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Hallo Kayen und sunny
Garnicht vorgelegt werden muss laut KBV (kassenärztliche Bundesvereinigung) die Karte für Folgerezepte, sofern man sie in diesem oder dem letzten Quartal vorgelegt hat:
Ich bin eben in eine Praxis getrabt für ein Folgerezept (Bedarfsmedikament), da ich im September zuletzt da war. Die lassen aber auch nur noch einen Patienten zur Zeit an den Tresen, haben Mundschutz und eine Plexiglasscheibe installiert und ich habe nicht im Wartezimmer auf's unterschriebene Rezept gewartet, sondern bin 15 Minuten Rad gefahren im Park.
Gruß
Kate
Soweit richtig. Man muss aber die Karte im gleichen Quartal noch nachreichen, daran hat sich nach meiner Information nichts geändert....benötigt man von einem Arzt nur ein Rezept kann man das telefonisch aufgeben und regeln, dass die Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung in die Arztpraxis faxt.
Garnicht vorgelegt werden muss laut KBV (kassenärztliche Bundesvereinigung) die Karte für Folgerezepte, sofern man sie in diesem oder dem letzten Quartal vorgelegt hat:
https://www.kbv.de/html/1150_45037.ph (Hervorhebung von mir)Nach dem Bundesmantelvertrag für Ärzte dürfen Praxen in Ausnahmesituationen ihren Patienten Folgerezepte, Folgeverordnungen und Überweisungen per Post zusenden. Voraussetzung ist, dass der Patient bei dem Arzt in Behandlung ist.
...hat der Bewertungsausschuss festgelegt, dass den Ärzten die Portokosten für den Versand mit 90 Cent erstattet werden. (...)
Vorlage der eGK nicht erforderlich
Da es sich um bekannte Patienten handelt, gilt für das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) das übliche Verfahren: Findet in einem Quartal ausschließlich ein telefonischer Kontakt statt, übernehmen Ärzte die Versichertendaten aus der Patientenkartei. Die Vorlage der eGK ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Um diese Verordnungen geht es
(...)
- Folgeverordnungen für Arzneimittel (einschließlich BtM-Rezepte)
Der Versand per Post ist nur bei bekannten Patienten möglich. Als bekannter Patient gilt derjenige, der im laufenden Quartal oder im Vorquartal in der Arztpraxis persönlich vorstellig war.
Die Servicenummer funktionierte auch bei mir tadellos. Bei der "Corona-Hotline", die auf der Seite der für mich zuständigen KV angegeben ist, hatte ich auch angerufen, die waren allerdings nicht sehr kundig für diese Frage - wenn auch sehr nett.Darf ich fragen, bei welcher Krankenkasse Du bist, sunny?
Die TKK hat z.B. eine Service-Nr. (falls Du dort bist, kann ich sie Dir geben)
Die Filialen sind nicht zu erreichen.
Ich bin eben in eine Praxis getrabt für ein Folgerezept (Bedarfsmedikament), da ich im September zuletzt da war. Die lassen aber auch nur noch einen Patienten zur Zeit an den Tresen, haben Mundschutz und eine Plexiglasscheibe installiert und ich habe nicht im Wartezimmer auf's unterschriebene Rezept gewartet, sondern bin 15 Minuten Rad gefahren im Park.
Gruß
Kate