Wer ist schonmal gegen einen (ZA)Arzt juristisch vorgegangen?

Themenstarter
Beitritt
23.11.11
Beiträge
332
Hallo zusammen,

wer von Euch hat schonmal juristische Schritte gegen einen (ZA)Arzt unternommen?
Gerne auch per pm!

LG Loup
 
Danke @Mai...

alles zusammengefasst, können sich Ärzte scheinbar alles erlauben... zu kämpfen ist langwierig und sehr teuer... :-( :-(

LG Loup
 
Die unabhängige Patientenberatungsstelle meinte übrigens, man sollte es erstmal ohne Anwalt über eine sogenannte "Schlichtungsstelle" versuchen... soweit ich es richtig verstanden habe, sind da aber andere ZÄ beteiligt und ich glaube mittlerweile an den Spruch "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!"... was meint Ihr?
 
Hallo Loup,

Sie können sich an Ihre Krankenkasse wenden und sie bitten vom MDK ein Gutachten
zu erstellen. Das ist kostenlos.Lassen Sie sich überraschen.
Laut Gesetz hat der Patient die Beweispflicht und an dieser Hürde scheitert er
in den meisten Fällen.
LG Mai
 
Hallo Loup,

meines Erachtens sind die Chancen nicht sehr groß...........man sieht ja schon, dass Patienten sich bei solchen Verfahren jahrelang herumschlagen müssen, wenn selbst die Sachlage schon eindeutig ist (z. B. falsches Bein amputiert usw. ...).

Wie schwer wird es erst bei nicht durchschaubaren zahnmedizinischen Behandlungen.

Darüber sollte man sich im klaren sein, wenn man sich auf so was einlässt.
Ausschlaggebend sind im Prinzip die Gutachten (Gutachter üben hier eine sehr große Macht aus, meist zum Nachteil der Patienten aus - nicht umsonst wird von vielen Falschgutachten gesprochen).
Zu ändern wäre hier etwas, wenn mehr Leute die Gutachter verklagen.

Es gibt 2 Wege:

Die Gutachterverfahren bei den Ärztekammer, welche für den Patienten kostenlos sind, da man keinen Rechtsanwalt braucht .........hier muss man bedenken....ein Arzt begutachtet einen anderen Arzt................
Darüber gibt es auch irgendwo Statistiken nachzulesen, dass solche Verfahren prozentual gesehen zum großen Teil negativ für die Patienten ausgehen, was nicht verwunderlich ist......mit Gerechtigkeit hat das meiner Meinung nach schon lange nichts mehr zu tun.

Der andere Weg wäre der zivilrechtliche Prozess, bei dem es um Schadenersatzklagen geht.
Hier wären die 3 R zu beachten.

1 - eine gute Rechtschutzversicherung
2 - reich sein
3 - risikobereit sein

Allgemein wäre es natürlich gut, wenn viele Patienten trotzdem den Schritt wagen, damit offensichtlich wird, dass hier im Gesundheitswesen große Missstände herrschen und der Patient im Prinzip immer der Dumme ist.
1. Abhängig von Ärzten in der Behandlung, da man sich ja schlecht selbst behandeln kann.
2. Abhängig von der Begutachtung von Ärzten, wenn es um Ärztefehler geht.

Zu ändern wäre nur etwas, wenn Patienten in der Masse ihre Rechte politisch und bei den Ärzteverbänden einfordern würden.

Ich habe beide Wege hinter mir................war einfach nur ein Trauerspiel.:mad:


Liebe Grüße
Anne S.
 
Meine Erfahrungen sprechen eine ganz andere Sprache!
Ich war weder reich noch hatte ich eine Rechtsschutz und bin auch nicht besonders risikobereit. Trotzdem habe ich einen solchen Prozess gewonnen. Das Ergebnis war für mich zufriedenstellend!!!
Man darf dabei keine juristischen Fehler durch falsches Vorgehen machen (das nutzt die Gegenseite - also der Haftpflichtversicherer gnadenlos aus) und benötigt viel viel Geduld. Alles Andere sind Märchen, die - so habe ich Verdacht- von der Gegenseite verbreitet werden um Patienten abzuschrecken....und leider fallen viele Geschädigte darauf rein. Schade!
Schade auch deshalb, weil dadurch Pfuschern (die gibt es in jedem Beruf) nicht das Handwerk gelegt wird und sie sich munter dem nächsten zuwenden können...
Wir haben zu solchen Fragen auch ein Wiki : Medizinische Behandlungsfehler und ich stehe zu all diesen Fragen als Kontaktperson zur Verfügung.
 
Hallo James,
nenne uns hier unabhängige Sachverständige.
In den USA arbeiten Anwälte auf Erfolgsbasis,
das würde vieles vereinfachen.
Zudem hat die GKV an einer Aufklärung kein
Interesse, ja sie macht gemeinsame Sache.
 
Die Gutachterstellen stehen im Wiki Medizinische Behandlungsfehler und ich habe (wie viele andere auch) gute Erfahrungen mit diesen Fachleuten gemacht. Es handelt sich idR um Uni-Professoren und Klinikleiter, die das Rentenalter erreicht haben...Keine Krähen, die den anderen nicht die Augen aushacken:rolleyes:

Die Krankenkasse hat KEIN Interesse sich für Ihre Mitglieder stark zu machen. Die möchten nur die entstandenen Zusatzkosten und die zukünftig zusätzlichen Kosten vom Verursacher zurück bekommen. Ich kenne kaum Fälle, wo sich mal die KK für den Patienten stark gemacht hätte! Sie arbeiten natürlich auch nicht mit dem Verursacher zusammen, sind aber auch keine Hilfe.

Einen Anwalt benötigt man erst dann, wenn der Haftpflichtversicherer den unverbindlichen Vorschlag der Schlichtungsstelle NICHT folgt. Dann bleibt nur der Klageweg. Hat man dazu nicht den finanziellen Hintergrund, beantragt man Gerichtskostenbeihilfe. Diese liegt so hoch, das das Budget nicht nennenswert belastet wird.
Auf Erfolgsbasis geht in D bei Anwälten nichts. Wenn aber schon die Schlichtungsstelle einen Fehler bescheiningt, welcher Richter würde dann anders entscheiden??? Es geht idR. dann nämlich "nur" noch um die Höhe der Entschädigung. Und dafür gibt es eine Art "Katalog", wo jedes Körperteil /Organ mit dessen "Wert" aufgelistet ist. Bei einem Vergleich liegt man dann sehr oft bei 50%, bei einem Urteil meist höher. Aber das ist eher eine Frage starker Nerven...
 
Ich hefte hier mal eine PDF mit den Schlichtungsstellen an.
Während für den gesamten Norden, Berlin und die neuen Bundesländer eine Schlichtungsstelle zuständig ist, zergliedert sich der "Rest" auf mehrere...
 

Anhänge

  • WegweiserGutachter.pdf
    1.2 MB · Aufrufe: 4
Einen Anwalt benötigt man erst dann, wenn der Haftpflichtversicherer den unverbindlichen Vorschlag der Schlichtungsstelle NICHT folgt. Dann bleibt nur der Klageweg. Hat man dazu nicht den finanziellen Hintergrund, beantragt man Gerichtskostenbeihilfe. Diese liegt so hoch, das das Budget nicht nennenswert belastet wird.



Hier wurde vergessen zu erwähnen, dass man die Prozesskostenbeihilfe beim Gericht selber zu beantragen hat, und dass man diese vom Gericht nicht automatisch zugesprochen bekommt, "nur" weil man halt bedürftig - also arm - ist. Das Gericht gewährt die Prozesskostenbeihilfe nur dann, wenn es davon überzeugt ist, dass die Klage "Aussicht auf Erfolg" hat. In aller Regel aber sieht das Gericht in Fällen, wenn Patienten gegen Ärzte klagen (wollen), KEINE Aussicht auf Erfolg und verweigert demzufolge die Bewilligung der Kostenbeihilfe!
Außerdem ist wichtig zu wissen, dass in dem Fall, wenn das Gericht Kostenbeihilfe gewährt hat, der Kläger letztendlich den Prozess aber dennoch verliert, die angefallenen Kosten TROTZ zuvor gewährter Kostenbeihilfe am Ende vom Kläger selber bezahlt werden müssen.
Tatsächlich hilfreich ist die Kostenbeilhilfe für den Kläger also nur dann, wenn
1. das Gericht im Vorfeld der Klage eine "Aussicht auf Erfolg" bescheinigt (sonst wird sie erst gar nicht gewährt)
UND
2. der Prozess vom Kläger dann auch tatsächlich gewonnen wird (sonst bleibt der Kläger dennoch auf den Kosten sitzen).

Das Kostenrisiko bleibt also in jedem Falle bis zum Ende des Prozesses für den Kläger bestehen - auch im Falle einer gewährten Prozesskostenbeihilfe!



Außerdem ist es schon mehrfach hier in Forenbeiträgen aufgefallen (Persönliches Budget u.a.), dass sich James' Erfahrungen mit Behörden, Ämtern und Gerichten in Krankheits- und Behinderten-Angelegenheiten drastisch vom "Normalfall" unterscheiden. Wieso das so ist, konnte aus den Beiträgen bislang noch nicht erkannt werden, aber Tatsache ist, dass der "Normalfall" völlig anders verläuft als die Darstellungen von James' persönlichen Erfahrungen.

Da ich selber - gezwungenermaßen - bereits etwa ein Drittel meines Lebens in Klageverfahren gegen das Land sowie gegen Behörden, Ämter, Krankenkasse, Ärzte, Gutachter und Anwälte verbracht und schier endlos in diesen Bereichen recherchiert habe, weiß ich doch recht genau, wovon ich spreche bzw. schreibe...
Es mag so "Glücksfälle" (im Unglück der schlimmen Krankheit wohlgemerkt... das darf natürlich nicht vergessen werden!) wie James geben, denen die Behörden jeden gerade erst ausgesprochenen Wunsch sogleich mit Kusshand erfüllen oder wo man allenfalls mal etwas Geduld aufzubringen hat. Mit dem Normalfall, wie er in der Realität anzutreffen ist, hat das aber leider nichts zu tun.

Grüße
Lukas
 
Es mag ja gegenteilige Meinungen geben aber auch das kann ich so nicht bestätigen:

Wenn die Schlichtungsstelle in ihrem Schlichterspruch einen Behandlungsfehler aufzeigt und deshalb einen Vergleich vorschlägt geht ein Gericht natürlich davon aus, dass auch eine Klage erfolgreich ist. Mir ist kein Fall in Erinnerung dass dann eine Ablehnung erfolgte! Und ich habe durch meine ehrenamtliche Tätigkeit Einblick in viele solcher Verfahren. Es kann später im Laufe des Verfahrens durch den/die gerichtlich bestellten Gutachter der Schlichtungsspruch angefochten werden, das ist denkbar und möglich.

Zu den oben genannten Äußerungen möchte ich bemerken, dass ich weder ein Einzelfall noch ein besonders Ziehkind von Behörden, Ämtern und Gerichten bin. Auch eine behördliche Kusshand habe ich nie erfahren, sondern für mein Recht kämpfen müssen. Man kommt -so meine Vermutung- mit belegbaren Tatsachen und Argumenten eben weiter als mit verbitterten Anfeindungen. Aber das ist nicht nur bei den oben genannten so.
 
Zu den oben genannten Äußerungen möchte ich bemerken, dass ich weder ein Einzelfall noch ein besonders Ziehkind von Behörden, Ämtern und Gerichten bin. Auch eine behördliche Kusshand habe ich nie erfahren, sondern für mein Recht kämpfen müssen. Man kommt -so meine Vermutung- mit belegbaren Tatsachen und Argumenten eben weiter als mit verbitterten Anfeindungen. Aber das ist nicht nur bei den oben genannten so.





Anfeindungen, ob verbittert oder nicht, sollten selbstverständlich unterbleiben und waren ganz bewusst auch nie Bestandteile meiner Gerichtsführungen. Diese haben hierin ja auch nichts zu suchen. Umso erstaunter wäre manch Einer, würde er gewisse Passagen der Anwälte meiner Gegenseiten (große Versicherungskonzerne, Ämter etc.) lesen, in denen derbste Anfeindungen gegen mich an der Tagesordnung sind sowie viele dreiste Unterstellungen und absichtlich gewählte infame Lügen.

Wenn man im Recht ist und dies bereits längst dem Gericht bewiesen hat (auch anhand zahlreichen objektiven Untersuchungen und recherchierter dazugehöriger weltweit anerkannter wissenschaftlicher Literatur), die Gegenseite aber immer wieder hingeht und Lügen verbreitet, nur um Zeit zu schinden, um eben das Verfahren weiter am Laufen zu halten (das ist das übliche Verhalten von z.B. nicht zahlen wollenden Versicherungen), und wieder und wieder Dinge ins Feld führt, die vor Jahren schon längst abgehandelt worden waren und mit viel, viel Mühe und Arbeit vor Gericht hatten geklärt werden können, die aber nun von der Gegenseite wieder als völlig neue Sachverhalte dargestellt werden, als hätte man sich noch nie dazu geäußert etc., dann ist es extrem mühsam, mehrere Prozesse gleichzeitig über jeweils z.B. 9, 10 oder auch 12 Jahre Prozessdauer durchzustehen, gerade noch als Schwerstbehinderter und Schwerkranker, in einer Situation, in der einem schon die Kraft für den gewöhnlichen Alltag fehlt. Man soll mit allen Mitteln zermürbt werden. Dass das die Strategie der Gegenseite ist, das ist ja klar. Bedauerlich ist aber, dass die Gerichte dieses Spiel nicht selten über mehr als ein Jahrzehnt mitspielen. Und darin liegt der Skandal.

Du schreibst von Schlichterspruch, und dass das Gericht gar nicht anders könne, als dem zu folgen. Das ist Unsinn.
Dem Recht nach wäre es eigentlich so, dass das Gutachtenergebnis eines vom Gericht beauftragten Gutachters (nur dieser zählt für das Gericht als unabhängig - obwohl wir natürlich genau wissen, wie es auch dabei oftmals zugeht) auf jeden Fall über den Äußerungen der Gutachter der Streitparteien anzusehen ist, da die privat in Auftrag gegebenen Gutachten (und seien sie von noch so angesehenen Spezialisten angefertigt) als reiner Parteivortrag gelten, der Null-Komma-Null Beweiskraft hat vor Gericht, egal wie schlüssig und wissenschaftlich untermauert alles ist. Wenn der Gerichtsgutachter also zu einem anderen Schluss kommt als der Parteivortrag, dann hat das Gericht in aller Regel seinem gewählten Gutachter zu folgen (sonst hätte es diesen ja auch gar nicht einschalten müssen). In meinem Fall war es mehrfach wiederholt so, dass die vom Gericht beauftragten Gutachter, sofern sie tatsächlich vom Fach waren, übereinstimmend mit den bereits existierenden privaten Gutachten und den tausenden von objektiven Krankheitsbefunden geschrieben haben. Nicht weil es diese Gutachten bereits gab, sondern weil es eben den Fakten entsprach. Von mehreren Stellen (spezielle Anwälte, Gutachter) habe ich erfahren, dass kaum ein Fall bekannt wäre, der so eindeutig und so klar belegt sei wie meiner...
Wenn Gerichte dann hingehen und über zwei Instanzen und viele Jahre hinweg sogar die völlig unmissverständlichen und nicht widerlegbaren Aussagen der von ihnen eigens beauftragten Gutachter ignorieren, nur weil die Gegenseite dann halt darauf wieder erwidert, dass sie das nicht glaube, was der Gutachter schreibt (natürlich ohne einen einzigen Beweis oder eine erkennbare Begründung für ihr „Misstrauen“, vorzubringen), dann zeigt das ein paar Dinge ganz klar, nämlich u.a. Klüngeleien, reine Willkür und der feste Wille, den Kläger fertig zu machen.
Wenn Gerichte gerade in den schlimmsten Krankheitsfällen, wo sogar ihre eigenen Gutachter, die in aller Regel auch darauf getrimmt sind, die zu Begutachtenden als „gesund“ darzustellen oder aber körperliche Gebrechen als rein psychosomatische Symptome darzustellen etc. gar nicht mehr anders können, als die Tatsachen unverblümt aufzuzeigen, sich nicht an diese vielfach belegten Tatsachen halten, sondern sich lieber von einem „Das glaube ich aber nicht.“ der Beklagtenseite dazu verleiten lassen, den Fall weiter am Laufen zu lassen und dann eben noch über die nächsten Jahre hinweg vier oder fünf weitere Gerichtsgutachter in der Sache beauftragen (die allesamt zum gleichen Ergebnis kommen, was aber wiederum von der Gegenseite „nicht geglaubt“ wird), dann wird unter solchen Umständen ein simpler Schlichterspruch bei den Gerichten mit Sicherheit erst recht nichts bewirken können.

Und wenn Du da andere Erfahrung hast, dann zeigt das nur einmal mehr, wie viel pures Glück Du mit Deinen Behörden eben hast und wie wenig Du tatsächlich im Vergleich zu Anderen in diesen Dingen arbeiten und kämpfen musst.

Die Meisten geben dann im Laufe der Jahre eben auf, und genau darauf wird es angelegt. Oder es wird gehofft, dass der Fall sich durch Tod des Klägers ohnehin bald erledigt hat. Das sind Tatsachen. Wenn Du diese noch nicht mitbekommen hast, kann es soweit nicht her sein mit Deiner ehrenamtlichen Tätigkeit...

Mir scheint es doch so zu sein, dass Du da die sprichwörtliche behördliche Kusshand erfährst. Ich erinnere mich explizit auch noch an Deine Äußerungen im Thread zum Persönlichen Budget. Mit derartigen Anträgen bei Ämtern, wie Du sie stellst und umgehend erhältst, was Du wünschst, erreicht man in manchen anderen Bundesländern überhaupt schon mal rein gar nichts, weil die Länder einfach gegen geltendes Recht verstoßen. Ich glaube, ich hatte damals auch darüber geschrieben. Aber deshalb dann das x-te Klageverfahren gegen das Land beginnen? Wenn man zu dem Zeitpunkt noch drei weitere Verfahren gerade am Laufen hat? Das macht man irgendwann einfach nicht mehr. V.a. wenn man aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung weiß, wie es abläuft und man sich nicht wieder die nächsten 5 bis 10 Jahre mit noch zusätzlichem Scheiß herumplagen kann...

Gruß
Lukas
 
Hallo James,

Du könntest doch mal grob deinen Fall schildern, wenn es sich um keinen Einzelfall handelt und wenn Du der Meinung bist, dass Patienten fair behandelt werden.
Ich persönlich kenne Niemanden, und das sind inzwischen schon Einige, die vor den Ärztekammern oder Gericht wirklich Recht erhalten haben.

Ist es nicht auch so, dass die Gutachter der Gutachterstellen von den Haftpflichtversicherern der Ärzte bezahlt werden!
Außerdem werden Ärzte von den Haftpflichtversicherern dazu angehalten, grundsätzlich keine Schuld zuzugeben, sonst werden diese nämlich gar nicht mehr versichert, so wurde mir die Sachlage schon von verschiedenen Ärzten geschildert.

Die Realität beim Beweisen des Schadens und vor allem der Kausalität sieht wohl eher so aus, hier heißt es, "kaum einer hat eine Chance"......

www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1605018/Patienten-Kaum-Schutz-bei-Aerztepfusch#

Liebe Grüße
Anne S.
 
Trotz gegenteiliger Meinung:

Ich kenne etliche Fälle persönlich, bei denen ein Schlichtungsverfahren positiv für den geschädigten Patienten entschieden wurde und einige Fälle, die trotz Schlichterspruch (wie bei mir) vor Gericht erstritten wurden. Ich arbeite seit fast 10 Jahren in einem Bundesverband für medizin-geschädigte Patienten. Ich persönlich betreue in diesem Rahmen zwar "nur" Patienten, die durch Krankenhauskeime geschädigt wurden (hier ist die Beweisführung besonders schwierig) und zusätzlich einige "Sonderfälle" (manche auch bei Gerichtsverfahren), habe aber auch Einblick in die anderen Fachgebiete und erlaube mir deshalb eine andere Meinung zu haben. Richtig ist, dass nur etwa 1/3 aller Beschwerden von Patienten von den Schlichtungsstellen als Behandlungs-, Medikations-, Aufklärungs- oder Hygienefehler bestätigt werden und von denen dann aber über 90% im Vergleich ohne Gerichtsverfahren enden. Damit ist ein Gerichtsverfahren eher die Ausnahme!
Im Jahre 2011 wurden 11.016 Anträge gestellt, 7.355 Verfahren abgeschlossen.
Davon wurden 2157 Behandlungsfehler, 1821 Behandlungsfehler mit Aufklärungsmängeln und 42 Risikoaufklärungsmängel bescheinigt.
Falsch ist auch, dass die Schlichtungsstellen von den Haftpflichtversicherern finanziert werden! Die Schlichtungsstellen sind Einrichtungen der Bundesärztekammer. In den Schlichtungsstellen sind nicht nur Ärzte, sondern auch unabhängige Patientenvertreter eingebunden. Durch die Arbeit der Schlichtungsstellen ist es auch möglich, dass Vermeidungsstrategien für häufig gemachte Fehler entwickelt werden können.

Das das Persönliche Budget in manchen Bundesländern schwierig zu erhalten ist, ist mir bekannt. Aus meinem Landkreis kenne ich selbst 3 Behinderte, die dadurch Mittel erhalten. Einer davon hat MS und benötigt eine 24-h Pflege. Über das Persönliche Budget kann er sogar als Arbeitgeber seine eigenen Pflegekräfte beschäftigen...

Ich finde es schade, wenn durch so negative Darstellung wie oben Patienten eingeschüchtert werden und diese dadurch ihr Recht nicht wahrnehmen. Zum Glück sprechen aber die Zahlen eine völlig andere Sprache: Es wenden sich immer häufiger unzufriedene Patienten an Patientenberatungs- und Schlichtungsstellen.
 
Ich finde es schade, wenn durch so negative Darstellung wie oben Patienten eingeschüchtert werden und diese dadurch ihr Recht nicht wahrnehmen.


Du verdrehst hier völlig die Fakten und unterstellst unsinnige Dinge! Es wird hier ("negative Darstellung wie oben") niemand eingeschüchtert und schon gar nicht wird auch nur einem einzigen Patienten dazu geraten, sich nicht zur Wehr zu setzen. Das Gegenteil ist der Fall. Ich gehöre sogar zu Denjenigen, die stets dazu ermuntern, sich sein Recht notfalls zu erkämpfen und sich nichts gefallen zu lassen - und die sich genau deshalb oft genug als "Klagehansel" o.ä. sogar von anderen Kranken, die es eigentlich selber besser wissen müssten, belächeln und diffamieren lassen müssen...
TROTZDEM aber sind die genannten Dinge Tatsachen und Fakten, und insbesondere Diejenigen, die wirklich interessiert daran sind, um ihr Recht zu kämpfen, sollten über diese Fakten wahrheitsgetreu informiert werden. Die Fakten sind leider für gewöhnlich negativ - dies ist eine bundesweite Tatsache (mit möglicherweise kleiner Ausnahme speziell in Deinem Wohngebiet) -, sie werden nicht "negativ dargestellt"!
Mit bloßer Schönrederei ist niemandem geholfen. Die Leute müssen wissen, worauf sie sich einlassen und wie sie sich für den Kampf zu rüsten haben. Und eben auch, dass der Kampf mit gewissen Risiken (Kosten, weiterer Gesundheitsverlust durch sehr viel Stress und psychische Belastung etc. bis eben hin zum Unterliegen vor Gericht) verbunden ist.
 
Hallo James,
das Thema war: Wer ist schonmal gegen einen (ZA)Arzt juristisch vorgegangen?
Dazu hast Du nicht eine einzige Zeile geschrieben. Auch wenn Du unzählige Male
falsche Behauptungen aufstellst, werden sie nicht richtiger.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo James,

......nicht dass wir hier aneinander vorbeischreiben!

Auch ich will wirklich niemand abhalten, sich gegen Ärztefehler zu wehren.

Ich wollte nur die Schwierigkeiten aufzeigen, damit sich niemand falsche Hoffnungen macht und hinterher enttäuscht ist.

Du schreibst hier z.B. "Patientenvertreter wären eingebunden"......was heißt hier eingebunden?
Patientenvertreter haben weder ein Mitsprache- oder Entscheidungsrecht und das wäre das Wichtigste überhaupt.
Ich habe mich da weitgehend selbst informiert und damit auseinandergesetzt und mit Vertretern des G-BA schon oft genug gesprochen, wenn es um das Thema Amalgam und Zahnarztpfusch geht.
Da können Patientenvertreter zwar auch ihre Meinung abgeben, aber die interessiert dort niemanden und mit einbezogen werden diese Patientenmeinungen schon gar nicht. Solange hier Patienten kein Mitspracherecht haben, ist das eh alles eine Farce und Heuchelei und es hört sich eben nach außen hin gut an, wenn man sagen kann es gibt eine "Patientenvertreterstelle".

Auch im folgenden Link ist zu lesen, dass die Gutachter sehr wohl von den Haftpflichtversicherern der Ärzte bezahlt werden.
Ärztepfusch

Ich kann deine positive Bilanz nicht nachvollziehen, jedenfalls nicht wenn es um Amalgam oder fehlerhafte Zahnbehandlungen geht.
Ich selbst bin in einer Beratungsstelle tätig und und kann in diesem Zusammenhang leider von keinen positiven Fällen berichten, wenn es um Gerichtsverfahren oder Gutachterverfahren geht.

Liebe Grüße
Anne S.
 
Oben