Schwerwiegende Nebenwirkungen der Corona-Impfstoffe bis hin zu Todesfällen

Außerdem wurde jede Charge vor der Freigabe von den Behörden auf mRNA-Gehalt untersucht. Das wäre dann wohl doch aufgefallen, wenn in einem Drittel gar nichts drin gewesen wäre.
... war der "Modus der Chargenkontrolle" nicht der, dass die Hersteller selbst eine Ampulle (natürlich "rein zufällig" aus der Charge gewählt :) ) an die Behörde geschickt haben?
Über die Belastbarkeit einer solchen "Chargenkontrolle" mag jeder für sich entscheiden.
 
Der Witz an einer Charge ist ja, daß sie eine gemeinsame Produktionslinie durchlaufen hat, quasi aus einem großen Topf stammt. Die Daten aus Dänemark verteilen sich ja auch auf die Chargen. Wenn man annähme, daß in alle Chargennummern Salzwasserfläschchen eingemischt waren, ist außerdem MaxJoys Argument kaputt.
 
Auch die Untersuchungen von McKernan und Buckhaults und dem deutschen Labor, die nun schon einige Chargen analysiert haben, haben kein Indiz für "leere" Fläschchen erbracht.
 
Außerdem wurde jede Charge vor der Freigabe von den Behörden auf mRNA-Gehalt untersucht. Das wäre dann wohl doch aufgefallen, wenn in einem Drittel gar nichts drin gewesen wäre.

Sehr vollmundig... 👄

Aber "wurde untersucht" ist zumindest auf europäischer Ebene so nicht festgelegt, denn "die Behörden" (in Dtld. eigtl. das PEI) sind lediglich per Kann-Bestimmung zur Laboranalyse aufgefordert, alternative Option: Prüfung der Herstellerunterlagen (Ermessensentscheidung). Beide Optionen zu dieser Prüfung per Kann-Bestimmung umfassen 4 Bereiche (s.u.). Somit ist dein obiges

Und hier:
Für die Bundesrepublik Deutschland ist laut § 32 des deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG) festgelegt, dass die Chargen eines zugelassenen Impfstoffs, unbeschadet der Zulassung, nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie von der zuständigen Bundesoberbehörde freigegeben worden sind. Dafür muss eine staatliche Chargenprüfung ergeben haben, dass die Charge nach Herstellungs- und Kontrollmethoden, die dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Zulassung entsprechen, hergestellt und geprüft worden ist und dadurch die erforderliche Qualität festgestellt werden konnte.
Auf europäischer Ebene erfolgt die Chargenfreigabeprüfung auf Basis der spezifischen europäischen Direktive 2001/83/EG Artikel 114, geändert durch die Direktive 2004/27/EG. Dieser Artikel besagt, dass ein Labor eines Mitgliedstaats eine Charge eines immunologischen Arzneimittels vor dem Inverkehrbringen testen kann, aber nicht muss [5, 6].
Ein Mitgliedstaat kann den Zulassungsinhaber vor dem Inverkehrbringen eines Impfstoffs dazu auffordern, Proben von jeder Charge für die Untersuchung durch ein amtliches Arzneimittelkontrolllabor (Official Medicines Control Laboratory, OMCL) einzureichen. Die zuständige Behörde des jeweiligen Mitgliedstaats stellt ein Chargenfreigabezertifikat (Batch Release Certificate) aus, wenn die Ergebnisse den Spezifikationen entsprechen. Dieses Verfahren ist bekannt als „Official Control Authority Batch Release“ (OCABR) und besteht aus analytischen Kontrollen und Dokumentenprüfungen, die für jede Impfstoffcharge zusätzlich zur herstellerspezifischen Chargenfreigabe und Kontrolle beim Hersteller durchgeführt werden müssen.
Die Chargenprüfung beinhaltet neben der experimentellen Prüfung der Impfstoffe auch die Überprüfung der chargenspezifischen Daten zur Herstellung und Qualitätskontrolle, die der Hersteller mit dem Antrag auf Chargenfreigabe einzureichen hat.
Die produktspezifischen Leitlinien beinhalten eine Auflistung der Tests, die vom OMCL für die Chargenfreigabe der jeweiligen Arzneimittel durchgeführt werden sollen. Die festgelegten Tests wurden vorher, einschließlich der für die durch die EMA zentralisiert zugelassenen Produkte, vom OCABR-Netzwerk aus den vom Hersteller gemäß dem Zulassungsdossier für das Produkt durchgeführten Tests ausgewählt und vereinbart.
Aufgrund der Parallel-Testung sind die Tests beim OMCL [in Deutschland: PEI - meine Anmerkung] bereits abgeschlossen, sobald die Dokumentation des Herstellers für die offizielle Chargenfreigabe fertiggestellt ist. Daher gibt es auf OMCL-Ebene keine Verzögerung für die Chargenfreigabe. Wenn der Impfstoffhersteller die Chargenfreigabe für eine Charge beantragt, überprüft das zuständige OMCL alle bereitgestellten Unterlagen sowie die von beiden Seiten erzielten Ergebnisse und gibt die Charge frei, sollte die Bewertung zufriedenstellend sein.

Hier:

Sampling and tests to be performed by the Control Laboratory​

The following samples should be supplied to the Official Medicines Control Laboratory performing batch release:
At least 15 single/multi dose containers of each final lot
The Control Laboratory should perform the following tests:
On the final lot:
Appearance
Identity (for each strain)
Potency*
Integrity
*(if more than one strain, content/ratio of each is measured according to MA)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gehe mal davon aus, dass keine einzige Charge von irgendwelchen Behörden oder dem PEI getestet wurde, auch mangels Kompetenz in der Gentechnik. Wie man hört, waren die schon mit dem Bearbeiten der zahlreichen Komplikationsmeldungen so überfordert, dass sie quasi nicht mehr handlungsfähig waren. Sonst hätte es nämlich zumindest Rückrufaktionen für die übelsten Chargen geben müssen - hat es aber nicht.
 
Ich gehe mal davon aus, dass keine einzige Charge von irgendwelchen Behörden oder dem PEI getestet wurde,
Ob alle Chargen getestet wurden, mag unklar sein, aber es wurden allein vom PEI mehrere Hundert getestet:

Wieviele Chargen muß man testen, um mit 95% Wahrscheinlichkeit auf mindestens eine "leere" Charge zu stoßen, wenn angeblich 30% aller Chargen "leer" sind?
 
Wieviele Chargen muß man testen, um mit 95% Wahrscheinlichkeit auf mindestens eine "leere" Charge zu stoßen, wenn angeblich 30% aller Chargen "leer" sind?
... falls irgendwie die passenden Aufkleber auf den "richtigen" Fläschchen landen, die dann ans PEI geschickt werden: Unendlich viele!
 
Die waren ja nicht leer, da wird sich schon irgendeine trübe Flüssigkeit drin befunden haben. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die Proben auf den mRNA-Gehalt überprüft wurden? Der pH-Wert wurde getestet und die Probe mal gegen das Licht gehalten, wenn überhaupt.
 
Aber "wurde untersucht" ist zumindest auf europäischer Ebene so nicht festgelegt, denn "die Behörden" (in Dtld. eigtl. das PEI) sind lediglich per Kann-Bestimmung zur Laboranalyse aufgefordert, alternative Option: Prüfung der Herstellerunterlagen (Ermessensentscheidung). Beide Optionen zu dieser Prüfung per Kann-Bestimmung umfassen 4 Bereiche (s.u.).
Danke für deine Recherche. Aber kann es sein, daß du in deiner Quelle nur den Abschnitt zu den allgemeinen Regeln gelesen hast und nicht den Abschnitt zu den Covid-Impfstoffen, daß du aus dem Covid-Abschnitt sehr selektiv zitiert hast?

Die produktspezifischen Regelungen hören sich nämlich ganz anders an:

Konkret bedeutet dies, dass bei der Produktion einer Charge ein Teil der abgefüllten Behälter an die Qualitätskontrollabteilung des Herstellers sowie an das OMCL geschickt wird. Dabei muss der Impfstoffhersteller eine deutlich umfangreichere Liste von experimentellen Prüfungen als das OMCL durchführen, die im Rahmen der Zulassung festgelegt worden sind. Dagegen müssen die OMCL für die Chargenprüfung nur die Tests wiederholen, die speziell in den europäischen produktspezifischen Leitlinien definiert sind. Die für die COVID-19-Impfstoffe vorhandenen Leitlinien sind auf der Internetseite der EDQM verfügbar [12]. Des Weiteren sind die von den OMCL durchzuführenden Chargenfreigabetests für die COVID-19-Impfstoffe in der Tab. 2 zusammengefasst [1316].
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Quelle: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC9582401/ (Link korrigiert)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es sind auch einzelne fehlerhafte Chargen durch die Testung entdeckt worden:
Während des unabhängigen Überprüfungs- und Testverfahrens wurde eine kleine Anzahl von Chargen zurückgewiesen, entweder während der Tests oder aufgrund der Protokollüberprüfung. So wurden beispielsweise bei der Wirksamkeitsprüfung einer der frühen Impfstoffchargen in einem OMCL Probleme mit der Homogenität der abgefüllten Fläschchen festgestellt, wobei der Wirksamkeitswert bei einigen Fläschchen derselben Charge unterhalb der Spezifikation lag. Auf der Grundlage dieser OMCL-Ergebnisse wurde eine Untersuchung mit dem Hersteller eingeleitet. Nach einer behördlichen Entscheidung wurde ein Teil der Charge zurückgewiesen, und das Analyseverfahren auf der Ebene des Herstellers wurde verbessert und in die Genehmigung für das Inverkehrbringen aufgenommen. Die Zahl der aus Qualitätsgründen abgelehnten Chargen war zwar gering, aber dennoch von Bedeutung, da eine Charge Millionen von Dosen repräsentiert.
Quelle: https://www.nature.com/articles/s41541-023-00617-x
 
Glaubst du im Ernst, dass wenn die Milliarden damit verdienen, an der Wahrheit interessiert sind.?
Das PEI verdient damit kein Geld.

Ich meine, man kann das natürlich machen, immer alles für Lügen halten und immer genau das Gegenteil für richtig annehmen, wenn eine offizielle Stelle etwas bekanntgibt. Dann wird das Leben aber schwierig.
 
Aber nochmal: Bislang ist keine einzige Testung bekannt geworden, auch nicht durchgeführt von Impfkritikern, die eine Charge ohne Wirkstoffe nachgewiesen hätte. Diese These von den 30% Placebo-Chargen ist einfach an den Haaren herbeigezogen.

Auch die hier immer gern zitierten Chemie-Professoren haben das nicht behauptet, sondern:
Dabei zeigten sich laut Matysik eine besorgniserregend nachlässige Vorgehensweise bei den Sicherheitsprüfungen der Biontech-Impfstoffe. Unter anderem habe der PEI-Mitarbeiter erläutert, dass bei der Prüfung neuer Impfstoffchargen lediglich vier Aspekte untersucht würden – die Farbe und der pH-Wert des Gemisches sowie die Länge und die Konzentration der enthaltenen mRNA. Dies entspricht den Angaben des PEI auf seiner eigenen Webseite, auf der zu lesen ist, dass bei jeder Chargenprüfung „die Identität, die Menge und Konzentration sowie die Integrität der im Impfstoff enthaltenen RNA“ untersucht werde. Zusätzlich bestimme man den Anteil der RNA, der in Lipidpartikeln verpackt ist, und das Aussehen des Impfstoffs.
Auch die mRNA werde laut Matysik nicht nach dem aktuellen Stand der Technik geprüft. Die verwendete PCR-Untersuchung sei deutlich ungenauer als eine Überprüfung mit der „Next-Generation-Sequencing“-Technologie, die das PEI laut Eigenangaben auch im Haus habe.
Quelle: https://apollo-news.net/chemieprofe...tsueberpruefung-der-corona-impfstoff-chargen/
 
... immer genau das Gegenteil für richtig annehmen, wenn eine offizielle Stelle etwas bekanntgibt. Dann wird das Leben aber schwierig.
Nö - das Leben wird dann ganz einfach: Ich bezweifle immer erst mal alles, was von einer offiziellen Stelle kommt. Das hat mir schon viel Geld erspart/eingebracht. Und es hat dazu geführt, dass ich das ab spätestens Ostern 2020 für eine Pseudopandemie gehalten habe und mich schon da gegen jede angebotene Injektion diesbezüglich entschieden habe.

Lothar Wieler 2020:
 
Japanischer Virologe warnt auf der Straße vor künstlich hergestellem Omicron-Stamm.

Artikel auf "Thehighwire" (mit Video auf X verlinkt) veröffentlich am 28.09.2023 - Übersetz mit DeepL:
Was wäre, wenn die Welt erfahren würde, dass der Omicron-Stamm hergestellt wurde?

Ein emotional alarmierendes Video wurde soeben veröffentlicht. Ein Mann im Anzug steht allein auf einer belebten japanischen Straße und versucht, die Aufmerksamkeit der Passanten zu gewinnen. Es ist der japanische Professor Takayuki Miyazawa von der Universität Kyoto. Er ist ein führender Virologe und außerordentlicher Professor am Institut für Lebens- und Medizinwissenschaften der Universität. Der japanischsprachige Clip von Professor Miyazawas Warnung hat zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels über 8 Millionen Aufrufe auf X
 
Bezweifelst du es auch, wenn eine Charge Tee wegen Pestizidbelastung zurückgerufen wird, oder kaufst du sie dann aus extra? ;) Könnte ja ein geheimzuhaltendes Wunderheilmittel dahinterstecken ...
 

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