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Juli 2030... vielleicht...
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Ab 8. Juli 2022: Das neue Deutsche Museum! Wir eröffnen 20 Dauerausstellungen im ersten Teil des generalsanierten Gebäudes. ...
Auch wenn Putzfahrzeuge (sowie Staubsauger, Waschmaschinen, Rasenmäher, Geschirrspüler...In der Innenstadt von München fahren auch ständig so lärmige nervtötende Putzfahrzeuge auf und ab.
Bei uns in Österreich ist das so:Das ist gut:
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Zu viel Impfstoff bestellt: Gesundheitsminister von Kirgisistan verhaftet
Millionen haben die Regierungen dieser Welt im Verlauf der Pandemie bereits für Impfstoffe ausgegeben - und dabei teils auch über den Bedarf hinaus "geshoppt". Nicht überall sieht man das entspannt - für den kirgisischen Gesundheitsminister klickten die Handschellen, weil er zu viel Impfstoff...exxpress.at
Bei uns kann die Regierung Impfstoffe bestellen und kaufen, wieviel sie will, es gibt keine Konsequenzen!
Während die Zahl der verabreichten Stiche täglich auf kaum mehr als 3000 kommt, ist Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) weiterhin im Impfstoff-Kaufrausch. 17 Millionen Dosen im Wert von Hunderten Millionen Euro lagern bereits in den Kellern – und warten auf ihr Ablaufdatum.
Bei uns in Österreich wäre es dann so, dass die Expert/innen den Eignungstest bestehen, wenn Sie die meisten b) wählen.Ach. Ich würde mir so sehr wünschen, dass "ExpertInnen" eine psychologische Evaluierung/Eignung vorweisen müssten, wo sie auch auf Paranoia und Münchhausensynsdrom in allen Formen abgeklopft werden, bevor man sie öffentlich zu Wort kommen lässt.
zB mit Fragen wie:
Das würde nur funktionieren, wenn die Prüfenden nicht auch der Paranoia unterlägen. Alle die etwas zu sagen haben, sind doch schon im Narrativ gefangen. Und die es nicht sind, haben nichts zu sagen.Ach. Ich würde mir so sehr wünschen, dass "ExpertInnen" eine psychologische Evaluierung/Eignung vorweisen müssten, wo sie auch auf Paranoia und Münchhausensynsdrom in allen Formen abgeklopft werden, bevor man sie öffentlich zu Wort kommen lässt.
10.06.2022 VfGH berät ab 13. Juni mehr als 400 Anträge und Beschwerden
Die Fälle betreffend COVID-19 haben u.a. Impfpflicht und Betretungsverbot für Kultureinrichtungen zum Inhalt
Der Verfassungsgerichtshof tritt am Montag, 13. Juni, zu Beratungen zusammen, die für drei Wochen anberaumt sind. Auf der Tagesordnung stehen auch zahlreiche Fälle betreffend COVID-19. Insgesamt sind beim VfGH seit April 2020 über 840 solcher Fälle eingegangen; rund 670 davon sind bereits erledigt. Über Fälle ohne Bezug zur Pandemie informiert der VfGH demnächst gesondert.
Steht ein Fall auf der Tagesordnung, bedeutet dies nicht automatisch, dass darüber in diesen Tagen entschieden wird. Die Entscheidungen des VfGH werden nach Ende der Beratungen den Verfahrensparteien zugestellt. Erst danach kann der VfGH darüber informieren.
Impfpflicht: Antragsteller sieht Recht auf Privatleben und Gleichheitsgrundsatz verletzt
Nach Einholung einer Stellungnahme der Bundesregierung beschäftigt sich der VfGH mit dem Antrag eines Wieners, der sich gegen die Impfpflicht wendet, wie sie zum Antragszeitpunkt im Februar 2022 gegolten hat. Er bringt vor, dass die Impfpflicht das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) verletze, denn dieses umfasse auch die medizinische Entscheidungsfreiheit und physische Integrität. Die verfügbaren Impfstoffe würden zu keiner Herdenimmunität führen und daher andere Personen nicht schützen. Laut dem Antragsteller ist die Impfung nicht das gelindeste Mittel und daher nicht verhältnismäßig: Mit Tests und Masken könne eine Ansteckung mit COVID-19 sogar effektiver vermieden werden.
Der Antragsteller verweist darauf, dass er unter 40 Jahre alt sei und normalgewichtige junge Menschen ohne Vorerkrankungen das Gesundheitssystem nicht gefährden würden. Volljährige Personen gleich zu behandeln, unabhängig davon, welches Risiko sie für das Gesundheitssystem darstellen bzw. welches Risiko eine Impfung für sie bergen würde, verletze den Gleichheitsgrundsatz.
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Weiters setzt der VfGH seine Beratungen über andere Anträge fort, die sich gegen Gesetze und Verordnungen zu Maßnahmen gegen COVID-19 richten. Dazu gehört etwa das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen, das vom 22. November bis 11. Dezember 2021 gegolten hat und gegen das sich der Kabarettist Alfred Dorfer und weitere Kulturschaffende wenden (siehe hier). ...
Mit dieser "Verkehrsbeschränkung" würde auch eine 1G-Regel möglich sein, wodurch nur noch Geimpfte nicht solchen Verkehrsbeschränkungen unterlägen - indirekter Impfzwang & Social-Credit-Kontrolle pur - China lässt grüßen...Zum Beispiel: krone.at/2728463
08.06.2022 13:52 „Taugliches Mittel“ Corona: Statt Quarantäne Verkehrsbeschränkung ...Corona: Statt Quarantäne Verkehrsbeschränkung
Die Corona-Quarantäne könnte bald der Vergangenheit angehören. Denn im Epidemiegesetz wird ein Passus eingefügt, der es dem Gesundheitsminister ...www.krone.at
nicht. Warum schreibt eine Zeitung, deren Metier das Schreiben ist, sowas? Oder soll es genau das bedeuten???Konkret heißt es im Gesetz, der Gesundheitsminister könne durch Verordnung festlegen, „dass kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen im Verkehr mit der Außenwelt beschränkt werden“. Dies gilt freilich nur, wenn nach der Art der Krankheit keine ernste und erhebliche Gefahr für die Gesundheit anderer Personen besteht.
findest wirklich? Also, falls die sich grad warum auch immer einbilden (weil grad wieder mal ein Virus umher gangert & nur geimpfte "geschützt" wären), dann wär das praktisch Dauer-Lock-Down bis zur (im extremen Fall) Dauer-Quarantäne für Ungeimpfte...Vor dem Hintergrund der Impfpflicht erscheint so eine Verkehrspflicht relativ kleiner.
findest wirklich?
Auch als Professor Burkhardt vor dem Bundestag seine Erkenntnisse durch Obduktionen von Impfopfern vortrug, wurde ihm das Wort abgeschnitten. Ich vermute, dass man den Impfskeptikern absichtlich wenig Zeit zugesteht. Wenn ich denke, dass in den 80er-Jahren Tausende Naturmedikamente aus dem Verkehr gezogen wurden, weil das Neugeborene einer Drogenkonsumentin an Leberversagen starb, sieht man, wie der Hase läuft. Angeblich sollte ein Tee mit 8 Kräutern schuld gewesen sein, von denen eines bei hoher Überdosierung bei Versuchstieren Blasenkrebs hervorrufen konnte. Hier gibt es nicht nur einen Säugling, sondern viele gesunde Menschen, die nach der Impfung starben oder schwer geschädigt waren. Das will man halt nicht so genau wissen.So klare Worte wünscht man sich von jedem, der Experte ist. Schade, dass ihm die Zeit beschnitten war.
Die Rede sollte an jeder Litfaßsäule, jeder Plakatwand stehen.
Es ist doch offensichtlich, dass nur noch solche Therapien anerkannt werden, die der Gesundheitsindustrie Nutzen bringen. Deshalb muss die Impfung nützlich und unschädlich sein.Prof. Maiwald weist darauf hin,
- dass die betroffenen Arzneipflanzen sich seit Jahrhunderten als Arzneimittel bewährt haben.
- Dass bei der Vielzahl ihrer Anwendungen keine dem pflanzeneigenen Stoffkomplex anzulastenden Schädigungen am Menschen beobachtet und/oder berichtet worden sind.
- Dass die Fachliteratur zwar „Fälle“ von Schädigungen durch pyrrolizidinhaltige Arzneipflanzen aufweist, die Umstände der Anwendung, des Konsums, der Begleitmedikation und anderes jedoch nicht oder unzureichend mitgeteilt sind, weshalb diese Mitteilungen nicht als Beweis der Schädlichkeit dienen können.