Wenn ich dann daran denke, Kayen, was mit sogenannten Masken-Attesten passiert(e), und auch den Ärzten, die sie ausstellen .....
Heute habe ich im deutschen Corona-Ausschuss etwas ganz anderes gehört. Es gibt ja schon seit Jahren Vereinbarungen / Verträge, die man Ärzten vorlegen kann, mit denen sie die Haftung für eine Impfung bzw möglichen Folgen übernehmen sollen. In der Sitzung des Auschusses heute war ein Wirtschaftsingenieur aus Namibia zu hören, der dieses Vorgehen im Grunde perfektioniert hat. Er sagt, dass die Vereinbarungen / Verträge, die man bisher kennt, eigentlich zu schwach sind, und dass die letztlich vor Gericht auch nicht bestehen könnten. Er begründet das noch weiter. Hier nur als kurze Info.
Er hat zusammen mit südafrikanischen, namibischen und deutschen Anwälten einen Vertrag entworfen, der sowohl die Impfaufklärung als auch die Haftung des Impfarztes für Schadensersatz und Schmerzensgeld regelt - wenn der Arzt / die Ärztin das unterschreibt. Der Patient übernimmt im Grunde das Ruder und bestimmt vertraglich die Regeln. Was jeder Mensch machen kann, nämlich Verträge schließen. Auch das wird noch näher begründet und erklärt, was der Unterschied zwischen einem medizinischen Behandlungsvertrag, einem Dienstvertrag und einem Werkvertrag ist. Darum geht es, wenn man mit so einer Sache einmal vor Gericht landet. Also zum Beispiel mit Schäden durch Nebenwirkungen - die dann, soweit ich mich gerade erinnere, durch den Arzt ausgeschlossen werden müssen als Impf-Nebenwirkung, und nicht durch den geschädigten Patienten nachgewiesen werden müssen als solche. Laut Vertrag, den der Patient vorlegt. Und den ein Arzt natürlich ablehnen kann.
Ja, und dann? Was ist dann gewonnen?
Man geht also zu einem Arzt und sagt "Ich möchte geimpft werden, aber nur unter den Bedingungen
meines Vertrages, den ich vorlege." Der natürlich juristisch wasserdicht sein muss, also auch nicht etwa sittenwidrig sein darf oder ähnliches. Wenn dann der Arzt ablehnt, diesen legalen, korrekten Vertrag zu unterschreiben, kann man sagen, dass man sich ja impfen lassen wollte, aber der Arzt / die Ärztin nicht dazu bereit war unter den Bedingungen des Patienten.
Bedingungen, bei denen es um die korrekte Aufklärung und eine zugesicherte Haftung und Übernahme von Schäden geht, da diese von den Herstellerfirmen und auch durch den Staat sehr unsicher und äußerst langwierig sein können. Also ein völlig berechtigtes Interesse der Person, die sich impfen lassen möchte.
Das ist sehr ernst gemeint, und es gibt auch noch einen 2. Vertrag zur Vorlage bei Arbeitgebern, die von Angestellten verlangen wollen, sich impfen zu lassen. Dann legt man erst dem Arbeitgeber so einen Vertrag vor, und dann einem Impfarzt. Das Ziel ist, den Spieß umzudrehen, und alle Unsicherheiten, die Patienten bzw gesunden Menschen zugemutet werden, auf
die Seite zu übertragen, wohin sie gehören, nämlich auf die Seite der Verursacher, oder der Druckmacher. Und denen vielleicht damit auch deutlich zu machen, was sie Leuten eigentlich zumuten - wenn sie (Ärzte und Arbeitgeber) so einen Vertrag nie unterschreiben würden.
Es war in der heutigen Sitzung der vorletzte Beitrag. In den nächsten Tagen werden diese Beiträge auch einzeln eingestellt auf der Seite Stiftung-Corona-Ausschuss.
Ich denke, es könnte sich lohnen, sich einmal sehr ernsthaft mit diesen Sachen auseinander zu setzen. Das ist nicht als Spaß gemeint von diesem deutschen Wirtschaftsingenieur aus Namibia.
