sehr geehrter herr Selbsternannter
Sicherheitsexperte für Transport und Verkehr Leon:wave:
ihre hinweise sind klar und deutlich und auch verständlich.
ich hätte da aber noch eine offene frage
die userin mauela möchte einen ausflug auf diesen bahnhof tätigen
ich zitiere: ...Also fahren wir user hier zum lästern dahin und schütteln mal dezent den Kopf.....
meine frage nun
in welchem radius ist ein schütteln des kopfes auf dem bahnsteig erlaubt und wenn überhaupt erlaubt,ab wann darf der kopf dann nicht mehr geschüttelt werden, auch dezent nicht?

))
ich nehme an es darf nicht geschüttelt werden (was ist schon dezent?),
da durch das auftreten von seitenwind der zug aus den gleisen geworfen wird.
evtl. landet der zug in der knutschzone und dort soll es ja auch nicht zu irgendwelchen entgleisungen kommen
:bahnhof:
zum schluss möchte ich ihnen mitteilen, dass ich den eindruck habe, dass sie ihre arbeit sehr gut bewältigen :anbeten:
und verbleibe mit freundlichen grüßen
nebel
:lachen2: