Themenstarter
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- 19.08.10
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- 437
Wer bewacht die Bewacher?
Bsp.: Eine Ernährungswissenschaftlerin kauft im Supermarkt einen Plastikbecher mit Roter Grütze. Das steht zumindest auf dem Becher. Der Becher ist durchsichtig, enthält eine rotgefärbte Gelee-Variante und aufgespritzte Sahne.
Der Geschmackstest lässt sie vermuten, dass egal, was der Becher beinhaltet, es jedenfalls keine Rote Grütze ist. Was Rote Grütze ist, wird klar definiert und zwar keine rein gallertige Substanz, sondern eine, die einen Mindestprozentsatz von 25% Früchten aufweist.
Das sich hier so verhält, bezweifelt die junge Frau. Sie wendet sich an den Verbraucherschutz.
Dort wird die Substanz zur weiteren Untersuchung eingeschickt und der Verdacht bestätigt sich: hier ist nicht einmal die Spur von kleinen Kernen oder Fruchtfasern zu finden.
Das teilt die Verbraucherschutzzentrale der Wissenschaftlerin mit, zugleich aber auch, dass es keine rechtliche Handhabe gegen den Vertreiber gibt. Was wie folgt begründet wird: Der Becher enthält zwar den Aufdruck 'Rote Grütze', jedoch auch: ‚Dessert‘ und Dessert bedeutet etwas anderes als Rote Grütze. Von einem 'mündigen Verbraucher' dürfe man erwarten, dass er sich nicht nur auf den Aufdruck verlässt, sondern diesen durch die in Augenscheinnahme bestätigt und auch noch das Kleingedruckte liest.
Die als unmündig abgestempelte Verbraucherin reagiert verärgert und fragt zurück, ob sie das so verstehen dürfe, dass der irreführende Aufdruck 'Rote Grütze' nur deshalb nicht strafbar ist, weil ja jeder in den Becher hineinschauen und erkennen könne, das eben k e i n e Rote Grütze darin ist? Auf solch spitzfindige Fragen erhält sie nun aber wirklich keine Antwort mehr.
Erst einige Zeit später teilt man ihr mit, dass man noch einmal den Kontakt zum Hersteller gesucht hätte, der versprach, sein Produkt inhaltlich zu überarbeiten und in einer verbesserten Version, das hielt er immerhin für möglich, wieder auf den Markt zu bringen.
Die alten Produkte würden keinesfalls vom Markt genommen, sondern in aller Ruhe abverkauft werden.
Nun fragt man sich zu Recht: Wo bleibt da der Schutz des Verbrauchers, wenn selbst die mit dieser Aufgabe betrauten Institutionen seine unmittelbaren Interessen nicht wirksam vertreten können?
Wie wirksam sind die staatlichen Kontrollmaßnahmen und welche gibt es?
Falls diese nicht ausreichen, welche Möglichkeiten des Selbstschutzes gibt es und wer sollte unbedingt auf die Kenntnisse von Organisationen und (Selbsthilfe-)Gruppen zurückgreifen? Und gibt es genug Interessengruppen, die sich der Aufklärung und dem Schutz ihrer Mitglieder
verschrieben haben oder sind diese mittlerweile alle durch die Pharmaindustrie unterwandert?
Bsp.: Eine Ernährungswissenschaftlerin kauft im Supermarkt einen Plastikbecher mit Roter Grütze. Das steht zumindest auf dem Becher. Der Becher ist durchsichtig, enthält eine rotgefärbte Gelee-Variante und aufgespritzte Sahne.
Der Geschmackstest lässt sie vermuten, dass egal, was der Becher beinhaltet, es jedenfalls keine Rote Grütze ist. Was Rote Grütze ist, wird klar definiert und zwar keine rein gallertige Substanz, sondern eine, die einen Mindestprozentsatz von 25% Früchten aufweist.
Das sich hier so verhält, bezweifelt die junge Frau. Sie wendet sich an den Verbraucherschutz.
Dort wird die Substanz zur weiteren Untersuchung eingeschickt und der Verdacht bestätigt sich: hier ist nicht einmal die Spur von kleinen Kernen oder Fruchtfasern zu finden.
Das teilt die Verbraucherschutzzentrale der Wissenschaftlerin mit, zugleich aber auch, dass es keine rechtliche Handhabe gegen den Vertreiber gibt. Was wie folgt begründet wird: Der Becher enthält zwar den Aufdruck 'Rote Grütze', jedoch auch: ‚Dessert‘ und Dessert bedeutet etwas anderes als Rote Grütze. Von einem 'mündigen Verbraucher' dürfe man erwarten, dass er sich nicht nur auf den Aufdruck verlässt, sondern diesen durch die in Augenscheinnahme bestätigt und auch noch das Kleingedruckte liest.
Die als unmündig abgestempelte Verbraucherin reagiert verärgert und fragt zurück, ob sie das so verstehen dürfe, dass der irreführende Aufdruck 'Rote Grütze' nur deshalb nicht strafbar ist, weil ja jeder in den Becher hineinschauen und erkennen könne, das eben k e i n e Rote Grütze darin ist? Auf solch spitzfindige Fragen erhält sie nun aber wirklich keine Antwort mehr.
Erst einige Zeit später teilt man ihr mit, dass man noch einmal den Kontakt zum Hersteller gesucht hätte, der versprach, sein Produkt inhaltlich zu überarbeiten und in einer verbesserten Version, das hielt er immerhin für möglich, wieder auf den Markt zu bringen.
Die alten Produkte würden keinesfalls vom Markt genommen, sondern in aller Ruhe abverkauft werden.
Nun fragt man sich zu Recht: Wo bleibt da der Schutz des Verbrauchers, wenn selbst die mit dieser Aufgabe betrauten Institutionen seine unmittelbaren Interessen nicht wirksam vertreten können?
Wie wirksam sind die staatlichen Kontrollmaßnahmen und welche gibt es?
Falls diese nicht ausreichen, welche Möglichkeiten des Selbstschutzes gibt es und wer sollte unbedingt auf die Kenntnisse von Organisationen und (Selbsthilfe-)Gruppen zurückgreifen? Und gibt es genug Interessengruppen, die sich der Aufklärung und dem Schutz ihrer Mitglieder
verschrieben haben oder sind diese mittlerweile alle durch die Pharmaindustrie unterwandert?