Wer ist schonmal gegen einen (ZA)Arzt juristisch vorgegangen?

@ Anne S.

Natürlich hat man bei Amalgam überhaupt keine Möglichkeiten. Medizinische Behandlungsfehler sind begrifflich definiert: Es handelt sich danach um Schäden, die durch Nichteinhaltung ärztlicher Regeln, Verletzung der Sorgfaltspflicht oder Nichteinhaltung zeitlicher Abfolgen entstehen. Da Amalgam (noch) nach den zahnärztlichen Regeln eingesetzt werden darf, brauchen wir uns hier darüber nicht zu streiten. Ich habe durch meine Tätigkeit die Erfahrung gemacht, dass weder "gesunder Menschenvestand" noch fester Glaube an Ärztepfusch einen möglichen Erfolg vorprogrammiert. Aus diesem Grunde prüfen wir jede Beschwerde betroffener Patienten (kostenfrei!) durch spezialisierte Medizinrechtsanwälte. Auch der Threadstarter hat von mir ein solches Angebot erhalten. Die Vorprüfung minimiert Anstrengungen, die -wenn juristisch relevante Kausalitäten nicht vorhanden sind - vermutlich ins Leere laufen würden und nur zusätzlich Frustation und Kosten erzeugen.
Schon aus diesem Grunde möchte ich Patienten, die glauben, dass sie durch einen ärztlichen Fehler eine Schädigung erhalten haben ermutigen sich zu äußern und die Hilfsangebote zu nutzen. Wenn aber wie hier stets der Tenor kommt: es hat sowieso keinen Zweck....ist das hilfreich?
 
Hallo zusammen,

habe jetzt meine Kopie der Patientenakte über einen Anwalt bekommen.
Tza, was soll ich sagen?
Einige Stellen wurden mündlich anders besprochen, wie sie jetzt dort schwarz auf weiß stehen. Etwas anderes stimmt gar nicht!
Nur wie soll ich das beweisen?
Das kann ich ja gar nicht! :-(

LG Loup
 
hallo ,
versuche dir unterlagen -Abrechnungen -Arzt-mit Kkasse zu besorgen .
dann hast du ihn wahrscheinlich .
ich habe sowas zweimal erlebt .die tun dann ,was man sagt :)!
LG
 
Hallo Loup,


genau wie Du es schilderst, läuft es fast immer! Sobald der Verursacher (Arzt) Wind davon erhält, dass man gegen seinen Pfusch was unternimmt "verschwinden" Unterlagen und ändern sich verfängliche Einträge in der Patientenakte. Das ist der Normallfall...leider!...

Wie man es verhindern kann, ist in unserem Wiki Medizinische Behandlungsfehler recht umfangreich geschrieben. Leider ist es ja so (und in gewisser Weise auch menschlich verständlich), dass sämtliche Beweismittel beim Verursacher liegen und dieser auch noch vollen Zugriff darauf hat, somit sehr leicht zu "überarbeiten" sind....
 
Hallo Kopf, hallo James!

Bis dato war die Krankenkasse keine Unterstützung, aber ich werde es noch mal versuchen... nur die haben ja nicht die "Randbemerkungen" aus der Akte,
und die sind teilweise schlichtweg falsch! :mad:

LG Loup
 
Nach dem neuen Gesetz sollten die Krankenkassen Patienten besser unterstützen, aber Papier ist halt geduldig...
In der Praxis geht es der Kasse eher darum, dass ihre Kosten die sich durch Fehlbehandlung ja drastisch erhöhen vom Verursacher abgefedert werden. Das nützt allerdings in der Regel dem geschädigtem Patienten herzlich wenig. Von dieser Seite kann man also nicht viel erhoffen....

leider!

Gruß, James
 
Es hat sich wohl noch nicht herum gesprochen,
dass im neuen Gesetzt sich so gut wie nichts geändert hat.


Wir sind und bleiben in der Beweispflicht!!!!:mad:

Die Krankenkassen stören sich an solche Vorgängen nicht, selbst wenn diese womöglich Geld für eine Behandlung einsparen könnten.

Nur wenn man einen Prozess durchsetzt und gewinnt,
dann möchten die KK auch etwas von diesem Kuchen ab haben.



Meine Devise: Gehe nie alleine zum Arzt, nimm dir Zeuge mit.
Ein Arzt kann einem das Wort, sehr schnell im Munde herum drehen.

Ich habe wirklich alles durch, nur jetzt schlage ich
die Herrschaften mit ihren eigenen Mitteln,
indem ich mir alles restlos bestätigen lasse.:bang:
 
Es hat sich wohl noch nicht herum gesprochen,
dass im neuen Gesetzt sich so gut wie nichts geändert hat.


Wir sind und bleiben in der Beweispflicht!!!!:mad:

@Dora, das ist die tatsächliche Lage.

Wer erfolgreich klagen will, muss in der Lage sein, den kausalen Zusammenhang zwischen seinen Beschwerden und einem Behandlungsfehler seines Arztes nachweisen zu können. Und das, sollte oftmals nicht so einfach sein. :rolleyes:
 
Hallo Kopf, hallo James!

Bis dato war die Krankenkasse keine Unterstützung, aber ich werde es noch mal versuchen... nur die haben ja nicht die "Randbemerkungen" aus der Akte,
und die sind teilweise schlichtweg falsch! :mad:

LG Loup

ich würde trotzdem versuchen an die abrechnungen zu kommen .vorher würde ich dem arzt mitteilen ,das ich mit meiner ganzen person versuchen werde ,ihm zu schaden .
die rechnen fast alle falsch ab ,da liegt die wunde !

ich habe zweimal ohne offiziellen anwalt hier erfolge erzielt . die haben auch angst ,sitzen sie doch an der quelle des stetig sprudelnden geldes !

LG
 
Bei mir ist es nicht der Zahnarzt!

Es sind die Ärzte, die mich trotz Laborwerte und Hinweise
untätig blieben und denen ich meinen heutigen Zustand
zu verdanken habe.

Eine Kraehe hackt der anderen kein Auge aus. :bang:


@Hallo Kopf, ich glaube da hat man leider wenig Erfolg!

Ich befinde mich gerade in ähnlicher Lage und versuche alles schriftlich zu widerlegen. Zum Glück bekomme ich jetzt alles bestätigt und so sollte jeder in Zukunft von Anfang an handeln. Denn nur so, hat er eine faire Chance.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei groben Fehlern hat man durchaus realistische Möglichkeiten. Man darf eben nur nicht aus seiner Unwissenheit heraus Fehler machen. Ganz wichtig ist es dass man sich zuerst informiert und seinen Weg festlegt. zB hier: Medizinische Behandlungsfehler ! Völlig falsch ist es....und daran scheitern leider sehr häufig Betroffene....viel Wind beim Verursacher zu erzeugen, sich dort zu beklagen, mit Klage zu drohen usw. Dadurch "zwingt" man schon förmlich den Arzt oder die Klinik die Beweismittel (also die Krankenakte) "anzupassen". Man erzeugt somit Unlauterkeit und beraubt sich dadurch selbst! Aus meiner Erfahrung heraus dürfte das mehr als die Hälfte aller Fälle betreffen....einfach erschreckend!:schock:

Gruß, James
 
Völlig falsch ist es....und daran scheitern leider sehr häufig Betroffene....viel Wind beim Verursacher zu erzeugen, sich dort zu beklagen, mit Klage zu drohen usw. Dadurch "zwingt" man schon förmlich den Arzt oder die Klinik die Beweismittel (also die Krankenakte) "anzupassen". Man erzeugt somit Unlauterkeit und beraubt sich dadurch selbst! Aus meiner Erfahrung heraus dürfte das mehr als die Hälfte aller Fälle betreffen....einfach erschreckend!:schock:

völlig falsch kann es gar nicht sein ,denn ich hatte ja zweimal erfolg ! einmal zahnarzt und einmal "normal " .
hier kommt es sicherlich auf die lage der situation an .bei mir wurden z.b zahnarztleistungen vorgenommen und der arzt war zum zeitpunkt gar nicht anwesend - sondern lehrend an der uni . desweiteren hatte ich ein telefonat mitgeschnitten .ich hatte also gute karten !
LG
 
Ich hatte im Vorfeld kein Wind aufgestaubt
und trotzdem, sorry die A....karte gezogen.
 
Hab' mal ne kleine Frage:

Wird jede ausgestellte (formlose) Überweisung, und sei es eine Private vom Arzt abgerechnet?

Wer kennt sich da aus?

Lieben Gruß
 
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