Petition

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Dora

in memoriam
Themenstarter
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05.07.09
Beiträge
2.832
Was ist eine öffentliche Petition?

Bitten oder Beschwerden, die von allgemeinem Interesse sind, können als öffentliche Petition eingereicht werden. Sie werden entsprechend der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz und der Verfahrensgrundsätze für die Behandlung von öffentlichen Petitionen nach ihrer Zulassung im Internet veröffentlicht und können dort mitgezeichnet und diskutiert werden. Wird eine Petition nicht veröffentlicht, so erfolgt auf jeden Fall eine Bearbeitung entsprechend dem Verfahren für nicht-öffentliche Petitionen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung der Petition.

Quelle. Rheinland Pfalz

Wer masive Probleme hat, kann mit der Landesregierung, beziehungsweise mit der angegebene Adresse in Berlin Kontakt aufnehmen.


Bürgerbeauftragter NRW

Landtag NRW: Allgemeine Informationen

Bürgerbeauftragter Rheinland Pfalz

Landtag Rheinland-Pfalz - Bürgerbeauftragter

Bürgerbeauftragter Saarland

Der Bürgerbeauftragte im Saarland - Grossregion - Netzwerk der Bürgerbeauftragten


Bürgerbeauftragter Baden Württemberg


www.baden-wuerttemberg.de/de/Beauftragte_der_Landesregierung/120493.html


Freistaat Bayern

www.bayern.de/Bayerische-Gesetze-Verordnungen-und-Bekanntmachungen-.1367/index.htm


Bürgerbeauftragter Hessen

Landesportal Hessen - Landesregierung


Bürgerbeauftragter Thüringen

Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen - THÜRINGER BÜRGERBEAUFTRAGTENGESETZ (ThürBüBG)



Bürgerbeauftragter Sachsen

Staatsministerium des Innern - Bürgerbeauftragter



Der Bürgerbeauftragte in unserer Verfassung Mecklenburg-Vorpommern

Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern » Der Bürgerbeauftragte, Rechtsgrundlage




Petitionsausschuss - Kontakt
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Telefon: +49 (0)30 227 35257
Fax: +49 (0)30 227 36053


E-Mail: [email protected]




Vielleicht möchte der Eine oder Andere, die fehlende Bundesländer ergänzen?
 
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