- Beitritt
- 20.05.08
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@ Anne S.
Natürlich hat man bei Amalgam überhaupt keine Möglichkeiten. Medizinische Behandlungsfehler sind begrifflich definiert: Es handelt sich danach um Schäden, die durch Nichteinhaltung ärztlicher Regeln, Verletzung der Sorgfaltspflicht oder Nichteinhaltung zeitlicher Abfolgen entstehen. Da Amalgam (noch) nach den zahnärztlichen Regeln eingesetzt werden darf, brauchen wir uns hier darüber nicht zu streiten. Ich habe durch meine Tätigkeit die Erfahrung gemacht, dass weder "gesunder Menschenvestand" noch fester Glaube an Ärztepfusch einen möglichen Erfolg vorprogrammiert. Aus diesem Grunde prüfen wir jede Beschwerde betroffener Patienten (kostenfrei!) durch spezialisierte Medizinrechtsanwälte. Auch der Threadstarter hat von mir ein solches Angebot erhalten. Die Vorprüfung minimiert Anstrengungen, die -wenn juristisch relevante Kausalitäten nicht vorhanden sind - vermutlich ins Leere laufen würden und nur zusätzlich Frustation und Kosten erzeugen.
Schon aus diesem Grunde möchte ich Patienten, die glauben, dass sie durch einen ärztlichen Fehler eine Schädigung erhalten haben ermutigen sich zu äußern und die Hilfsangebote zu nutzen. Wenn aber wie hier stets der Tenor kommt: es hat sowieso keinen Zweck....ist das hilfreich?
Natürlich hat man bei Amalgam überhaupt keine Möglichkeiten. Medizinische Behandlungsfehler sind begrifflich definiert: Es handelt sich danach um Schäden, die durch Nichteinhaltung ärztlicher Regeln, Verletzung der Sorgfaltspflicht oder Nichteinhaltung zeitlicher Abfolgen entstehen. Da Amalgam (noch) nach den zahnärztlichen Regeln eingesetzt werden darf, brauchen wir uns hier darüber nicht zu streiten. Ich habe durch meine Tätigkeit die Erfahrung gemacht, dass weder "gesunder Menschenvestand" noch fester Glaube an Ärztepfusch einen möglichen Erfolg vorprogrammiert. Aus diesem Grunde prüfen wir jede Beschwerde betroffener Patienten (kostenfrei!) durch spezialisierte Medizinrechtsanwälte. Auch der Threadstarter hat von mir ein solches Angebot erhalten. Die Vorprüfung minimiert Anstrengungen, die -wenn juristisch relevante Kausalitäten nicht vorhanden sind - vermutlich ins Leere laufen würden und nur zusätzlich Frustation und Kosten erzeugen.
Schon aus diesem Grunde möchte ich Patienten, die glauben, dass sie durch einen ärztlichen Fehler eine Schädigung erhalten haben ermutigen sich zu äußern und die Hilfsangebote zu nutzen. Wenn aber wie hier stets der Tenor kommt: es hat sowieso keinen Zweck....ist das hilfreich?