"Masern, Corona & Impfpflicht - was Du jetzt wissen solltest!"

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Hallo zusammen,

Gerald Hauser / FPÖ deckt hier Ungereimtheiten (oder evtl. doch Tatsachen?) im Bezug auf die Prüfung und Zulassung von Arzneimitteln im Zusammenhang mit der EMA und deren Direktorin Frau Dr. Emer Cooke auf. Sie wurde just am 16.11.2020 Direktorin der EMA. Ihr berufliches Vorleben ist extrem ernüchternd, wie Gerald Hauser sagt.



Zum Abgleich die Einträge bei der EMA

https://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Arzneimittel-Agentur ..."Direktoren" anklicken

Ich frage mich, wie kann es passieren, dass eine ehemalige Pharmamitarbeiterin, die haupsächlich für die "amtierenden" Pharmafirmen tätig war, deren Impfstoffe... nun ich nenne es mal "durchgewunken werden"... Direktorin einer Arzneimittel prüfenden und zulassenden Einrichtung wie der EMA werden kann?
Ich bin erschüttert über solche "Klüngel"- Ausmasse.

Ein Schelm, der dabei schlechtes denkt.

Grüsse
zausel
 
Zuletzt bearbeitet:
Wuhu zausel,
... Ich frage mich, wie kann es passieren, dass eine ehemalige Pharmamitarbeiterin, die haupsächlich für die "amtierenden" Pharmafirmen tätig war, deren Impfstoffe... nun ich nenne es mal "durchgewunken werden"... Direktorin einer Arzneimittel prüfenden und zulassenden Einrichtung wie der EMA werden kann? ...
das ist leider schon seit längerem (gar jeher) gängige Praxis, nennt sich im übrigen Drehtür-Effekt: https://de.wikipedia.org/wiki/Drehtür-Effekt#Politik/Wirtschaft

So klappts dann halt auch wie im Spruch: Was nicht passt, wird passend gemacht...
 
Und was haben, Deiner Meinung nach, Deine Links mit den hier diskutierten Themen zu tun Fragezeichen Punkt

Ich kann mit beiden Links nicht das Geringste anfangen. Solche Seiten besuche ich nicht Ausrufezeichen Punkt

Grüsse
zausel
 

ja natürlich. weil die alles so gut machen, haben sie auch mehr als doppelt so viele coronatote wie deutschland.............




lg
sunny
 
Das Wiener Urteil wird Null Folgen haben.

Für die Querdenker liegt das daran, daß die Mächtigen es unterdrücken werden. Für mich liegt es daran, daß es erstens eine völlig nebensächliche Frage klärt (ein Demonstrationsverbot im Januar) und zweitens fachlich (epidemiologisch-medizinisch) extrem schlecht gemacht ist. Es stützt sich allen Ernstes auch auf ein Youtube-Video und die die sonstigen bekannten Querdenker-Quellen. Im Grunde ist es ein Gefälligkeitsurteil, diesmal nicht (wie meistens) dem Staat gegenüber, sondern den Querdenkern gegenüber. Und was 99% der Fachleute von der Substanz der Querdenker-Argumention halten, das ist bekannt.
 
Im Grunde ist es ein Gefälligkeitsurteil, diesmal nicht (wie meistens) dem Staat gegenüber, sondern den Querdenkern gegenüber. Und was 99% der Fachleute von der Substanz der Querdenker-Argumention halten, das ist bekannt.
Aha... ein "Gefälligkeitsurteil" also... von höheren Gerichten... nur weil es "Querdenker" gibt, denen zu Gefallen eine Anordnung der Politik gekippt wird... aha?
Und die Rechtsprechung in Belgien... auch nur ein Gefälligkeitsurteil?

Naja, glaube, was immer Du als "Nichtquerdenker" glauben magst.
Ob das Wiener Urteil Folgen haben wird, wird sich sicher bald herausstellen.

Grüsse
zausel
 
. . . zu behaupten, dass es sich um den Entscheid eines Richters vom Verfassungsgericht um ein "Gefälligkeitsurteil" handelt, ist ja nun auch erst einmal nur eine Behauptung und ganz schön gewagt, wie ich finde.
Ich denke, bevor ein Richter in der jetzigen Situation auf so eine Einschätzung kommt müssen Fakten vorliegen, die er vertreten kann und nicht irgenwelche lahmen, hinkenden Indizien, ansonsten kann man sich doch vorstellen was passieren würde . . . wir werden sehen oder hören.
 

Die Polizei legt außerordentliche Revision gegen das Urteil ein.
 
Und was haben, Deiner Meinung nach, Deine Links mit den hier diskutierten Themen zu tun Fragezeichen Punkt

Ich kann mit beiden Links nicht das Geringste anfangen. Solche Seiten besuche ich nicht Ausrufezeichen Punkt

Grüsse
zausel
Das ist ganz einfach: die aufgeführten Links zeigen auf, daß "'DU" auf Links aus unseriöse und rechstradikale Informationsquellen hinweist. Du schreibst, mit meinen Links nichts anzufangen können, aber andere sollen Deine besuchen? Seltsame Logik.:(
 

Die Polizei legt außerordentliche Revision gegen das Urteil ein.
Schon erstaunlich, daß gegen ein Verbot einer Corona-Demo ausgerechnet diejenigen vorgehen, die die hohen Infektionszahlen mitzuverantworten haben und zur Weiterverbreitung der Viren beitragen. Abgesehen von dem Schwachsinn, den sie verbreiten...
 
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Kein Verfassungsgericht, sondern ein ganz normales Verwaltungsgericht. Das dürfte die unterste Instanz sein. Aber das kann uns @alibiorangerl sicher präziser sagen.
VwGH ist im Zivilrecht und auch im Steuerrecht bei uns in Österreich die oberste Instanz, was die Verwaltung betrifft. Man kann noch zum EuGH gehen, aber hier ist immer die Frage, wieweit nationales Recht über bzw. unter EU-Recht steht.

Ich freue mich auch sehr über die VwGH-Entscheidung :love: und bin stolz auf unsere Richter.
 
Aha... ein "Gefälligkeitsurteil" also... von höheren Gerichten... nur weil es "Querdenker" gibt, denen zu Gefallen eine Anordnung der Politik gekippt wird... aha?
Und die Rechtsprechung in Belgien... auch nur ein Gefälligkeitsurteil?

Naja, glaube, was immer Du als "Nichtquerdenker" glauben magst.
Ob das Wiener Urteil Folgen haben wird, wird sich sicher bald herausstellen.

Grüsse
zausel

Die Polizei legt außerordentliche Revision gegen das Urteil ein.
Seit wann hat die Polizei, also die Exekutive das Recht, gegen die Legislative zu revidieren?
Das finde ich jetzt aber mal interessant.
Gegen mich hat einmal das Ordnungsamt geklagt, als ich mich weigerte, die fehlerhaften Knöllchen zu bezahlen, die mir die überaus eifrigen Damen des Ordnungsamtes trotz lokalem Parkausweis mindestens einmal wöchentlich verpaßten.
Der Richter sah sich die Fotos an, die ich schließlich gemacht hatte und entschied zu meinen Gunsten. Es gab keine Revision des Ordnungsamtes, also der Exekutive.
M.
 
Nicht rechtskräftig
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Nun hat die Polizei Wien die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzubringen. Auch eine außerordentliche Revision am Verwaltungsgericht kann beantragt werden. Eine ordentliche Revision untersagte der Richter, da „keine Rechtsfrage zu beurteilen war, der grundsätzliche Bedeutung zukommt.“ Die LPD Wien kündigte an, vor das Verfassungsgericht zu ziehen.


Was ich interessant finde, die Formulierung des Gerichts gegen eine ordentliche Revision:

Es wäre keine Rechtslage zu beurteilen, der grundsätzliche Bedeutung zukommt? Sind die Aussagen zum PCR-TEST nicht grundsätzlich??
 
Wuhu,
Malvegill hat recht, sie hat ja auch schon das Original-Urteil vor einigen Tagen verlinkt:
Es handelt sich bei diesem Gericht um das Landes-Verwaltungsgericht Wien - https://de.wikipedia.org/wiki/Landesverwaltungsgericht -, also tatsächlich um die 1. Instanz.

Ich hab daraufhin geschrieben:
... man möge die "Belehrung" am Ende lesen:
Gegen dieses Erkenntnis besteht die Möglichkeit der Erhebung einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und/oder einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof...
Wär ja nicht das 1. Mal, dass da jemand bis zuletzt tut was gedurft wird 😉
Und Laurianna hat schon verlinkt, dass
wien.orf.at/stories/3097401/

Die Polizei legt außerordentliche Revision gegen das Urteil ein.
eine außerordentliche Revisoin eingebracht wurde einbringen wird.

Der Verfassungsgerichtshof wäre dann die nächste und letzte Instanz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wuhu Eva,
eh, steht ja auch so in der Urteils-Belehrung - es bleibt also spannend 😉
 
Das Wiener Urteil wird Null Folgen haben.

Für die Querdenker liegt das daran, daß die Mächtigen es unterdrücken werden. Für mich liegt es daran, daß es erstens eine völlig nebensächliche Frage klärt (ein Demonstrationsverbot im Januar) und zweitens fachlich (epidemiologisch-medizinisch) extrem schlecht gemacht ist. Es stützt sich allen Ernstes auch auf ein Youtube-Video und die die sonstigen bekannten Querdenker-Quellen. Im Grunde ist es ein Gefälligkeitsurteil, diesmal nicht (wie meistens) dem Staat gegenüber, sondern den Querdenkern gegenüber. Und was 99% der Fachleute von der Substanz der Querdenker-Argumention halten, das ist bekannt.
"Und was 99% der Fachleute von der Substanz der Querdenker-Argumention halten, das ist bekannt."
So wie "fast alle", also wahrscheinlich mehr als 99% der ungenannten Virologen den Drosten 45 ct Test für allgemeingültig halten?

Zur Erinnerung: ich hatte dich gebeten, die Namen dieser Virologen zu nennen. Leider bist du da wohl etwas vergeßlich.

Aber vielleicht klappt das ja jetzt mit den 99% der Fachleute, von denen du offenbar weißt was sie von der Substanz der Querdenker-Argumentation halten?
Du kennst sie wahrscheinlich alle oder wenigstens 99%! Die Namen bitte!
M.
 
Das ist ganz einfach: die aufgeführten Links zeigen auf, daß "'DU" auf Links aus unseriöse und rechstradikale Informationsquellen hinweist. Du schreibst, mit meinen Links nichts anzufangen können, aber andere sollen Deine besuchen? Seltsame Logik.
Kannst Du bitte die Beiträge hierher verlinken, in denen ich die von Dir kritisierten Links verlinkt habe?
Wir werden dann gemeinsam den Zusammenhang wieder herstellen.

Danke
zausel
 
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togian
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