleger lieber als ein nicht täglich getesteter, weil geimpfter Pfleger, wenn ich irgendwo (Krankenhaus, Pflegeheim) versorgt werden müsste.