Ref. Ares (2020) 4017751 - 30/07/2020 Europäische Kommision
ROADMAP
Roadmaps zielen darauf ab, Bürger und Interessengruppen über die Arbeit der Kommission zu informieren, damit sie Feedback geben und effektiv an künftigen Konsultationsaktivitäten teilnehmen können. Bürger und Interessengruppen werden insbesondere gebeten, sich zum Verständnis der Kommission für das Problem und zu möglichen Lösungen zu äußern und relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.
TITEL DER INITIATIVE Neuer Pakt über Migration und Asyl
LEAD DG - VERANTWORTLICHE EINHEIT SG - F2
WAHRSCHEINLICHE ART DER INITIATIVE Mitteilung der Kommission
INDIKATIVE PLANUNG Q3 2020
ZUSÄTZLICHE INFORMATION TBD
Diese Roadmap dient nur zu Informationszwecken und ihr Inhalt kann sich ändern. Die endgültige Entscheidung der Kommission über die Fortsetzung dieser Initiative oder über ihren endgültigen Inhalt wird nicht vorweggenommen. Alle in der Roadmap beschriebenen Elemente der Initiative, einschließlich ihres Zeitpunkts, können sich ändern.
A. Kontext, Problemdefinition und Subsidiaritätsprüfung
Kontext
Die
politischen Leitlinien der Kommission unterstreichen die Notwendigkeit eines Neuanfangs und eines umfassenden Rahmens für Migration und Asyl, einschließlich starker Außengrenzen, eines voll funktionsfähigen Schengen-Freizügigkeitsraums, eines modernisierten gemeinsamen europäischen Asylsystems mit einem neuen Solidaritätsmechanismus und Wegen für legale Migration zusammen mit einer stärkeren Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern. Dieser umfassende Ansatz sollte auch eine vorhersehbarere Reaktion auf Suche und Rettung sowie ein klares Verständnis für den Umgang mit Drittstaatsangehörigen beinhalten, die keinen Anspruch auf Schutz haben und in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden müssen.
In diesem Zusammenhang enthält das
Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 [https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:7ae642ea-4340-11ea-b81b-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_1&format=PDF - in dieser Form auch DE] einen neuen Pakt zu Migration und Asyl, der auf der Arbeit der Kommission zu Migration und Grenzen seit der Europäischen Migrationsagenda 2015 aufbaut und gleichzeitig den Anstoß und den Neuanfang gibt erforderlich. Mit dem Neuen Pakt soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt und anerkannt werden, dass die internen und externen Aspekte der Migration untrennbar miteinander verbunden sind. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird ein wichtiger Baustein dieses umfassenden Ansatzes bleiben. In der Mitteilung zum neuen Pakt wird der politische Rahmen für die gesetzgeberischen und nichtlegislativen Initiativen festgelegt, die auf ein widerstandsfähigeres, humaneres und wirksameres Migrations- und Asylsystem abzielen.
Problem, das die Initiative angehen soll
Kein Mitgliedstaat kann allein mit irregulärer Einwanderung und Sekundärbewegungen fertig werden oder einen unverhältnismäßigen Teil der innerhalb der EU gestellten Asylanträge bearbeiten. Wie seit 2015 zu beobachten ist, können Migranten allzu häufig über die Außengrenzen in die EU einreisen, erklären sich jedoch nicht an einem bestimmten Grenzübergangspunkt. In ähnlicher Weise sind seit 2015 Weiterbewegungen von Ländern mit Außengrenzen in andere Mitgliedstaaten die Realität, mit der die EU konfrontiert ist. Die Regeln für das Verfahren zur Einrichtung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats sind unwirksam geworden, und die Mitgliedstaaten haben als Reaktion auf solche Sekundärbewegungen Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt, um große Ströme von Asylbewerbern zu verwalten. Darüber hinaus haben die Ankünfte nach Such- und Rettungsaktionen auf See zugenommen. Sie haben insbesondere einige Mitgliedstaaten mit erstmaliger Einreise betroffen; ohne ein funktionierendes System für Solidarität und Verantwortungsteilung. Viele der Personen, die auf diesen Wegen in die EU kommen, sind nicht schutzbedürftig und sollten daher in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden. Der entsprechende Rückgabeprozess ist oft langwierig und ressourcenintensiv und erfordert auch gute Beziehungen und Zusammenarbeit bei der Rückübernahme mit den Herkunftsländern.
Nach der Migrationskrise 2015-2016 unterbreitete die Kommission Vorschläge zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Seitdem laufen Verhandlungen zwischen den Mitgesetzgebern. Trotz einiger Fortschritte wurde jedoch noch kein nachhaltiges und zukunftssicheres europäisches Asyl- und Migrationssystem erreicht.
Grundlage für EU-Intervention (Rechtsgrundlage und Subsidiaritätsprüfung)
Nach Artikel 4 Absatz 2 AEUV ist der „Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ eine gemeinsame Zuständigkeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten. Im Rahmen dieser gemeinsamen Zuständigkeit sehen die Artikel 77 bis 79 AEUV vor, dass die Union gemeinsame Politiken für Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung entwickelt, und Artikel 80 legt fest, dass diese Politiken und ihre Umsetzung dem Grundsatz der Solidarität und des gerechten Teilens von unterliegen Verantwortung, einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen, zwischen den Mitgliedstaaten.
Die Mitgliedstaaten allein können nicht sicherstellen, dass die Einhaltung der EU-Vorschriften und -Verfahren überwacht wird, beispielsweise das Verfahren zur Einrichtung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, oder die Gewährleistung des relevanten Status und der Aufnahmebedingungen für einen Antragsteller auf internationalen Schutz. In einem Gebiet ohne Binnengrenzen müssen Maßnahmen zur Bekämpfung der irregulären Einwanderung und zur Erleichterung der legalen Mobilität auf gemeinsamen Standards beruhen, die die innere Sicherheit gewährleisten und ein hohes Maß an Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten. Die EU ist besser als die Mitgliedstaaten in der Lage, geeignete Maßnahmen in diesem Bereich zu ergreifen. Darüber hinaus ist die EU befugt, Abkommen mit Drittländern auszuhandeln, um eine wirksame Zusammenarbeit im Bereich des Migrationsmanagements zu erreichen, auch bei Rückkehr und Rückübernahme.
B. Was und wie soll die Initiative erreichen?
Der Neue Pakt zielt darauf ab, auf die Notwendigkeit eines wirksameren und langfristig nachhaltigeren umfassenden Rahmens für das Asyl- und Migrationsmanagement zu reagieren, der nahtlose Verfahren gewährleisten und das Grenzmanagement sowie die internen und externen Maßnahmen in Bezug auf Asyl und Migration besser integrieren soll. Dieser Rahmen wird die 2016 vorgelegten Vorschläge ergänzen und die Lücken schließen, um ein wirklich gemeinsames europäisches Asylsystem zu schaffen. Es sollte krisenfest sein und auf die herausfordernde Frage antworten, wie eine wirksame Solidarität und eine klare Aufteilung der Verantwortung gewährleistet werden können.
C. Bessere Regulierung
Konsultation von Bürgern und Interessengruppen
Diese Roadmap ist offen für Kommentare von Interessengruppen und Bürgern.
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten leisteten Beiträge durch Debatten zu diesem Thema in einschlägigen Ausschüssen und Ratsformationen sowie durch Konsultationen des zuständigen Vizepräsidenten und Kommissars der Kommission.
Es wurden auch gezielte Treffen mit Interessengruppen, einschließlich Praktikern und Vertretern der Zivilgesellschaft (z. B. dem Europäischen Migrationsforum), abgehalten, um ihre Meinungen zu sammeln.
Es sind öffentliche Konsultationen zu einigen der im neuen Pakt angekündigten spezifischen Initiativen geplant, beispielsweise zur legalen Migration.
Evidenzbasis und Datenerfassung
Die Mitteilung stützt sich auf frühere Berichte zur Europäischen Migrationsagenda und auf Sonderberichte aller relevanten EU-Dienste oder -Agenturen wie dem Asylamt der Europäischen Union (EASO) und der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) usw.
In der Mitteilung werden auch die Erkenntnisse berücksichtigt, die aus den verschiedenen von der Kommission mit den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und anderen Interessengruppen in den Bereichen Migration und Asyl organisierten Sitzungen und Veranstaltungen sowie den vom Europäischen Parlament organisierten Debatten über Migration und Asyl gewonnen wurden und die zuständigen Ausschüsse.
In der Mitteilung werden der Gesamtkontext, die Logik und die Begründung verschiedener gesetzgeberischer und nichtlegislativer Initiativen vorgestellt, die die Kommission zusammen mit der Mitteilung über den neuen Pakt auf den Tisch legen will. In Übereinstimmung mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung wird keine Folgenabschätzung erstellt, da die Mitteilung selbst keine wesentlichen direkten Auswirkungen haben soll.