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Wuhu,
auch in Österreich gibt es immer wieder "neue Anstrengungen" - wobei es wohl gar keine "neuen" sein werden...
Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung 2015 - 01.01.2015 - fm4.ORF.at
auch in Österreich gibt es immer wieder "neue Anstrengungen" - wobei es wohl gar keine "neuen" sein werden...
Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung 2015 - 01.01.2015 - fm4.ORF.at
Ähnlich totalitär gebiert sich fast gänzlich die nationale (zB Deutschland) und supranationale (EU) "Volksvertretung" bezüglich angestrebter "Freihandelsabkommen", welche ua auch den Datenschutz (noch mehr) aushebeln, um gewissen Interessensverbänden (Konzernen) noch mehr Daten liefern zu können - https://www.symptome.ch/threads/cet...er-form-verhindern.114758/page-3#post-1063385EU-Kommission, Ministerrat und das konservative Lager im EU-Parlament bringen die vom EuGH annullierte Vorratsdatenspeicherung 2015 wieder aufs Tapet.
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Höchstgericht gegen Justizministerium
Der VfGh, der dieses Verfahren im Zuge einer Feststellungsklage zur Klärung an den EuGh übermittelt hatte, kam nach der EuGH-Entscheidung allerdings zu völlig anderen Schlüssen als das österreichische Justizministerium. Die entsprechenden Passagen des Telekomgesetzes und die damit verbundenen Paragraphen in andereren Gesetzen seien umgehend und ersatzlos zu streichen.
Das VfGH-Urteil wurden binnen zweіer Wochen umgesetzt. Der EuGH wiederum hatte die Richtlinie nicht nur außer Kraft gesetzt, sondern sogar rückwirkend für ungültig erklärt. Das war und ist ein absolutes Novum, denn auch Kennern der juristischen Materie ist kein weiterer Fall in der Geschichte der Rechtssprechung auf EU-Ebene bekannt, in dem eine Richtlinie rückwirkend für ungültig erklärt wurde.
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Ausnahmen unmöglich
Anhand des Zeitrahmens lässt sich sagen, dass dieser auffällige Gleichklang in den Aussagen aus dem EU-Ministerrat, von Politikern aus dem konservativen Lager und nun aus der EU-Kommission seit Mai 2014 zu beobachten ist. Inhaltlich gleicht jedes dieser Statements dem anderen wie ein Regierungsbulletin aus Nordkorea dem nächsten.
Einen nicht ganz vollständigen Überblick über die Situation in den einzelnen EU-Staaten bietet diese Zusammenstellung der Open Rights Group.
Warum die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung die Speicherung selbst sozusagen nicht einmal ignorieren, ist einfach zu erklären. Der gesamte Ansatz steht und fällt nämlich mit der vorbeugenden Erfassung aller Daten, Ausnahmen sind schon aus technisch-organisatorischen Gründen ein Ding der Unmöglichkeit. Würde man etwa Träger von Berufsgeheimnissen wie Ärzte, Anwälte, Notare, Priester und Journalisten vom Speichervorgang ausnehmen, müssten sämtliche Telefonnummern, E-Mail- und IP-Adressen dieser Berufsgruppen in einer Datenbank erfasst und mit den aktuell erhobenen Datensätzen abgeglichen werden.
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Das nämlich ist die Crux der Vorratsdatenspeicherung. Ihr grundlegend totalitärer Ansatz ist mit den Normen einer bürgerlich-demokratischen Gesellschaft inkompatibel, während derselbe Ansatz hervorragend zu totalitären Staaten wie Russland oder China passt.
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