PCR-Messung am Beispiel des sog. Schweinegrippe-Virus
Martin Eitel, Wissenschaftspublizist, Berlin
Wie erfolgt der Nachweis der Schweinegrippe-Viren?
Wie das so genannte Schweinegrippe-Virus von den Labormitarbeitern „nachgewiesen“ wird, können wir den Angaben von entsprechenden Institutionen wie dem deutschen RKI entnehmen. Die so genannten Virologen haben ein umfangreiches Arsenal von Testverfahren entwickelt, mit denen sie den Eindruck zu erwecken versuchen, Krankheitsursachen wissenschaftlich zweifelsfrei und sicher nachweisen zu können.
Tatsächlich ist das nicht der Fall. Mit dem vom RKI und ähnlichen Einrichtungen zum Schweinegrippe-Nachweis empfohlenen und nachstehend beschriebenen Testverfahren können nur bestimmte Partikel anhand ihrer Gensequenzen verglichen werden. Ob ein bestimmtes Partikel mit einer gewissen Gensequenz aber eine bestimmte Krankheit verursacht, ist damit nicht beweisbar. Beweisbar ist damit nur, dass bestimmte Partikel bzw. Gensequenzen zu bestimmten Krankheiten gehören.
Für die Klärung der Frage, ob diese Gensequenzen notwendige Bedingung und damit wirklich die Ursache für die Krankheit sind oder ob sie vielmehr nur als Folge der Krankheit auftreten, sind andere Untersuchungen nötig, nämlich Untersuchungen, die zeigen, dass diese als Krankheitsursache verdächtigten Partikel bzw. Gensequenzen zum einen nur bei denjenigen Personen feststellbar und nachweisbar sind, die an der speziellen Krankheit leiden, dass sie zum Zweiten bei Personen, die nicht an der Krankheit leiden, auch nicht vorkommen und nicht nachweisbar sind und zum Dritten, dass bei Übertragung der Partikel auf einen anderen Wirt (Mensch, Tier) auch dort die Krankheit verursacht wird. Nur dann ist eine wissenschaftlich exakte und eindeutige Ursache-Wirkung-Beziehung feststellbar.
Das deutsche RKI empfiehlt in seinem offiziellen Internet-Angebot beim Thema Schweinegrippe bzw. neue Influenza die so genannte PCR und behauptet, mit der als PCR bezeichneten Methode könne das neue Virus der Schweinegrippe zuverlässig nachgewiesen werden. Weiter heisst es dort, dass mit dieser PCR-Methode charakteristische Abschnitte im Erbgut des Virus nachgewiesen würden („Hinweise zur labordiagnostischen Sicherung der Diagnose einer Infektion mit dem neuen Influenza A/H1N1-Virus“). Das ist zwar grundsätzlich richtig, aber letztlich nicht mehr als eine zirkuläre Definition und gibt keine Antwort auf die ganz wesentliche Frage, ob das anhand seines Erbguts bzw. der charakteristischen Abschnitte im Erbgut nachgewiesene Virus nun Ursache oder Folge der Krankheit ist.
Die Polymerase-Kettenreaktion (englisch: Polymerase Chain Reaction = PCR) ist eine Methode, um die Erbsubstanz (= im Reagenzglas) zu vervielfältigen. Dazu wird ein Enzym verwendet, die DNA-Polymerase. Der Begriff „Kettenreaktion” beschreibt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die Produkte vorheriger Zyklen als Ausgangsstoffe für den nächsten Zyklus dienen und somit eine exponentielle Vervielfältigung ermöglichen (7).
Zu denken geben sollte jedem Bürger natürlich die Tatsache, dass zum Nachweis des so genannten Schweinegrippe-Virus auf die PCR zurückgegriffen wird. Einer exponentielle Vervielfältigung der angeblich viralen Erbsubstanz, die das Ziel der PCR ist, bedarf es eigentlich nur dann, wenn nur minimale Spuren vorhanden wären, die sich ohne eine solche Vermehrung nicht analysieren liessen, wie das z. B. bei Tatortspuren nach Verbrechen vorkommen kann.
Wenn sich aber die angeblich so bösen Viren ohne solche Labormanipulationen zur exponentiellen Vervielfältigung nicht nachweisen lassen, also nur eine nicht messbare Menge vorhanden ist, dann ist – worauf Professor Dr. Peter Duesberg schon im Zusammenhang mit dem obskuren HIV hingewiesen hat – nicht nachvollziehbar, dass und wie eine solche minimale Menge das angeblich von Viren befallene Opfer überhaupt krank machen soll.
Mit der vom RKI empfohlenen PCR kann also (nur) erreicht werden, wie nicht oft und deutlich genug betont werden kann, dass bestimmte Partikel, die in minimalen Spuren vorhanden sind, so vermehrt werden, dass eine ausreichende Menge zur labormässigen Verarbeitung zur Verfügung steht. Anschliessend kann das durch die Vermehrung produzierte Material dann näher untersucht und auf seine Gensequenzen analysiert werden. Damit können dann auch entsprechend der Darstellung des RKI charakteristische Abschnitte im Erbgut des Virus nachgewiesen werden. Das hilft aber nicht weiter bei der Frage nach der Krankheitsursache im konkreten Einzelfall.
Entgegen dem vom RKI hervorgerufenen Eindruck kann mit dieser Labormethode einzig und allein das für eine labormässige Analyse in ausreichender Menge produzierte Material auf seine Zusammensetzung untersucht werden; diese Analyse erlaubt aber keine Aussage darüber, ob die analysierten und für das Virus als charakteristisch behaupteten Gensequenzen bzw. Abschnitte des Erbguts der Partikel, die die Virologen als Viren bezeichnen, nun die Ursache oder die Folge der festgestellten Erkrankung sind.
Für die wissenschaftliche Klärung dieser Frage wäre es erforderlich, dass bei Kranken, denen die Schweinegrippe angehängt wird, nicht nur die als charakteristisch für das Virus behaupteten Gensequenzen bzw. Abschnitte des Erbguts gefunden werden, sondern dass bewiesen wird, dass diese Gensequenzen bzw. Abschnitte des Erbguts nur bei Schweinegrippe-Opfern, ferner bei allen Schweinegrippe-Opfern auftreten und dass bei Übertragung dieser angeblich charakteristischen Erbgut-Abschnitte auf gesunde Personen oder Tiere die gleiche Krankheit auftritt. Das kann mit der PCR aber gerade nicht geleistet werden, und genau deswegen ist es nicht mehr als eine zirkuläre Definition.
Kary Mullis, der Erfinder der PCR, der dafür Anfang der 1990er-Jahre mit dem Nobel-Preis für Chemie ausgezeichnet wurde, hat deshalb selbst folgerichtig eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass die von ihm erfundene PCR nicht zur Diagnose – damals ging es speziell um HIV – geeignet sei. Das gilt aber in gleicher Weise für andere als Viren deklarierte Partikel, die als Ursache für andere Krankheiten verkauft werden.
Mit Kary Mullis ist davon auszugehen, dass mit dieser Technik nicht der wissenschaftliche Beweis geführt werden kann, dass bestimmte Gensequenzen, die im Einzelfall labordiagnostisch festgestellt werden, Ursache einer Krankheit sind, sondern nur gezeigt werden kann, ob bestimmte im Einzelfall gefundene Partikel bzw. Gensequenzen mit Gensequenzen oder Partikeln übereinstimmen, die bei einem Patienten gefunden wurden, der die Krankheit hat, die als Schweinegrippe definiert wird.
Es muss also zusätzlich zu der Feststellung der Übereinstimmung der Partikel bzw. Gensequenzen der Beweis geführt werden, dass bestimmte näher aufgefundene Gensequenzen bzw. als Viren deklarierte Partikel wirklich die Ursache für eine bestimmte Krankheit sind und nicht etwa nur als deren Folge auftreten.
Erst wenn dieser weitere Beweis geführt ist, lässt sich die wissenschaftlich fundierte Behauptung aufstellen, die Viren seien als Ursache für eine bestimmte Krankheit identifiziert worden. Es ist wie mit Krähen oder anderen Vögeln, die sich häufig in grosser Zahl auf Stromleitungen niederlassen. Folgt man der pseudowissenschaftlichen Logik der Virologen, würde man vermutlich zu der Erkenntnis kommen, dass solche Ansammlungen von Vögeln auf Stromleitungen die Ursache für gerissene Stromleitungen sind. Das zu behaupten wäre aber Unfug.
Beweislage bei der Schweinegrippe
Abgesehen von der Darstellung der Gensequenzen der als Schweinegrippe-Viren definierten Partikel mittels des vom RKI empfohlenen PCR-Verfahrens, womit aber nur die Existenz, nicht aber die pathogene (krankmachende) Wirkung bewiesen werden kann, gibt es bisher keine publizierten Beweise. Insbesondere sind in der wissenschaftlichen Literatur keine Arbeiten veröffentlicht, die aufzeigen, dass diese als Schweinegrippe-Viren deklarierten Partikel oder Gensequenzen bei allen Opfern der als Schweinegrippe bezeichneten Krankheit und nur bei diesen und keinen anderen Personen auftreten.
Das RKI hat – wie ganz offiziell eingeräumt wurde – schon vor Monaten damit begonnen, auch solche Krankheitsfälle als Schweinegrippe-Fälle zu deklarieren, die im Umfeld von labordiagnostisch gesicherten Schweinegrippe-Fällen aufgetreten sind, selbst labordiagnostisch aber nicht untersucht und deshalb auch nicht bestätigt worden sind.
Damit wurde es unmöglich gemacht, einen eindeutigen kausalen und wissenschaftlich belegbaren Zusammenhang zwischen der als Schweinegrippe bezeichneten Krankheit und den als Schweinegrippe-Viren definierten Gensequenzen bzw. Partikeln nachzuweisen.
Dass die Krankheit mit den Symptomen der so genannten Schweinegrippe von dem als Schweinegrippe-Virus bezeichneten, mit bestimmten ihm als charakteristisch zugeschriebenen Gensequenzen verursacht wird, ist also nicht mehr als eine Vermutung, eine unbewiesene Hypothese, solange diese als Schweinegrippe-Viren definierten charakteristischen Gensequenzen nicht in allen Personen gefunden werden, denen die Schweinegrippe angedichtet wird, und solange nicht feststeht, dass sie in anderen Personen ohne Schweinegrippe nicht vorkommen.
Quelle:
Schweinegrippe: Impferei: Scharlatanerie oder ein Segen? vom 15.10.2009.