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Wirklich lesenswert und insbesondere auch die Verfolgung der hinterlegten Quellen ist lohnend!Wollen Sie das oder ähnliches eines Tages in den Geschichtsbüchern lesen? Ich nicht.
Wer mich kennt weiß, dass ich positiver Realist bin. Umso schwerer fällt es mir, in diese Art der Dystopie hineinzutauchen. Doch wie die hinterlegten Quellen belegen, ist vieles schon keine Vision mehr, sondern Realität!
Es gibt im Grunde gar keine Zeit mehr zum Nachdenken und Disputieren.
Wir stehen heute am “Eve of Destruction”, am Vorabend einer historischen Entscheidung, die wohl einen fatalen Wendepunkt einleiten wird. Und die wenigsten Menschen wissen davon. Schlimmer noch: Es scheint sie noch nicht einmal zu interessieren. Oder doch?
Die Band “Killing Joke” (der Bandname ist eine ungewollte Koinzidenz), wie viele ihrer alten Musikerkollegen notgedrungen aus der Gruft auferstanden – dem Nachwuchs fehlt wohl auch da der kreative Funke –, hat mit “European Superstate” den passenden Soundtrack zum Niedergang komponiert.
Genießen Sie, solange Sie noch dürfen (frei nach Alan Greenspan):
[...]
Quelle: Europäischer Superstaat, wir kommen! Eine Dystopie.
Verfassungs-Klagen gegen ESM und Fiskalpakt
Gleich mehrere Klagen gegen ESM und Fiskalpakt muss das Verfassungsgericht am 10. Juli verhandeln. Der Verein "Mehr Demokratie" hat am 29. Juni eine von bisher 12.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Rettungsschirm (ESM) und Fiskalvertrag an das Bundesverfassungsgericht übergeben.
Vertreten wird die Bürgerklage von dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart und der ehemaligen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin. Verbunden mit der Beschwerdeschrift ist ein Eilantrag, der die Ratifizierung der Verträge durch die Bundesrepublik vorerst stoppen soll.
Doch nicht nur der Verein klagt: Auch der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, die gesamte Linksfraktion und der CSU-Politiker Peter Gauweiler haben jeweils Klagen eingereicht.
Von meinem Link ausgehend, finde ich die Meinungen des Herrn Icke auf jeden Fall diskussions-wichtig!
Hallo Juppy,
was genau möchtest Du mit diesem Link ausdrücken?
Da setze ich doch einfach auch einen:
Holocaust-Referenz : David Icke : Verschwrungstheorie im Krokomntelchen
Von meinem Link ausgehend, finde ich die Meinungen des Herrn Icke auf jeden Fall diskussions-wichtig!
Grüsse,
Oregano
Ich diskussions-unwürdig.
jaaa...
Selbstverfreilich muss man sich auf alle möglichen und unmöglichen Eventualitäten einstellen - Übung macht schließlich die Meister - und ("profitablen") Krieg gibts ja sowieso immer irgendwo auf der Welt, da wär man ja blöd, nicht mitzumachen...jungewelt.de/2012/09-04/056.php schrieb:...
Doch mit dem neuen »Urbanen Ballungsraum Schnöggersburg« entsteht etwas, was es bis jetzt in keinem Einsatzgebiet der Bundeswehr gibt, eine sechs Quadratkilometer große moderne Stadt mit U-Bahnhof, Autobahnauffahrten und modernsten Regierungsgebäuden. Militärkritiker ahnten es längst, nun gibt es die Bundesregierung zu: In der gigantischen Übungskulisse aus mehr als 500 Gebäuden kann zukünftig auch der Einsatz im Innern geprobt werden. Dies geht aus einer junge Welt vorliegenden Antwort auf eine kleine Anfrage der Linke-Abgeordneten Inge Höger vor. Die Bundesregierung spricht hier Klartext. Zu den Aufgaben der Bundeswehr, die im GÜZ geübt werden sollen, gehören explizit der »Schutz kritischer Infrastruktur«, der »Heimatschutz« sowie »Innerer Notstand«. Die Linke-Abrüstungspolitikerin Höger befürchtet denn auch: »Was die Verfassungsrichter Mitte August ermöglichten, kann zukünftig in der Altmark geübt werden: der Einsatz der Bundeswehr in Inland.«
Die Kosten für den Betrieb des GÜZ sind beachtlich. So wurden für die bereits existierende Infrastruktur, für die Betreiberfirma Rheinmetall und zahlreiche weitere Posten bis heute beinahe eine Milliarde Euro ausgegeben. Der Häuserkampf in modernen Großstädten soll mit weiteren 100 Millionen gefördert werden. Die Bundesregierung gibt in der Anfrage zu, daß die urbanen Kriegsstrategien ohne Beteiligung des Parlaments in den Ausbildungsbetrieb aufgenommen wurden.
In der Antwort finden sich zudem Hinweise darauf, daß es im Luftraum über dem GÜZ und damit in der gesamten Region zukünftig lauter wird. 2013/2014 wird eine Behelfslandebahn in der Heide in Betrieb genommen. Diese soll so gut ausgebaut werden, daß darauf neben Herkules- und Transall-Militärflugzeugen auch der neue Airbus A400M landen kann. Transport- und Kampfhubschrauber üben schon jetzt verbundene Kriegsführung mit Bodenkräften. Militärexperten gehen jedoch davon aus, daß sich dies nach Aufstellung der Division »Schnelle Kräfte« im Jahr 2014 und der vollständigen Auslieferung des Kampfhubschraubers Tiger sowie des Transporthubschraubers NH90 noch deutlich verstärken wird. Ebenso wird voraussichtlich die Nutzung des unteren Luftraumes durch Drohnen zunehmen. Wenn es nach dem Wunsch des Verteidigungsministeriums geht, dann werden dort nicht nur wie bisher Überwachungsdrohnen, sondern auch Kampfdrohnen den Einsatz über städtischen Ballungsräumen üben können.
Auf die Frage nach eventuellen Übungsplänen von Polizei, allein oder gemeinsam mit den Militärs, lautet die Antwort etwas ausweichend: »Derzeit nein.« Der regierungsnahe »Newsletter Verteidigung« berichtet jedoch bereits, daß Kommandos von Bundes- und Länderpolizeien zukünftig das GÜZ nutzen wollen. Die Aufgabenprofile nähern sich bei Einsätzen in städtischen Ballungsräumen in jedem Fall an, und damit wird die Trennung von Polizei und Militär mehr und mehr aufgehoben. Der Verfassungsschutz befaßt sich zwischenzeitlich auch mit dem GÜZ, jedoch nicht mit den potentiell demokratiefeindlichen Übungsszenarien der Bundeswehr, sondern mit den für Mitte September geplanten Protesten gegen das Kriegstrainingszentrum.
Quelle: Kurzmeldungen aus aller Welt - Februar 2010 - www.initiative.cc[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]3) Lissabonvertrag: Auf Zivilpersonen darf geschossen werden[/FONT][FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]
Artikel 2 der Charta der Grundrechte – Recht auf Leben[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]1. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
2. Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden. [/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Quelle: Charta der Grundrechte der Europäischen Union in der Fassung vom 14.12.2007, Amtsblatt der Europäischen Union C 303/1[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Erläuterung zu Artikel 2 – Recht auf Leben [/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]1. Absatz dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der wie folgt lautet:
«1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt [...]».
2. Satz 2 der genannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden, dessen Artikel 1 wie folgt lautet:
«Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.»
Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta.
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen «Negativdefinitionen» auch als Teil der Charta betrachtet werden: [/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
«Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen.»
b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
«Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden [...]». [/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Quelle: Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in der Fassung vom 14.12.2007,
Amtsblatt der Europäischen Union C 303/17[/FONT]
[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]Quelle: der Lissabonvertrag entlarvt: EU will auf DemonstrantInnen schiessen lassen! - bjks Politik-Magazin[/FONT]
Also bitte immer erst informieren und denken und dann schreiben...
Bereits in GG Art.87a(4) lesen wir:
Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche
demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die
Bundesregierung [...] Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des
Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der
Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.
Nachtrag zu Goldbesitz und weiteren Aspekten der Finanzkrise:
Bitte unterzeichnen Sie auch unseren Aufruf https://www.gold-action.de/initiative.html. Unser deutsches Gold, im Prinzip das letzte tatsächliche Vermögen der Bundesbank, also aller Deutschen (Wert: ca. Euro 140 Milliarden!), darf nicht länger fern im Ausland (USA, GB, FR) liegen. Es muss in unserem Land deponiert werden: für Notfälle und geschützt vor fremdem Zugriff! Ferner darf dieses Gold nicht belastet oder verliehen werden. Auch die USA, China, Russland, Indien, Frankreich und viele andere Länder haben selbstverständlich ihr Gold im eigenen Land. Man würde uns für verrückt erklären, wollten wir diesen Ländern vorschlagen, ihr Gold bei uns zu lagern.
Und WIR sind verrückt, da WIR es anders handhaben, wofür - auf den ersten Blick - nicht der geringste Grund besteht! (Es sei denn, das Gold ist schon weg und /oder die US-Regierung verweigert die Herausgabe und die deutsche Regierung ist zu feige, dies den Deutschen mitzuteilen). Erstaunlich ist doch immerhin, dass die Regierung, respektive die Bundesbank, seit Jahren nicht den Mut aufbringen, die Rückführung klar und offen zu fordern. Die Kosten hierfür und für den Bau von Lagerkapazitäten (sofern überhaupt notwendig!) bewegen sich im Promillebereich des Wertes des Sicherungsgutes. Sie sind vernachlässigbar. Wer gegenteiliges behauptet, lügt.
Jetzt wurden die Voraussetzungen für einen Einsatz der Bundeswehr aber weiter gelockert, z.B. sind jetzt auch Einsätze zur "Terrorismusbekämpfung" denkbar und möglich, was auch immer das im Zweifelsfall bedeutet...